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Autor Thema: Leben ohne Rundfunkgebühren: Muss das sein? Von Hubertus Gersdorf (Abo)  (Gelesen 13058 mal)

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FAZ (Abo), 02.08.2018

Leben ohne Rundfunkgebühren:
Muss das sein?

Von Hubertus Gersdorf **

Zitat
Das Bundesverfassungsgericht hat in seinem Urteil zum Rundfunkbeitrag das neue Modell zur Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks im Wesentlichen für verfassungsgemäß erklärt. Nur die doppelte Heranziehung von Personen mit einer Zweitwohnung ist verfassungswidrig.
Das Urteil ist gewiss eine Grundsatzentscheidung. Dementsprechend durfte man erwarten, dass Karlsruhe zu allen relevanten Fragen Stellung bezieht. Doch das ist nicht der Fall. Die entscheidenden Probleme spricht das Bundesverfassungsgericht nicht an. Zum einen: Wenn der Rundfunkbeitrag als Gegenleistungsabgabe (Vorzugslast) ausgestaltet ist, wie das Bundesverfassungsgericht meint, muss der Staat dem Einzelnen dann nicht die Möglichkeit einräumen, auf die Leistung, also das Angebot des öffentlich-rechtlichen Rundfunks, zu verzichten? Durch eine Verschlüsselung der Sendesignale ist das – wie beim privaten Rundfunk – ohne nennenswerten Verwaltungsaufwand möglich. […]

Weiterlesen auf (Abo):
http://www.faz.net/aktuell/politik/staat-und-recht/verzicht-auf-rundfunkgebuehren-urteil-des-bundesverfassungsgerichts-15718687.html

** Hubertus Gersdorf (* 29. Oktober 1962 in Hamburg) ist ein deutscher Jurist und Hochschullehrer an der Universität Leipzig […]
https://de.wikipedia.org/wiki/Hubertus_Gersdorf


Weitere Artikel und Links zum BVerfG-Urteil vom 18.07.2018 siehe u.a. unter
BVerfG-Urteil vom 18.7.: Juristische Abhandlungen und Kommentare [Sammelthread]
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,28254.0.html


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Dieser Artikel ist Spitzenklasse und ideal, das BVerfG-Urteil vom 18. Juli 2018 zu bekämpfen.
Beispiel: Für Zitate in einer Beschwerde beim Menschenrechtsgrichtshof, Straßburg.

Erschienen in der Druckausgabe und bei Büchereien einsehbar,
über OCR einlesbar für Zitate.
FAZ 201-08-02 Seite 7, obere Hälfte.

Untere Hälfte, da hat die perfide FAZ-Redaktion den passenden Zusatz geliefert;:
"Die Verfassungsrichterwahl"

Es geht um die Gefahr der politischen "Hörigkeit" durch das deutsche System der stark parteinahen Besetzung der Verfassungsrichter.   Alternativen werden erörtert.
Auch das also eine feine Zitatquelle, damit es dem BVerfG so richtig weh tut, was da an jahrzehntelang aufgebauten Bürgervertrauen in Scherben geschlagen wurde an einem einzigen Tag.

Das Urteil vom 18. Juli 2018 wird von vielen als gravierendes Fehlurteil interpretiert und als eine Unterwerfung des obersten Gerichts unter parteipolitische "Einwirkung".
Ob das so ist, darf jeder in einem meinungsfreien Land denken und als Meinung formulieren - so hier erfolgt.
Die tieferen Ursachen sind auf der unteren Hälfte - von 2 Autoren für Politikwissenschaft - Peter Graf Kielmannsegg und Thomas Gschwend.

Klartext: Beim Entscheid vom 18. Juli 2018 ging es um Politik und nicht um Jura.
So jedenfalls die Meinung hier, die nicht verwehrt werden darf.
@pjotre über Derartiges:
"Wenn man Politik in die Justiz schüttet, ist die Gerechtigkeit im Eimer."


