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Autor Thema: Das Dogma des "Vorteils, öffentl.-rechtl. Rundfunk empfangen zu können"  (Gelesen 17462 mal)

P
  • Beiträge: 377
Liebe Mitstreiter,

mit Entsetzen musste ich bei den Protokollen zur letzten Verhandlung vor dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe
Verhandlungen BVerfG 16./17.05.2018 > Berichte/ Protokolle
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,27411.0.html
feststellen, dass das
Dogma des "Vorteils, öffentlich-rechtlichen Rundfunk empfangen zu können"
immer noch nicht vom Tisch ist.

Warum hält sich diese Begriffskonstruktion so hartnäckig in den Köpfen fest und warum wird sie nicht einmal gründlich angegriffen?

Der Trick hinter einem Dogma, bzw. der Erfindung eines Dogmas besteht darin, dass es sich um eine theoretische, erfundene Gedankenkonstruktion handelt. Ein Glaubenssatz, dessen Gültigkeit als absolut betrachtet wird. Einmal geschickt in die Welt gesetzt wird es oftmals, ohne ihn gründlicher zu hinterfragen, von fast allen für bare Münze genommen. Es liegt leider in der Natur/Psychologie des Menschen, dass Dogmen gut und lange wirken, und deshalb sehr gerne verwendet werden. Die Religionen sind ein hervorragendes Bespiel.

Auch beim ÖRR hat sich irgendwann einmal ein kluger Kopf das ÖRR-Rundfunk-VORTEILS-dogma ausgedacht und ins Spiel gebracht. Und es funktioniert noch heute! Und solange es niemand widerlegt, glauben alle, einschließlich der Gerichte, dass es wahr ist. Wie im Märchen des Kaisers neue Kleider. Der Kaiser ist nackt, alles sehen und wissen es, aber dennoch wird steif und fest behauptet, dass die Kleidung des Kaiser ach so wunderbar schön anzusehen ist.

Selbstverständlich weis der ÖRR, dass es einen alleinigen Vorteil (ohne Nachteil als Gegenpol) gar nicht gibt, aber solange es wunderbar funktioniert, behält man diese Gedankenkonstruktion schön weiter bei und verwendet sie als (Pseudo-) Argument auch ohne mit der Wimper zu zucken. Und wenn die Gegner auch noch darauf reinfallen, um so besser!


Es gilt also das Dogma, dass alleine durch die bloße Existenz des ÖRR und dessen Bereitstellung der Gesellschaft und den Bürgern zwangsweise ein Vorteil entstehe, zu widerlegen. Los geht´s:


Wenn irgendwo ein Vorteil vohanden sein sollte, muss es zwangsläufig auch eine Situation/Zustand geben, wo ein Nachteil vorhanden ist, oder zumindest einen Bereich, wo sich Vorteil und Nachteil aufwiegen. Niemals in der Realität kann ein Vorteil als Zustand für sich alleine bestehen (in den Köpfen/der Psyche der Menschen allerdings schon).

Auf den ÖRR bezogen würde dies sonst bedeuten, dass auch bei einem monatlichen Rundfunkbeitrag von 100,00 € ein Vorteil bestehen würde. Ebenso bei 1000,00 € monatlich. Der Vorteil hört beim Rundfunkdogma nicht auf. Selbstverständlich käme niemand auf die Idee, bei 1000,00 € monatlichen Rundfunkbeitrag noch von einem Vorteil für die Gesellschaft alleine durch das bloße Bereitstellen des ÖRR zu sprechen! Damit ist aber dann auch klar, dass es einen alleinigen Vorteil durch die Bereitstellung von Programmen des ÖRR nicht gibt, nicht geben kann!

Das Dogma des Vorteils, öffentlichen rechtlichen Rundfunk in der heutigen Zeit empfangen zu können/zu "dürfen", lässt sich daher über die offensichtlichen Nachteile widerlegen. Diese sind hier im Forum allgemein bekannt, dennoch macht es Sinn, sie nochmals aufzuzählen, da das Bundesverfassungsgericht wohl einen der ganz offensichtlichen Nachteile, die Ungleichbehanldung als verfassungswidrig rügen wird. Am Dogma selbst und der Tatsache, dass es eine alleine bestehenden "Vorteil ÖRR-Rundfunkprogramme empfangen zu können", gar nicht gibt, wird dies nichst ändern.

