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Autor Thema: Landtag NRW: "Anhörung zur geplanten Senkung des Rundfunkbeitrags"  (Gelesen 8655 mal)

Uwe

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  • Angst und Geld habe ich nie gekannt :-)
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Anhörung zur geplanten Senkung des Rundfunkbeitrags

Der Rundfunkbeitrag soll zum 1. April 2015 von derzeit 17,98 Euro auf monatlich 17,50 Euro gesenkt werden. Dies sieht eine Änderung des Rundfunkstaatsvertrags zwischen den Bundesländern vor.

Der Landtag muss zustimmen. Experten äußerten in einer gemeinsamen Anhörung des Hauptausschusses sowie des Ausschusses für Kultur und Medien jedoch Bedenken.

Prof. Dr. Hubertus Gersdorf (Universität Rostock) hatte verfassungsrechtliche Bedenken. Der Eingriff in die Grundrechte der Beitragszahlerinnen und Beitragszahler erscheine unverhältnismäßig, da der Beitrag in dieser Höhe nicht zur Finanzierung des Funktionsauftrages des öffentlich-rechtlichen Rundfunks erforderlich sei.

weiterlesen auf:

http://www.landtag.nrw.de/portal/WWW/GB_II/II.1/Pressemitteilungen-Informationen-Aufmacher/Pressemitteilungen-Informationen/Pressemitteilungen/2014/12/0212_Ausschussmeldung_Rundfungstaatsver..jsp


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  • #GEZxit
    • Online-Boykott – Das Portal gegen die jetzige Art des öffentlich-rechtlichen Rundfunks und dessen Finanzierung
Zum gleichen Thema:

http://www.fdp-fraktion-nrw.de/sites/default/files/PR14-397%20N%C3%BCckel%20-%20Landesregierung%20schr%C3%B6pft%20die%20B%C3%BCrger%20beim%20Rundfunkbeitrag.pdf

Ist das nicht süß?

Im Ernst. Keiner stellt die Frage der Sinnhaftigkeit eines öffentlich-rechtlichen Rundfunks im 21. Jahrhundert. Dann wäre der Spuck vorbei.


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Natürlich wird diese Frage nicht gestellt. Dann müsste man sich ja damit auseinandersetzen und würde im Grunde auch zu dem Schluss kommen müssen, dass es keinerlei Bedarf dafür gibt.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 10. Dezember 2014, 05:41 von Bürger«

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Was die für einen Wind um diese 48 oder 73 Cent machen. Aber damit schaufeln die sich ihr eigenes Grab und geben unumwunden zu, mit einer drohenden Erhöhung der Gebühr bei einer Nicht-Zustimmung zum Beitrag massiv unter Druck gesetzt worden zu sein. Nachzulesen in der 1. und 2. Lesung des LT NRW sowie in der zweiten Lesung in Schleswig-Holstein. Auf Schleswig-Holstein wurde dann auch noch Bezug genommen währen der 2. Lesung mit nachfolgender Abstimmung über den 15. RÄStV.

Zitat
Artikel 30 LV NRW

(1) Der Landtag besteht aus den vom Volke gewählten Abgeordneten.

(2) Die Abgeordneten stimmen nach ihrer freien, nur durch die Rücksicht auf das Volkswohl bestimmten Überzeugung; sie sind an Aufträge nicht gebunden.


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"Verfassungsrechtlich bedenklich ist schließlich die Reformvariante einer geräteunabhängigen Haushalts- und Betriebsstättenabgabe. Insofern ist fraglich, ob eine solche Abgabe den vom BVerfG entwickelten Anforderungen an eine Sonderabgabe genügt und eine Inanspruchnahme auch derjenigen, die kein Empfangsgerät bereithalten, vor Art. 3 I GG Bestand hätte." Dr. Hermann Eicher, SWR-Justitiar in "Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht 12/2009"

R
  • Beiträge: 1.126
Hier die Stellungnahme des Prof. Gersdorf:

http://www.landtag.nrw.de/portal/WWW/dokumentenarchiv/Dokument/MMST16-2391.pdf

Interessant ist, dass Herr Prof. Gersdorf im letzten Absatz recht allgemein gehalten von "Abgabeschuldnern" spricht. Von Beitragsschuldnern ist da nicht die Rede.