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  • So hatten sie es sich auch diesmal wieder gedacht.
So wie die Herrschaften am 18. Juli geurteilt haben, lieber @pjotre...

Zitat
...
Es geht um die Gefahr der politischen "Hörigkeit" durch das deutsche System der stark parteinahen Besetzung der Verfassungsrichter.   Alternativen werden erörtert.
Auch das also eine feine Zitatquelle, damit es dem BVerfG so richtig weh tut, was da an jahrzehntelang aufgebauten Bürgervertrauen in Scherben geschlagen wurde an einem einzigen Tag.
...

...zeigt sich, dass die das schlicht auch nicht für 5 Pfennige interessiert. Stattdessen ergehen sie sich an passender Stelle in Lobeshymnen*) über den "öffentlich-rechtlichen" Medienkonzern, der vllt. einem Propagandaministerium anstünde, aber nicht einem Bundesverfassungsgerichts-Senat.

Was die Herrschaften persönlich angeht - die sind, um Deine Metaphorik zu bemühen, ganz offensichtlich »schmerzfrei«. Wieso auch nicht - Qualitätssicherung in der Rechtsprechung gibt es nicht, und die Knete kommt, egal wie und was sie urteilen (aber natürlich ganz besonders, wenn es im Dienst der »Eliten« bzw. der Staatsfunk-Parteien ist)...

*) Auch wenn das ein thematischer Schlenker ist: An anderer Stelle des Forums war ja bereits festgestellt worden, dass die spätestens seit 2013 hoffentlich bestens dokumentierte, kriegsschürende Manipulation & Indoktrination der Bevölkerung in weltpolitischen Zusammenhängen etwa Russland, Syrien etc. betreffend nunmehr durch die obigen Einlassungen des Bundesverfassungsgerichts justiziabel geworden sein müssten. Wird das Feld auch beackert? Also in Richtung der Frage, ob es letztlich mit den Menschenrechten in Verbindung zu bringen sei, dass der Bürger zwar zu zahlen habe, aber kein Recht auf zumal wahrheitsgemäße "Berichterstattung", die dem gesetzlichen Programmauftrag (mit dem ausdrücklichen Imperativ contra Manipulation & Indoktrination) Genüge tut?

Doch zurück zum eigtl. Thema...


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In der Tat: Hervorrangender Artikel!
...den man sich bei jeder Gelegenheit zu eigen machen kann - und wohl auch sollte.
ggü. Medienpolitik, ggü. ARD-ZDf-GEZ - aber auch ggü. den Richtern.

Noch ein "hüsches" bildhaftes Zitat ;)
Zitat
[...] Eine Demokratie- und Kulturabgabe kann auf die Kompetenz der Länder gestützt werden, welche die Befugnis zur Finanzierung des (öffentlich-rechtlichen) Rundfunks einschließt. An dieses juristische "Hochreck" wagt sich das Bundesverfassungsgericht nicht; es "turnt" lieber auf dem "Boden" des Systems der Vorzugslast, der jedoch nicht trägt. [...]
Quelle: im Einstiegsbeitrag verlinkter Artikel


Weitere Infos zu Herrn Prof. Gersdorf und

- seinen verfassungsrechtlichen Bedenken bzgl. der Mehreinnahmen durch die Umstellung
Landtag NRW: "Anhörung zur geplanten Senkung des Rundfunkbeitrags"
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,12175.0.html

Schriftliche Stellungnahme
Prof. Dr. Hubertus Gersdorf
zur Öffentlichen Anhörung des Hauptausschusses und des Ausschusses für
Kultur und Medien des Landtags Nordrhein-Westfalen am 2. Dezember 2014
zu dem
Gesetz zur Zustimmung zum Sechzehnten Rundfunkänderungsstaatsvertrag und zur Änderung des Landesmediengesetzes Nordrhein-Westfalen Gesetzentwurf der Landesregierung, Drucksache 16/
7091
http://www.landtag.nrw.de/portal/WWW/dokumentenarchiv/Dokument/MMST16-2391.pdf


- der von ihm postulierten "Jedermann-Rundfunkfreiheit"
Prof. Dr. H. Gersdorf: „Lizenzpflicht für Internet-TV ist verfassungswidrig“ (Juli 2017)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,23782.0.html


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Wieso glauben immer noch welche hier im Forum, dass irgendwelche noch so guten Artikel etwas an der juristischen Wirklichkeit zum Thema Rundfunkbeitrag ändern werden? 

