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Autor Thema: 35C3 - Zuschauerfrage an Gesellschaft f. Freiheitsrechte zum "Datenabgleich"  (Gelesen 4703 mal)

C
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35C3 - Chaos Communication Congress 2018, 29.12.2018

Freedom needs fighters!

Wie die GFF mit strategischen Klagen für Freiheitsrechte kämpft und was in 2019 auf uns zukommt

Talk von Ulf Buermeyer and Nora Markard (Gesellschaft für Freiheitsrechte GFF)

Zitat
Der Talk gibt einen Überblick über die Arbeit der Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF):
Wir klagen, um Grund- und Menschenrechte vor Gesetzgebern und Behörden zu schützen.

Die letzten Jahre waren harte Zeiten für die Bürgerrechte: Im Bund regierten große Koalitionen, die reihenweise Überwachungsgesetze verabschiedeten - etwa die Staatstrojaner im Strafverfahren, das neue BKA-Gesetz oder den Zugriff von Geheimdienste auf die biometrischen Passbildern aller Bürgerinnen und Bürger, selbst wenn sie sich nichts haben zuschulden kommen lassen. Auch in vielen Bundesländern scherten sich die Parlamente nicht viel um Grundrechte, etwa in Bayern, wo seit dem Sommer das härteste Polizeigesetz seit dem Ende der Nazi-Diktatur herrscht - ein Gesetz, das so krass ist, dass sich sogar die Polizeigewerkschaft kritisch äußerte. Diese und viele andere Themen beschäftigen die GFF, die mit strategischen Klagen versucht, Grundrechte und Menschenrechte zu schützen. Unsere Arbeit geht dabei weit hinaus über den Bereich "digitale Grundrechte" hinaus: Derzeit laufen Verfahren bzw. bereiten wir Verfahren vor gegen § 219a StGB (Maulkorb für Ärzt*innen, die Abtreibungen vornehmen), die Polizeigesetze in Bayern, NRW und Hessen, das Verbot von linksunten.indymedia, die Staatstrojaner in der StPO sowie gegen die Internet-Massenüberwachung durch den BND durch das G10 und das BND-Gesetz. Außerdem engagieren wir uns in einem Verfahren für gleiches Gehalt für Frauen und Männer und organisieren gemeinsam mit Frag den Staat eine Serie von Transparenzklagen, um Informationsfreiheit auch vor Gericht durchzusetzen.

Video auf (~60 Min.):
https://media.ccc.de/v/35c3-9973-freedom_needs_fighters
oder
https://youtu.be/ROJa8f-rK1A

Bei 55:35 gibt es eine Zuschauerfrage zum diesjährigen erneuten
Datenabgleich der Einwohnermeldeämter und dem Beitragsservice,
beantwortet von Ulf Buermeyer

Sprunglink (youtube):
https://youtu.be/ROJa8f-rK1A?t=3215

Ulf Burmeyer:
Zitat
deutscher Jurist und seit 2008 Richter am Landgericht Berlin. Bekannt wurde Buermeyer durch sein Engagement für Grundrechte, zunächst insbesondere in Zusammenhang mit Netzpolitik[2] und seit 2016 als Vorsitzender der Gesellschaft für Freiheitsrechte.
https://de.wikipedia.org/wiki/Ulf_Buermeyer

Edit DumbTV:

Ergänzende Information:
Ulf Buermeyer ist einer der Unterzeichner des

Offener Brief: Erst kommt der Auftrag, dann der Beitrag
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=24346.0

und erklärt somit wohl seine ausweichende Antwort (siehe unten im Thread) auf die Zuschauerfrage zum Datenabgleich der Einwohnermeldeämter und dem Beitragsservice

Direktlink zum Download des offenen Briefes mit Liste der Unterzeichner: [PDF ~44 kb]
http://www.tagesspiegel.de/downloads/20305668/1/offener-brief-zum-oeffentlich-rechtlichen-rundfunk.pdf


Weitere Informationen zur
Gesellschaft für Freiheitsrechte
www.freiheitsrechte.org
Zitat
Dem Recht zu seinem Recht verhelfen
Die Rechtsschutzversicherung für das Grundgesetz
Die Gesellschaft für Freiheitsrechte e.V. ist die Rechtsschutzversicherung unseres Grundgesetzes.
Wir kämpfen mit rechtlichen Mitteln für Grund- und Menschenrechte.
[...]


