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Pfändung Privat-PKW

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drboe:
Wer Zweifel an der Rechtmäßigkeit des Abgabenbescheids hat, muss einen formellen Rechtsbehelf einlegen. Ansonsten wird der Bescheid rechtswirksam und damit auch vollziehbar, und zwar auch dann, wenn die festgesetzte Abgabe eigentlich rechtswidrig ist.

Eine " Zahlung unter Vorbehalt" kann einen Rechtsbehelf nicht ersetzen. Ein entsprechender Vorbehalt  ist auch nicht als ein Verlangen einer (nochmaligen) Überprüfung des Abgabenbescheids zu betrachten. Eine Zahlung unter Vorbehalt ist nach ständiger Rechtsprechung kein Widerspruch und kann diesem nicht gleichgesetzt werden. Ohne ausdrücklichen Rechtsbehelf führt eine Zahlung unter Vorbehalt daher zur Erfüllung des gestellten Anspruchs. Der Zahlungsvorbehalt hindert vor allem nicht die Rechtskraft (= Unanfechtbarkeit) des Abgabenbescheids. Andererseits bleibt dem Abgabenpflichtigen bei einer vorbehaltslosen Zahlung und einem formellen Rechtsbehelf sein Rückzahlungsanspruch erhalten, wenn sich im Rechtsbehelfsverfahren die Rechtswidrigkeit des Abgabenbescheids herausstellt.

M. Boettcher

tokiomotel:

--- Zitat von: FliegenderNL am 10. Juli 2018, 19:24 ---Person A hat mir heute eine unglaubliche Geschichte erzählt. Person A ist in den wohlverdienten Feierabend gegangen und hat daheim angekommen festgestellt, dass der Privat-PKW weg ist und im Briefkasten ein Brief liegt.

--- Ende Zitat ---

Ist sich Person A denn so sicher, dass das Verschwinden des PKW auch tatsächlich etwas mit den Querelen gegenüber des Gerichtsvollziehers zu tun hat? Parkt der PKW immer am gleichen Ort oder wurde er das "Opfer" einer nicht all zu seltenen Verkehrsordnungswidrigkeit. Hat Person A denn schon recherchiert wo sein PKW verblieben ist und Kontakt mit dem GV oder der Stadt aufgenommen? Der Rückstand ist m.E. zu gering, dass man zu solch rabiaten Mitteln greift. Ein Pfändungsaufkleber oder eine Parkkralle wären doch wohl erst mal die angemessenere Option gewesen. Wer kommt denn dann nun für die Abschleppkosten und eventuelle Verwahrungskosten auf. Auf dieses unsichere Ding würde sich ein GV sicher nicht so schnell ohne weiteres einlassen. Viele Ungereimtheiten halt, Person A möge doch bitte etwas genauer erläutern, welche Aktivitäten er bisher unternommen hat.

FliegenderNL:
Guten Abend!

Aufgrund der Tatsache, dass Person A Erinnerung nach ZPO eingelegt hat, sollten die Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Vollstreckung bekannt gegeben worden sein. Oder?
Die Fahrzeugpfändung steht definitiv im Zusammenhang mit der "GEZ". Das Aktenzeichen auf der Pfändungs-Niederschrift entspricht dem Aktenzeichen der Vollstreckungsankündigung.
Die Aktivitäten gegenüber der Stadt / Vollziehungsbeamten hat Person A im ersten Beitrag erläutert. Mehr ist eigentlich nicht passiert.
Eine Zahlung unter Vorbehalt kommt für Person A eigentlich nur aufgrund von möglichen Folgekosten in Frage....

Person A ist sich immer noch nicht ganz sicher, welchen Weg sie gehen soll...

PersonX:
Zuerst prüfen, ob Rundfunkbeitrag überhaupt vollstreckbar ist.
Gesetz lesen und sich zeigen lassen, auf welcher gesetzlichen Grundlage die Vollstreckung durchgeführt wurde.
Ist die gesetzliche Grundlage nur ausgestellt auf "Rundfunkgebühren", dann die Stadt in die Verantwortung nehmen, wegen Vollstreckung ohne gesetzliche Grundlage, denn "Rundfunkgebühr" gab es nur bis Ende 2012.

Das wäre wohl zuerst zu prüfen.

faust:
... hmmmpppfff ... das ist aber ein "dicker Fisch" !

Natürlich ist auch die folgenden Überlegung mit Extra - Aufwand verbunden und der Erfolg - wie so oft - fraglich, aber:

Hat Person A oder X vielleicht einen Journalisten im Bekanntenkreis, der der Sache ein wenig Öffentlichkeit und damit ein wenig Druck verschaffen könnte?

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