Bin heute morgen nach doch längerer Überlegung darauf gekommen, dass es so aussieht, als wenn der erkennende Richter bereits jetzt entschieden hat, die Klage abzuweisen.
Und zwar möglichst ohne Möglichkeit der Beweisaufnahme klägerseits, da bei Beiladung Beteiligter herauskommen könnte, dass die Gesamtschuld bereits unerkannt über eine oder mehrere andere Beitragsnummern getilgt wurde und damit
- sowohl eine Aufteilung der Gesamtschuld nicht mehr möglich ist,
- als auch das Verfahren, dass ich im November letzen Jahres beim selben Richter hatte, wieder aufgerollt werden muss, da ich ja schon damals Antrag auf Beiladung der Beteiligten gestellt hatte, dieser aber während der Verhandlung aufgrund der "Kurzfristigkeit des Antrags" sowie der "fremdländisch klingenden Namen" der Mitbewohner, die nach Ansicht des Richters Schwierigkeiten beim Auffinden der neuen Anschriften bieten sollten, vom Tisch gewischt wurde.
Mit der Nichtbeiladung der Beteiligten liegen nun alle sachdienlichen Hinweise in Händen des NDR. Was das bedeutet, weiss jeder, der die "Transparenzbestrebungen" der ÖRR kennt.
Ich werde,
typisch für die rechtswidrige Vorgehensweise der Landesrundfunkanstalten aber nicht nur untypisch, sondern sogar widersinnig für das Konstrukt der Gesamtschuldnerschaft isoliert von den anderen beteiligten Gesamtschuldnern gehalten. Damit soll erreicht werden, dass ich selber mich darum kümmere, ob die ehemaligen Mitbewohner bereits gezahlt haben, um dann in Form einer "Irrtumsklärung" alle Bescheide bis auf einen zu verwerfen. Es ist aber der Gesetzgeber gewesen, der sich die Gesamtschuldnerregelung ausgedacht hat, nicht ich und somit ist auch die "Behörde" dran, zu ermitteln.
Ein weiterer Hinweis darauf, dass die Klage bereits abgewiesen ist, ist für mich in der für Richtersprache untypische Doppelung des völlig sinnfreien Ausdrucks
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,30834.msg198745.html#msg198745 Seite 3
Im Falle der Klageabweisung änderte sich an der bestehenden Rechtslage nichts.
mit
Seite 4
Im Falle der Klageabweisung änderte sich, wie bereits gesagt, an der bestehenden Rechtslage nichts.
Was bedeutet dieser Ausdruck? Nichts, denn bei jeder Klageabweisung ändert sich an der Rechtslage nichts. Auf deutsch: wenn nichts entschieden wird, wird auch nichts anderes entschieden.
Das nun doppelt auch noch reinzuschreiben, kann nur als Hinweis gedeutet werden, dass die Klage abgewiesen wird oder dass er gerade zuviel geschwoft hat und sich seine Gedanken ("Ich muss irgendwie die Klage abweisen") nochmal selber in Erinnerung rufen musste.
Dieser Richter ist in meinen Augen voreingenommen und hält Gewissensgründe für einen Vorwand, nicht zahlen zu wollen. Ich werde jedoch keinen Antrag auf irgendwas in die Richtung Befangenheit stellen. Da soll er selber mit klar kommen.
Die besondere Härte, die mich trifft, besteht darin, dass ich nicht nur gezwungen werden soll, gegen mein Gewissen zu zahlen, sondern auch noch für Leute mitzubezahlen, die - wenn gefragt - vielleicht sogar freiwillig selbst zahlen würden oder das sogar schon getan haben. Es ist der reine Versuch des Willenbrechens. Was nicht gelingen wird.
„Eine ewige Erfahrung lehrt jedoch, daß jeder Mensch, der Macht hat, dazu getrieben wird, sie zu mißbrauchen. Er geht immer weiter, bis er an Grenzen stößt. Wer hätte das gedacht: Sogar die Tugend hat Grenzen nötig. Damit die Macht nicht mißbraucht werden kann, ist es nötig, durch die Anordnung der Dinge zu bewirken, daß die Macht die Macht bremse.“ (Montesquieu)