"Beitragsservice" (vormals GEZ) > Nordrhein-Westfalen
Pfändung Privat-PKW
Nichtgucker:
Laut Thread-Titel geht es hier um einen "Privat-PKW", also nicht um Etwas, was zur Erzielung von Einkommen notwendig ist. Die Arbeitsstelle dürfte in den meisten Fällen auch mit anderen Verkehrsmitteln aufsuchbar sein (Bahn, Bus, Fahrrad usw.).
Anders würde es sich natürlich verhalten, wenn der Wagen selbst zwingend erforderlich* ist, um die Arbeit auszuüben wie z.B. bei einem Vertreter, der von Kunde zu Kunde fährt und eine Musterkollektion o.ä. dabei haben muss oder einem selbständigen Handwerker, der ohne seinen Kombi mit Werkzeug und Material keine Aufträge erledigen kann.
Wer also vom Beitragsservice verfolgt wird und dem die Vollstreckung angekündigt wurde, sollte sein Auto lieber so abstellen, dass es den Vollstreckern nicht gerade vor der Nase steht, wenn sie zum Hausbesuch antreten. Kein Gerichtsvollzieher wird lange in allen möglichen Nachbarstraßen nach dem PKW suchen ... ;)
*Edit "Bürger" - Anmerkung (falls nicht schon geschehen):
...mglw. auch bei Privat-PKW, wenn dieser z.B. aus gesundheitlichen Gründen unverzichtbar ist (z.B. Gehbehinderung o.ä.).
Zudem scheint bei Vollstreckung von "Rundfunkbeiträgen" durch Gerichtsvollzieher/ Amtsgericht regelmäßig keine PKW-Pfändung oder sonstige Sachpfändung (wie auch keine Haft) diskutabel zu sein. ARD-ZDF-GEZ wollen GELDGELDGELD und dieses ist mit "Drittauskünften"/ Vermögensaukunft via Dritte i.d.R. ab 500€ Vollsteckungssumme viel einfacher - siehe u.a. unter
neue Vollstreckungsersuchen > mit formalen Änderungen (Gläubigerkennung, etc.)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,13065.0.html
Bei Vollstreckung durch Finanzbehörden/ Stadtkassen etc. scheint dies hingegen nach bisheriger Kenntnis mitunter individuell/ anders abzulaufen.
Dr. Oggelbecher:
--- Zitat von: Nichtgucker am 04. Januar 2019, 23:48 ---Laut Thread-Titel geht es hier um einen "Privat-PKW", also nicht um Etwas, was zur Erzielung von Einkommen notwendig ist. Die Arbeitsstelle dürfte in den meisten Fällen auch mit anderen Verkehrsmitteln aufsuchbar sein (Bahn, Bus, Fahrrad usw.).
--- Ende Zitat ---
Viele kaufen sich ein Auto auf Kredit, weil sie sonst nicht zur Arbeit kommen. Aber wenn es gepfändet wird, sollen plötzlich Bus, Bahn oder Fahrrad reichen? Es gibt Lebenssituationen, in denen man ohne Auto sofort arbeitslos wird, obwohl ÖPNV zur Verfügung steht. Dieser könnte nämlich eine Pendelzeit von 2 Stunden pro Richtung erhöhen auf 3-4 Stunden pro Richtung - also auf ein in jeder Hinsicht untragbares Maß (ich kenne jemanden, auf den das zutrifft).
Jedes Verständnis für das Handeln der Verwaltung in Sachen Rundfunkbeitrag ist völlig fehl am Platze. Ich finde es furchterregend, wie hier durch zielgerichtete Argumentation der Fall kleingeredet wird.
Nichtgucker:
--- Zitat von: Dr. Oggelbecher am 06. Januar 2019, 02:34 ---Jedes Verständnis für das Handeln der Verwaltung in Sachen Rundfunkbeitrag ist völlig fehl am Platze.