Dieser Artikel ist Spitzenklasse und ideal, das BVerfG-Urteil vom 18. Juli 2018 zu bekämpfen.

@ pjotre

Es gibt da keine Möglichkeiten, hier irgendwas zu bekämpfen. Die realen Machtverhältnisse erlauben dies einfach nicht.
Es können noch 10.000 neue, tolle und absolut folgerichtige Artikel von sehr guten Juristen erscheinen... es hat keine Konsequenzen. Wieso immer noch gegen die Betonwand rennen? Dass Richter am Bundesverfassungsgericht über die Parteienlandschaft/ein Parteibuch dort hingelangen können, ist ein Kapitalfehler. Da hat man nichts aus der Vergangenheit gelernt.
 
Es darf etwas zum Urteil des Bundesverfassungsgerichtes geschrieben, gesagt und gelesen werden... MEHR aber NICHT! Änderungen des ÖRR und des Rundfunkbeitrages im Kern sind weder erwünscht, noch erlaubt und werden nicht geduldet.

Ihr kommt da mit den bisher seit 2013 eingesetzten Mitteln einfach nicht ran. Wieso immer noch einen Weg einschlagen, der nachgewiesenermaßen nicht funktioniert? Zum Frustablassen? Kann ich verstehen, bringt einem außer einem kurzfristig guten Gefühl aber sonst gar nix.

LG Peli


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Für das Durchschnittswissen von Bürgern und Rechtsanwälten ist hier nichts mehr zu machen.

Diejenigen, die geeignete Kompetenz für die nun anstehenden schwierigen Aufgaben haben, sind nicht völlig kostenlos verfügbar (für die Verteidigung der kleinen Finanzinteressen von immerhin 20 % der Bürger, die das verständlicherweise gerne kostenlos für sie geregelt bekämen). Wer würde sich kostenlos für mehrere Milliarden Euro anderer Leute engagieren. 

Wir haben also nicht ein Machbarkeitsproblem, sondern ein Finanzierungsproblem. Für das Machbarkeitsproblem sind Lösungen erkennbar, für das Finanzierungsproblem nicht.


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Mit Machbarkeit oder Finanzierung hat das Ganze nichts zu tun. Es liegt ein Machterverteilungsproblem vor. Man kommt an die Jungs vom ÖRR nicht ran. Die haben zu viel Kohle und dazu sitzt Pappa Staat mit dem dicken Holzhammer davor. Mit dem kann man nicht reden, weil er es nicht will. Ist das denn so schwer zu verstehen?
Der haut einem eins über die Rübe.

Reden, Schreiben und Daten sammeln ist speziell in Deutschland gegen den ÖRR nutzlos. Was hilft, ist die Mitbürger mit Fakten aufzuklären, ggf. wachzurütteln, damit man das Problem über das Wahlkreuzchen lösen kann, wenn der EUGH ebenfalls nicht mitspielt. Alles andere führt zu nichts.

LG Peli


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Was hilft, ist die Mitbürger mit Fakten aufzuklären, ggf. wachzurütteln [...]
...wozu eben auch solche Artikel dienen und daher dringend weiterzuempfehlen sind.