Die Nachteile des ÖRR, die dem Dogma eines zwangsweisen Vorteils, ÖRR empfangen zu können/zu dürfen gegenüberstehen:

- zu hohe und im weiter steigende Pensionlasten auf Kosten der Bürger/Beitragszahler
- Zwangsanmeldungen und eine totale, regelmäßig wiederkehrende Erfassung der persönlichen Daten aller Bürger
- keine ausreichende und unabhängige Kontrolle über die verwendeten Beitragseinnahmen in Höhe von 8 Milliarden Euro jährlich
- keine Trennung von ÖRR und Politik, sondern eine intensive Verbandelung
- keine unabhänginge, neutrale und sachliche Berichterstattung
- kontinuierlich steigende Rundfunkbeiträge, ohne dass sich die Qualität des Programms in irgendeiner Form verbessern würde

....(es gibt noch viele weitere)..

Und wo soll darin der angebliche, alleinige Vorteil liegen?

Es gibt für den ÖRR in seiner jetzigen Form eine Fülle von gravierenden Nachteilen für die Bürger/Beitragszahler dieses Landes. Hier von einem Vorteil auszugehen, nur weil es den ÖRR gibt, und diesen dann als Begründung heranzuziehen, um den Bürger mit immer mehr Zwang immer tiefer in die Tasche zu greifen, ist eine bodenlose Dreistigkeit. Der ÖRR ist in der Realität aufgrund fehlender Staatsnähe nicht dass, was er nach Außen vorgibt.

LG Peli


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m
  • Beiträge: 436
Jeder Mobilfunkanbieter bietet den "Vorteils des empfangens und den Zugang zu Mediendaten an"

Wenn ich jedoch keinen Vertrag mit einen ausgesuchten Mobilfunkanbieter abschließe, habe ich keinen Zugang.
Da nützt es nichts, ob ich eine Wohnung oder ein Handy habe und die Funkwellen des Mobilfunkanbieter mich bis unter die Bettdecke verfolgen.

Wer keinen Vertrag hat und nicht zahlt hat keinen Empfang - Ende.

Nur der öffentlich rechtlichen Rundfunk stellt seinen angeblichen Vorteil als Zwangsbeitrag für den Menschen mit Wohnung in Rechnung, ohne Vertrag und ohne Empfangsgerät. Und die dürfen das, weil die Politik uns für Dumm verkauft und uns das aufgezwungen hat. Und dann wird diese Volksverdummung und Abzocke uns noch mit dem Argument der "Staatsfernen Medien" verkauft.


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Art 5 GG... Das Zauberwort "ungehindert"!

Wenn ich mir mangels ausreichendem Medienbudget keine Tageszeitung leisten kann, aus der ich mit Sicherheit mehr (lokales) erfahren würde, als aus den ÖR (für die ich erst einmal einen TV brauche - angeblich hat ja der Master K. gesagt, dann muss man nur in den Laden gehen und sich solch ein Gerät kaufen"... - kann das wer bestätigen, der da war?)
dann ist das sehr wohl eine massive Behinderung...


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ich bin ein nichtnutzer! weder schwarzseher, schmarotzer oder was sonst noch so seitens der ör vorgeworfen wird...

wenn ich nicht mit dem bus fahre, kaufe ich auch kein ticket!

k
  • Beiträge: 10
Ja, öffentlich-rechtlicher Rundfunk und sein "Vorteil"  ist Glaubenssache. Das Traurige ist, dass eben auch Richter und an allerhöchster Stelle das Bundesverfassungsgericht Urteile gemäß ihres Glaubens fällen. Tatsachen sind nicht relevant. Dabei gibt es natürlich eine mittlerweile jahrzehntelange wissenschaftliche Forschung in Sachen Fernsehwirkung. Nur hat halt Wissenschaft in Glaubenssachen nichts mitzureden.

