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Autor Thema: SWR-Justitiar zum Klageweg gegen den Rundfunkbeitrag  (Gelesen 341292 mal)

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gebuehren-igel

Natürlich zahlen die Bürger weiterhin für den ÖR. Und zwar in Form einer neuen Steuer / Abgabe.

Steuern sowie Abgaben sind leider nicht an unmittelbare Gegenleistungen gekoppelt und dienen (hier aufgaben- und zweckgebunden) der Deckung eines Finanzbedarfs.

Es wird die Rundfunkgebühr (angreifbar, da Gebühr eine Geldzahlung für eine bestimmte Nutzung impliziert) in eine Rundfunkabgabe (nicht angreifbar, da Nutzungsunabhängig) umgewandelt.


Hast du meinen Hinweis zum Thema Abgaben/Beiträge übersehen? http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,3155.msg20263.html#msg20263
Nochmal: Abgaben sind Steuern, Gebühren, Beiträge und alles andere (siehe http://de.wikipedia.org/wiki/Abgabe), ist also der Oberbegriff für alles.
Die Rundfunkgebühr, die keine Gebühr war, wird keine Rundfunkabgabe, sondern genauer ein Rundfunkbeitrag, wie in rundfunkbeitrag.de. Zum Beitrag sagt Gablers Wirtschaftslexikon:
http://wirtschaftslexikon.gabler.de/Definition/beitraege.html
Beiträge werden von demjenigen erhoben, "dem die Möglichkeit der Inanspruchnahme ... nicht nur vorübergehende Vorteile bietet."

Wenn ich mich recht erinnere ist in der Gesetzesbegründung für den Rundfunkbeitrag die Rede davon, dass jeder davon profitiere, weil die öffentlichen-rechtlichen Sender irgendwas für die Demokratie leisten. Frage ist, ob diese Begründung überhaupt tragfähig ist, weil andere Medien dasselbe tun. Und zweitens müsste dann das Programm nicht weitgehend um die Unterhaltungsbestandteile erleichtert werden, weil nicht ganz zu sehen ist, inwieweit diese etwas für die Demokratie tun? Und drittens, wieso steigt die tägliche TV-Nutzungsdauer seit Jahrzehnten und sinkt gleichzeitig die Wahlbeteiligung? Woran kann überhaupt den Beitrag der Sender für die Demokratie festmachen? An der Zahl der Auftritte von Politikern in Fernsehshows? Könnte die überbordende Unterhaltungsfunktion des Fernsehens nicht eher für Politikmüdigkeit sorgen?

Deine Einwände gegen die negative Wahlfreiheit bei Medien sehe ich nicht ein. Nur weil der Gesetzgeber die Wahlfreiheit aufhebt, indem er mich zu einer Abgabe für ein Medium zwingt, das ich ablehne, heißt das doch nicht, dass dieses Grundrecht nicht mehr gilt. Die Aufhebung muss verhältnismäßig sein, bedarf der Begründung. Die Begründung ist schwach, siehe oben.


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Und die Angriffspunkt(e) wären Deiner Meinung nach?
In der Tat wurde hier ganz "gute" Arbeit geleistet.

Ich würde aber nicht so weit gehen, den Rundfunkbeitrag mit der Einkommensteuer zu vergleichen. Die Einkommensteuer ist a) tatsächlich nicht zweckgebunden und b) eben eine Steuer, während der Rundfunkbeitrag 100% zweckgebunden und keine Steuer ist.

Die Angriffsflächen sind aber in der Tat viel weniger geworden. Allerdings zwingt das den Gegner – wie ich im vorigen Beitrag erwähnte –, sich auf die wenigen Angriffspunkte zu konzentrieren und somit wird eine ungewollte Bündelung der Kräfte stattfinden.