@alle:
Hier bitte nicht in allgemeine Strategie-Erörterungen abdriften, welche bereits in anderen Threads behandelt werden, sondern bitte beim eigentlichen Kern-Thema dieses Threads bleiben, welches da lautet
Leben ohne Rundfunkgebühren: Muss das sein? Von Hubertus Gersdorf (Abo)
und insbesondere die Ansichten des im Einstiegsbeitrag verlinkten Artikels zum Gegenstand haben.
Danke für das Verständnis und die Berücksichtigung.


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Entgegen dem vom BVerfG gemachten Versuch, den vermeintlichen Vorzugslastcharakter zu rechtfertigen, aber dabei vom Nutzungswillen völlig abzusehen, stellt Gersdorf in diesem Artikel klar:
Zitat
Vor diesem Hintergrund stellt sich die Frage, ob der Staat den Einzelnen zu einer Gegenleistungsabgabe heranziehen darf, wenn dieser den mit der Abgabe abzugeltenden Vorteil nicht in Anspruch nehmen möchte. (...) Da der Einzelne zur Nutzung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks nicht verpflichtet ist, kann er auch nicht mit einer Gegenleistungsabgabe (Rundfunkbeitrag) belastet werden, wenn er die korrespondierende Leistung (Angebot des öffentlich-rechtlichen Rundfunks) nicht in Anspruch nehmen möchte. Greift der Gesetzgeber zum Zwecke der Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks zur Vorzugslast, darf er nur diejenigen zur Zahlung verpflichten, die den öffentlich-rechtlichen Rundfunk empfangen wollen.

Damit dürfte ein entscheidender Punkt in der ganzen Debatte getroffen sein.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 06. August 2018, 19:34 von Bürger«

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  • Murks? Nein danke!
Wieso glauben immer noch welche hier im Forum, dass irgendwelche noch so guten Artikel etwas an der juristischen Wirklichkeit zum Thema Rundfunkbeitrag ändern werden? 

Die intoleranteste Gruppe, die das (moralische) Recht auf ihrer Seite hat, setzt sich durch.

42 Prozent fühlen sich zur Zahlung gezwungen. Diese Gruppe ist groß genug, sich am Ende durchzusetzen, weil sie die Moral und die Menschenrechte auf ihrer Seite hat.

Zitat
Einer kürzlich veröffentlichten repräsentativen Umfrage zufolge würden 42 Prozent der Bevölkerung für ARD und ZDF nicht freiwillig zahlen. Für sie stellt das Angebot des öffentlich-rechtlichen Rundfunks eine aufgedrängte Bereicherung dar, auf die man nur allzu gerne verzichten würde („Zwangsgebühr“).
Quelle: im Einstiegsbeitrag erwähnter Artikel

Das Recht, absolut pessimistisch zu sein, steht jedem zu. In weltanschaulichen Fragen Zwang anzuwenden, ist allerdings ein absolute Unmöglichkeit.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 07. August 2018, 01:04 von Bürger«

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  • So hatten sie es sich auch diesmal wieder gedacht.
Der Beitrag erscheint mir wesentlich in seiner Gesamtsubstanz - deshalb ausnahmsweise als Vollzitat - als bemerkenswert und...

Entgegen dem vom BVerfG gemachten Versuch, den vermeintlichen Vorzugslastcharakter zu rechtfertigen, aber dabei vom Nutzungswillen völlig abzusehen, stellt Gersdorf in diesem Artikel klar:
Zitat
Vor diesem Hintergrund stellt sich die Frage, ob der Staat den Einzelnen zu einer Gegenleistungsabgabe heranziehen darf, wenn dieser den mit der Abgabe abzugeltenden Vorteil nicht in Anspruch nehmen möchte. (...) Da der Einzelne zur Nutzung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks nicht verpflichtet ist, kann er auch nicht mit einer Gegenleistungsabgabe (Rundfunkbeitrag) belastet werden, wenn er die korrespondierende Leistung (Angebot des öffentlich-rechtlichen Rundfunks) nicht in Anspruch nehmen möchte. Greift der Gesetzgeber zum Zwecke der Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks zur Vorzugslast, darf er nur diejenigen zur Zahlung verpflichten, die den öffentlich-rechtlichen Rundfunk empfangen wollen.

