Die Wahlfreiheit meines Achtens bleibt, sie ist nur noch drastischer: kein Haushalt, auswandern statt Geräte abschaffen.
Auf den ersten Blick ein unsinniger Einwand, aber interessant darüber nachzudenken.:
1) Beim Auswandern verlässt man den Wirkungsbereich des Grundgesetzes, damit verliert man den Schutz seiner Grundrechte - die sind aber unmittelbar garantiert. Eine Option, die den Verlust der Grundrechte zur Folge hat, kann nicht verfassungskonform sein.
2) Kein Haushalt? Nach §3(1) RGebStV: ist eine Wohnung eine baulich abgeschlossene Raumeinheit, die zum Wohnen oder Schlafen geeignet ist.
Nach §1 Abs. 1 GG steht mir das unmittelbare Recht zu, zu schlafen und dabei nicht zu frieren.
Das ist im Wirkungsbereich des Grundgesetzes (ohne größere gesundheitliche Risiken ganzjährig) nur mit einer Raumeinheit im Sinne des §3(1) RGebStV möglich. Zudem steht mit der Schutz meiner Privatsphäre zu. Im Art 13 Abs.1 GG wird ausdücklich die Wohnung genannt.
Daraus ergibt sich ein mehrfach vom Grundgesetz abgesichertes unmittelbares Recht, in einer Wohnung zu wohnen.
Personen ohne festen Wohnsitz können an der Veranstaltung Rundfunk teilnehmen, müssen aber nach dem neuen RGebStV keinen Rundfunkbeitrag (mehr) zahlen. Damit wird die Wahrnehmung eines (massiven) Grundrechtes mit einer zusätzlichen Gebühr belastet. Das kann nie und nimmer verfassungskonform sein.
Man kann natürlich einwenden, dass Müllgebühren auch eine Abgabe auf die Wohnung darstellen. Diese Gebühren stehen aber in unmittelbarem Zusammenhang zum Wohnen. Die mit den Gebühren verbundenen Leistungen sind immer eine notwendige Voraussetzung, damit ein längerer Aufenthalt in der Wohnung überhaupt möglich ist.
Je mehr ich über diesen Unsinn nachdenke, um so mehr erscheint es mir, dass der Herr Kirchhof bei seinem Gutachten offenbar von allen guten Geistern verlassen wurde.