Da die von dwdl.de es mit der Wahrheit oft nicht so genau nehmen, ist es erstmal fraglich, ob die Behauptungen auf der Seite wirklich stimmen:
... Kirchhof: "Wir haben nur das rechtlich festgeschrieben, was vorher schon existierte." Heute habe jeder Haushalt Geräte, die zum Empfang von Rundfunk geeignet seien - "vom Radiowecker bis zum Autoradio, ein oder zwei Fernseher, Laptop, Smartphone. Er müsste also eigentlich fünf oder zehn Beiträge bezahlen. Die Geräteabgabe hatte sich real - ohne Gesetzesänderung! - schon verwandelt in eine Haushaltsabgabe", so Kirchhof....
Wenn Paul Kirchhof tatsächlich allen Ernstes behaupten würde, dass jeder Wohnungsmieter Radiowecker, Autoradio, ein oder zwei Fernseher, Laptop, Smartphone usw. hätte
und es aufgrund dieses unterstellten Besitzes sogar gerechtfertigt wäre, ihn zur Zahlung des zehnfachen Zwangsbeitrages ( ca. 2 500 € / Jahr ! ) verpflichten zu können,
dann würde ich Paul Kirchhof als geisteskrank erklären.
Markus