Welche Angriffsflächen wird es noch geben? Mir fallen spontan, auch wenn unvollständig, folgende ein:
  • Rundfunkbeitrag im gewerblichen Bereich. Wenn bereits jeder Haushalt gezwungen wird, den Rundfunkbeitrag zu entrichten, warum muss die wirtschaft erneut zur Kasse gebeten werden? Gibt es z. B.  verlässige Studien, die diese Rundfunkbeitragspflicht begründen? Und wenn es diese Studien gibt, stützen diese die gesetzte die Höhe des Rundfunkbeitrages im gewerblichen Bereich?
  • Warum werden jetzt Bevölkerungsgruppen, die bisher von der Rundfunkgebühr zu 100% befreit waren, ab 2013 rundfunkbeitragspflichtig? Hier meine ich u. a. Menschen mit geistigen und körperlichen Behinderungen wie z. B. Hör- und Sehbehinderte – ist das unsere Vorstellung vom Sozialstaat und Solidargemeinschaft?
  • Wenn der öffentlich-rechtliche Rundfunk durch einen Zwangsbeitrag von der Allgemeinheit finanziert wird, ergeben sich für mich automatische weitere Fragen, die unbedingt beantworten werden müssen und eine weitere Angriffsfläche darstellen:
    • Ist der öffentlich-rechtliche Rundfunk im 21. Jahrhundert überhaupt noch notwendig?
    • Wenn der öffentlich-rechtliche Rundfunk im 21. Jahrhundert tatsächlich notwendig sein sollte, welche Aufgaben soll er erfüllen?
    • Aus den vorigen zwei Punkten folgt die Notwendigkeit, den Begriff der Grundversorgung unter Berücksichtigung der geänderten technischen und gesellschaftlichen Gegebenheiten im 21. Jahrhundert in einer offenen gesellschaftlichen Diskussion klar und eindeutig zu definieren.
    • Erst mit einer klaren Definition des Begriffes der Grundversorgung können die Aufgaben des öffentlich-rechtlichen Rundfunks abgegrenzt werden. –  Alles andere gehört nicht dazu und ist daher nicht von der Allgemeinheit zu finanzieren.
  • Wenn der öffentlich-rechtliche Rundfunk von der Allgemeinheit finanziert werden soll, dann müssen ihm klare Spielregeln auferlegt werden. Dazu zählt unter anderem das sinnvolle Wirtschaften – hohe Gehälter und Pensionsansprüche, teure Produktionen, Parallelübertragungen, Anzahl von Sendern usw. dürfen nicht durch einen Zwangsbeitrag von der Allgemeinheit finanziert werden. Hier ist viel Zündstoff enthalten.
  • Warum müssen Leute bezahlen, die gegen den Medienkonsum sind? Ist das nicht ein Eingriff in ihre persönliche Entscheidungsfreiheit?
  • Hat der öffentlich-rechtliche Rundfunk für die Gesellschaft so einen hohen Stellenwert, dass er von der ganzen Bevölkerung finanziert werden muss? Damit liegt der Stellenwert höher als z. B. die ureigenen Aufgaben des Staates wie z. B. Gesundheit oder Altersvorsorge – es ist leichter, die Krankennkasse zu verlassen, als auf Fernsehen und Radiohören  zu verzichten.

Während Gesetze und Verordnungen ganze Bücherregale Füllen, fußt der öffentlich-rechtliche Rundfunk auf dem nicht wirklich richtig definierten Begriff der Grundversorgung. Die Art und Weise wie dieser Begriff "definiert" ist, würde heute bei keinem Gesetzesvorhaben standhalten. Der Begriff ist ein Überbleibsel aus dem vorigen Jahrhundert, der immer wieder durch einzelne Gerichte weiter ausgedehnt wurde. Das wichtigste Urteil stammt aus 1986 (Niedersachsenurteil), aus einer Zeit lang vor dem Internet, der Globalisierung und der Verbreitung der privaten Fernseh- und Radiosender. Seitdem sind über 25 Jahre vergangen und die Welt heute ist einen vollkommen andere als damals.

Angriffsflächen sind nicht viel da, aber dafür grundlegender Natur. Ich bin mir relativ sicher, dass, wenn man es schafft, eine gesellschaftliche Diskussion über diese Punkte anzustoßen, der öffentliche-rechtliche Rundfunk nicht mehr das sein wird, was er heute ist.

Ansonsten verweise ich zusätzlich auf die Argumentation von gebühren-igel im vorangegangenen Beitrag, der etwas schneller als ich war und sehr gute Begründungen liefert: http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,3155.msg20366/topicseen.html#msg20366


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Die unentrinnbare Haushaltsabgabe ändert grundlegend das Geschäftsmodell der ÖRR.
Während die ÖRR sich bisher als markorientierten Medienkonzern gesehen und argumentiert haben, geht das mit der Haushaltsabgabe nicht mehr.