Wer sich für Fakten interessiert, bei Harald Simon gibt es einen Artikel, der einige Fakten liefert: https://wohnungsabgabe.de/rundfunkschaden.html


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G
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Zitat
- kann das wer bestätigen, der da war?
Einer der Richter hat gesagt, dass die Empfangsgeräte fast nichts mehr kosten, meinte wahrscheinlich auch Radios damit. Der Vertreter der Länder, Opa Dörr, hat noch eins draufgesetzt und behauptet, dass mit Flätrate ein Internetanschluss nichts kostet. Ja, so weltfremd sind die wirklich!


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Die Thematik "Vorteil" wurde nach meiner Erinnerung auch in der Verhandlung am BVerfG nicht sauber herausgearbeitet, leider allerdings auch von den Beschwerdeführern nicht klar vorgetragen und eingehakt als danach gefragt wurde.

Es gibt einen wesentlichen Unterschied in zwei "Arten von Vorteilen", die immer wieder (absichtlich ?) vermischt werden:

Der Sondervorteil, der einer spezifischen (sich von der Allgemeinheit in der Menge und Sache unterscheidenden) Personengruppe konkret individuell infolge einer staatlichen Leistung zugutekommt. Hier sind also mindestens zwei Gruppen erforderlich, eben die bevorteilte, und die nicht bevorteilte Vergleichsgruppe. Nur dieser Sondervorteil kann als Rechtfertigung dienen, diese Sondergruppe mit den Kosten für die Bereitstellung des Vorteils per Beitrag zu belasten. Wenn jeder Bürger den "Vorteil" genießen/empfangen kann, ist es eben kein Vorteil in diesem Sinne mehr, die Zulässigkeit der Abgabenart "Beitrag" entfällt.

Der allgemeine Vorteil. Dieser wird immer wieder von den RFA, der Politik und leider auch Gerichten herangezogen, hat aber nichts mit einem Sondervorteil zu tun. Dr. Hennecke schreibt dazu:
Zitat
Die Rede von allgemeinen Nutzungsvorteil ist ein politisches Argument und geht am Wortlaut und Willen des Gesetzes vorbei.

Man kann (politisch) der Auffassung sein, dass ein umfangreiches staatliches Medienangebot einen Vorteil biete, z. B. die Bevölkerung tendenziell beruhige, für Bildung sorge, das Verhalten der Menschen in wünschenswerte Richtungen lenke, ein wichtiges Kulturgut sei, etc. pp. Das ist dann ein Vorteil ebenso, wie z. B. der in einer parlamentarischen Demokratie zu leben, eine Polizei mit Gewaltmonopol zu haben, ein öffentliches Straßennetz nutzen zu können. Diese "Vorteile" mögen je nach politischer Sichtweise des Betrachters zutreffen, sind aber keine Sondervorteile im o. g. juristischen Sinne. Ein Vorteil besteht evtl. im politischen Sinne oder gegenüber anderen Staaten, aber eben nicht im Verhältnis der Bürger untereinander. 


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c
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Genau. Es gibt einen Unterschied zwischen Vorzug einerseits und genereller Nützlichkeit andererseits. Das Wort Vorteil ist unscharf (englisch: Benefit oder Advantage), juristisch gemeint ist aber Vorzug (Advantage).

Ob der ÖRR einen Vorteil hat, ist eine Frage der Sichtweise. Die Begünstigten (Redakteure, Moderatoren, Intendanten, Kamaraleute und Rundfunkräte) haben einen echten, geldwerten Vorteil vom ÖRR, mit dem sie sich ihre Villen alimentieren.

Auch die Politik glaubte bislang, einen Vorteil zu haben. Insbesondere CDU und SPD hatten die Hoffnung, Volksparteien bleiben zu können, wenn sie denn den Rundfunk kontrollieren. Irgendwann sind aber die Widersprüche zwischen den Darstellungen im ÖRR und der Wirklichkeit so groß, dass es jeder merkt. Die letzten Wahlen zeugen davon. Mit dem Aussterben der SPD ist dann auch der ÖRR bald Geschichte.

