Die Landesmedienanstalten sind Behörden mit Beamtenstatus. Die LRAn haben diese Befugnis nicht.
Also Beamtenstatus hat ein Beamter, eine Behörde hat Beamte, aber keinen Beamtenstatus. Haben LMAs Beamte? Die LMAs haben meines wissens weder Fachaufsichtsbehörden, noch gewählte Volksvertreter. Folglich sind die genau so wenig "Behörden" wie die LRA. Aber das ist Nebenkriegsschauplatz und Interessant nur für die, die ohne im Innenverhältnis zur LMA zu stehen (also ohne von denen eine Frequenzuteilung zu haben) eine Bußgelddrohung erhalten haben, was m.E. aufgrund fehlender Fachaufsicht ("Staatsferne" blah blah) ebenfalls Verfassungshochverrat (Beseitigung von Verfassungsgrundsätzen - Art. 20 (2) GG - durch Drohung mit Gewalt).
[...]Staatsverträge sind Verträge und keine Gesetze.[...]
Würde es begrüßen wenn dieses unsägliche -falsche, nervende- Wiederkäuen endlich aufhört!
[..]Stimmt das Landesparlament dem Gesetz zu, wird der Staatsvertrag in den Rang eines Landesgesetzes erhoben (Transformationsfunktion). [..]
Dankeschön für den Link zum PDF. Ich würde es dennoch begrüßen, wenn dieses unsägliche, falsche und nervende Widerkäuen falscher Behauptungen endlich aufhört. Es ist nämlich die perfideste und vielleicht ältestes Strategie von allen, seinen Gegnern einfach die Verbrechen vorzuwerfen, die man selbst an ihnen begeht. Das Leugnen der Aussage, ein Staatsvertrag sei ein Gesetz, gehört dazu. Die Leugnung wird ständig wiederholt, aber begründet wird sie nie. Auch nicht mit obiger Quelle, denn die Quelle ist kein Gesetz, keine gesetzliche Einzelnorm, und
schon gar nicht hat die Quelle Verfassungsrang.
Den Staatsverträgen stimmt das Parlament zu, also sind sind Gesetze?
Den Staatsverträgen stimmt aber auch die Regierung (Art. 50 Landesverfassung BW, z.B.) zu, also sind sie doch Verwaltungsakte! Kann dieses Argument mal bitte einer der "Jawohl ist der RBStV ein Gesetz"-Fraktion entkräften? An dieser Stelle verlange ich ebenfalls eine Erklärung, wieso eine Rechtsverordnung nur rechtens ist, wenn sie in Inhalt und Ausmaß nur im Bereich des Ermächtigungsgesetzes - welches kraft Verfassung existieren muss! - bleibt, aber so ein völlig unnormiertes Konstrukt wie ein "Staatsvertrag" völlig frei und ohne jede Einschränkung gelten soll, nicht einmal eingeschränkt durch die Verpflichtung sämtlicher Staatsgewalten, die Würde des Menschen zu achten und zu schützen (Art. 1 Abs. 1 Satz 2 GG - ja, der wird nie zitiert, warum wohl...)?
Der exakte Wortlaut von Art. 97(1) GG lautet: "Die Richter sind unabhängig und nur dem Gesetze unterworfen."
Das ist Verfassungsrecht. Punkt. Gemäß Normenhierarchie steht dieses Recht über dem Bundesrecht, den Rechtsverordnungen des Bundes, sowie dem Landesgesetz und den Rechtsverordnungen der Länder. Aber ein Staatsvertrag soll darüber stehen?
Da steht
nicht:
"Die Richter sind unabhängig und nur dem Gesetze und den Staatsverträgen unterworfen, die durch Zustimmung eines Landesparlaments laut Stellungnahme von Mitarbeitern des Bundestages einen Gesetzesrang haben sollen".
Und da steht auch
erst recht nicht:
"Die Richter sind unabhängig und nur dem Gesetze und den Staatsverträgen unterworfen, die durch Zustimmung eines Landesparlaments laut Stellungnahme von Mitarbeitern des Bundestages einen Gesetzesrang haben sollen, sowie den Urteilen des Bundesverfassungsgerichtes, denen gemäß einfachem Bundesrecht ein Gesetzesrang zugesprochen werden soll".
Letzteres bezieht sich insbesondere auf den angeblichen "Gesetzesrang" mancher Urteile des BVerfG
Nochmal: Art. 97 GG hat
Verfassungsrang.
Und nochmal: Es ist die perfideste und vielleicht ältestes Strategie von allen, seinen Gegnern die Verbrechen vorzuwerfen, die man selbst an ihnen begeht. Wir leben hier im absoluten, objektiven Staatsterrorismus. Der Staat missachtet alle Gesetze, die Verfassung allen voran, und wirft jedem der sich wehrt vor, ein "Reichsbürger" zu sein, also jemand, der das Grundgesetz nicht als Verfassung anerkennt.
Wie offensichtlich muss es noch werden?!? Reichsbürger schwätzen ständig von "Keinen Vertrag mit der BRD", aber jeder Zweite will uns hier erzählen, dass ein StaatsVERTRAG zu behandeln sei WIE EIN GESETZ.
Wie offensichtlich muss es noch werden?!?Staatsverträge sind und bleiben Regierungshandlung. Verträge halt. Wer dem RBStV nicht direkt oder indirekt (Anmeldung, Bezahlen) zustimmt, gegenüber dem ist der RBStV schwebend unwirksam. Punkt. Aber rechtswidrige Klageabweisungen werden nicht bestraft. Rechtsbeugung wird nicht bestraft. Falschbeurkundung im Amt wird nicht bestraft. Strafvereitelung wird nicht bestraft. Untätigkeit bei der Pflicht zu einem Verwaltungsakt wird ... nicht bestraft. Ich bin Opfer von allen vorgenannten Verbrechen - und zwar ausschliesslich wegen Rundfunkbeitrag. Weil der öffentliche Rundfunk unsere Rechtsordnung vollkommen zersetzt hat.
PS: Hier ist ein sehr ausführlicher Rundumschlag zu diesem Thema:
https://www.stefan-raepple.de/2019/06/03/432/#comment-94PPS: alleine weil Gesetze nicht von der Regierung aufgehoben werden können, Staatsverträge aber schon (RBStV => Kündbar durch Staatskanzleien) ist schon allgemein verständlich und offensichtlich, dass der RBStV, wenn er durch die Regierung gekündigt werden kann WOHL KEIN GESETZ SEIN KANN, WEIL er die EIGENSCHAFT EINES GESETZES, vor den willfährigen Handlungen der Regierung geschützt zu sein, NICHT HAT.
PPPS: es gab hier schonmal eine Zeit, in der fast alle Gesetze von der "Regierung" kamen - in Form von Nostandsverordnungen. Wie offensichtlich muss es noch werden?!?