Während man früher keine Chance hatte, etwa den Unsinn der Chanmpions League Übertragung anzugreifen, weil der Richter (zu Recht) argumentiert hätte, dass man sich den ganzen Zirkus ja nicht antun müsse, zumal die Privaten auch nicht besser seien. Das sieht jetzt ganz anders aus.

Jetzt kann man sagen, diese und jede Sendung ist nicht notwendig und dafür will ich nicht zahlen. Mit der Haushaltsabgabe hat damit der Einzelne direkten Einfluss auf das Programm der ÖRR - und zwar einen verfassungsrechtlich garantierten. (Art 19 Abs.4 GG). Diese Rechte an die KEF auszulagern dürfte verfassungswidrig sein - analog zur Griechenland -  Bundestagskommission, die das Verfassungsgericht umgehend kassiert hat.

Mit anderen Worten: Die Freiheit Rundfunk abzulehnen, ist eine unabdingbare Voraussetzung für die von der Verfassung vorgegebenen Unabhängigkeit des ÖRR.

Ich bin mir daher ziemlich sicher, dass das Rundfunkbeitragsgesetz allein schon aus diesem Grund verfassungswidrig ist.


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Die Diskussion wird immer besser - Danke.

Fakten:

Bis 31.12.12:
Geld für die Veranstaltung Rundfunk (in Wahrheit: Finanzausstattung  für die Existenz der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten) gekoppelt an das Vorhandensein von Geräten.

ab 1.1.13:
Geld für die Finanzausstattung der ÖRR (nicht mehr hinter Rundfunk  versteckt, Wortgebrauch des neuen Staatsvertrages) wegen der Existenz der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten, gekoppelt an das Vorhandensein eines Haushalts.

"Gebühr" wird zum "Beitrag" (reiner Worttausch, Ziel vorher/nachher:  Finanzausstattung),
Rundfunkgebühr ist demnächst Rundfunkbeitrag und
Rundfunkteilnehmer ist der Rundfunkbeitragsschuldner .

Die Wahlfreiheit meines Achtens bleibt, sie ist nur noch drastischer: kein Haushalt, auswandern statt Geräte abschaffen.


Was ist daran falsch?:
Zitat
aa) Eingriff in die negative Rundfunkfreiheit
Rundfunkbeiträge dürfen nur von Rundfunkbeitragsschuldnern erhoben werden, also solchen Bürgern, die tatsächlich am Rundfunk teilnehmen. „Die Verfassung gewährleistet für jeden die Freiheit, sich für oder gegen den Empfang von Fernseh- oder Hörfunksendungen zu entscheiden, das gewünschte Fernseh- oder Hörfunkprogramm auszuwählen und die allgemein zugängliche Quelle Rundfunk zu rezipieren (oder abzuschalten!)“ (Herrmann, Günter: „Rundfunkrecht - Fernsehen und Hörfunk mit Neuen Medien“, 2. Auflage München 2004, §7, Rn 49). Dieses Recht, abzuschalten oder sich ganz aus der Veranstaltung „Rundfunk“ zu verabschieden, darf nicht dadurch ausgehöhlt werden, dass hierfür trotz genereller Nichtnutzung Rundfunkbeiträge erhoben werden. Andernfalls liegt ein Eingriff in die negative Rundfunkfreiheit des Beschwerdeführers vor.

bb) Eingriff in die positive Rundfunkfreiheit
Die Erhebung von Rundfunkbeiträgen trotz Nichtnutzung des Rundfunks greift aber auch in die positiven Rundfunkfreiheit des Beschwerdeführers ein. Zur positiven Rundfunkfreiheit gehört nicht nur, irgendwelche Rundfunksendungen zu rezipieren, sondern auch, Rundfunksendungen bewusst auszuwählen und durch die Entscheidung für oder gegen bestimmte Programme mittelbar auch Einfluss auf die Gestaltung des Rundfunkprogramms zu nehmen, die schließlich vom Rundfunkbeitragsschuldner finanziert werden. Leider hat der deutsche Gesetzgeber anders als beispielsweise in den Niederlanden dem einzelnen Rundfunkbeitragsschuldner keine Möglichkeit eingeräumt, durch sein Empfangsverhalten die Programme der öffentlich rechtlichen Sender mitzugestalten.
...
Nachdem der einzelne Rundfunkbeitragsschuldner in Deutschland also keine Möglichkeit hat, auf das Programm und die Verwendung seiner Rundfunkbeiträge in dieser oder ähnlicher Weise Einfluss zu nehmen, muss ihm wenigstens die Möglichkeit bleiben, das Programmangebot des Rundfunks in seiner Gesamtheit abzulehnen, in der Hoffnung, dass dies immer mehr Bürger tun und die Rundfunkanstalten dann irgendwann ihr Programm entsprechend anders gestalten oder zumindest die Rundfunkbeiträge senken.
In der jetzigen Form ist nämlich dem Beschwerdeführer trotz einiger Lichtblicke das Fernseh- und Rundfunkprogramm der öffentlich-rechtlichen und der privaten Rundfunkveranstalter zu schlecht und den über die Rundfunkbeiträge geforderten „Preis“ nicht wert.
...