Für Demokratie, Meinungsfreiheit und Meinungsvielfalt hat der ÖRR nur Nachteile. Er verdrängt freie Angebote, indem er freie Übertragungs-Kapazitäten mit Wiederholungen vollstopft. Gleichzeitg drängt er ins Internet und kauft jeden Blogger auf, der nicht bei drei auf den Bäumen ist. Andere werden mit Abmahnungen mundtot gemacht. Alles mit unserem Geld.

Ursprünglich war der Vorzug übrigens in der Tat nur die Möglichkeit, überhaupt Rundfunk empfangen zu können. Es ging um die Ausstrahlung von Rundfunksignalen. Ohne dies wäre der schöne neue Fernsehapparat sinnlos gewesen. Da sich eben nur ein kleiner Teil der Bevölkerung solche Geräte leisten konnte, war es sachgerecht, den Rundfunk nicht über den Steuerhaushalt sondern über Vorzugslasten zu finanzieren.

Das Bestehen des Instituts ÖRR als Vorteil zu bezeichnen, ist eine relative neue Erscheinung und wurde von den Verwaltungsgerichten (1. u. 2. Instanz) einfach nachgeplappert. Das BVerwG ist dem nicht gefolgt!


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  • Das Ende des Rundfunkzwangsbeitrags naht!
Zitat
- kann das wer bestätigen, der da war?
Einer der Richter hat gesagt, dass die Empfangsgeräte fast nichts mehr kosten, meinte wahrscheinlich auch Radios damit. Der Vertreter der Länder, Opa Dörr, hat noch eins draufgesetzt und behauptet, dass mit Flätrate ein Internetanschluss nichts kostet.
Die Aussage, dass ein Empfangsgerät heute fast nichts mehr kosten würde, kam von Prof. Dr. Andreas Paulus. Dieser aber, soweit mein Eindruck, deutliche Kritik am Rundfunkbeitrag und seinen Nutzniesern gezeigt hat.
Die Aussage von Prof. Dr. Dieter Dörr kann ich persönlich nicht bestätigen, könnte aber im allgemeinen Gelächter nicht ganz bis zu mir durchgedrungen sein.  ;)


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GANZ DEUTSCHLAND WIRD VON EINEM ZWANGSBEITRAG IN ANGST UND SCHRECKEN VERSETZT. GANZ DEUTSCHLAND? NEIN! EINE GROSSE ANZAHL VON UNBEUGSAMEN BÜRGERINNEN UND BÜRGERN IN DIESEM LAND HÖRT NICHT AUF DEM ZWANGSBEITRAG WIDERSTAND ZU LEISTEN.

P
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Entscheidend ist, dass es einen auf ewig bestehenden Vorteil durch das bloße Dasein einfach nicht geben kann. Ein möglicherweise, kurz nach dem Krieg noch bestehender Vorteil kann sich durch schlechtes Verhalten, Misswirtschaft, zu hohe Beiträge, aufgeblähte Verwaltung, doppelt und dreifach vorhandene Stellen in einen handfesten Nachteil für die Beitragszahler entwickeln. Und genau dies ist mittlerweile der Fall.

Egal wie stark die Rundfunkbeiträge steigen, egal wie schlecht das Programm des ÖRR ist, egal wie staatsnah der ÖRR ist, egal dass es keine echte, unabhänginge Kontrolle der über 8 Millarden Euro Beitragseinnahmen jährlich gibt, es wird vom Vorteil ÖRR empfangen zu dürfen gesprochen... und ALLE fallen darauf rein.

Der individualisierte Vorteil ist ein reines und dazu falsches Gedankenkonstrukt, welches die erste Hauptverteidungslinie des ÖRR darstellt (die zweite ist die Bestandsgarantie). Es sollte daher regelmäßig angegriffen werden, da nach meiner Erfahrung besonders gerne die ÖRR-Vertreter sowie einige Richter dazu neigen, sich genau auf diese Linie zurückzuziehen, wenn es gegen den ÖRR aufgrund der Argumente eng wird.

