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Allgemeines => Dies und Das! => Thema gestartet von: mistersh am 13. Januar 2017, 11:41

Titel: EU-Vergaben beim Beitragsservice/LRAs
Beitrag von: mistersh am 13. Januar 2017, 11:41
Hallo Miteinander.

Ich habe mal in den Archiven der EU-Vergabe gestöbert und bin dabei über zwei Dinge gestoßen die meiner Auffassung nach gegen den Status einer Behörde/öffentlichen Anstalt sprechen.

TED - Rechtsschutz- und Allgefahrenversicherungen - NDR als Federführend für andere LRA
http://ted.europa.eu/udl?uri=TED:NOTICE:240963-2014:TEXT:DE:HTML (http://ted.europa.eu/udl?uri=TED:NOTICE:240963-2014:TEXT:DE:HTML)
Hierbei handelt es sich um Versicherungen. Unter anderem auch Haftpflich für Fahrzeuge, Gebäude und Co.
Eine öffentliche Einrichtung (Behörde) hat nie eine Haftpflicht für Autos oder Ähnliches. Schäden jeglicher Art werden immer aus dem laufenden Haushalt bezahlt.

TED - Dienstelistungen - BS Köln
http://ted.europa.eu/udl?uri=TED:NOTICE:185270-2013:TEXT:DE:HTML&src=0 (http://ted.europa.eu/udl?uri=TED:NOTICE:185270-2013:TEXT:DE:HTML&src=0)
Hierbei handelt es sich um Arbeitgeberüberlassung (Leiharbeiter), was bei keiner Behörde/öffentlichen Einrichtung/Anstalt zulässig ist.

Titel: Re: EU-Vergaben beim Beitragsservice/LRAs
Beitrag von: MMichael am 13. Januar 2017, 12:24
Dass die Behauptung durch einen, bei einem Radiosender oder der Firma in Köln angestellte Menschen "Wir sind eine Behörde"  falsch ist, ist bekannt.
Die Gerichte behaupten ja auch "nur", dass bei der Erzwingung der Finanzierung, beim Abkassieren der Zwangsabgabe die Radiosender und die Firma aus Köln als Staatsmacht (Behörde) auftreten und bundesweit hoheitlich handeln dürfen.
s.a. diverse Beschlüsse und Urteile der Verwaltungsgerichte der BRD und Verfassungsgerichte in RLP und BY

Die Frage ist: Geht das?
Können der  Radiosender und eine Firma in Köln staatliche Handlungen ausführen und dabei staatsfern sein, wie es verfassungsgemäß sein sollte? Oder ist das "nur" ein Irrtum? Eigentlich handeln die Radiosender und die Firma in Köln völlig staatsfern unternehmerisch, und die Behörden (Finanzämter, Stadtkassen, Gemeindeämter, Amtsgerichte, Gerichtsvollzieher, Verwaltungsgerichte) sind übereifriger Weise so "nett", dem Grundrechtsträger der Rundfunkfreiheit zu seinem Geld zu verhelfen, weil sie es gut und richtig finden?
Oder: Kann die staatliche Finanzierung des Radiosenders durch eine Steuer weniger staatsfern sein, als die Ermächtigung des Radiosenders, als Staat zu agieren?
Na ja, und dann sind noch all die anderen Fragen.... Wer? Wie? Was? Wieso? Weshalb? Warum?
Wem nutzt das?

Titel: Re: EU-Vergaben beim Beitragsservice/LRAs
Beitrag von: boykott2015 am 13. Januar 2017, 16:23
Die Gerichte behaupten ja auch "nur", dass bei der Erzwingung der Finanzierung, beim Abkassieren der Zwangsabgabe die Radiosender und die Firma aus Köln als Staatsmacht (Behörde) auftreten und bundesweit hoheitlich handeln dürfen.

Wenn es so wäre, hätte die Stadt Köln nicht Anfang 2013 die Zahlung einfach eingestellt. Und die Firma aus Köln als Staatsmacht hätte schnell eingegriffen und die Zahlung erzwungen. Man hat aber eine Vereinbarung unterzeichnet.

Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung
https://ratsinformation.stadt-koeln.de/getfile.asp?id=502415&type=do&
Zitat
Zwischenzeitlich wurde zwischen WDR und Stadtverwaltung auf Sachbearbeiterebene das sog. „Vereinfachte Meldeverfahren“ ausgearbeitet. Eine entsprechende Vereinbarung wurde zwischen dem WDR und Herrn Stadtdirektor Kahlen am 19.03.2015 unterzeichnet. Diesem Verfahren liegt ein zu festen Terminen (01.04. und 01.10.) vorgesehener Melde- und Zahlungsrhythmus zugrunde und reduziert den logistischen Aufwand bei der Betriebsstätten- und KFZ-Fortschreibung auf ein vertretbares Maß.

ARD, ZDF und Deutschlandradio setzen auf Dialog mit Städten und Kommunen
30.01.2013 - 14:48 Uhr, ARD Radio & TV

https://ratsinformation.stadt-koeln.de/getfile.asp?id=401568&type=do&
Zitat
Sollte es zu nicht vertretbaren finanziellen Mehrbelastungen kommen, sieht das Gesetz vor, diese Fälle zu prüfen und wenn nötig Anpassungen vorzunehmen.

Also, wenn nötig, werden Festsetzungsbescheide nach unten korrigiert. So wie auf dem Basar üblich.
Titel: Re: EU-Vergaben beim Beitragsservice/LRAs
Beitrag von: alexparty am 22. Januar 2017, 23:56
Die TV Sender als auch der BS können nicht hoheitlich handeln. Auch nicht teilweise. Dies verstößt gegen Art. 24 GG.

https://dejure.org/gesetze/GG/24.html (https://dejure.org/gesetze/GG/24.html)

Demnach können Hoheitsrechte, die ja zum Erlass von Verwaltungsakten erforderlich sind, nur an zwischenstaatliche Einrichtungen oder auf grenznachbarschaftliche Einrichtungen übertragen werden. Auf niemand anderen.
Zudem wäre in diesen beiden einzig möglichen Fällen ein Bundesgesetz bzw eine Zustimmung des Bundes erforderlich. Ist aber völlig egal, da die TV Sender keine der Einrichtungen sind, auf die Hoheitsrechte übertragen werden könnten.
Dass der Bund zustimmen muss widerspräche ja schon der Zuständigkeit der Länder für den Rundfunk.

In Berlin ist es zB so, dass der selbe Landesgesetzgeber, der den RStV erfunden hat, in seiner Verfassung des Landes (gemäß 24 GG) bestimmt, dass nur Bezirke und Senat die Verwaltung inne haben. Also niemand anderes.
Titel: Re: EU-Vergaben beim Beitragsservice/LRAs
Beitrag von: pinguin am 23. Januar 2017, 00:13
In Berlin ist es zB so, dass der selbe Landesgesetzgeber, der den RStV erfunden hat, in seiner Verfassung des Landes (gemäß 24 GG) bestimmt, dass nur Bezirke und Senat die Verwaltung inne haben. Also niemand anderes.
Es hat ja offenbar auch nur das Land Berlin den Schneid auszusagen, daß der RBB keine Behörde ist.
Titel: Re: EU-Vergaben beim Beitragsservice/LRAs
Beitrag von: Profät Di Abolo am 23. Januar 2017, 13:35
Rein fiktiv.

Das Schreiben zu den "Nichtbehörden BeitraXservice und RBB" jibet hier:

Thema: Vollstreckungsersuchen Anforderung Ablichtung (Berlin)

http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,19797.msg128239.html#msg128239

Anhang SenBII.jpg


Art. 24 GG können wir hier nicht verwenden.