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 07. März 2012, 12:19 von Viktor7«

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... Und zweitens müsste dann das Programm nicht weitgehend um die Unterhaltungsbestandteile erleichtert werden, weil nicht ganz zu sehen ist, inwieweit diese etwas für die Demokratie tun?
...
Woran kann überhaupt den Beitrag der Sender für die Demokratie festmachen?
...
Guter Einwand.

Der Anlass für die Ausgestaltung der Rundfunkordnung in Deutschland ist die Sorge um die Breitenwirkung, die Möglichkeit der Beeinflussung großer Bevölkerungsteile und wegen der Suggestivkraft des Rundfunks. Die Wirkungskraft und Konzentration des Rundfunks begründet Risiken einer einseitigen Einflussnahme auf die öffentliche Meinungsbildung. [Quelle: S. 15 und 16 -> G U T A C H T E N über DIE FINANZIERUNG DES ÖFFENTLICH-RECHTLICHEN RUNDFUNKS erstattet im Auftrag der ARD, des ZDF und D Radio von Prof. Dr. Dres. h.c. Paul Kirchhof]

Das Solidarprinzip und die Demokratiesicherung sind nur vorgeschoben.


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Die Wahlfreiheit meines Achtens bleibt, sie ist nur noch drastischer: kein Haushalt, auswandern statt Geräte abschaffen.

Auf den ersten Blick ein unsinniger Einwand, aber interessant darüber nachzudenken.:

1) Beim Auswandern verlässt man den Wirkungsbereich des Grundgesetzes, damit verliert man  den Schutz seiner Grundrechte  - die sind aber unmittelbar garantiert. Eine Option, die den Verlust der Grundrechte zur Folge hat, kann nicht verfassungskonform sein.

2) Kein Haushalt? Nach §3(1) RGebStV: ist eine Wohnung eine baulich abgeschlossene Raumeinheit, die zum Wohnen oder Schlafen geeignet ist.

Nach §1 Abs. 1 GG steht mir das unmittelbare Recht zu, zu schlafen und dabei nicht zu frieren.

Das ist im Wirkungsbereich des Grundgesetzes (ohne größere gesundheitliche Risiken ganzjährig) nur mit einer Raumeinheit im Sinne des  §3(1) RGebStV möglich. Zudem steht mit der Schutz meiner Privatsphäre zu. Im Art 13 Abs.1 GG wird ausdücklich die Wohnung genannt.

Daraus ergibt sich ein mehrfach vom Grundgesetz abgesichertes unmittelbares Recht, in einer Wohnung zu wohnen.

Personen ohne festen Wohnsitz können an der Veranstaltung Rundfunk teilnehmen,  müssen aber nach dem neuen RGebStV keinen Rundfunkbeitrag (mehr) zahlen. Damit wird die Wahrnehmung eines (massiven) Grundrechtes mit einer zusätzlichen Gebühr belastet. Das kann nie und nimmer verfassungskonform sein.

Man kann natürlich einwenden, dass Müllgebühren auch eine Abgabe auf die Wohnung darstellen. Diese Gebühren stehen aber in unmittelbarem Zusammenhang zum Wohnen. Die mit den Gebühren verbundenen Leistungen sind immer eine notwendige Voraussetzung, damit ein längerer Aufenthalt in der Wohnung überhaupt möglich ist.

Je mehr ich über diesen Unsinn nachdenke, um so mehr erscheint es mir, dass der Herr Kirchhof bei seinem Gutachten offenbar von allen guten Geistern verlassen wurde.


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Je mehr ich über diesen Unsinn nachdenke, um so mehr erscheint es mir, dass der Herr Kirchhof bei seinem Gutachten offenbar von allen guten Geistern verlassen wurde.