LG Peli


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 29. Mai 2018, 09:43 von Peli«

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  • So hatten sie es sich auch diesmal wieder gedacht.
Speziell der lt. Punkt Deines Beitrags...

...
Nur der öffentlich rechtlichen Rundfunk stellt seinen angeblichen Vorteil als Zwangsbeitrag für den Menschen mit Wohnung in Rechnung, ohne Vertrag und ohne Empfangsgerät. Und die dürfen das, weil die Politik uns für Dumm verkauft und uns das aufgezwungen hat. Und dann wird diese Volksverdummung und Abzocke uns noch mit dem Argument der "Staatsfernen Medien" verkauft.

...gehörte aus Sicht eines fiktiven Besuchers durch ergänzende Betrachtung aus ggü. Deiner Perspektive leicht verschobener Position noch einmal aufgenommen:

Dass dem Bürger der ÖRR als staatsfern® verkauft wird, ist nur aus dessen Perspektive das i-Tüpfelchen, das dem Faß sozusagen die Krone ins Gesicht schlägt. Aus Sicht derer, die sich mit dem Geld der Bürger den ÖRR gekauft haben - als den Privatfunk der etablierten politischen Parteien, der bzw. dessen Funktionäre wiederum als Gegenleistung schlicht den Himmel auf Erden haben - ist die besagte angebliche, da nur rein äußerlich & anhand der formalen Institutionengrenzen betrachtet existenten "Staatsferne" - nichts weniger als die elementare Existenzbedingung dieser Strukturen. Eine bessere Konstellation im Sinne der benannten Volksverdummung kann es doch überhaupt nicht geben, als die, zwar formal voneinander getrennt zu sein, realiter aber hinter den Kulissen überall die entsprechenden Gewährsleute des (Parteien-) Staates sitzen zu haben. Als ein Beispiel nur: Die Rundfunk- / Fernseh- und sonstige Räte u. a. mit ihren berühmten "Freundeskreisen" (vgl. ergänzend das BVerfG-Urteil zum ZDF aus 2015), anderes Beispiel, den Kreis etwas weiter ziehend: Natürlich vom ÖRR offiziell  streng getrennte Parteienfuzzies verschiedener Provenienz auf der einen Seite (solche öffentlich wahrnehmbaren Gebilde wie die Dreyer-Connection und Vergleichbares einmal beiseite gelassen), auf der anderen natürlich von der Parteienpolitik bzw. dem Staat streng getrennte (sieht man von diesem Wilhelm ab) Intendantenfuzzies - die sich natürlich aber immer zum sonntäglichen Kaffeetrinken etwa bei der Atlantikbrücke oder bei zig anderen Möglichkeiten treffen (und da natürlich auch gewisse "Qualitätsjournalisten" mit von der Partie) und u. a. da klarmachen, wie dem Bürger die Meinung zu bilden sei.

Schon in den 1960er Jahren hatte Karl Jaspers von der Parteienoligarchie gesprochen, von der dieses Land beherrscht werde, und das ist bis heute ein zentrales Thema. Dazu setze man ganz einfach in Kontrast Art. 21 GG, was die Rolle der Parteien in diesem Land anlangt.

Was - liebe Foristen - glaubt Ihr denn, was wohl hier los wäre, wenn bzgl. ÖRR und den "Anstalten" diese Maskerade der Staatsferne® nicht bestünde bzw. so inbrünstig symbolpolitisch "gepflegt" würde, bzw. wenn der ÖRR steuerfinanziert wäre, und sich die Parteien bzw. der Staat auf einem solchen Hintergrund den ÖRR faktisch unter den Nagel gerissen hätte/n, das versuchen würde/n, bzw. sich die entsprechenden ÖRR-Funktionäre dem (Parteien-)Staat andienen (und beide steuerfinanziert eine solche "Symbiose" eingehen) würden?


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 29. Mai 2018, 10:46 von Besucher«
"Es ist dem Untertanen untersagt, das Maß seiner beschränkten Einsicht an die Handlungen der Obrigkeit anzulegen." - v. Rochow

"Räsoniert, soviel ihr wollt und worüber ihr wollt, aber gehorcht!" - Dieser Wunsch Friedr. II. ist wohl der Masse immer noch (oder wieder) Musik in ihren Ohren...

