Verzeihung, irgendwie habe ich heute vormittag den Sachverhalt nicht genau genug durchgelesen... für 2015 ist ja gar kein Festsetzungsbescheid gekommen, sondern eben nur diese "Aufrechnung".
Die Bettelbriefe kommen automatisiert (hierzuforum wird berichtet, dass Köln manche Kläger anschrieb mit der Bitte, sich nicht von den alldreimonatlich eintrudelnden Kontostandmitteilungen verwirren zu lassen, mit der technischen Sperre werden nämlich nur die Festsetzungsbescheide zurückgehalten),
und ob diese jetzt erwähnte "Aufrechnung der Kosten" schon ausreichend tauglich ist, eine Verjährung zu hemmen... dieser spezielle Bettelbrief müsste ja erstmal rechtzeitig angekommen sein - mit einfacher Briefpost geht das im allgemeinen aber nicht. Da wird dem Beitragsnichtschuldner im Falle des Falles wohl nur so eine Einrede der Verjährung übrigbleiben, um dem öffentlichen Rechtsinteresse zu entsprechen.
Dass ein Bettelbrief eine valide "Forderung"/ein echter "Titel" nach BGBoderwasauchimmer ist, scheint über die Jahre überblickt nur eine Einzelmeinung eines einzelnen Verwaltungsgerichts gewesen zu sein (so eine ist mir erinnerlich).
Eine Vollstreckung oder gar eine Verhaftung allein aufgrund eines Bettelbriefs scheint diesseits sogar gar nicht dokumentiert worden zu sein.