--- Ende Zitat ---
Die Verwaltung setzt nur das um, was zuvor der Gesetzgeber - d.h. die Parlamente - mehrheitlich beschlossen haben. In den Parlamenten sitzen Abgeordnete, die vom Volk gewählt wurden. Dass der ÖRR politisch darauf Einfluss nimmt, welche Parteien als sympathisch wahrgenommen werden sollen und welche als unsympathisch erscheinen sollen, ist zwar wahr, ändert aber nichts am grundlegenden Problem: Solange es den Rundfunkbeitragstaatsvertrag gibt, muss die Verwaltung an dessen Umsetzung mitwirken. Und den Rundfunkbeitragstaatsvertrag wird es solange geben, solange die Parteien an der Macht sind, die den Rundfunkbeitragstaatsvertrag tragen:
Landesparlamente und Landesregierungen in Deutschland
http://www.election.de/cgi-bin/content.pl?url=/ltw_reg.html
Zum Privat-PKW: Sollte ein privater PKW gepfändet werden, gegen dessen Pfändung besondere Gründe sprechen, sollten diese umgehend der Vollstreckungsstelle nachgewiesen werden, da dann von einer solchen Pfändung begründet in den Besonderheiten des Einzelfalles abgesehen werden kann. Die Vollstreckungsstelle wird dem Gläubiger mitteilen, warum ggf. eine Pfändung nicht erfolgen konnte, obwohl ein entsprechender Vermögenswert vorhanden und zugänglich war. Damit bleibt der Privat-PKW dann ungepfändet. Die Vollstreckungsstelle wird den Schuldner aber zur Abgabe einer Vermögensauskunft vorladen. Wird dieser Vorladung nicht Folge geleistet, wird u.U. ein Haftbefehl ausgestellt werden. Weigert sich der Schuldner nach einer etwaigen Festnahme weiterhin, eine Vermögensauskunft abzugeben, könnte Erzwingungshaft bis zu sechs Monaten folgen.
U15000:
--- Zitat von: Nichtgucker am 06. Januar 2019, 03:34 ---
--- Zitat von: Dr. Oggelbecher am 06. Januar 2019, 02:34 ---Jedes Verständnis für das Handeln der Verwaltung in Sachen Rundfunkbeitrag ist völlig fehl am Platze.
--- Ende Zitat ---
Die Verwaltung setzt nur das um, was zuvor der Gesetzgeber - d.h. die Parlamente - mehrheitlich beschlossen haben. [...]
--- Ende Zitat ---
Für das grundlegende Verständnis des Grundgesetzes muss dieses verinnerlicht sein. Dem Bürger ist dies leider nicht so vermittelt worden, dass es dauerhaft in seinem Gedächtnis gespeichert ist. Stichwort "staatliches Bildungssystem". Die Protagonisten der Verwaltung haben einen Eid auf dieses Grundgesetz geschworen. Die Parlamentarier ebenso! Wie nennt man Gesetzesbrecher?
Ein früher Innenminister der BRD " „Die Beamten können nicht den ganzen Tag mit dem Grundgesetz unter dem Arm herumlaufen.“ aus wikipedia 6.Februar 2019
Link zu wikipedia https://de.wikipedia.org/wiki/Hermann_H%C3%B6cherl
Das Volk muss seine Grundrechte einfordern, sonst zerbröseln diese.
pinguin:
--- Zitat von: Dr. Oggelbecher am 06. Januar 2019, 02:34 ---Jedes Verständnis für das Handeln der Verwaltung in Sachen Rundfunkbeitrag ist völlig fehl am Platze.
--- Ende Zitat ---
Das ist völlig richtig, aber Dein Wunsch in Punkto Pkw ist nicht gesetzlich fixiert, allenfalls allgemein aus Satz 5 herzuleiten, siehe Markierung in Rot.
--- Zitat ---§ 811 Unpfändbare Sachen
(1) Folgende Sachen sind der Pfändung nicht unterworfen:
5.bei Personen, die aus ihrer körperlichen oder geistigen Arbeit oder sonstigen persönlichen Leistungen ihren Erwerb ziehen, die zur Fortsetzung dieser Erwerbstätigkeit erforderlichen Gegenstände;
[...]