Damit dürfte ein entscheidender Punkt in der ganzen Debatte getroffen sein.

..wie folgt fortzusetzen:

Aus meiner Sicht hat das Bundesverfassungsgericht bzw. dessen Erster Senat (die »Loge« mit ihren Brüdern beiderlei Geschlechts) über das o. g. "Absehen vom Nutzungswillen" hinaus mit nun auch seiner Wiedereinführung des Gerätebezuges - nichts anderes tut es nämlich, wenn es in seiner Urteilsbegründung [das vorherige Geschwurbel dieses Paulus während der »Verhandlung «, "wie billig doch 'Geräte' verfügbar seien", entsprechend] als letztlegitimierende Aussage bemüht, »der Bürger könne sich ja Geräte besorgen« - sowohl sich selbst wie auch die eigentliche politische "hidden agenda" bzgl. des sogenannten "Rundfunkbeitrages" vollständig verraten. Wieso?

Nun, bislang war die bereits öfter und von verschiedener Seite geäußerte Vermutung, der Bürger solle im Wege des Negativ-"Anreizes" der Zahlungspflicht auch ohne Nutzungsabsicht letztlich dazu gebracht werden, den (von Gewährsleuten des Staates & seiner "Eliten" betriebenen) "öffentlich-rechtlichen" Rundfunk zu nutzen, sich also der ÖRR-Meinungsmache unterwerfen) vehement in Abrede gestellt worden. Mit diesem Urteil und den genannten begründenden Aussagen ist diese Vermutung als bestätigt anzusehen.

Zusammen mit seinen absurden Lobgesängen auf den "öffentlich-rechtlichen" Rundfunk dieses Landes in dessen Urteilsbegründung (was auch schon in der Besprechung des von »Bruder Paul« für die ARD gebastelten Transparenzgutachtens unangenehm aufgefallen war, vgl. etwa https://meedia.de/2017/09/21/transparenz-gutachten-das-bestellte-selbstzufriedenheits-zeugnis-der-ard/), zusammen mit dem in ausgerechnet dem Zusammenhang - m. E. fatal - gebrachten "Argument", der Bürger könne sich ja Geräte besorgen, hat der Erste Senat den entsprechenden "Erziehungswillen" in Richtung politisch gewollter Nutzung des ÖRR durch den Bürger offenbart, der weder ihm noch der Parteienoligarchie auch nur im Entferntesten zukommt. Nur in einem solchen Sinne wie oben ergibt angesichts der Vielfalt des Medienangebotes eine solch' eindeutige Aussage (mit der wiedereingeführten Anknüpfung an Geräte) überhaupt einen Sinn. Ob das in Bezug auf die hiesige, brd-interne Rechtsprechung® einen verwertbaren Ansatzpunkt hergäbe - denn eine im strengen Sinne gesetzliche Verpflichtung des Bürgers zur Nutzung des ÖRR besteht ja tatsächlich nicht, sondern dann nur in Gestalt eines verdeckten Zwanges bzw. entsprechender Absicht dazu - da ist sich ein fiktiver Besucher nicht sicher.

Aber: Wie man ja weiß, ist  mit Art. 10 EMRK einer der momentanen Dreh- und Angelpunkte der Ausführungen des Koll. pinguin recht häufig vertreten, demzufolge dem Staat bzw. öffentlichen Entitäten im Hinblick auf die Informationsnutzung des Bürgers jedwede Einflussnahme auf ihn verboten ist. Da wäre doch die u. U. interessante Frage diejenige nach den möglichen Erscheinungsformen staatlicher Einflussnahmen auf den Bürger, die entweder einen Gesetzesbruch gem. Art. 10 EMRK bedeuten würden oder nicht bedeuten würden.

