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Autor Thema: EU-Vergaben beim Beitragsservice/LRAs  (Gelesen 10602 mal)

P
  • Beiträge: 1.172
  • Ich verhandle nicht mit Terroristen.
Re: EU-Vergaben beim Beitragsservice/LRAs
#30: 08. Februar 2019, 13:21
Zitat
[...] An dieser Rahmenvereinbarung sind neben dem SWR als Vertragspartner dieser Rahmenvereinbarung die weiteren unter Kapitel 3.6.4 benannten öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten sowie deren Tochter- und Beteiligungsunternehmen, sofern die Beteiligung der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten mindestens 50 % beträgt, als Bezugsberechtigte beteiligt [...]
Ist es nicht Quersubventionierung der Tochterfirmen mit Beitragsgeldern, wenn deren Ausstattung durch Beitragsgelder finanziert wird? Da müßten doch eigentlich getrennte Bücher geführt werden, oder?


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Bayern

Widerspruchsverfahren: §§ 69-73 VwGO (Bundesrecht)

BVerfG zu Sonderbeiträgen: "Weinabgabe" - B. v. 4.2.1958 (2 BvL 31, 33/56); "Berufsausbildungsabgabe" - BVerfGE 55,274, U. v. 10.12.1980; "Kohlepfennig" - BVerfGE 91, 186, B. v. 11.10.1994; "Straßenbaubeiträge" - B. v. 25.6.2014, 1 BvR 668/10.

BVerwG zu VA: B. v. 30.8.2006, 10 B 38.06; U. v. 23.8.2011, 9 C 2.11.

  • Beiträge: 7.290
Re: EU-Vergaben beim Beitragsservice/LRAs
#31: 08. Februar 2019, 17:41
Zitat
[...] An dieser Rahmenvereinbarung sind neben dem SWR als Vertragspartner dieser Rahmenvereinbarung die weiteren unter Kapitel 3.6.4 benannten öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten sowie deren Tochter- und Beteiligungsunternehmen, sofern die Beteiligung der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten mindestens 50 % beträgt, als Bezugsberechtigte beteiligt [...]
Ist es nicht Quersubventionierung der Tochterfirmen mit Beitragsgeldern, wenn deren Ausstattung durch Beitragsgelder finanziert wird? Da müßten doch eigentlich getrennte Bücher geführt werden, oder?

1. Quersubventionierung ist eu-rechtlich untersagt;
2. es besteht Zweckbindung öffentlicher Mittel;
3. auch der in Deutschland übliche Verlustvortrag ist vom EuGH zwischenzeitlich wohl gekippt worden; (Edit: offenbar "j-ein"; das Gericht der EU hatte den Verlustvortrag gekippt, der EuGH hat diese Entscheidungen tlw. aufgehoben);
4. getrennte Buchführung ist zwingend;
5. die korrekte Verwendung staatlicher Mittel ist durch den Staat zu kontrollieren; -> deswegen auch getrennte Buchführung, denn der Rest geht den Staat erstmal bei korrekter Steuerzahlung nix an.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 08. Februar 2019, 17:53 von pinguin«
Bei Verarbeitung pers.-bez.-Daten ist das Unionsgrundrecht unmittelbar bindend; (BVerfG 1 BvR 276/17 & BVerfG 1 BvR 16/13)

Keine Unterstützung für
- Amtsträger, die sich über europäische wie nationale Grundrechte hinwegsetzen oder dieses in ihrem Verantwortungsbereich bei ihren Mitarbeitern, (m/w/d), dulden;

- Parteien, der Mitglieder sich als Amtsträger über Grundrechte hinwegsetzen und wo die Partei dieses duldet;

- Gegner des Landes Brandenburg wie auch gesamt Europas;

  • Beiträge: 691
Re: EU-Vergaben beim Beitragsservice/LRAs
#32: 08. August 2019, 15:58
Es gibt wieder eine aktuelle Ausschreibung BW 09/18 des Beitragsservice Köln über Inkassodienstleistungen, die so aussieht, als wäre sie absichtlich für die Creditreform zugeschnitten worden (siehe geforderte Referenz für 10.000 Inkassoaufträgen pro Monat).
Jetzt frage man sich: Wie ist denn die Creditreform an ihren bisherigen Vertrag herangekommen? Vermutlich ohne Ausschreibung! Das soll wohl jetzt korrigiert werden.