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  • IP logged  »Letzte Änderung: 03. Dezember 2014, 12:26 von Rochus«
"Verfassungsrechtlich bedenklich ist schließlich die Reformvariante einer geräteunabhängigen Haushalts- und Betriebsstättenabgabe. Insofern ist fraglich, ob eine solche Abgabe den vom BVerfG entwickelten Anforderungen an eine Sonderabgabe genügt und eine Inanspruchnahme auch derjenigen, die kein Empfangsgerät bereithalten, vor Art. 3 I GG Bestand hätte." Dr. Hermann Eicher, SWR-Justitiar in "Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht 12/2009"

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Bezug auf
http://www.landtag.nrw.de/portal/WWW/dokumentenarchiv/Dokument/MMST16-2391.pdf

Zitat
Die Gruppe der heutigen Abgabenschuldner ist nicht (vollständig) identisch mit der Gruppe der künftigen Abgabenschuldner.

Das ist wohl wahr, und in Bezug auf das folgende tatsächlich vollständig zutreffend.

Zitat
Der Rundfunkbeitrag ist als Gegenleistungsabgabe ausgestaltet. Leistung (Angebote des öffentlich-rechtlichen Rundfunks) und Beitragslast (Beitragshöhe) müssen in einem Verhältnis der Reziprozität stehen. Vorteile des öffentlich-rechtlichen Rundfunkangebotes müssen dabei den zur Abgabe heran-gezogenen Personen zugutekommen.

Welche Vorteile hat der ÖRR für jeden einzelnen?

Zitat
Dies schließt es aus, Abgaben der heutigen Abgabenschuldner zurückzubehalten, um sie zugunsten künftiger Abgaben-schuldner zu verwenden.

Zitat
müssen in einem Verhältnis der Reziprozität stehen

Kein Vorteil -> also auch kein Abgabenschuldner -> wer noch zahlt und selbst keinen Vorteil erkennen kann sollte die Zahlung wegen der geforderten Reziprozität also der Ausgestaltung als Gegenleistungsabgabe umgehend einstellen.

Falls keiner versteht was Reziprozität meint -> http://de.wikipedia.org/wiki/Reziprozit%C3%A4t_%28Soziologie%29

Bei einer Klage könnte dieser Punkt mit Bezug auf diese PDF durchaus sinnvoll sein.

Die Vorteile werden in der PDF soweit nicht erläutert.
Zitat
Grundlage für die Ermittlung des Finanzbedarfs des öffentlich-rechtlichen Rundfunks und damit der Belastungsgrenze der Beitragszahler/-innen ist der Funktionsauftrag der Sendeanstalten ist seiner konkreten gesetzlichen Ausge-staltung.

Jedoch fehlt PersonX irgendwie diese "konkreten gesetzlichen Ausge-staltung" so alles. Das ist wie Kaugummi, also nicht diese Aussage, aber die gesetzlichen Regelungen dazu, daran mangelt es.



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  • IP logged  »Letzte Änderung: 03. Dezember 2014, 15:37 von PersonX«

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"Verfassungsrechtlich bedenklich ist schließlich die Reformvariante einer geräteunabhängigen Haushalts- und Betriebsstättenabgabe. Insofern ist fraglich, ob eine solche Abgabe den vom BVerfG entwickelten Anforderungen an eine Sonderabgabe genügt und eine Inanspruchnahme auch derjenigen, die kein Empfangsgerät bereithalten, vor Art. 3 I GG Bestand hätte." Dr. Hermann Eicher, SWR-Justitiar in "Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht 12/2009"

  • Beiträge: 3.237
Hier das Gesetz, über welches abgestimmt wurde:
Gesetz zur Zustimmung zum Sechzehnten Rundfunkänderungsstaatsvertrag und zur Änderung des Landesmediengesetzes Nordrhein-Westfalen
Gesetzentwurf  der Landesregierung  Drucksache 16/7091

https://www.google.de/url?sa=t&rct=j&q=drucksache%2016%2F7091&source=web&cd=1&ved=0CB8QFjAA&url=http%3A%2F%2Fwww.landtag.nrw.de%2Fportal%2FWWW%2Fdokumentenarchiv%2FDokument%2FMMD16-7091.pdf&ei=8guHVJq9FsrsO8b-gagJ&usg=AFQjCNGDzlK_FAxOCdLpyLW1_X2KhtH1Qg&bvm=bv.81449611,d.ZWU