Der betrifft die Übertragung von Hoheitsbefugnissen an zwischenstaatliche Einrichtungen. Z.B. die Nato oder Euro-Control (Flugraumüberwachung Benelux und Teile DE)

Hierzu Urteil BVerfGE 58, 1 - Eurocontrol I, Link:

http://www.servat.unibe.ch/dfr/bv058001.html

Zitat
RdNr. 93

Eurocontrol ist eine im Verhältnis der Vertragsparteien zueinander völkerrechtlich rechtsfähige, internationale Organisation und eine zwischenstaatliche Einrichtung im Sinne des Art. 24 Abs. 1 GG. Ihr sind durch völkerrechtliche Akte (Eurocontrol -Vertrag, Mehrseitige Vereinbarung, Zweiseitiges Abkommen) hoheitliche Kompetenzen eingeräumt worden. In bezug auf die völkerrechtliche Wirksamkeit dieser Akte sind Bedenken nicht ersichtlich. Eurocontrol übt eigene, nichtdeutsche öffentliche Gewalt aus.

Im Bereich des RBStV ist vielmehr Art. 28 GG als Argument heranzuziehen. Selbstverwaltungsrecht der Gemeinden. Unzweifelhaft sind die Landesrundfunkanstalten keine Gemeinden. Die "Selbstverwaltung des Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG" bezieht sich zweifelsfrei auf Rundfunkveranstaltungen.

Für Berlin gilt eine Sonderregelung zur Übertragung von Hoheitsbefugnissen wegen der beabsichtigten Länderfusion mit Brandenburg, Art. 96 VvB.

Hierzu z.B. VerfGH 19.12.2006, Az. 45/06

Link:

https://openjur.de/u/274327.html


Zitat
RdNr. 40

Im Übrigen dürfte es trotz der in Art. 96 VvB grundsätzlich vorgesehenen Möglichkeit, mit anderen Ländern gemeinsame Behörden, Gerichte und Körperschaften zu bilden, verfassungsrechtlich nicht zulässig sein, dass Berlin im Wege staatsrechtlicher Vereinbarungen einen bedeutsamen Teil seiner ihm grundgesetzlich zustehenden Rechtsprechungskompetenz und die damit verbundene verfassungsrechtliche Verantwortung gegenüber seinen Bürgern preisgibt, was bei einer Übertragung auf ein von der VvB gänzlich abgekoppeltes "tertium" der Fall wäre (vgl. etwa Isensee a. a. O., S. 617: "Grundsatz der Unverfügbarkeit der Kompetenz"). Insoweit wären auch die damit verbundenen Folgen für den Bürger, nämlich Verlust seines landesverfassungsrechtlichen und -gerichtlichen Schutzes, zu berücksichtigen.

Die "vollständige Übertragung" der Aufgaben der "Rundfunkeitragsverwaltung" an den RBB ist nicht nach dem RBB Staatsvertrag erfolgt.  Mit dem RBB-Staatsvertrag wurden auch keine Hoheitsrechte, i.S. "selbstverwaltender hoheitlicher Gewalt" gegenüber den Bürgerinnen und Bürgern Berlins, übertragen. Wer oder was auch immer die "Landesrundfunkanstalt RBStV" in Berlin ist, bleibt ein ungelüftetes Geheimnis.

Die Wahrnehmung der Aufgaben eines "zentralen Vergabezentrums öffentlich - rechtlicher Auftäge" durch den Beitragsservice, im Rahmen der "Vergabe von Verwaltungshelfertätigkeiten" ist grob rechtswidrig und unvereinbar mit dem Landesrecht Berlins.

Das ITDZ - Berlin ist ein Eigenbetrieb des Landes Berlin und alleiniger Druck- und IT-Dienstleister des Landes Berlin.

Link, 10 Jahre ITDZ Berlin:

https://www.itdz-berlin.de/dokumente/firmenchronik_10-jahre-itdz-berlin.pdf

Hierzu auch Rechtsprechung des EuGH zur In-House-Vergabe:

https://www.heuking.de/fileadmin/DATEN/Dokumente/Veroeffentlichungen/2007/0111_EUGH_inhouse-Vergabe.pdf

Yoo Lupus! Schön das Vergaberecht Berlins gerissen!  ;D ;D ;D ;D

Versuch es mal mit selbstverwaltender Selbstauflösung Lupus!
Merkt keiner, da du ja nichtrechtsfähig bist!

LG
aus den östlichen gallischen Provinzen Berlin und Brandenburg.
Titel: Re: EU-Vergaben beim Beitragsservice/LRAs
Beitrag von: mistersh am 30. Januar 2017, 11:49
Mal eine interessante Ausschreibung des WDR:

Zitat
Darüber hinaus bietet der Beitragsservice seinen Angestellten im Sicherheitsbereich in der Pausenzone eine ganztägige Versorgung mit Backwaren, Snacks und Getränken an.
Quelle: http://ted.europa.eu/udl?uri=TED:NOTICE:23886-2017:TEXT:DE:HTML&src=0 (http://ted.europa.eu/udl?uri=TED:NOTICE:23886-2017:TEXT:DE:HTML&src=0)

Dabei geht es um Catering beim WDR und BS in Köln.
Titel: Re: EU-Vergaben beim Beitragsservice/LRAs
Beitrag von: alexparty am 04. Februar 2017, 20:06
Auch ein Anhaltspunkt für fehlende Hoheitsrechte ist Art 23 (6) GG

Zitat
(6) Wenn im Schwerpunkt ausschließliche Gesetzgebungsbefugnisse der Länder auf den Gebieten der schulischen Bildung, der Kultur oder des Rundfunks betroffen sind, wird die Wahrnehmung der Rechte, die der Bundesrepublik Deutschland als Mitgliedstaat der Europäischen Union zustehen, vom Bund auf einen vom Bundesrat benannten Vertreter der Länder übertragen.
https://dejure.org/gesetze/GG/23.html (https://dejure.org/gesetze/GG/23.html)

Das bedeutet wohl, dass ohne diese Übertragung, die Länder in Sachen LRA hoheitlich nix zu melden haben. Denn hoheitlich handeln kann man nur in Ausübung staatlicher Befugnisse. Bei Staatsferne geht das jedoch wohl nicht.
Titel: Re: EU-Vergaben beim Beitragsservice/LRAs
Beitrag von: maikl_nait am 13. September 2017, 10:09
Hallo!

Auch ein Anhaltspunkt für fehlende Hoheitsrechte ist Art 23 (6) GG

Zitat
(6) Wenn im Schwerpunkt ausschließliche Gesetzgebungsbefugnisse der Länder auf den Gebieten der schulischen Bildung, der Kultur oder des Rundfunks betroffen sind, wird die Wahrnehmung der Rechte, die der Bundesrepublik Deutschland als Mitgliedstaat der Europäischen Union zustehen, vom Bund auf einen vom Bundesrat benannten Vertreter der Länder übertragen.

Das bedeutet wohl, dass ohne diese Übertragung, die Länder in Sachen LRA hoheitlich nix zu melden haben. Denn hoheitlich handeln kann man nur in Ausübung staatlicher Befugnisse. Bei Staatsferne geht das jedoch wohl nicht.

Der Bund vertritt ggü den EU-Organen seine Interessen. Dazu hat er aber keine Kompetenz bei Länder-Aufgaben, die für EU zugelassenen sind hier explizit aufgeführt, und es wird ein Vertreter der Länder bestimmt, der diese Interessen für die Länder wahrnimmt. Innerhalb D sind die Länder ohne den Bund zuständig.

Der Absatz bedeutet aber auch, daß (neben Bildung und Kultur) für Rundfunk anerkanntermaßen entsprechendes EU-Recht relevant ist -- sonst bräuchte es so einen Passus nicht. Dies läßt sich gegen das gebetsmühlenartig vorgetragene "EU-Recht gilt für Rundfunk nicht" erwidern.