Mehr zum erneuten "einmaligen" Meldedatenabgleich siehe u.a. unter
"einmaliger" Meldedatenabgleich - Neuauflage zum 01.01.2018 geplant
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,16288.0.html
Verfassungsbeschwerde gegen den Meldedatenabgleich
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,22380.0.html
VerfGH Berlin 185A/17 16.5.18 > Eilantrag gg. Meldedatenabgl. 2018 erfolglos
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,28101.0.html


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Die Antwort von Buermeyer/ GFF lautet - verkürzt und mit meinen Worten - im Wesentlichen:

Die GFF habe sich damit nur ansatzweise beschäftigt, da u.a. die
"Rechtsprechung des BVerfG" (welche genau?) diesbezüglich(?) sehr "eindeutig" sei und
"keine Aussicht auf Erfolg" gesehen würde, weshalb diesbezügliche
Verfahren auch "nicht verfolgt oder unterstützt" würden.



Nachtrag komplettes Transcript:
Danke @drone!

Aus dem CCC-Video [1], hier in 00:53:33 in den Q&A:
Zitat von: Frage aus dem Internet
Wie beurteilt die GFF den in diesem Jahr vollzogenen zweiten einmaligen Datenabgleich aller Einwohnermeldebehörden mit dem Beitragsservice in Köln, bei dem die Berliner Datenschutzbeauftragte vor dem Entstehen eines mit dem Recht auf informationelle Selbstbestimmung unvereinbaren zentralen Schattenregisters warnte?

Zitat von: Antwort Ulf Buermeyer
(Fragender Blick von Nora Markard in Richtung Ulf Buermeyer) ...Ja, in der Tat, ähm, hab' ich mir diesen Fall ziemlich genau angeguckt. Ähm, ... ehrlich gesagt allerdings weniger mit dem GFF-Hut, als mit meinem quasi dienstlichen Hut, weil es da auch 'ne Reihe Verfahren in Berlin gegeben hat, ähm..., deswegen kann ich da nicht so wahnsinnig viel 'zu sagen. Es ist allerdings so, dass die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zu diesem Problemkreis extrem eindeutig ist. Ähm, ... deswegen haben wir intern entschieden, dass es hier keinen Sinn macht, noch 'nen weiteres Verfahren zu unterstützen, einfach weil wir da null Aussicht auf Erfolg gesehen haben. Ja, ... da hat Karlsruhe einfach schon gesprochen. Ähm, ...ich sehe das persönlich sehr kritisch, wir haben - das als GFF - jetzt nicht unsere Position abgestimmt. Ich persönlich seh' das sehr kritisch, aber man muss einfach sagen, da... konnten wir unsere Ressourcen nicht sinnvoll einsetzen, weil wir da sehr wahrscheinlich verloren hätten.

[1] Freedom needs fighters!
(Downloads der Originalvideos des CCC 1080p/576p, 01:00:33, deutsch, english, spanisch)
https://media.ccc.de/v/35c3-9973-freedom_needs_fighters

Anmerkung:
Werden also durch die GFF Grundrechte nur dann verteidigt, wenn "Aussicht auf Erfolg" besteht?
Und ist die GFF hellseherisch?
Hm... ???


Jedenfalls ist das (mehr als) mager...
...und bedürfte wahrscheinlich weiterer Nachfragen - ggf. auch weiterer Aufklärung der GFF.


Es wäre zudem hilfreich zu wissen, auf welche genaue
"Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts", die
"zu diesem Problemkreis extrem eindeutig" sei,
sich Buermeyer/ GFF beziehen - und welcher genaue "Problemkreis" damit gemeint sei.

"Rundfunkbeitrag" - oder "Meldedatenabgleich"?

Zum Problemkreis des "Meldedatenabgleichs" an den "Rundfunk" ist mir jedenfalls noch keine (schon gar keine "extrem eindeutige") Rechtsprechung bekannt.

Dies wäre ggf. eine Anfrage an GFF und/oder BVerfG wert.
Wer könnte dies übernehmen?
Zuerst wahrscheinlich an Buermeyer/ GFF in Bezug auf das Zitat.
Kontakt - siehe unter
Gesellschaft für Freiheitsrechte - Impressum
https://freiheitsrechte.org/impressum/

Zitat
Gesellschaft für Freiheitsrechte e.V.
Hessische Straße 10
D – 10115 Berlin


Telefon +49 30 549 08 10 – 0
Fax +49 30 549 08 10 – 99

info@freiheitsrechte.org
PGP/GPG Key ID FA2C23A8 (Download)

[...]