So viel zum Kirchhof:

http://online-boykott.de/nachrichten/35-jeder-profitiert-vom-oeffentlich-rechtlichen-rundfunk

Ansonsten interessante Gesichtspunkte deinerseits. Die sollten auf keinen Fall in den Tiefen des Forums untergehen.


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Die Wahlfreiheit meines Achtens bleibt, sie ist nur noch drastischer: kein Haushalt, auswandern statt Geräte abschaffen.

Auf den ersten Blick ein unsinniger Einwand, aber interessant darüber nachzudenken.:

1) Beim Auswandern verlässt man den Wirkungsbereich des Grundgesetzes, damit verliert man  den Schutz seiner Grundrechte  - die sind aber unmittelbar garantiert. Eine Option, die den Verlust der Grundrechte zur Folge hat, kann nicht verfassungskonform sein.

2) Kein Haushalt? Nach §3(1) RGebStV: ist eine Wohnung eine baulich abgeschlossene Raumeinheit, die zum Wohnen oder Schlafen geeignet ist.

Nach §1 Abs. 1 GG steht mir das unmittelbare Recht zu, zu schlafen und dabei nicht zu frieren.

Das ist im Wirkungsbereich des Grundgesetzes (ohne größere gesundheitliche Risiken ganzjährig) nur mit einer Raumeinheit im Sinne des  §3(1) RGebStV möglich. Zudem steht mit der Schutz meiner Privatsphäre zu. Im Art 13 Abs.1 GG wird ausdücklich die Wohnung genannt.

Daraus ergibt sich ein mehrfach vom Grundgesetz abgesichertes unmittelbares Recht, in einer Wohnung zu wohnen.

Personen ohne festen Wohnsitz können an der Veranstaltung Rundfunk teilnehmen,  müssen aber nach dem neuen RGebStV keinen Rundfunkbeitrag (mehr) zahlen. Damit wird die Wahrnehmung eines (massiven) Grundrechtes mit einer zusätzlichen Gebühr belastet. Das kann nie und nimmer verfassungskonform sein.

Man kann natürlich einwenden, dass Müllgebühren auch eine Abgabe auf die Wohnung darstellen. Diese Gebühren stehen aber in unmittelbarem Zusammenhang zum Wohnen. Die mit den Gebühren verbundenen Leistungen sind immer eine notwendige Voraussetzung, damit ein längerer Aufenthalt in der Wohnung überhaupt möglich ist.

Je mehr ich über diesen Unsinn nachdenke, um so mehr erscheint es mir, dass der Herr Kirchhof bei seinem Gutachten offenbar von allen guten Geistern verlassen wurde.
Der Verlust der BRD Grundrechte, ob verfassungskonform oder nicht, spielt als Kriterium für das Auswandern wohl kaum eine Rolle ;-)
Falls man ein paar lachende Gesichter sehen möchte, lohnt es sich ein paar Auswanderer danach zu fragen.

Auch die aktuelle Option der Abschaffung aller Rundfunkgeräte inkl. neuartiger RG, aufgrund zu hoher Rundfunkgebühren, bringt den Verlust der Grundrechte sich frei und ungehindert informieren zu können. Es heißt immer, willst Du Dein Recht sich frei und ungehindert zu informieren wahrnehmen, musst du unsere Existenz und Luxus finanzieren.
Wie unsinnig die Haushaltsabgabe ist, zeigt ein Vergleich mit einem Presse-(Zwangs-)Beitrag oder den Zwangsgebühren zu Gunsten von Blogbetreibern und Erstellern von Internetseiten. Die Vorzugsbehandlung der ÖRR ist dummes Zeug.

Völlige Zustimmung zu Herrn Kirchhofs Geister.