Und nach wie vor gilt dabei: Bundesrecht bricht Länderrecht, EU-Recht gilt im Range eines Bundesrechts (oder muß als solches im vorgegebenen Rahmen ausgestaltet werden).

PS: die "Staatsferne" wird hier nicht tangiert.

MfG
Michael
Titel: Re: EU-Vergaben beim Beitragsservice/LRAs
Beitrag von: pinguin am 13. September 2017, 13:58
EU-Recht gilt im Range eines Bundesrechts
Das ist faslch; EU-Recht ist höherrangig als Bundesrecht*** und bricht im konkreten Fall jedes untergeordnete Recht, auch Bundesrecht, nämlich überall dort, wo die Bundesrepublik Deutschland als Mitglied der EU Hoheitsrechte auf die EU übertragen hat.

Diese Übertragung ist im Rahmen der EU-Verträge/Gründungsverträge auf verfassungsrechtlich zulässige Weise, (siehe separates Thema), erfolgt und umfasst alle Bereiche, die kraft der Verträge alleine von der EU zu regeln sind; hier insbesondere alle Bestimmungen zur Realisierung eines gemeinsamen EU-Binnenmarktes.

Und, nein, nicht alle daraufhin erfolgten EU-Bestimmungen müssen für ihre Gültigkeit in nationales Recht überführt werden; "dürfen" tun sie es aber freilich schon.

Diese EU-Verordnungen bspw. sind unmittelbar gültig, und zwar so unmittelbar, wie die jeweilige Landesverfassung eines Landes des EU-Mitgliedslandes namens Bundesrepublik Deutschland. Und nach gesetzter Rechtsprechung des EuGH sind auch hinreichend genau formulierte Richtlinien auch im Range der unmittelbaren Gültigkeit, also immer dann, wenn sie so, wie formuliert, ohne weiteres eingehalten werden können.

***
Im Range von Bundesrecht wäre die Europäische Menschenrechtskonvention, die kein EU-Recht darstellt, sondern eine zusätzliche EU außerseitige Sicherungsebene in allen europäischen Ländern, die die EMRK ratifiziert haben.
Titel: Re: EU-Vergaben beim Beitragsservice/LRAs
Beitrag von: maikl_nait am 13. September 2017, 17:06
Hallo!

Ich geb ja zu, daß (zumindest mir) das etwas schwierig ist, alle Details im Kopf zu behalten. Das Wesentliche, auf was ich raus wollte: es gilt größtenteils auch ohne Zutun des Bundes, und als höherrangiges Recht können die Länder und die Gerichte beschließen, was sie wollen -- wenn es entgegen geltendem EU-Recht ist, kann das alles nicht angewendet werden.

Möglicherweise kann die "gefestigte Rechtsprechung" und das komplette Nicht-Handeln des BVerfG auch dahingehend ausgelegt werden, daß der vorgeschriebene Rechtsweg für EU-Rechts-Angelegenheiten nicht mehr gegeben ist -- wäre damit nicht auch die Klage am EuGH möglich (zB wenn trotz Verf-Beschwerde wg EU-Rechtsverstößen das Gericht nicht handelt und der BS weiterhin vollstreckt)?

MfG
Michael
Titel: Re: EU-Vergaben beim Beitragsservice/LRAs
Beitrag von: pinguin am 13. September 2017, 18:19
Betreffs EU-Recht ist das Bundesverfassungsgericht nicht zuständig.

Das BVerfG darf alleine dann entscheiden, wenn es in einem Sachverhalt bereits Entscheidungen des EuGH gibt.

Zum Rundfunkbeitrag selbst hat es noch keine Entscheidung des EuGH.

Der vorgegebene Rechtsweg für EU-Angelegenheit ist gegeben, denn der EuGH ist gesetzlicher Richter; bei allen Streitigkeiten, die EU-Recht beinhalten, tritt der EuGH vordergründig an die Stelle des BVerfG; hintergründig bleibt das BVerfG für rein nationale Belange dann an zweiter Stelle zuständig, wenn der EuGH dem nationalen Gericht einen eigenen Handlungsspielraum überläßt.

Ich wollte jetzt hier ein Beispiel konstruieren, darf aber feststellen, daß das gar nicht so einfach ist. Deshalb lasse ich das, auch, um andere nicht unnötig zu irritieren.
Titel: Re: EU-Vergaben beim Beitragsservice/LRAs
Beitrag von: maikl_nait am 15. September 2017, 18:57
Hallo!

Zitat
Der vorgegebene Rechtsweg für EU-Angelegenheit ist gegeben, denn der EuGH ist gesetzlicher Richter; bei allen Streitigkeiten, die EU-Recht beinhalten, tritt der EuGH vordergründig an die Stelle des BVerfG; hintergründig bleibt das BVerfG für rein nationale Belange dann an zweiter Stelle zuständig, wenn der EuGH dem nationalen Gericht einen eigenen Handlungsspielraum überläßt.

Ich bin der Meinung, wenn die Gerichte alle behaupten, EU-Recht würde nicht gelten bzw bräuchte im jeweiligen Fall nicht ausgelegt zu werden bzw kann nach eigener Meinung selber ausgelegt werden (und deshalb wäre auch keine Vorlage nötig), dazu das BVerfG als letzte nationale Instanz nichts tut (und weder selber vorlegt noch zurückverweist zur Vorlage) -- dann ist der EU-Rechtsweg nicht mehr gegeben, da der "gesetzliche Richter" (EuGH für EU-Recht) im Rechtsweg nicht erreichbar ist (zumindest nicht "zeitnah" im Wege über Instanzen).

MfG
Michael
Titel: Re: EU-Vergaben beim Beitragsservice/LRAs
Beitrag von: mistersh am 19. Dezember 2017, 14:53
Da hat man mal wieder bei den öffentlichen Ausschreibungen reingeschaut und findet da folgendes:

http://ted.europa.eu/udl?uri=TED:NOTICE:222883-2017:TEXT:DE:HTML (http://ted.europa.eu/udl?uri=TED:NOTICE:222883-2017:TEXT:DE:HTML)
Zitat
Deutschland-Köln: Scanner für Computeranwendungen
2017/S 232-483674
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
I.1)Name und Adressen: ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice, Freimersdorfer Weg 6, Köln 50829, Deutschland

Interresant daraus die Beschreibung:

Zitat
Beschreibung der Beschaffung:

Der Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio (im Folgenden Beitragsservice genannt) ist eine öffentlich-rechtliche, nicht rechtsfähige Gemeinschaftseinrichtung der in der Arbeitsgemeinschaft der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten der Bundesrepublik Deutschland (ARD) zusammengeschlossenen Landesrundfunkanstalten, des ZDF und des Deutschlandradio zum Zwecke des Einzugs der Rundfunkbeiträge nach dem Rundfunkbeitragsstaatsvertrag. Im Rahmen dieser Aufgabenstellung scannt der Beitragsservice jährlich ca. 40 – 50 Mio. Seiten. Hierzu setzt der Beitragsservice derzeit folgende Hochleistungsscanner der Firma KODAK ein: 3 x KODAK i1860 (Farbscanner) produktiv im Einsatz 1 x KODAK i1860 (Farbscanner) als Backup und für die Entwicklung Der Beitragsservice plant in diesem Jahr die vorhandenen vier KODAK i1860 Farbscanner durch vier Farbscanner KODAK i5850 (inkl. Enhanced Printer Accessory) zu ersetzen. Die vier neuen Scanner KODAK i5850 sollen an das Capture-System Captiva Capture (Version 7.1) der Firma OpenText angebunden werden. Zum Scannen der Belege kommt das Modul ScanPlus – ebenfalls von OpenText – zum Einsatz. Mit Hilfe von Captiva Capture-Prozessen wird der Scanvorgang gesteuert und u. a. festgelegt, welche Images (schwarzweiß oder farbig und Blindfarbe) produziert werden sollen. Die Images werden im Captiva Capture Prozess für die Datenextraktion und automatische Klassifikation der Belege verwendet, anschließend werden sie archiviert. Ausgeschrieben sind Kauf und Wartung von vier Scannern KODAK i5850 (inkl. Enhanced Printer Accessory), bei denen es sich um für den deutschen Markt zugelassene Neugeräte handeln muss.

