Vielen Dank Gesamtschuldner für das Heraussuchen Gerichtsentscheidungen, besonders auch dafür, dass Du die, für das Problem der Person A relevanten Urteilsstellen, gleich herausgestellt zitiert hast.
Ich werde dann über Weihnachten für die fiktive Person A versuchen auf Basis der Informationen, die ich hier im Thread dankenswerter Weise erhalten habe, ein Widerspruchsschreiben zu verfassen. Wenn möglich würde ich den Entwurf hier gern zur Diskussion stellen.
Wahrscheinlich muss / sollte Person A zweigeteilt argumentieren.
Part 1 (Zeitraum: 01/2016 bis 08/2018): Gesamtschuldnerschaft zur Begleichung der Rundfunkgebühren der Hauptwohnung, wobei die Rundfunkgebühren vom Konto des Vaters gebucht worden sind.
Argumentation (nach drboe): Im Rahmen der gemeinsamer Haushaltsführung in der Hauptwohnung werden sämtliche mit dem Betrieb des Haushaltes verbundenen Ausgaben gemeinschaftlich getragen. Skizze der Geldflüsse (Pi x Daumen, natürlich nur teilweise belegbar, was aber sicher auch nicht verlangt werden kann), wie von PersonX angeraten, wird dazu entworfen.
Zusätzlich wird die Argumentation von Gesamtschuldner mit Bezug auf § 44 AO (Erfüllung durch einen Gesamtschuldner wirkt auch für die übrigen Schuldner) eingebracht.
Ob man hier mit einer Teilbefreiung / Schuldaufteilung argumentieren soll/kann weiß ich aktuell noch nicht so wirklich. Auf die Ungereimtheiten bei der Gesamtschuldnerschaft hat gez-negativ auch hingewiesen.
Part 2 (Zeitraum 09/2018 bis ...): Person A zahlt seit diesem Zeitpunkt die Rundfunkgebühren direkt und nachweisbar von ihren eigenem Bankkonto. Zudem wurde dem BS schriftlich mitgeteilt, das ab 09/2018 nicht mehr der Vater von Person A sondern Person A selbst die Rundfunkgebühren der Hauptwohnung nun direkt begleicht.
Hier werden die von Gesamtschuldner zitierten Urteile in die Argumentation eingebracht. Auch so sollte es eigentlich jedem Richter verständlich sein, dass wenn Person A nun Rundfunkgebühren für die Hauptwohnung banktechnisch zahlt, die Nebenwohnung von Person A von den Rundfunkgebühren zu befreien ist, unabhängig von "irgendwelchen" Beitragsnummern, die der BS vergibt / sich zusammenbastelt.
Bis hier hin erst einmal.
Person A ist sehr dankbar für die Hilfe hier.
Viele Grüße
Che