Vertreten durch den Vorstand des Vereins

    Dr. Ulf Buermeyer, LL.M. (Columbia)
    Prof. Dr. Nora Markard
    Prof. Dr. Boris Burghardt

[...]


Dank jedenfalls an den-/diejenige/n, welche/r die eingangs thematisierte Frage zum Meldedatenabgleich überhaupt in die Debatte eingebracht hatte.
Ist denn bekannt, wer dies war bzw. könnte sich der-/diejenige bei uns mal melden?

Und um hier keine Missverständnisse aufkommen zu lassen:
Die Arbeit der GFF ist sehr begrüßenswert - siehe u.a. die aktuellen Fälle unter
https://freiheitsrechte.org/faelle/
Wünschenswert wäre, wenn sie auch bzgl. der Themen "Rundfunkbeitrag" - und auch des damit einhergehenden erneuten "einmaligen" Meldedatenabgleichs aller volljährigen Bundesbürger - aktiv sein würde oder dazu gebracht werden könnte.

Siehe immerhin folgende aktuelle Aktivität...
bis 13.1.19 > GFF Eilantrag gegen Zentral-Datei aller Bürger in Deutschland
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,29683.0.html
...welche soweit nicht vom Kampf gegen den erneuten "einmaligen" Meldedatenabgleich für ARD-ZDF-GEZ entfernt ist - bzw. ggf. auch tendenziell Auswirkungen darauf haben könnte.


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  • Beiträge: 577
Interessanterweise findet sich auf LTO - Legal Tibune Online ein Interview mit Buermeyer vom 10.11.2017 [1], der u.a. mit einem Kommentar von scheindesseins [4] versehen ist, den ich leider nicht direkt referenzieren kann, und ihn deshalb hier als Zitat wiedergebe:
Zitat von: scheindesseins, 11.11.2017 10:38
Auf eine Anfrage hin, ob die GFF was gegen den anstehenden 2. Meldedatenabgleich (Rundfunkbeitrag) unternehmen wird, wurde anonym geantwortet, dass "der Rundfunkbeitrag eine existentielle Bedeutung für unsere Demokratie" habe und deswegen "wenig dafür spricht, im Bereich Rundfunkgebühren tätig zu werden". "Außerdem dürfte dieser konkrete Eingriff in die informationelle Selbstbestimmung wohl verfassungsmäßig sein, weil er der gleichmäßigen Durchsetzung der Gebührenpflicht dient und damit im Interesse der Allgemeinheit liegt."
Es sind bereits ca. 130 Verfassungsbeschwerden wegen des Rundfunkbeitrags anhängig. Und die GFF sieht hier nicht das geringste Problem? Das ist wohl ein Witz. Aber in einem Land, in dem die Gerichte der Regierung (Exekutive) angeschlossene Behörden sind, also eben nicht, wie laut Grundgesetz gefordert, unabhängig sind, muss man sich wohl über nichts mehr wundern.

Die beim 35C3 gestellte Frage dürfte damit wohl von einem Herrn Buermeyer bereits bekannten Fragesteller gekommen sein (diesmal mit leicht abgeschwächter Antwort). Der Rundfunk scheint auch hier heiliges Terrain zu sein, und passt wohl nicht so recht zum strategischen Prozessführungsanspruch der GFF [2]. Und, man mag von Danisch halten, was man will: In diesem Zusammenhang sei ein dazu passender Beitrag von ihm vom 11.05.2017 (ganz im Rahmen der Vielfalt der Meinungsbildungsmöglichkeiten) hier nicht unterschlagen [3]. Die eigene Wahrheit darf dann jeder für sich selber finden...

(Wie klein und grün und vernetzt und atlantisch die Welt doch ist, oder: Warum wird mir plötzlich von einem bisschen Strategie so schlecht...?)