Dabei geht es um ein Inkassovolumen, dass in 2018 bei ca. 80 Mio. Euro lag.

https://prego-vergabeplattform.prhos.com/NetServer/PublicationControllerServlet?function=Detail&TOID=54321-NetTender-16bf4f4396a-23177b50ec485832&Category=InvitationToTender

Zitat
Die einzuziehenden Forderungen werden dem Auftragnehmer nicht abgetreten.
Es wird mit dem wirtschaftlichsten Bieter ein Rahmenvertrag mit einer Festlaufzeit von 2 Jahren, frühestens ab 01.01.2021, sowie zwei Verlängerungsoptionen um jeweils 1 weiteres Jahr zu gleichen Konditionen abgeschlossen. Die Verlängerungsoptionen müssen nicht ausgeübt werden.

1. Generelle Anforderungen
Sofern und soweit nach Erstellung eines Vollstreckungsersuchens die Vollstreckung durch das zuständige Vollstreckungsorgan erfolglos bleibt, wird die Forderung für einen zusätzlichen Beitreibungsversuch an das Inkassounternehmen abgegeben.

Im Jahr 2018 beliefen sich diese Inkassoaufträge nach fruchtloser Vollstreckung auf rund 180.000 Datensätze bzw. Einzelaufträge. Das Forderungsvolumen der Inkassoaufträge betrug im Jahr 2018 rund 80 Mio. Euro. Die Erfolgsquote bei den im Jahr 2018 beendeten Inkassoaufträgen (inklusive der vom Beitragsservice zurückgezogenen Inkassoaufträge) lag bei rund 9 Prozent. Der Anteil der davon zurückgezogenen Inkassoaufträge lag bei rund 10 Prozent. Auf 7,5 Prozent dieser zurückgezogenen Inkassoaufträge gingen provisionspflichtge Zahlungen ein. Es wird keine bestimmte Erfolgsquote garantiert.

Als Einzelauftrag gilt jeder Datensatz, der an das Inkassounternehmen zwecks Durchführung des Inkassos abgegeben wird. Das wöchentliche Auftragsvolumen kann zwischen ca. 1.700 und ca. 7.000 Einzelaufträge betragen.


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U
  • Beiträge: 89
    • GEZ Nein danke!
Re: EU-Vergaben beim Beitragsservice/LRAs
#33: 08. August 2019, 16:24
Da guck ich mal in meine Glaskugel und was sehe ich da  >:D

Die Vergabe gewinnt:

Creditreform Mainz Albert & Naujoks KG
Postfach 41 20

    55031 Mainz

Herzlichen Glückwunsch.   ::)

Nur die Meinung meiner Glaskugel - ohne jegliche Garantie des Wahrheitsgehaltes.


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solo Dio mi può giudicare
mi faccio gli affari miei, e non giudico nessuno

P
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Re: EU-Vergaben beim Beitragsservice/LRAs
#34: 08. August 2019, 16:35
80 Mio. Euro Umfang, aber keine Aussage aus wie vielen  Inkassoaufträgen sich diese Forderung zusammensetzt.
9 % der  Inkassoaufträge wurden mit Erfolg beendet. Also nicht 9% von 80 Mio. sondern?
Davon zurückgezogenen 10 Prozent, also müssen 90 % irgendwie Zahlungen sein. -> Die haben eine Vergütung oder?
Von den 10% -> also zu 100 gesetzt, waren 7,5 Prozent mit provisionspflichtigen Zahlungen versehen, wurden also vergütet obwohl "kein" Erfolg?
Zitat
Soweit nach Erstellung eines Vollstreckungsersuchens die Vollstreckung durch das zuständige Vollstreckungsorgan erfolglos bleibt, wird die Forderung für einen zusätzlichen Beitreibungsversuch an das Inkassounternehmen abgegeben.
-> Die Verwaltungsvollstreckung ein staatliches Verfahren bleibt ohne Erfolg, deshalb wird noch ein weiteres Verfahren ausgeführt. -> Das soll dann erfolgreicher verlaufen. In 9% der Fälle scheint das irgendwie zu funktionieren oder es besteht eine Lüge und es gab kein staatliches Verfahren, denn warum sollte eine Person nach einer nicht erfolgreichen Verwaltungsvollstreckung irgendwas zahlen können. -> Da stimmt gewaltig etwas nicht. -> Zudem könnte es nicht statthaft sein, wenn versucht wird die Kosten für den weiteren Versuch oben mit auf den Schuldenberg zu packen. -> Das System an dieser Stelle sollte grundsätzlich in Frage gestellt werden.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 09. August 2019, 20:34 von Bürger«