Also läuft dort quasi alles automatisch ab, wenn ich das mit meinem technischen Verständnis erfasse. Die Scannen die Schreiben ein und werden automatisch Klassifiziert. Sprich kommt das Wort Widerspruch drin vor wird ein weiterer Automatismus aktiviert. So würde ich es verstehen.

Ein weiteres Fundstück:
Das ZDF schreibt aus...
http://ted.europa.eu/udl?uri=TED:NOTICE:400941-2017:TEXT:DE:HTML&src=0 (http://ted.europa.eu/udl?uri=TED:NOTICE:400941-2017:TEXT:DE:HTML&src=0)

Zitat
Beschreibung der Beschaffung:

Das ZDF betreibt zur internen Kommunikation mehrere IP-basierte Netzwerke. Zum einen ist dies das Integrierte Nationale Leitungsnetz (INL) für den Austausch von Videosignalen und Datensignalen zur Vernetzung der 16 Landes- und Sonderstudios mit der Sendezentrale in Mainz. Das INL ist ein MPLS-Netz, das auf Netzwerkknoten des Typs Cisco ASR 9000 beruht. Ein anderes Netzwerk, hier als „ZDF-Netz“ bezeichnet, ist ein IP-Netz, das die Standorte des ZDF in Mainz inkl. der Tochterfirmen, sowie alle lokalen Netze in den nationalen Landesstudios (LS) abdeckt.
Titel: Re: EU-Vergaben beim Beitragsservice/LRAs
Beitrag von: azdb-opfer am 19. Dezember 2017, 15:25
Danke, jetzt kennen wir die technischen Daten von dem Scanner:  >:D
https://www.kodakalaris.com/de-de/b2b/solutions/document-scanners/production/i5850-scanner#Specifications (https://www.kodakalaris.com/de-de/b2b/solutions/document-scanners/production/i5850-scanner#Specifications)

Zitat
Maximale Dokumentenbreite:
304,8 mm (12 Zoll)

Länge im Modus für lange Dokumente:
Bis zu 4,6 m (180 Zoll)

Minimale Dokumentengröße:
63,5 mm x 63,5 mm (2,5 Zoll x 2,5 Zoll)

Papierstärke und -gewicht:
Mit Standardeinzug: von Schreibpapier mit 45 g/m² (12 lb.) bis hin zu Trennblättern mit 200 g/m² (110 lb.)
Mit Spezialeinzug für extrem dünnes Papier: von Durchschlagpapier mit 25 g/m² (7 lb.) bis hin zu Schreibpapier mit 80 g/m² (20 lb.)

Integrierte Funktionen des Scanners:
Perfect Page-Technologie, Barcode-Leser im Scanner, rückseitige Papierausgabe, verbesserte Papierstaubeseitigung, Digitaldruck, automatische Heftklammererkennung, Bildzusammenführung, Rückseitendruck, Intelligent Imprinting (Patch-Zählung), Streifenfilter, kontrolliertes Stapeln, iTresholding, automatische Farberkennung, automatische Randentfernung, Schräglagenkorrektur, inhaltsbasierte Leerseitenerkennung und -löschung, Filterung mehrerer Farben, Dual-Stream-Scannen, automatische Ausrichtung mit Standardeinstellungen, „On-the-fly“-Farb-Umschaltpatch, Übersteuerung, Interaktive Mehrfacheinzüge mit Bildanzeige auf dem Host-PC, Intelligenter Dokumentenschutz
Titel: Re: EU-Vergaben beim Beitragsservice/LRAs
Beitrag von: muuhhhlli am 19. Dezember 2017, 15:43

Also läuft dort quasi alles automatisch ab, wenn ich das mit meinem technischen Verständnis erfasse. Die Scannen die Schreiben ein und werden automatisch Klassifiziert. Sprich kommt das Wort Widerspruch drin vor wird ein weiterer Automatismus aktiviert. So würde ich es verstehen.

OT zum Thema

Genau so ist es. Da wundern wir uns über die Textbausteine, die jedoch nicht von Personen ausgewählt als quasi Brief uns zugesendet werden, nein der künstliche Briefe als Antwort aus einer Scannersoftwarefunktion wird uns zugesendet und für rechtlich gültige Antwort erklärt.

Während wir hier über Landes- Bundes- Europarecht diskutieren, werden wir von einer Software abgespeist, die wiederum in Ihrer Funktion mit den Fehlern von den VW-Gerichten ausgebügelt und vereinheitlicht werden. Alles klar Herr Pinguin, während Sie den Forumsteilnehmern die rechtslage verdeutlichen arbeiten die Scanner + die Software des BS nach Ihrer eigenen Softwaregesetzen, den die Software kann über keine gesetzesliche Rechtmäßigkeit entscheiden.

Und nun darf jeder raten wie das mit dem Datenabgleich 2018 abläuft. Mir wurde das wort- wörtlich telefonisch aus Bremen gesagt, dass die Durchführung automtisch erfolgt. Die Schnittstellendaten liegen ja zur Einsicht offen, und dann greift der BS per Software auf die Meldedaten in den Meldeämtern zu, in dem sich die Software dort anmeldet und dann werden die Daten online automatisch abgezogen. Abmeldung und Tschüss.
Titel: Re: EU-Vergaben beim Beitragsservice/LRAs
Beitrag von: mistersh am 19. Dezember 2017, 15:45
Einen viel "schlimmeren" Fund hab ich da noch aufgetrieben.

Eigentlich ist doch der Besch..service in Köln für die "Kundenabwimmlungwicklung" zuständig. telefonisch und schriftlich.

Hierzu mal folgende Ausschreibung:
http://ted.europa.eu/udl?uri=TED:NOTICE:284430-2017:TEXT:DE:HTML&tabId=1 (http://ted.europa.eu/udl?uri=TED:NOTICE:284430-2017:TEXT:DE:HTML&tabId=1)

Zitat
Kurze Beschreibung des Auftrags oder Beschaffungsvorhabens
Im Rahmen seiner Aufgabenstellung hat der Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio (nachfolgend „Beitragsservice“ genannt) eine große Zahl von telefonischen und schriftlichen Anfragen von Beitragskonteninhabern zu beantworten. Um die Vielzahl dieser Anfragen und Geschäftsvorgänge mit der erforderlichen Sorgfalt und in einem angemessenen Zeitraum beantworten bzw. bearbeiten zu können, setzt der Beitragsservice Dienstleister für die telefonische und schriftliche Bearbeitung ein. Im Sinne eines größtmöglichen Wettbewerbs und zur Minimierung des Ausfallrisikos eines einzelnen Dienstleisters hat sich der Beitragsservice dafür entschieden, die Leistungen in sieben Losen an sieben unterschiedliche Dienstleister zu vergeben. Denn nur so kann sichergestellt werden, dass ein dauerhafter Service auf hohem Niveau für alle Beitragskonteninhaber aufrechterhalten bleibt.

Diese Datenkrake gibt also ganz einfach so mal die Daten an andere Dienstleister weiter in Form eines Callcenters.
Titel: Re: EU-Vergaben beim Beitragsservice/LRAs
Beitrag von: muuhhhlli am 19. Dezember 2017, 15:53
Einen viel "schlimmeren" Fund hab ich da noch aufgetrieben.