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Rene, du hast den wichtigsten grund vergessen. Nicht nur hör/sehgeschädigte müssen mehr zahlen sondern auch blinde und taube! Das ist der größte widerspruch im kirchhof gutachten. Genauso die argumentation, jeder profitiere ob nutzer oder nicht. Was logisch betrachtet schwachsinn ist.
Ich besitze einen PC, keinen fernseher, kein radio. Ich nutze nie die ÖR webseiten weil die hässlich, unpraktisch, parteiisch, manipulierend und voll von politischen gequassel sind. Was hab ich davon? NICHTS! Ich habe keinen fernseher. Was habe ich davon? AUCH NICHTS! Radio... denkts euch... Das ist der vorteil des derzeitigen systems. Ich habe die wahl was ich nutze und wovon ich profitiere.
Was hat das mit öffentlich rechtlich zu tun? Ratet. NICHTS! Es ist öffentlich, ja. Genauso wie jede webseite die frei ins internet gestellt wird ohne notwendige registrierung für premiuminhalte.
Zwischenfrage: Ist es weniger öffentlich wenn man eine registrierung einführt wo man dann bezahlt um die seiten zu nutzen? Ein echter rundfunkbeitrag dann. Aber es ist das internet, wer kostenpflichtige nachrichten anbietet wird unpopulär. Die seite ist dann tot oder von leuten besucht die wohl keine ahnung haben dass das internet mehr als die ÖR webseiten haben.
Das rechtlich ist nichts anderes mehr als rechtsbeugung. Es werden grundrechte, verfassung und EU vorgaben umschifft dass man auslegen kann wie man es gerne hätte. Wir sehen eine vergewaltigung der demokratie und der gesetze während der gesetzgeber (die politiker und ÖR) es auslegt dass es dem sozialstaatsprinzip unterliegt und die leidtragenden (bürger und firmen) nicht mal mitspracherecht haben is es wirksam wird. Selbst dann ist das mitspracherecht auf klagen reduziert.
Das wird lustig. Die richter müsen sich dann mit obiger rechtsbeugung auseinandersetzen. Scheinbar war das bisher nicht der fall da richter nicht bei der erschaffung dieses machtwerks beigewohnt haben. Ich sehe es schon kommen dass urteile verschiedenster art kommen und die ÖR dann mit "rundfunkrecht ist ländersache" argumentieren. Ich hoffe dass dies nicht teil des neuen vertrags ist/wird.
Im grunde ist es so. Ich denke ich besitze ein grundmaß an vernunft und logik. Und wenn es heisst ich zahle für etwas, dann erwarte ich dafür eine leistung. Lohn-, kfz und einkommenssteuer machen für mich da noch sinn. Da hörts aber auch auf. Jeder sieht dass die ÖR sich nur geld in die tasche stopfen und es weder demokratie noch solidar von statten geht. Aber so sieht es heute aus. Arme für dumm erzogene bürger gegen die elitäre politikebene die sich der rechtsbeugung bedient um in 50 jahren die reichsten deutschen auf dem friedhof zu sein. Da behalt ich meine moralischen grundprinzipien lieber und bleibe am unteren ende der nahrungskette und lach in 50 jahren über jene reichen neber mir. HA HA!


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<tomtom> Für China-Mafia kenn ich grad den Namen nicht!
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<Sekalthan> Deutschland: Politiker

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Halt Euch fest - die Passage zur Notwendigkeit des Systemumstiegs  auf S. 6 und 7, Haupt- und Medienausschuss NRW, Ausschussprotokoll vom
7. April 2011:
Zitat
1. Notwendigkeit des Systemumstiegs
...
Es wurde ein Gutachten bei Herrn Prof. Kirchhof für das neue Beitragsmodell in Auftrag gegeben. Dieser hat in seinem Gutachten einige Grundvoraussetzungen für die Zustimmung zu diesem neuen Modell formuliert. Die werde ich gleich vortragen. Ich wüsste gerne von Ihnen, ob Sie der Meinung sind, dass künftige Kläger gegen das neue Beitragsmodell auf dieser Grundlage Erfolg haben könnten oder nicht.
Herr Prof. Kirchhof fordert in seinem Gutachten als Grundvoraussetzung für die Um-setzung, die mindestens schrittweise Werbe- und Sponsoringfreiheit des öffentlich-rechtlichen Rundfunks einzuführen. Meine Frage: Sehen Sie die Möglichkeit, das in absehbarer Zeit gegen null zu führen?
Er fordert die Übernahme der Kosten für die Beitragsbefreiung durch die Versicherungsträger. Das findet man nicht in dem neuen Staatsvertrag.
Er fordert, dass ein von Einschaltquoten unabhängiges Programm gemacht werden soll. Auch das findet man nicht als Auftrag.