In dem Zusammenhang also, ob nicht bspw. auch ein Urteil eines Bundesverfassungsgerichts in Verbindung mit einer obigen Gedankengang nahelegenden, einschlägigen Urteilsbegründung ("Der Bürger kann sich ja Geräte beschaffen [um dann den deutschen ÖRR zu genießen], und hat deshalb für die "Nutzungsmöglichkeit" [ohne dass es auf seinen Nutzungswillen ankäme] zu blechen") den entsprechenden Tatbestand widerrechtlicher staatlicher / behördlicher Einflussnahme auf den Bürger erfüllt?

Das dürfte doch dann zum einen veritablen Anlass zur gerichtlichen Klärung auf europäischer Ebene (also der juristischen Schiene) bieten, ebensogut aber doch auch auf der politischen Ebene (im Sinne aktiven Kampfes, nicht als Laberrunden) durch Zahlungsverweigerung im zahlenmäßig großen Umfang. Wenn einzelne das machen, ist es natürlich individuell und erscheint insoweit nicht politisch. Aber wenn es Mio. täten - dann immer noch nicht?

Verdammte Axt, was war noch mal die Übersetzung des Begriffs »Polis«? Genau, das war so etwas wie die "Bürgerschaft", die sich durch ihr Zusammenkommen konstituierte. Und das sollte - alternativ & heutigen Zeiten adäquat: "Einfach. Für alle. Einfach nicht..." - im Wege mio.fach entspr. handelnder Schafe nicht möglich sein? Lachhaft.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 07. August 2018, 16:46 von Bürger«
"Es ist dem Untertanen untersagt, das Maß seiner beschränkten Einsicht an die Handlungen der Obrigkeit anzulegen." - v. Rochow

"Räsoniert, soviel ihr wollt und worüber ihr wollt, aber gehorcht!" - Dieser Wunsch Friedr. II. ist wohl der Masse immer noch (oder wieder) Musik in ihren Ohren...

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  • Beiträge: 2.624
  • Ersatzmaßstab Wohnung: das BVerfG erklärt die Welt
Der Richter am Bundesverfassungsgericht Paulus hat recht: Man kann sich in der Tat ein Rundfunkempfangsgerät besorgen. Wenn diese Möglichkeit des sich Beschaffenkönnens ausreicht, eine Steuer auf wohnen zu verabschieden, dann frage ich mich, was der Bürger sich noch alles beschaffen könnte, welches eine Steuer/Abgabe auslöst. Und die sich unmittelbar anschließende Frage ist, warum dafür dann nicht ein "Beitrag" erhoben wird, der an einen beliebigen Wahrscheinlichkeits- oder Ersatzmaßstab anknüpft?

Jeder Bürger kann

- einen Hund beschaffen
- einen zweiten Hund beschaffen
- weitere Hunde beschaffen (reines Problem des Platzes und der Tierschutzes)
- ein Motorrad beschaffen
- einen PKW beschaffen
- einen Zweitwagen beschaffen
- einen LKW beschaffen
- Benzin und/oder Diesel beschaffen
- ein Pferd beschaffen (in einigen Kommunen gibt es eine Art Pferdesteuer)
- ein Grundstück beschaffen
- eine Eigentumswohnung beschaffen
- eine Zweitwohnung beschaffen
- Zigaretten, Alkohol, Kaffee beschaffen

So viele Dinge, so viele Möglichkeiten. Na los Herr Paulus, Sie und Ihre Kollegen haben das Feld bereitet um den Ländern und dem Bund viele neue Beiträge zu gestatten. Hier ein Wahrscheinlichkeitsmaßstab, dort ein Ersatzmaßstab, läuft. Richtig super: im Gegenzug fallen ganz viele Steuern weg, Deutschland stünde dann als wahre Steueroase dar.  Die Politiker könnten dennoch aus dem Vollem schöpfen, Beiträgen und beliebigen Maßstäben sei Dank.