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  • Beiträge: 213
    • Dokumente zum Rechtsstreit Az. 3 K 3106/14
Ich bin ja gespannt, wie die Linken in Thüringen sich jetzt dazu positionieren.
Bisher haben sie ja bei Anfragen auf Bundesebene immer darauf verwiesen, das sei Ländersache.
Jetzt wird man sehen, ob sie wirklich das Volk vertreten oder einfach nur ihre Versorgungsfälle in
den MDR-Gremien unterbringen und weitermachen wie alle anderen.


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  • Beiträge: 285
Zitat
Öffentlich-rechtlicher Rundfunk

Die Koalition bekennt sich zu Bestand und einer aktiven Weiterentwicklung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks und seines umfassenden Bildungsauftrags.

Hierzu ist eine solide, verlässliche Finanzierung notwendig, die aber auf den transparenten und verantwortungsvollen Umgang mit den Beiträgen der Bürgerinnen und Bürger sowie auf effiziente Aufsichtsstrukturen angewiesen ist.

Die Koalition setzt sich dafür ein, die Aufsicht des öffentlich-rechtlichen Rundfunks (MDR-Rundfunkrat) sowie des privaten Rundfunks (Versammlung der TLM) staatsunabhängiger als bisher zu gestalten und die gesellschaftliche Repräsentanz zu erhöhen. Gleichzeitig spricht sich die Koalition für eine zeitnahe Anpassung des MDR-Staatsvertrages aus.

Es besteht Einigkeit, eine Erhöhung des Frauenanteils in den Aufsichtsgremien des öffentlichen Rundfunks und der Landesmedienanstalt anzustreben.

Die Koalition wird sich dafür einsetzen, auf Bundes- und Europaebene Regelungen zur Netzneutralität zu diskutieren und zu schaffen.

Rundfunkstaatsverträge werden vor Verabschiedung rechtzeitig im zuständigen Fachausschuss des Landtages zur Diskussion gestellt.

Die Koalition unterstützt eine Profilschärfung des Mitteldeutschen Rundfunks bezogen auf die Thüringer kultur- und medienpolitischen Standortbelange. Dabei hat der MDR im Standortwettbewerb u. a. die Kosten- und Steuerstrukturen seiner öffentlich-rechtlichen Töchterunternehmen weiterhin transparent zu gestalten.

Die Evaluierung des novellierten Rundfunkbeitragsmodells und die Ergebnisse der rechtlichen Klärungen wird die Koalition zum Anlass nehmen, die gegenwärtige Regelung zu bewerten, um eine ausreichende Finanzierung aufrecht zu erhalten und die Einführung von Befreiungstatbeständen ebenso wie Beitragssenkungen zu prüfen.

http://www.die-linke-thueringen.de/aktuell/koalitionsvertrag/6_kultur_medien_netzpolitik


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"Ein Anspruch, dass alle Aspekte eines Sachverhalts zu nennen sind, lässt sich aus dem Programmgrundsatz nicht ableiten und stände auch nicht in Einklang mit der grundgesetzlich geschützten Rundfunkfreiheit."
WDR-Intendant Tom Buhrow, Antwort auf Programmbeschwerde der Publikumskonferenz e.V.

P
  • Beiträge: 4.009
Zitat
Öffentlich-rechtlicher Rundfunk

Es besteht Einigkeit, eine Erhöhung des Frauenanteils in den Aufsichtsgremien des öffentlichen Rundfunks und der Landesmedienanstalt anzustreben.


http://www.die-linke-thueringen.de/aktuell/koalitionsvertrag/6_kultur_medien_netzpolitik

Das ginge leicht und schnell und senkt zusätzlich die Kosten, die Lösung einfach soviele Männer entlassen bis das Verhältnis bei 50% liegt.


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