Er fordert, den Beitrag für die Zweitwohnung abzuschaffen. Auch das findet man nicht in dem neuen Beitragsmodell.
Und er fordert, die Beitragsfreiheit zuzulassen, wenn nachweisbar Rundfunkangebote nicht empfangen werden können – konkret: dass man für eine Leistung, die man nicht in Anspruch nehmen will, auch nicht zahlen muss.
Meine Frage ist, ob Sie der Meinung sind, dass dieses neue Modell rechtssicher ist, und ob Kläger, die vielleicht dagegen klagen, damit nicht Erfolg haben.
Diese Aussage finde ich in der Endfassung des Gutachtens nicht mehr wieder.


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Falls man ein paar lachende Gesichter sehen möchte, lohnt es sich ein paar Auswanderer danach zu fragen.

Auswandern?? Russland, China, Nordkorea, Syrien -  Naja. Australien kann ungesund sein. Ein entspanntes Lächeln kann einem in den USA mit einer Gifspritze im Arm schnell vergehen- die Justiz ist dort ergebnisorientiert nicht besonders  zimperlich. Aber wer es mag. Hierzulande ist das Essen ordentlich, das Risiko im Supermarkt oder auf offener Straße erschossen zu werden überschaubar, irgendwelches gefährliches Getier selten und auch die öffentliche Gewalt moderat.

Die einzigen, die es offenbar wissen wollen, sind die ÖRR. Ein steuerfinanzierter Medienkonzern mag ein risikoloses Geschäftsmodell sein - aber nicht mit meinem Geld. Ich bin zur Überzeugung gelangt, dass das Grundgesetz ein ziemlich scharfes Schwert und die Urteile der Bundesverfassungsgerichtes gut verständlich und im gelegentlichen Einsatz recht wirkungsvoll sind. Irgendeinem brennt immer der Kittel, aber die Demokratie lebt davon, sich nichts gefallen zu lassen.

Auch die aktuelle Option der Abschaffung aller Rundfunkgeräte inkl. neuartiger RG, aufgrund zu hoher Rundfunkgebühren, bringt den Verlust der Grundrechte sich frei und ungehindert informieren zu können.

Hier stimme ich voll und ganz zu, zumal das VG München schon angezweifelt hat, dass ein PC ein Rundfunkgerät ist. Aber wie schon erwähnt, hat der BR die Kläger elegant ausgebremst.

Ob der Erfolg dauerhaft ist, wird man sehen. Mindestens(!) eine Klage liegt in Karlsruhe. Der Erfolg in München bzw. vor dem Bundesverwaltungsgericht könnte dem BR noch ein kleines Problem bereiten, dann nämlich, wenn das Bundesverfassungsgericht erkennt, dass die Vielfalt im Internet die öffentlich rechtlichen Darbietungen nicht mehr erforderlich macht. Hätte man es dabei belassen, dass ein PC kein Rundfunkgerät ist, hätte man dieses Problem nicht. Man wird sehen.


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:D   
Altes Recht wird durch ein neues Recht ausgehöhlt.

Auswandern?? Russland, China, Nordkorea, Syrien -  Naja. Australien kann ungesund sein. ...
Sind das die Länder, wo die Deutschen mit Vorliebe auswandern?  ;)


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Es soll auch andere angenehme europäische länder geben wo deutsche gerne hinwandern. Z.b. schweden, finnland, norwegen, frankreich, island... oder ganz harte ziehn in die USA.


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<tomtom> Für China-Mafia kenn ich grad den Namen nicht!
<paule> Italien: Mafia, China: Triaden, Japan: Yakuza, Mexico: Diablos
<Sekalthan> Deutschland: Politiker

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OK, das Auswandern haben wir jetzt durch. Ich schlage vor, zum Thema zurückzukehren, da es sich bis zur Auswanderung sehr gut und interessant entwickelt hatte. Es wäre schade, wenn das Thema dadurch verwässert würde.


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Wieso ziehen wir nicht alle in den Garten um in ein aufgebautes Zelt?
Ein Zelt gilt nicht als Wohnraum in dem Sinne,oder was meint ihr?


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...ich hab noch nie GEZahlt.............und das ist auch gut so !
Nur zur Absicherung meinerseits:
Ich rufe nicht zu strafbaren Handlungen auf,ich helfe nur beim richtigen Begreifen und Ausfüllen von Bettelbriefen um sich selbst Zeit und vor allem mühsam verdientes Geld zu ersparen.
Im übrigen gibt es in Deutschland keine Schwarzseher mehr,seitdem der Farbfernseher und Multi-Color-Bildschirme Einzug in deutsche Haushalte gefunden haben !

 
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