Bildquelle: https://gez-boykott.de/ablage/presselogo/medienpolitik.pngmedienpolitik.net, 27.05.2019
„Eine historische Chance“Von Hans Demmel, Vorstandsvorsitzender des VAUNET – Verband Privater Medien
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Öffentlich-rechtlicher Auftrag
Eine zeitgemäße Auftragsdefinition sollte sich aus verschiedenen Elementen zusammensetzen. Es sollte weiterhin positiv definiert werden, was der öffentlich-rechtliche Rundfunk machen soll, aber auch aufzeigen, wo seine Grenzen sind, und zwar mit einer quantitativen wie qualitativen Festschreibung. Dies dient nicht dazu, die Öffentlich-Rechtlichen politisch in der Ausübung ihrer Programmfreiheit zu beschränken. Es dient einer klaren Abgrenzung der beiden Systeme, der Legitimation der Anstalten, einem bestmöglichen, vielfältigen und komplementären Medienangebot für die Mediennutzer und einem fairen Wettbewerb im Markt. All dies lässt sich nicht erreichen, wenn man die künftige Konkretisierung des Auftrags den internen Gremien von ARD und ZDF überlässt und sich lediglich auf eine Mindestbeauftragung beschränkt. Die positive Auftragsbeschreibung hätte weiterhin das Ziel, das demokratische Zusammenleben in Bund und Ländern zu fördern, einen Beitrag zur europäischen Integration, zur Meinungsvielfalt, zur freien Willensbildung und zum gesellschaftlichen Zusammenhalt zu leisten.
Zusätzlich fordert der VAUNET eine Schärfung des inhaltlichen Profils der öffentlich-rechtlichen Anstalten, indem sie sich klarer von den Angeboten der privaten Sender unterscheiden und schwerpunktmäßig mit 75 Prozent ihres Budgets auf die Bereiche Information, Kultur und Bildung konzentrieren. […]
Werbereduzierung
Ein Punkt, der unter den Tisch zu fallen droht, ist die Werbe- und Sponsoringfreiheit der Angebote von ARD und ZDF: Aus unserer Sicht beinhaltet eine Schärfung des öffentlich-rechtlichen Auftragsprofils auch eine Befreiung der Rundfunkanstalten von Kommerzialisierungszwängen. […]
Finanzierung
Bei der Frage der Finanzierung der Anstalten lehnt der VAUNET ein pauschales Indexmodell ab, insbesondere, wenn es ohne ex-ante-Korrekturmechanismen und mit einer rundfunkspezifischen Teuerungsrate eingeführt werden soll. Es bedarf nach wie vor der vorherigen Etatüberprüfung durch eine unabhängige Instanz auf Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit. […]
Eine undifferenziert schlichte und pauschale Indexierung zieht zahlreiche tatsächliche und rechtliche Unwägbarkeiten nach sich, unter anderem das Risiko der Über- bzw. Unterfinanzierung, und bietet vor allem keinerlei Anreiz zu Einsparungen. Dies hat der VAUNET mit einem Kurzgutachten des früheren Präsidenten der Landesanstalt für Kommunikation Baden-Württemberg und langjährigen Mitglied der Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten (KEF), Prof. Dr. Thomas Hirschle, untermauert **. […]
Plattform- und Intermediärsregulierung
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Weiterlesen auf: https://www.medienpolitik.net/2019/05/eine-historische-chance/** siehe hierzu u.a.
Kurzgutachten von Prof. Dr. Thomas Hirschle im Auftrag von VAUNET (Verband Privater Medien e.V.)
Vollindexierung des Rundfunkbeitrags verfassungs- und europarechtlich nicht zulässig vom 18. März 2019
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,30502.0Vollindexierung: VAUNET sieht sich durch Gutachten von Prof.Cornils bestätigt vom 9. April 2019
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,30738.msg191950.html#msg191950Siehe u.a. auch unter
Wer sind die Gutachter/Vertreter für ARD, ZDF & Co. im Verfahren vorm BVerfGhttps://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,25370.0.html