7.Dienstkleidungsstücke sowie Dienstausrüstungsgegenstände, soweit sie zum Gebrauch des Schuldners bestimmt sind, sowie bei Beamten, Geistlichen, Rechtsanwälten, Notaren, Ärzten und Hebammen die zur Ausübung des Berufes erforderlichen Gegenstände einschließlich angemessener Kleidung;
--- Ende Zitat ---
Zivilprozessordnung
https://www.gesetze-im-internet.de/zpo/BJNR005330950.html#BJNR005330950BJNG071306311
Gesichert und damit unpfändbar ist praktisch alles, was zur Durchführung des Jobs notwendig ist.
@Nichtgucker
--- Zitat ---Wird dieser Vorladung nicht Folge geleistet, wird u.U. ein Haftbefehl ausgestellt werden. Weigert sich der Schuldner nach einer etwaigen Festnahme weiterhin, eine Vermögensauskunft abzugeben, könnte Erzwingungshaft bis zu sechs Monaten folgen.
--- Ende Zitat ---
Nur auf Antrag des Gläubigers!
--- Zitat ---§ 802g Erzwingungshaft
(1) Auf Antrag des Gläubigers erlässt das Gericht gegen den Schuldner, der dem Termin zur Abgabe der Vermögensauskunft unentschuldigt fernbleibt oder die Abgabe der Vermögensauskunft gemäß § 802c ohne Grund verweigert, zur Erzwingung der Abgabe einen Haftbefehl. [...]
--- Ende Zitat ---
Der GV darf von sich aus hier nicht tätig werden.
Darüberhinaus:
--- Zitat ---§ 801 Landesrechtliche Vollstreckungstitel
(1) Die Landesgesetzgebung ist nicht gehindert, auf Grund anderer als der in den §§ 704, 794 bezeichneten Schuldtitel die gerichtliche Zwangsvollstreckung zuzulassen und insoweit von diesem Gesetz abweichende Vorschriften über die Zwangsvollstreckung zu treffen.
(2) Aus landesrechtlichen Schuldtiteln im Sinne des Absatzes 1 kann im gesamten Bundesgebiet vollstreckt werden.
--- Ende Zitat ---
wären u. U. landesrechtliche Bestimmungen mit zu beachten? Wobei es hier eben um die gerichtliche Zwangsvollstreckung geht.
Interessant bei allem ist, daß es keine Unterscheidung zwischen "Vollstreckungsbeschluss" und "Vollstreckungsverfügung" hat, wie an anderer Stelle im Forum mal erklärt; es hat nur den "Vollstreckungsbescheid", der vom Vollstreckungsgericht ausgestellt wird.
--- Zitat ---§ 704 Vollstreckbare Endurteile
Die Zwangsvollstreckung findet statt aus Endurteilen, die rechtskräftig oder für vorläufig vollstreckbar erklärt sind.
--- Ende Zitat ---
--- Zitat ---§ 750 Voraussetzungen der Zwangsvollstreckung
(1) Die Zwangsvollstreckung darf nur beginnen, wenn die Personen, für und gegen die sie stattfinden soll, in dem Urteil oder in der ihm beigefügten Vollstreckungsklausel namentlich bezeichnet sind und das Urteil bereits zugestellt ist oder gleichzeitig zugestellt wird.
--- Ende Zitat ---
Es würde mich nicht wundern, wenn alles, was in Sachen "Zwangsvollstreckung auf Grund rückständiger Rundfunkbeiträge" bislang geschehen ist, Unrecht wäre, eben aus Gründen der bundesrechtlich vorgegebenen Unternehmensgleichbehandlung und der Tatsache, daß die ÖRR "Unternehmen im Sinne des Kartellrechts", (BGH KZR 31/14, Rn. 2 & Rn. 29), bzw. "nichtstaatliche Organisationen" gemäß EGMR Case of ÖRR Austria vs. Österreich sind.
Es wäre wirklich zu hinterfragen, ob die Stadtkassen, bspw., bei der Eintreibung einer nicht-eigenen Forderung so vorgehen dürfen, wie sie vorgehen, haben sie doch als ersuchte Behörde in jedem Stadium der Vollstreckung zu prüfen, ob die Vollstreckungsvoraussetzungen gegenüber dem Schulder gewährleistet sind.
Gemäß ZPO braucht es jedenfalls einen gerichtlichen Titel als Voraussetzung der Zwangsvollstreckung.
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