Diese Datenkrake gibt also ganz einfach so mal die Daten an andere Dienstleister weiter in Form eines Callcenters.

Genau richtig. Aber nicht nur beim BS ist das der Fall, sondern bei der ganzen EU-Behörde wo ich schon angerufen habe,
die Mitarbeiter dürfen nicht ihren Namen nennen.
Ist verständlich, wenn man nur in einem Callcenter arbeitet, kann man ja nicht mal die Firma vertreten.

Bei der EU bin ich durch Zufall auf zwei verschiedene Sachverhalte, die ich nacheinander telefonisch angefragt habe, beim gleichen Mitarbeiter gelandet.


Die Behörden, Regierungen oder wie sie heißen mögen, werden wir betrogen von vorne bis hinten.
Titel: Re: EU-Vergaben beim Beitragsservice/LRAs
Beitrag von: azdb-opfer am 19. Dezember 2017, 16:07
Zitat
Kurze Beschreibung des Auftrags oder Beschaffungsvorhabens
Im Rahmen seiner Aufgabenstellung hat der Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio (nachfolgend „Beitragsservice“ genannt) eine große Zahl von telefonischen und schriftlichen Anfragen von Beitragskonteninhabern zu beantworten. Um die Vielzahl dieser Anfragen und Geschäftsvorgänge mit der erforderlichen Sorgfalt und in einem angemessenen Zeitraum beantworten bzw. bearbeiten zu können, setzt der Beitragsservice Dienstleister für die telefonische und schriftliche Bearbeitung ein.

Der (nicht  rechtsfähige) BS gibt also zu, dass "Anfragen" und "Geschäftsvorgänge" (z. B Erstellung von Bescheiden und Widersprüchen) an externe Dienstleister ausgelagert werden.
Diese "Beleihung" dürfte kaum rechtmäßig sein. Dieses rundfunkspezifische Unrecht wird aber vermutlich (wie immer) kein VG interessieren.
Gehört "PAV Card" auch zu diesen Dienstleistern?
Titel: Re: EU-Vergaben beim Beitragsservice/LRAs
Beitrag von: seppl am 19. Dezember 2017, 16:49
Zitat
Gehört "PAV Card" auch zu diesen Dienstleistern?

Siehe Startbeitrag:
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,23290.msg138289.html#msg138289
Titel: Re: EU-Vergaben beim Beitragsservice/LRAs
Beitrag von: Besucher am 19. Dezember 2017, 18:58
Und wie kann der Bürger besagter Software mitteilen...

...
Mir wurde das wort- wörtlich telefonisch aus Bremen gesagt, dass die Durchführung automtisch erfolgt. Die Schnittstellendaten liegen ja zur Einsicht offen, und dann greift der BS per Software auf die Meldedaten in den Meldeämtern zu, in dem sich die Software dort anmeldet und dann werden die Daten online automatisch abgezogen. Abmeldung und Tschüss.

...dass er gem. der vom Koll. Pinguin herausgearbeiteten europ. Rechtsvorschriften das nicht wünscht? 4 Mio. Schreiben an den sogenannten "Beitragsservice" mit Aufforderung zu Stellungnahme bzw. Beantwortung der Frage - wäre das nicht wünschenswert?

Keine Zeit? Ist doch Weihnachten, und zwischen Kirche und Weihnachtsessen bzw. zwischen den Weihnachtsfilmen fände sich doch bestimmt ein Viertelstündchen :-)
Titel: Re: EU-Vergaben beim Beitragsservice/LRAs
Beitrag von: muuhhhlli am 19. Dezember 2017, 21:23
Und wie kann der Bürger besagter Software mitteilen...
...dass er gem. der vom Koll. Pinguin herausgearbeiteten europ. Rechtsvorschriften das nicht wünscht? 4 Mio. Schreiben an den sogenannten "Beitragsservice" mit Aufforderung zu Stellungnahme bzw. Beantwortung der Frage - wäre das nicht wünschenswert?

Für das Meldewesen ist der Bund zuständig. Aber für die Schnittstelle osci gibt es die Koordinierungsstelle in Bremen. Die hat ja nix zu sagen, die sorgen nur für den beschlossenen Ablauf. Aber es gibt ja noch Die Innenministerkonferenz für das Meldewesen (IMK) in der ja nicht nur der BS/LRA drin sitzen sondern auch der Bund vertreten ist.
https://www1.osci.de/gremien/arbeitskreis_i_der_innenminsterkonferenz-6616 (https://www1.osci.de/gremien/arbeitskreis_i_der_innenminsterkonferenz-6616)

Und jetzt wird es grausig wer ist wo zuständig, wenn der Bund zuständig ist und die Innenminister der Länder plus die LRA's der Datenübergabe zustimmen? Jetzt sitzen also alle an einem Tisch und beschließen. Wer ist hier wie rechtlich angreifbar. Das geht eben weit über mein Rechtsverständnis hinaus und deshalb halte ich mich da raus.
Titel: Re: EU-Vergaben beim Beitragsservice/LRAs
Beitrag von: pinguin am 19. Dezember 2017, 22:14
Und jetzt wird es grausig wer ist wo zuständig, wenn der Bund zuständig ist und die Innenminister der Länder plus die LRA's der Datenübergabe zustimmen? Jetzt sitzen also alle an einem Tisch und beschließen. Wer ist hier wie rechtlich angreifbar. Das geht eben weit über mein Rechtsverständnis hinaus und deshalb halte ich mich da raus.
Es ist unstrittig, daß Melderecht seit 2006 alleiniges Bundesrecht ist; da es aber bis 2006 zur konkurrierenden Gesetzgebung zählte, haben Altregeln der Länder Bestandsschutz.

So haben wir nun den bundesweiten Umstand, daß es Länder hat, die noch über bestandsgeschützte Altregelungen verfügen, die solange gültig bleiben, bis sie das BVerfG kippt, wie es halt auch Länder hat, die ihre Altregeln im Zeitraum nach 2006 außer Kraft gesetzt haben, deren Neuregeln zwar ob der nun bestehenden Bundesregelung verfassungswidrig sind, die diesen Umstand aber bislang offenbar nicht zur Kenntnis genommen haben und glauben, ihre Neuregeln seinen gültig.

Möglicherweise wird aber auch nur §48 BMG falsch gedeutet?
https://www.gesetze-im-internet.de/bmg/BJNR108410013.html#BJNR108410013BJNG000601116

Zitat
§ 48 Melderegisterauskunft für öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalten
Soweit öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalten publizistisch tätig sind, sind sie keine öffentlichen Stellen im Sinne dieses Gesetzes.

Da sie im Sinne dieses Gesetzes aber keine öffentlichen Stellen sind, sind sie auch keine Behörden, denn die sind alle öffentliche Stellen.
Titel: Re: EU-Vergaben beim Beitragsservice/LRAs
Beitrag von: Kurt am 19. Dezember 2017, 23:03
Zitat
§ 48 Melderegisterauskunft für öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalten
Soweit öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalten publizistisch tätig sind, sind sie keine öffentlichen Stellen im Sinne dieses Gesetzes.

Da sie im Sinne dieses Gesetzes aber keine öffentlichen Stellen sind, sind sie auch keine Behörden, denn die sind alle öffentliche Stellen.

*grübel*

Dies kann man aber auch anders ausdrücken/verstehen:

Soweit öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalten NICHT publizistisch tätig sind, sind sie keine öffentlichen Stellen im Sinne dieses Gesetzes.

Sind sie beim Beitragseinzug als "öffentliche Stelle" publizistisch oder hoheitlich tätig!?  8) :o

...und da ja - wie wir nun auch wissen - das Bundesmeldegesetz auch nicht beachtet wird winken das alle Gerichte (noch) durch  :'(

Gruß
Kurt
Titel: Re: EU-Vergaben beim Beitragsservice/LRAs
Beitrag von: pinguin am 20. Dezember 2017, 00:01
Nur steht dieses nicht geschrieben und ist damit nicht Bundesgesetz; zumal hier dann die Frage wäre, welche Rundfunkanstalt nicht publizistisch tätig wäre?