"Macht zu haben, heißt, nicht lernen zu müssen" - Karl Werner Deutsch. Der muss unsere Anstalten & die dt. Verwaltungsgerichtsbarkeit gekannt haben.

  • Beiträge: 173
Wer sich mit der Thematik der Rundfunkzwangsabgabe wirklich beschäftigt,  kommt unweigerlich zu der Erkenntnis, dass es nicht um die  Kosten für das Ausstrahlen von Programmen geht, sondern um die horrenden Gehälter und Pensionen der Leitungsebene.

Daraus ergibt sich für mich die Frage: Werden wir von Habsüchtigen bedrängt? Sucht kommt von Suchen. Ein Habsüchtiger hat, wie andere Süchtige auch,  das Leben noch nicht gefunden. Er ist wie der Mensch, der seinen Schlüssel unter der Laterne sucht, weil es dort hell ist, obwohl er den Schlüssel ganz woanders verloren hat.

Das Dogma des Vorteils hat aus meiner Sicht die Funktion der Straßenlaterne.

Ich wünsche allen Habsüchtigen, dass sie das Leben noch finden, bevor sie sterben. Und ich wünsche allen Lebenden, dass sie ihr Leben und die Welt nicht den Habsüchtigen überlassen.


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Ein Herzenswunsch: Mögen alle erkennen, was wirklich wichtig für das Leben in unserer Welt und damit auch für das eigene Leben ist! Mögen sich alle den beglückenden Erfahrungen des Miteinander zuwenden, statt das destruktive Gegeneinander fortzuführen!

Eine Überzeugung: Jeder Mensch hat das Potenzial in sich, sich jederzeit für eine neue Richtung in seinem Leben zu entscheiden.

Z
  • Beiträge: 1.563
Der "Vorteil der Möglichkeit der Nutzung von ÖRR" läßt sich am leichtesten in Verbindung mit der Betriebsabgabe und seinen zusätzlichen Absch(r)öpfsonderregeln widerlegen.
Ein Unternehmen hat einen "Vorteil", wenn es aufgrund dieser besonderen Umstände im Vergleich zu anderen deswegen seinen Geschäftszweck (vorzeitig, besser, unaufwendiger) erfüllt.

Zweck eines jeden Unternehmens ist es, Gewinne zu erwirtschaften.

Dieser besondere Vorteil muß also in der Lage sein, dem Unternehmen Gewinne zu generieren.
Gewinne können auch generiert werden, wenn Kosten reduziert werden.
Zwangsumlagen, z.B. BG-Versicherung, sparen dem Unternehmen kosten, weil die halbstaatliche Dienstleistung unter dem Strich günstiger sein dürfte als Indivudualvereinbarungen mit einem Versicherungskonzern.
Da hätten wir als Beispiel mal den gesetzlichen Zwang, aber eben auch den Vorteil, für jeden nachvollziehbar. Die BG-Umlage orientiert sich übrigens an den (insgesamt, bundesweit) angefallenen Kosten.

Im Gegensatz zum Rundfunk: Auf welche Art und Weise sorgt der ÖRR dafür, daß ein Unternehmen (mehr) Gewinne erwirtschaftet? Auf welche Art und Weise spart der ÖRR dem Unternehmen Kosten?
Geht der Sekretärin die Arbeit beim Hören von ÖRR leichter von der Hand und ist dadurch schneller als ohne, oder im Vergleich zum Hören von Privatradio oder selbst mitgebrachter Konservenmusik oder Stille?

Also gut, nehmen wir mal an, das Dogma des Vorteils hätte Substanz, dann wäre ja zu hinterfragen, warum mehrfach abgezockt wird, das würde ja auch bedeuten, daß man als Unternehmer einen mehrfachen Vorteil hätte:
Eine Abgabe pro Betriebsstätte, bemessen nach der Zahl der Mitarbeiter, zusätzlich für jedes Betriebs-KFZ. Ein Handwerksbetrieb zahlt also zweimal für seine Monteure, einmal über die Betriebsstättenabgabe, zusätzlich über das Kraftfahrzeug, mit dem der Monteur zur Baustelle fährt.
Die Möglichkeit, Rundfunk empfangen zu können, hat der aber nur einmal, außer er ist schizophren...