[1] LTO - Legal Tribune Online, 10.11.2017
"Wir greifen Überschreitungen des Grundgesetzes professionell an"
Der GFF-Vorsitzende Ulf Buermeyer im Interview mit Annelie Kaufmann
https://www.lto.de/recht/hintergruende/h/interview-vorsitzender-gff-verletzung-grundrechte-verfassungsbeschwerde/

[2] Junge Wissenschaft im Öffentlichen Recht e.V., 01.12.2016
Fünf Fragen an Prof. Dr. Nora Markard
von Sarah Rödiger
Zitat
[...] Die GFF wurde 2015 gegründet, um Grund- und Menschenrechte vor Gericht in Deutschland durchzusetzen. Dabei wird in erster Linie auf die strategische Prozessführung gesetzt. Dieses Instrument wird bereits in den USA von Menschenrechtsorganisationen wie etwa der American Civil Liberties Union genutzt, um gezielt Bürgerrechte und Freiheitsrechte zu schützen. [...]
Weiterlesen auf:
https://www.juwiss.de/92-2016/

[3] danisch.de, 11.05.2017
Putscht das Bundesverfassungericht gerade gegen Regierung und Gesetzgeber?
von Hadmut Danisch
Zitat
Schon in der Anmoderation werden sie (Buermeyer/Markard) vorgestellt als die, die sich für Grundrechte von Minderheiten stark machten. Nur dass es Grundrechte von Minderheiten nicht gibt, unsere Grundrechte sind Individual- und keine Kollektivgrundrechte, und Minderheiten haben keine Sondergrundrechte. Man setzt sich für Grundrechte ein oder man lässt es bleiben, aber man kann sich nicht für Grundrechte bestimmter Gruppen einsetzen, weil es solcherlei eingegrenzte Grundrechte nicht gibt.
http://www.danisch.de/blog/2017/05/11/putscht-das-bundesverfassungericht-gerade-gegen-regierung-und-gesetzgeber/

EDIT:
[4] Mir scheint, ich hab' da glatt was übersehen: ;-)
Karlsruhe Info-Stand, Sa. 31.10.15, 12-16 Uhr
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,16220.msg108058.html#msg108058
und
Statistik der potentiell Befreiungswürdigen - Klage mit Zwangssubventionierung?
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=27253.0


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 31. Dezember 2018, 10:45 von DumbTV«

o
  • Beiträge: 1.575
Da scheint im Buermeyer eine Schere im Kopf wirksam zu sein:

Werden für einen guten Zweck Daten gesammelt, ist das voll okay.

Buermeyer scheint nicht zu kapieren, dass man nicht Grundrechte verletzen muss, nur um eine gleichmäßige Gebührenerhebung zu machen. Das ist völlig unverhältnismäßig.

Stattdessen wird man gleich in eine rundfunkfeindliche Ecke geschoben. Von wegen "genau angeguckt". Lächerlich.

Die GFF geht mit so einem Mitglied wie B. den Anstaltsjuristen voll auf den Leim, die GFF kann man nunmehr in der Pfeife rauchen.

Sackgasse.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 31. Dezember 2018, 17:18 von Bürger«

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Guten TagX,

ja jenau @ope23!
Klick! (Feuerzeuggeräusch)
Zieh, zieh, pust, pust ... (Rauchringe)

Nur mal als Hinweis, "mit meinem quasi dienstlichen Hut, weil es da auch 'ne Reihe Verfahren in Berlin gegeben hat" heißt, bei B.:

Zitat
... derzeit wissenschaftlicher Mitarbeiter des Verfassungsgerichtshofs des Landes Berlin.

Link:
https://buermeyer.de/ulf/

Ick weise darauf hin, dass der VerfGH Berlin den Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung zur Rasterfahndung 2018 (Bundesland Berlin) abgelehnet hat.

Thema:
VerfGH Berlin 185A/17 16.5.18 > Eilantrag gg. Meldedatenabgl. 2018 erfolglos
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,28101.0.html

Der hatte keinen "Hut" uff, sondern nen römischen Legionärshelm!

Sich hinstellen und einen uff "Freedom needs fighter" machen, um dann als "rechtswissenschaftlicher Mitarbeiter" tatenlos daneben zu stehen und 3,1 Millionen Bärliner Meldedatensätze an den BeitraXservus "abfließen" zu lassen, iss ein SKANDAL!

Der hat uns (70,1 Millionen Meldedatensätze) volles Programm im Stich gelassen!

Und als "Sahnehäubchen" kommt jetzt die "römische Krone" oben ruff:

Die Übertragung der Meldedaten zu NEBENWOHNUNGEN im Zusammenhang mit der ARD-ZDF-Rasterfahndung 2018 ist offensichtlich verfassungswidrig, da ditt BVerfG den ZweitwohnungsbeitraX gekippt hat!

So ein "Freedom-Fighter" iss ditt!

Traut denen nicht über den Weg! Die stecken alle irgendwie unter einer Decke!

Unseren juristischen Widerstand müssen wir wohl gegen B. führen, da der "wissenschaftlicher Mitarbeiter des Verfassungsgerichtshofs des Landes Berlin" ist!