Wirklichkeit? Was interessiert mich die Wirklichkeit, ist doch alles so wunderbar rosarot hier. Beiträge, wir brauchen mehr Beiträge!

M. Boettcher


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 25. September 2018, 03:11 von Bürger«
Ken Je(b)sen, Betreiber von KenFM, soll "politische Entfremdung" betreiben und "unwahre Verschwörungstheorien" verbreiten. Daher beobachtet ihn der sogn. Verfassungsschutz. Würden die "Verschwörungspraktiker" dieses Dienstes ihren Maßstab an den öffentlich-rechtlichen Rundfunk und Publikationen von der BILD-Zeitung bis zum Magazin SPIEGEL anlegen, in Deutschland bliebe kein Medium unbeobachtet. So schnell wird in Deutschland zum Staatsfeind, der nicht mit dem Strom schwimmt.

  • Beiträge: 577
Der Richter am Bundesverfassungsgericht Paulus hat recht: Man kann sich in der Tat ein Rundfunkempfangsgerät besorgen. [...]
Hat er, der Herr Paulus, m.E. nicht, wenn die zuvor im Raum stehende, grundlegendere Frage, die einen evtl. "Besorgungsakt" auslösen könnte, vom potentiellen "Nutzer" im Rahmen einer freien Willensentscheidung nicht mit einem eindeutigen "Ja" beantwortet wird. Einen Zwang dazu gibt es (bisher) nicht...
Beim eindeutigen "Nein" dazu spielt m.E. keine Rolle, ob eine "Gegenleistung" (BVerfG neuerlich...) im Rahmen einer staatlichen "Leistungserzwingung" dargereicht wird oder nicht. Ein "Nein" ist ein "Nein", und die Steuer eine "Was-auch-immer-Abgabe" (BVerfG im Juli 2018), die genau diese Gruppe der klaren, ausschließlich Alternativen (zum örR) nutzenden Konsumenten diskriminiert.

Ich zahl' ja jetzt auch nicht präventiv Netflix, um deren Angebot irgenwann nutzen zu können, nur damit sie dann - en passent - too-big-to-fail sind...

(Für den Staat (auch auf Länderebene) gilt: ...without interference by public authority...!
Nun aber weiter am Thread-Thema...)


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 25. September 2018, 03:11 von Bürger«

L

Leo

  • Beiträge: 383
  • "Gewalt zerbricht an sich selbst" (Laotse)
Der Richter am Bundesverfassungsgericht Paulus hat recht: Man kann sich in der Tat ein Rundfunkempfangsgerät besorgen. Wenn diese Möglichkeit des sich Beschaffenkönnens ausreicht, eine Steuer auf wohnen zu verabschieden [...]

[...] dann reicht auch die Möglichkeit des Entsorgens von Rundfunkgeräten aus, um keinen "Rundfunkbeitrag" zu bezahlen!


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 25. September 2018, 03:12 von Bürger«

D
  • Beiträge: 48
Nutzen? Die Frage ist doch auch ob es überhaupt möglich ist, diese besorgen zu können?

WELT, 15.12.2016
Soziale Lage - Jetzt hat Nahles das Problem mit dem Armutsbericht
https://www.welt.de/wirtschaft/article160327377/Jetzt-hat-Nahles-das-Problem-mit-dem-Armutsbericht.html

dazu
Bundesministerium für Arbeit und Soziales, April 2017
Armuts- und Reichtumsbericht - Der 5. ARB
https://www.armuts-und-reichtumsbericht.de/DE/Bericht/Der-fuenfte-Bericht/fuenfter-bericht.html

....so ging er in die Welt hinaus um Daten zu sammeln.


Edit "Bürger":
Link-Informationen ergänzt. Bitte immer die Forum-Regeln zur Verlinkung beachten und die erforderlichen Informationen (Titel, Quelle, Datum, ...) angeben.
Danke für das Verständnis und die Berücksichtigung.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 25. September 2018, 03:26 von Bürger«

 
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