Der BS selbst ist ja keine Rundfunkanstalt, wird damit also auch nicht angesprochen, selbst dann nicht, wenn er eigenständig wäre, was er ja nicht sein darf.

Und auch dann wäre er publizistisch tätig, sonst würde er doch keine Redakteure suchen?

Siehe:
Re: Stellenangebot des BS: "Redakteur/in"
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,25658.msg162096.html#msg162096
Titel: Re: EU-Vergaben beim Beitragsservice/LRAs
Beitrag von: muuhhhlli am 20. Dezember 2017, 12:59
@ Pinguin

ich hab mir die Mühe gemacht und mich hingesetzt um mal den Weg der Daten Step by Step unter Anwendung der Gesetze, der Beteiligten Land-Bund-EU-EMRK usw. nachzuvoll ziehen um vielleicht sagen zu können, ja das ist logisch und verständlich wie das alles zusammenhängt. Immer wieder bin ich an Wegeskreuzungen angelangt, die nicht nur in 4 Richtungen gehen könnten. Und jetzt zu beurteilen, das hier ist die Autobahn und das der Feldweg in der rechtlichen Gewichtung, da bin ich am Ende meines kleinen Wissens.

Erkundigst Dich bei angeblich verantwortlichen Personen, einschließlich des Landesdatenschutzbeauftragten, weil ich in einem Bundesland wohne, dann gibt es keine Anworten zu den Fragen, sondern die Auskunft das ist schon alles so richtig rechtlich politisch abgesegnet. Ich hab in all den Verwaltungen niemand gefunden, der bereit wäre in meinen Fragen sich in die Position des eigentlich freien Bürgers in seiner Entscheidung hinein zu versetzen.

Deshalb ist doch ganz klar davon auszugehen, dass diese verantwortlichen Politiker keine Gesetze im Sinne für den Bürger und das Volk machen, sondern sie entscheiden Gesetzlich so, dass Sie wirtschaften undurchsichtig die reine Machtausübung über das Volk ohne zu Fragen, außer eben einer Wahl, durchführen können. Wobei wir und das muss ich trotz meiner versuchten politischer Neutralität sagen, der politische Zustand ist in der derzeitigen Regierungssituation zu sehen.

Und das eine nichtrechtsfähige Firma, wie der BS in Köln, also EU konform und EU rechtlich richtig und zulässig sich an EU-Vergabeausschreibung beteiligen und durchführen darf, wie sie in den Beiträgen hier nachgewiesen wurden, da fehlt mir jede Glaubwürdigkeit und jedes Verständnis, dass die EU in Ihrer Arbeit besser wäre, als wir mit unserern politisch Verantwortlichen derzeit auf nationaler Ebene sind.
Die EU ist Wettbewerb und Wettbewerb heißt Umsatz, von wem der Rubel rollt ist gleichgültig. Die Kontrolle beim kleinen Mann heißt Geldwäsche, bei den großen ist es legaler Wettbewerb.
Titel: Re: EU-Vergaben beim Beitragsservice/LRAs
Beitrag von: mistersh am 07. Februar 2019, 15:31
Mal wieder ein paar neue Schicke Ausschreibungen.

Einmal Laptops für diverse LRAs, DR, BS und sogar DW.

Es geht dabei um geschätzte 11.000.000 € plus Mwst. Für erst einmal nur 24 Monate. Plus eventuelle 2fache Verlängerung möglich. Die wird aber noch mal extra kosten.
https://ted.europa.eu/udl?uri=TED:NOTICE:33305-2019:TEXT:DE:HTML&src=0 (https://ted.europa.eu/udl?uri=TED:NOTICE:33305-2019:TEXT:DE:HTML&src=0)

Zitat
Beschreibung der Beschaffung:
Unter Federführung des Südwestrundfunks (SWR) wird mit diesem EU-weiten Vergabeverfahren beabsichtigt, eine Rahmenvereinbarung mit einem Auftragnehmer für die Lieferung und Instandhaltung von Notebooks abzuschließen.
An dieser Rahmenvereinbarung sind neben dem SWR als Vertragspartner dieser Rahmenvereinbarung die weiteren unter Kapitel 3.6.4 benannten öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten sowie deren Tochter- und Beteiligungsunternehmen, sofern die Beteiligung der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten mindestens 50 % beträgt, als Bezugsberechtigte beteiligt:
— ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice,
— Bayerischer Rundfunk (BR),
— Deutsche Welle (DW),
— Deutschlandradio (DR),
— Hessischer Rundfunk (HR)
— Norddeutscher Rundfunk (NDR),
— Radio Bremen (RB),
— Rundfunk Berlin Brandenburg (RBB),
— Saarländischer Rundfunk (SR),
— Südwestrundfunk (SWR),
— Westdeutscher Rundfunk (WDR).

Neben den Laptops kommen dann noch Standard PCs dazu.
Wert: 9.800.000€ ohne Mwst.

https://ted.europa.eu/udl?uri=TED:NOTICE:319909-2018:TEXT:DE:HTML&src=0 (https://ted.europa.eu/udl?uri=TED:NOTICE:319909-2018:TEXT:DE:HTML&src=0)
Auch hier ähnliche Liste wie bei den Laptops. Auch die DW mit dabei bei der Ausstattung.

Eigentlich wird die doch aus Steuermitteln finanziert?

Eine Weitere Ausschreibung betrifft Fernmeldedienst.
Dort gibt der BS unverhohlen zu, dass 4 Callcenter an 7 Standorten + die Zentrale BS in Köln.

Zitat
— die Verteilung und Steuerung der eingehenden Anrufe in einem Callcenter-Verbund mit einer heterogenen TK-Anlagen-Umgebung durch eine im Netz befindliche ACD (Automatic Call Distribution). Der Verbund umfasst derzeit 4 externe Dienstleister mit sieben Standorten sowie den zentralen Standort des Beitragsservice,

https://ted.europa.eu/udl?uri=TED:NOTICE:19829-2019:TEXT:DE:HTML&src=0&tabId=1 (https://ted.europa.eu/udl?uri=TED:NOTICE:19829-2019:TEXT:DE:HTML&src=0&tabId=1)

Dann ein schöner Fund in den Ausschreibungen:
Der BS stellt sogar Telearbeitsplätze zur Verfügung. Aktuell 180 sollen aber bald 250 werden.

Zitat
)Beschreibung der Beschaffung:

Der Beitragsservice betreibt derzeit ca. 180 Telearbeitsplätze im Umkreis von 150 km um den Standort Freimersdorfer Weg 6, 50829 Köln, die jeweils über einen durch den Beitrags service bereitgestellten VoIP DSL-Anschluss verfügen. Die An-zahl der bereitzustellenden Anschlüsse soll mittelfristig auf ca. 250 angehoben werden. Die Anschlüsse müssen an wechselnden Standorten bereitgestellt werden.

https://ted.europa.eu/udl?uri=TED:NOTICE:529765-2018:TEXT:DE:HTML&src=0 (https://ted.europa.eu/udl?uri=TED:NOTICE:529765-2018:TEXT:DE:HTML&src=0)

Ausschreibung für Bürobedarf.
Hier wird gleich Bavaria Film GmbH mit als Lieferadresse dazu genommen.