Beispiel Beherbergungsbetrieb, wieder die Betriebsstättenabgabe nach Mitarbeitern, dann noch pro Zimmer extra.
Hier wird ja wieder dogmatisch behauptet, der Gast hätte einen Vorteil, ÖRR empfangen zu können (den hat er zu Hause aber auch, da hat er auch schon für bezahlt und bezahlt weiterhin, obwohl er nicht zu Hause ist!), ein Zimmer mit der Möglichkeit, ÖRR empfangen zu können, müßte also teurer zu vermieten sein, als eines ohne diese Möglichkeit, übrigens unabhängig davon, ob das Unternehmen eine Läusepension oder ein Luxushotel betreibt.

Der Filialist, der lauter kleine Standorte mit Mitarbeitern hat, zahlt mehr als ein Unternehmen mit der gleichen Summe an Mitarbeitern an einem Standort. Als Begründung für diese Ungleichbehandlung kann man ja nur annehmen, daß der Vorteil für das Filialunternehmen größer ist, er also wegen der vielen Filialen sein Geld verdient und zusätzlich nochmal besonders viel Geld verdient, weil die Anzahl der Filialen auch den Vorteil der Möglichkeit des Empfangs von ÖRR vervielfacht.

Sonderbeispiel SIXT: Geld wird mit dem Vermieten von Fahrzeugen, nicht mit dem Vermieten von Autoradios verdient. Könnte man mit einem Fahrzeug ohne Radio weniger verdienen?
Der Vorteil für das Unternehmen wäre also, daß der Kunde bereit ist, mehr Geld zu bezahlen, wenn ihm die "Möglichkeit des Empfangs von ÖRR" gegeben wird. Dummerweise hat der Kunde ja schon für sein Mobilgerät, welches ja fast ausschließlich zum Empfang des ÖRR benutzt wird, über seine Wohnungssteuer den persönlichen Vorteil bezahlt, er soll also nochmal bezahlen?

Die knallharte Argumentation mit der Logik des Kapitalismus läßt keinerlei Geschwurbel mit sowas wie Demokratieabgabe zu, mit der wir zu oft eingelullt werden sollen.


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V
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  • Beiträge: 5.038
Zur Erinnerung bezüglich des besonderen Vorteils:


Vortrag des Beschwerdeführers (Maxkraft24) vor dem BVerfG am 16.05.2018

...

- Zurzeit wird die Möglichkeit der Nutzung einer mehrfach redundanten Quelle bebeitragt, selbst dann - wenn diese unerwünscht ist und gegen den Willen finanziell aufgedrängt wird.

- Dies gleicht einem Zwangsbeitrag für die Möglichkeit in ein vom Staat zugewiesenes Restaurant zu gehen. Das dies unsinnig ist, versteht jeder auf Anhieb.

- Die unerwünschte Option hat bei Nichtnutzern wie mich und bei den aus Sorge vor Repressalien zahlenden Nichtnutzern mehr mit einer Belästigung und finanzieller Nötigung gemeinsam als mit irgendeiner fingierten Gegenleistung oder gar einem besonderen Vorteil.
 
...

- Welche Differenzierungs-Kriterien für den Beitrag hat das Bundesverfassungsgericht festgelegt:
 
Zitat
„Werden Beiträge erhoben, verlangt der Art. 3 Abs. 1 GG, dass eine Differenzierung zwischen Beitragspflichtigen und nicht Beitragspflichtigen nach Maßgabe des Vorteils vorgenommen wird, dessen Nutzungsmöglichkeit mit dem Beitrag abgegolten werden soll.“
Quelle: 1 BvR 668/10, 1 BvR 2104/10, Beschluss vom 25. Juni 2014 , RZ 51
http://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/2014/06/rs20140625_1bvr066810.html

Dazu Fragen stellen und ggf. selbst antworten:
- Wie hat der Gesetzgeber differenziert? -> Hat er gar nicht, die Allgemeinheit wurde bebeitragt,
- Wo sind die nicht Beitragspflichtigen nach Maßgabe des Vorteils? -> Die gibt es nicht,
- Wo ist der besondere Vorteil für die Nichtnutzer des Rundfunks? -> den gibt es nicht, es gibt höchstes nur die finanzielle Nötigung.