VIVA GEZ-Boykott-Forum!
Freedom-Fighter_innen Forum!
15.180 Mitglieder!

:)

Welcome im GEZ-Boykott-Forum und
VIVA Herr Hotzenplotz!

Ey DU! Ja jenau DU! Guten Rutsch ins Neue!
"Rutsch" gleich hier ins Freedom-Fighter_innen-GEZ-Boykott-Forum rein! Come to the bright side of the freedom fight! Na los! Log dich ein!
Wir RAUCHEN och Freedom-Pfeife!
Bei uns jibbet kostenlose und glutenfreie VolXverfassungsbeschwerden!
Scheiß druff "ob die Aussicht uff Erfolg" haben!
Unser juristischer Widerstand beschränkt sich nicht uff "aussichtsreichen freedom fight"!


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 31. Dezember 2018, 17:20 von Bürger«

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Ein möglicher Grund.

Das derzeitige dezentrale System der Meldedatenbestände ist konform mit europäischem Recht; die zentrale Erfasssung der Meldedatenbestände ist nicht mit europäischem Recht konform, weil es keine Bestimmung des Bundes dazu hat, die eine zentrale Erfassung zulässt.

Es wäre nur folgerichtig, dass der Bund versucht, auf legale Weise ein Bundesmelderegister zu schaffen, um der Datensammelmanie des ÖRR Legalität zu verschaffen.


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Bei Verarbeitung pers.-bez.-Daten ist das Unionsgrundrecht unmittelbar bindend; (BVerfG 1 BvR 276/17 & BVerfG 1 BvR 16/13)

Keine Unterstützung für
- Amtsträger, die sich über europäische wie nationale Grundrechte hinwegsetzen oder dieses in ihrem Verantwortungsbereich bei ihren Mitarbeitern, (m/w/d), dulden;

- Parteien, deren Mitglieder sich als Amtsträger über Grundrechte hinwegsetzen und wo die Partei dieses duldet;

- Gegner des Landes Brandenburg wie auch gesamt Europas;

F
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Abgesehen davon, dass Herr Buermeyer Mitglied in der SPD (https://buermeyer.de/ulf/memberships/ ) ist und dort vielleicht auch noch Karriere machen möchte, hat er sich bereits als "glühender Verfechter" des ÖRR geoutet:*

Offener Brief: Erst kommt der Auftrag, dann der Beitrag
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=24346.0

Auf die Misststände - im Besonderen zur Finanzierung - aufmerksam gemacht, erhielt ich seinerzeit folgende Antwort von ihm:
Zitat
Sehr geehrte Frau ...,

sicherlich kann man gegen Details der Gebührenregelungen immer etwas einwenden, ein steuerfinanzierter Rundfunk ist in Deutschland aber aus gutem Grunde verfassungsrechtlich nicht möglich.

Diese möglicherweise kritikwürdigen Details ändern aber ohnehin nichts daran, dass ich den ör Rundfunk für eine der wichtigsten gesellschaftlichen und kulturellen Errungenschaften in Deutschland halte, die es unbedingt zu erhalten gilt - nicht zuletzt um Fake News und geistigen Brandstiftern entgegenzutreten.

Mit besten Grüßen

Ulf Buermeyer

Wie hier schon vermutet, wird von dieser Seite wohl keine Unterstützung zu erwarten sein...

Gruß Petra und allen ein frohes neues rundfunkfreies Jahr


Edit DumbTV:
* Ulf Buermeyer ist einer der Unterzeichner!
Direktlink zum Download des offenen Briefes mit Liste der Unterzeichner: [PDF ~44 kb]
http://www.tagesspiegel.de/downloads/20305668/1/offener-brief-zum-oeffentlich-rechtlichen-rundfunk.pdf


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 31. Dezember 2018, 20:00 von Bürger«

N
  • Beiträge: 538
Zitat von: scheindesseins, 11.11.2017 10:38
Auf eine Anfrage hin, ob die GFF was gegen den anstehenden 2. Meldedatenabgleich (Rundfunkbeitrag) unternehmen wird, wurde anonym geantwortet, dass "der Rundfunkbeitrag eine existentielle Bedeutung für unsere Demokratie" habe ...

Ja, für die einen hat er eine existentielle Bedeutung, für die anderen bedeutet es Bedrohung der Existenz.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 01. Januar 2019, 13:52 von DumbTV«

 
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