Zitat
Kurze Beschreibung:
Der Bayerische Rundfunk (BR) beabsichtigt, stellvertretend für die ARD-Rundfunkanstalten und deren Tochtergesellschaften eine Rahmenabrufvereinbarung für die Lieferung von Büromaterial inkl. Tinte/Toner zu vergeben.
Auftraggeber sind:
Hessischer Rundfunk (HR)
Norddeutscher Rundfunk (NDR)
Südwestrundfunk (SWR)
Westdeutscher Rundfunk (WDR)
Deutsche Welle (DW)
Deutschlandradio (DLR)
Bavaria Film GmbH
ARD-ZDF-DLR-Beitragsservice
Bayerischer Rundfunk (BR)

https://ted.europa.eu/udl?uri=TED:NOTICE:407800-2018:TEXT:DE:HTML&src=0 (https://ted.europa.eu/udl?uri=TED:NOTICE:407800-2018:TEXT:DE:HTML&src=0)

Softwarelieferung Adobe Produkt.
Da ist kunterbunt alles dabei von LRA über BS über GmbH.
https://ted.europa.eu/udl?uri=TED:NOTICE:456291-2018:TEXT:DE:HTML&src=0 (https://ted.europa.eu/udl?uri=TED:NOTICE:456291-2018:TEXT:DE:HTML&src=0)

Und wieder wurden munter dublettenfreie, wirtschaftsaktive nicht-privaten Anschriften zum Ankauf ausgeschrieben.
https://ted.europa.eu/udl?uri=TED:NOTICE:514217-2018:TEXT:DE:HTML&src=0 (https://ted.europa.eu/udl?uri=TED:NOTICE:514217-2018:TEXT:DE:HTML&src=0)

Zitat
Kurze Beschreibung:

Unter der Bezeichnung „NP-Anschriften“ schreiben die Landesrundfunkanstalten der Arbeitsgemeinschaft der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten der Bundesrepublik Deutschland (ARD), das Zweite Deutsche Fernsehen (ZDF) und das Deutschlandradio (DR), vertreten durch die Geschäftsführung des Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio, die Beschaffung von dublettenfreien, wirtschaftsaktiven nicht-privaten Anschriften in Deutschland in 2 identischen Losen aus. Ziel der Beschaffungsmaßnahme ist der Bezug (Anmietung) und die Nutzung qualitativ hochwertiger Anschriften von 2 verschiedenen Anschriftenanbietern.
Titel: Re: EU-Vergaben beim Beitragsservice/LRAs
Beitrag von: muuhhhlli am 07. Februar 2019, 17:56
Mal wieder ein paar neue Schicke Ausschreibungen.
Einmal Laptops für diverse LRAs, DR, BS und sogar DW.

Hallo mistersh,

super Nachweis wieder. Nur leider sind die Links zu den Auschreibungsunterlagen inzwischen nicht mehr vorhanden.

Tja da haben wohl Personal auf das Forum angesetzt zur Kontrolle. NSA lässt grüßen.

Öffentlich rechtlicher Stabsfunk.



Gruss muuhhhlli
Titel: Re: EU-Vergaben beim Beitragsservice/LRAs
Beitrag von: mistersh am 07. Februar 2019, 18:41
Also bei mir funktionieren die Links. Habe die heute Mittag frisch aus dem EU Vergabeportal raus gesucht. Da wird im Portal auch so schnell nichts gelöscht. Die haben ein Archiv das man sogar durchsuchen kann nach älteren Ausschreibungen.
Titel: Re: EU-Vergaben beim Beitragsservice/LRAs
Beitrag von: Kurt am 07. Februar 2019, 19:27
die links funktionieren. Wenn man dort angekommen jedoch die "Unterlinks" aufruft kommt es zur Meldung:

Beispiel:
link: https://ted.europa.eu/udl?uri=TED:NOTICE:514217-2018:TEXT:DE:HTML&src=0
dort "Unterlink":
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://prego-vergabeplattform.prhos.com/NetServer/TenderingProcedureDetails?function=_Details&TenderOID=54321-Tender-1671657cfe8-2ac003bd5586c0c0
NP-Anschriften (BW 06/18)
Meldung:
NP-Anschriften (BW 06/18)
Der Sichtbarkeitszeitraum dieser Vergabe ist abgelaufen oder noch nicht erreicht.


Titel: Re: EU-Vergaben beim Beitragsservice/LRAs
Beitrag von: Philosoph am 08. Februar 2019, 13:21
Zitat
[...] An dieser Rahmenvereinbarung sind neben dem SWR als Vertragspartner dieser Rahmenvereinbarung die weiteren unter Kapitel 3.6.4 benannten öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten sowie deren Tochter- und Beteiligungsunternehmen, sofern die Beteiligung der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten mindestens 50 % beträgt, als Bezugsberechtigte beteiligt [...]
Ist es nicht Quersubventionierung der Tochterfirmen mit Beitragsgeldern, wenn deren Ausstattung durch Beitragsgelder finanziert wird? Da müßten doch eigentlich getrennte Bücher geführt werden, oder?
Titel: Re: EU-Vergaben beim Beitragsservice/LRAs
Beitrag von: pinguin am 08. Februar 2019, 17:41
Zitat
[...] An dieser Rahmenvereinbarung sind neben dem SWR als Vertragspartner dieser Rahmenvereinbarung die weiteren unter Kapitel 3.6.4 benannten öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten sowie deren Tochter- und Beteiligungsunternehmen, sofern die Beteiligung der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten mindestens 50 % beträgt, als Bezugsberechtigte beteiligt [...]
Ist es nicht Quersubventionierung der Tochterfirmen mit Beitragsgeldern, wenn deren Ausstattung durch Beitragsgelder finanziert wird? Da müßten doch eigentlich getrennte Bücher geführt werden, oder?

1. Quersubventionierung ist eu-rechtlich untersagt;
2. es besteht Zweckbindung öffentlicher Mittel;
3. auch der in Deutschland übliche Verlustvortrag ist vom EuGH zwischenzeitlich wohl gekippt worden; (Edit: offenbar "j-ein"; das Gericht der EU hatte den Verlustvortrag gekippt, der EuGH hat diese Entscheidungen tlw. aufgehoben);
4. getrennte Buchführung ist zwingend;
5. die korrekte Verwendung staatlicher Mittel ist durch den Staat zu kontrollieren; -> deswegen auch getrennte Buchführung, denn der Rest geht den Staat erstmal bei korrekter Steuerzahlung nix an.
Titel: Re: EU-Vergaben beim Beitragsservice/LRAs
Beitrag von: Mork vom Ork am 08. August 2019, 15:58
Es gibt wieder eine aktuelle Ausschreibung BW 09/18 des Beitragsservice Köln über Inkassodienstleistungen, die so aussieht, als wäre sie absichtlich für die Creditreform zugeschnitten worden (siehe geforderte Referenz für 10.000 Inkassoaufträgen pro Monat).
Jetzt frage man sich: Wie ist denn die Creditreform an ihren bisherigen Vertrag herangekommen? Vermutlich ohne Ausschreibung! Das soll wohl jetzt korrigiert werden.

Dabei geht es um ein Inkassovolumen, dass in 2018 bei ca. 80 Mio. Euro lag.

https://prego-vergabeplattform.prhos.com/NetServer/PublicationControllerServlet?function=Detail&TOID=54321-NetTender-16bf4f4396a-23177b50ec485832&Category=InvitationToTender (https://prego-vergabeplattform.prhos.com/NetServer/PublicationControllerServlet?function=Detail&TOID=54321-NetTender-16bf4f4396a-23177b50ec485832&Category=InvitationToTender)

Zitat
Die einzuziehenden Forderungen werden dem Auftragnehmer nicht abgetreten.
Es wird mit dem wirtschaftlichsten Bieter ein Rahmenvertrag mit einer Festlaufzeit von 2 Jahren, frühestens ab 01.01.2021, sowie zwei Verlängerungsoptionen um jeweils 1 weiteres Jahr zu gleichen Konditionen abgeschlossen. Die Verlängerungsoptionen müssen nicht ausgeübt werden.