g
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Re: EU-Vergaben beim Beitragsservice/LRAs
#35: 08. August 2019, 17:09
Jetzt frage man sich: Wie ist denn die Creditreform an ihren bisherigen Vertrag herangekommen? Vermutlich ohne Ausschreibung! Das soll wohl jetzt korrigiert werden.
Unter sehr guten Freunden (Vettern) geht das sehr wohl zu machen.
Soweit mir bekannt, gibt es da ganz enge Verknüpfungen. M.E. arbeitet Creditreform vorwiegend oder sogar ausschließlich für die GEZ.

Widerspricht jedoch einem EU-Urteil. Ich glaube aus 2003? Ich finde es leider nicht.

Darin steht sinngemäß, dass Gebührengelder (Damals noch Gebühren), die nicht dem direkten Veranstalten von Rundfunk zuzuordnen sind, nur über Ausschreibungen zu handhaben sind.
Grundsätzlich muss alles, was nicht dem Veranstalten dient, ausgeschrieben werden.

Da fragt sich eben auch zusätzlich,
Ist das Gutachten von Kirchhof ausgeschrieben worden ?
Ist das Framing-Manual ausgeschrieben worden?
Wieso bekommt der Briefdienstleister PAV immer den Zuschlag?

Ja, die Leute von Creditreform hatten sich auch bei mir gemeldet mit einem Bettelbrief, angeblich von der LRA als Gläubiger.
Ich wusste, dass keine LRA im Spiel sein kann. Ich habe widersprochen, nach dem Original gefragt und wo der gerichtliche Titel sein soll.
Die schrieben mir dann, dass sie die Angelegenheit an den Beitragsservice zurückgegeben haben.
Und Ruhe war. 

Und wieder werden Landesrechtliche Rechtsgeschäfte von einem nicht rechtsfähigen Verein getätigt.
Und wieder werden Beitragsgelder der Länder sinnlos verschwendet.


Zum einen macht der BS einen auf Behörde und beauftragt den GV meiner Wahl, der mich dann um eine milde Gabe bittet.
Das nennt sich Verwaltungsverfahren.

Zum anderen will der BS über ganz normales Inkasso eintreiben?
Das widerspricht sich.

Ein Finanzamt z.B. treibt nicht über Inkasso ein. Immer über Verwaltung, das das FA eine Verwaltung ist.

Inkasso darf man gar nicht für voll nehmen, wenn die keinen ordentlichen Titel haben. Der Wisch vom BS ist kein Titel.

Noch etwas:
Meine Daten werden völlig rechtswidrig an Creditreform übermittelt. Meine Daten haben im Land zu bleiben.
Creditreform bekommt absolut rechtswidrig Datensätze von tausenden Bewohnern dieses Landes frei Haus geliefert.
Wo sind da die Datenschutzverordnungen?


Da wir im Landesrecht sind und es sich um Sächsische Landesgelder für den Sächsischen Rundfunk handeln würde, wäre zu prüfen, ob die Inkassobude in Mainz sich überhaupt in Sächsisches Landesrecht bezüglich irgendwelcher Forderungen einmischen darf?
Das zweifle ich mal an.


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g
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Re: EU-Vergaben beim Beitragsservice/LRAs
#36: 08. August 2019, 21:22
Siehe
Creditreform Mainz - offizielles Inkassobür der abGEZockt; Kundendaten im INet
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=1973.0

Ein weiteres:
http://archive.is/vI07X

Zitat
Unter der Bezeichnung "Konsolidierung" schreiben die Landesrundfunkanstalten der Arbeitsgemeinschaft der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten der Bundes-republik Deutschland (ARD), das Zweite Deutsche Fernsehen (ZDF) und das Deutschlandradio,
vertreten durch die Geschäftsführung des Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio,

Rechtlich vertreten durch die Geschäftsführung des nicht rechtsfähigen Beitragsservice.


Weitere: Rundfunk,
https://prego-vergabeplattform.prhos.com/NetServer/PublicationSearchControllerServlet?function=Search&PublicationType=&Searchkey=rundfunk


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