"Beitragsservice" (vormals GEZ) > Nordrhein-Westfalen
Pfändung Privat-PKW
Nichtgucker:
Was Pinguin zur Erzwingungshaft schreibt, trifft zu. Im Ergebnis wurde aber genau diese Inhaftierung bereits mehrmals von jemanden beantragt. Im Gesetz steht nur, dass der Gläubiger dies beantragen muss. Oftmals haben wir beim Rundfunkbeitrag zwei Gläubiger: 1. Die Landesrundfunkanstalt als Forderungsgläubiger und 2. Die Stadtkasse als Vollstreckungsgläubiger. Landet dann jemand tatsächlich hinter Gittern, weil Haftbefehl beantragt wurde, stellt sich natürlich die Frage, wer von den beiden Gläubigern dafür verantwortlich ist. Manchmal platzt dem Vollstreckungsgläubiger der Kragen, weil die Landesrundfunkanstalt (als Forderungsgläubiger) mit der Vollstreckung nichts zu tun haben will ...
Siehe u.a. auch unter
Ankündigung Zwangsvollstreckung RBB Gemeinde Wustermark
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,27419.msg180864.html#msg180864
--- Zitat von: Profät Di Abolo am 21. September 2018, 09:39 ---VOLLSTRECKUNG VON FORDERUNGEN DES BEITRAGSSERVICE
- Probleme und Lösungsansätze -
Andrea Hollstein, Kämmerin Stadt Zossen
Fachverband der Kämmerer im Land Brandenburg e. V.
Frühjahrstagung 18.04.2018 in Doberlug-Kirchhain
http://daten2.verwaltungsportal.de/dateien/seitengenerator/vollstreckung_forderungen_beitragsservice.pdf
--- Ende Zitat ---
Edit "Bürger":
Bitte hier im Thread keine weitere Vertiefung von Erzwingungshaft etc., sondern bitte eng und zielgerichtet am eigentlichen Kern-Thema dieses Threads bleiben, welches da lautet
Pfändung Privat-PKW
Danke für das Verständnis und die Berücksichtigung.
pinguin:
@Nichtgucker
Es wird hier auf das neue Thema verwiesen
Vollstreckungsanweisung und Vollziehungsanordnung des Bundes
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,29852.msg187006.html#msg187006
Die in diesem Thema verlinkte Vollstreckungsanweisung enthält einen Abschnitt über die Pfändung, deren Voraussetzung, dem, was der Vollstreckungsbeamte darf, und was nicht.
Diese Anweisung ist bindend.
--- Zitat ---1. Inhalt; Anwendungsbereich [1]
(1) Die Vollziehungsanweisung ist für die Vollziehungsbeamten der Bundes- und Landesfinanzbehörden verbindlich.
[...]
33. Unpfändbare Sachen und Tiere [1]
(1) Die folgenden Sachen darf der Vollziehungsbeamte nicht pfänden, und zwar auch dann nicht, wenn der Vollstreckungsschuldner der Pfändung zustimmt:[...]
--- Ende Zitat ---
--- Zitat ---Manchmal platzt dem Vollstreckungsgläubiger der Kragen, weil die Landesrundfunkanstalt (als Forderungsgläubiger) mit der Vollstreckung nichts zu tun haben will ...
--- Ende Zitat ---
Nun, die "ersuchte Behörde" trägt gegenüber dem Vollstreckungsschuldner gemäß BFH die volle Verantwortung für die Einhaltung der Rechtmäßigkeit der Vollstreckung in jedem Stadium des Vollstreckungsvorganges.
Von Amts wegen besteht Prüfpflicht, ob das, was die ersuchende Behörde möchte, mit dem lokal geltenden Recht vereinbar ist, denn auch dieses gehört zu den Vollstreckungsvoraussetzungen.
Wer in Wettbewerb steht, hat im Land Brandenburg in jedem Falle keine hoheitlichen Befugnisse, (BFH V R 32/97), und ist damit auch nicht amtshilfebefähigt.
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