1. Generelle Anforderungen
Sofern und soweit nach Erstellung eines Vollstreckungsersuchens die Vollstreckung durch das zuständige Vollstreckungsorgan erfolglos bleibt, wird die Forderung für einen zusätzlichen Beitreibungsversuch an das Inkassounternehmen abgegeben.

Im Jahr 2018 beliefen sich diese Inkassoaufträge nach fruchtloser Vollstreckung auf rund 180.000 Datensätze bzw. Einzelaufträge. Das Forderungsvolumen der Inkassoaufträge betrug im Jahr 2018 rund 80 Mio. Euro. Die Erfolgsquote bei den im Jahr 2018 beendeten Inkassoaufträgen (inklusive der vom Beitragsservice zurückgezogenen Inkassoaufträge) lag bei rund 9 Prozent. Der Anteil der davon zurückgezogenen Inkassoaufträge lag bei rund 10 Prozent. Auf 7,5 Prozent dieser zurückgezogenen Inkassoaufträge gingen provisionspflichtge Zahlungen ein. Es wird keine bestimmte Erfolgsquote garantiert.

Als Einzelauftrag gilt jeder Datensatz, der an das Inkassounternehmen zwecks Durchführung des Inkassos abgegeben wird. Das wöchentliche Auftragsvolumen kann zwischen ca. 1.700 und ca. 7.000 Einzelaufträge betragen.
Titel: Re: EU-Vergaben beim Beitragsservice/LRAs
Beitrag von: U15000 am 08. August 2019, 16:24
Da guck ich mal in meine Glaskugel und was sehe ich da  >:D

Die Vergabe gewinnt:

Creditreform Mainz Albert & Naujoks KG
Postfach 41 20

    55031 Mainz

Herzlichen Glückwunsch.   ::)

Nur die Meinung meiner Glaskugel - ohne jegliche Garantie des Wahrheitsgehaltes.
Titel: Re: EU-Vergaben beim Beitragsservice/LRAs
Beitrag von: PersonX am 08. August 2019, 16:35
80 Mio. Euro Umfang, aber keine Aussage aus wie vielen  Inkassoaufträgen sich diese Forderung zusammensetzt.
9 % der  Inkassoaufträge wurden mit Erfolg beendet. Also nicht 9% von 80 Mio. sondern?
Davon zurückgezogenen 10 Prozent, also müssen 90 % irgendwie Zahlungen sein. -> Die haben eine Vergütung oder?
Von den 10% -> also zu 100 gesetzt, waren 7,5 Prozent mit provisionspflichtigen Zahlungen versehen, wurden also vergütet obwohl "kein" Erfolg?
Zitat
Soweit nach Erstellung eines Vollstreckungsersuchens die Vollstreckung durch das zuständige Vollstreckungsorgan erfolglos bleibt, wird die Forderung für einen zusätzlichen Beitreibungsversuch an das Inkassounternehmen abgegeben.
-> Die Verwaltungsvollstreckung ein staatliches Verfahren bleibt ohne Erfolg, deshalb wird noch ein weiteres Verfahren ausgeführt. -> Das soll dann erfolgreicher verlaufen. In 9% der Fälle scheint das irgendwie zu funktionieren oder es besteht eine Lüge und es gab kein staatliches Verfahren, denn warum sollte eine Person nach einer nicht erfolgreichen Verwaltungsvollstreckung irgendwas zahlen können. -> Da stimmt gewaltig etwas nicht. -> Zudem könnte es nicht statthaft sein, wenn versucht wird die Kosten für den weiteren Versuch oben mit auf den Schuldenberg zu packen. -> Das System an dieser Stelle sollte grundsätzlich in Frage gestellt werden.
Titel: Re: EU-Vergaben beim Beitragsservice/LRAs
Beitrag von: gez-negativ am 08. August 2019, 17:09
Jetzt frage man sich: Wie ist denn die Creditreform an ihren bisherigen Vertrag herangekommen? Vermutlich ohne Ausschreibung! Das soll wohl jetzt korrigiert werden.
Unter sehr guten Freunden (Vettern) geht das sehr wohl zu machen.
Soweit mir bekannt, gibt es da ganz enge Verknüpfungen. M.E. arbeitet Creditreform vorwiegend oder sogar ausschließlich für die GEZ.

Widerspricht jedoch einem EU-Urteil. Ich glaube aus 2003? Ich finde es leider nicht.

Darin steht sinngemäß, dass Gebührengelder (Damals noch Gebühren), die nicht dem direkten Veranstalten von Rundfunk zuzuordnen sind, nur über Ausschreibungen zu handhaben sind.
Grundsätzlich muss alles, was nicht dem Veranstalten dient, ausgeschrieben werden.

Da fragt sich eben auch zusätzlich,
Ist das Gutachten von Kirchhof ausgeschrieben worden ?
Ist das Framing-Manual ausgeschrieben worden?
Wieso bekommt der Briefdienstleister PAV immer den Zuschlag?

Ja, die Leute von Creditreform hatten sich auch bei mir gemeldet mit einem Bettelbrief, angeblich von der LRA als Gläubiger.
Ich wusste, dass keine LRA im Spiel sein kann. Ich habe widersprochen, nach dem Original gefragt und wo der gerichtliche Titel sein soll.
Die schrieben mir dann, dass sie die Angelegenheit an den Beitragsservice zurückgegeben haben.
Und Ruhe war. 

Und wieder werden Landesrechtliche Rechtsgeschäfte von einem nicht rechtsfähigen Verein getätigt.
Und wieder werden Beitragsgelder der Länder sinnlos verschwendet.


Zum einen macht der BS einen auf Behörde und beauftragt den GV meiner Wahl, der mich dann um eine milde Gabe bittet.
Das nennt sich Verwaltungsverfahren.

Zum anderen will der BS über ganz normales Inkasso eintreiben?
Das widerspricht sich.

Ein Finanzamt z.B. treibt nicht über Inkasso ein. Immer über Verwaltung, das das FA eine Verwaltung ist.

Inkasso darf man gar nicht für voll nehmen, wenn die keinen ordentlichen Titel haben. Der Wisch vom BS ist kein Titel.

Noch etwas:
Meine Daten werden völlig rechtswidrig an Creditreform übermittelt. Meine Daten haben im Land zu bleiben.
Creditreform bekommt absolut rechtswidrig Datensätze von tausenden Bewohnern dieses Landes frei Haus geliefert.
Wo sind da die Datenschutzverordnungen?


Da wir im Landesrecht sind und es sich um Sächsische Landesgelder für den Sächsischen Rundfunk handeln würde, wäre zu prüfen, ob die Inkassobude in Mainz sich überhaupt in Sächsisches Landesrecht bezüglich irgendwelcher Forderungen einmischen darf?
Das zweifle ich mal an.
Titel: Re: EU-Vergaben beim Beitragsservice/LRAs
Beitrag von: gez-negativ am 08. August 2019, 21:22
Siehe
Creditreform Mainz - offizielles Inkassobür der abGEZockt; Kundendaten im INet
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=1973.0

Ein weiteres:
http://archive.is/vI07X

Zitat
Unter der Bezeichnung "Konsolidierung" schreiben die Landesrundfunkanstalten der Arbeitsgemeinschaft der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten der Bundes-republik Deutschland (ARD), das Zweite Deutsche Fernsehen (ZDF) und das Deutschlandradio,
vertreten durch die Geschäftsführung des Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio,

Rechtlich vertreten durch die Geschäftsführung des nicht rechtsfähigen Beitragsservice.


Weitere: Rundfunk,
https://prego-vergabeplattform.prhos.com/NetServer/PublicationSearchControllerServlet?function=Search&PublicationType=&Searchkey=rundfunk