Der beitragsrelevante besondere Vorteil einer Gruppe gegenüber einer anderen ist bei dem aktuellen gesetzlichen Konstrukt und den technischen/kostenmäßigen Gegebenheiten schlicht nicht vorhanden. Die Empfangsmöglichkeit wird global jedermann voraussetzungslos zuteil. Es fehlt somit bereits im Ansatz am Besonderen des individuellen Vorteils - am Merkmal, das den Beitragspflichtigen von „jedermann“ trennt. Durch die Belastung der Allgemeinheit existiert der beitragsrelevante besondere Vorteil einer bestimmten Gruppe nicht. Der besondere Vorteil hat sich in Luft aufgelöst.

Die fiktive Zurechnung und/oder das Herbeiphantasieren von besonderen Vorteilen für die Nichtnutzergruppe der ö.-r. Option (auch aus Sorge vor Repressalien zahlende Nichtnutzer) sowie deren Bebeitragung löst den besonderen Vorteil ebenfalls in Luft auf, weil die Differenzierung nach Gruppen - mit und ohne den besonderen Vorteil - aufgelöst wurde.

Thema Gegenleistung:
...

Darüber hinaus wird der besondere Vorteil/spezifische Beziehung/ ... in den 4 ausgewählten VBs ausgiebig behandelt.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 29. Mai 2018, 11:20 von Viktor7«

  • Beiträge: 2.624
  • Ersatzmaßstab Wohnung: das BVerfG erklärt die Welt
Was - liebe Foristen - glaubt Ihr denn, was wohl hier los wäre, wenn bzgl. ÖRR und den "Anstalten" diese Maskerade der Staatsferne® nicht bestünde bzw. so inbrünstig symbolpolitisch "gepflegt" würde, bzw. wenn der ÖRR steuerfinanziert wäre, und sich die Parteien bzw. der Staat auf einem solchen Hintergrund den ÖRR faktisch unter den Nagel gerissen hätte/n, das versuchen würde/n, bzw. sich die entsprechenden ÖRR-Funktionäre dem (Parteien-)Staat andienen (und beide steuerfinanziert eine solche "Symbiose" eingehen) würden?

Da die Staatsferne der ÖR-Anstalten nur eine Fiktion ist, die wie ein Banner getragen wird, die Wohnungssteuer zu Gunsten der ÖR-Sender bereits Realität ist und sich die etablierten Parteien sich diesen Staat schon vor vielen Jahrzehnten unter den Nagel gerissen haben, mithin die Symbiose von Parteien und ÖRR bereits existiert, würde sich rein gar nichts ändern. Das ist zudem lange bekannt und zumindest unter Intellektuellen diskutiert bzw. von solchen auch publiziert worden.

Zitat
"Nominell leben wir in einer Demokratie. Das heißt: Das Volk regiert sich selbst. Tatsächlich hat, wie jeder weiß, das Volk nicht den geringsten Einfluss auf die Regierung, weder in der großen Politik noch auch nur in solchen administrativen Alltagsfragen wie Mehrwertsteuer und Fahrpreiserhöhungen… Das entmachtete Volk hat seine Entmachtung nicht nur hingenommen - es hat sie geradezu liebgewonnen." (Sebastian Haffner, 1968)

Wir kämpfen hier für ein selbstverständliches Recht, nämlich darüber entscheiden zu können welche Medien wir konsumieren und finanzieren. Eigentlich zeigt bereits dieses eine Thema von vielen, wie es um den Zustand der angeblichen Demokratie in Deutschland bestellt ist. Weder die erst noch die zweite "Demokratie" konnte bzw. kann den Anspruch eine zu sein erfüllen. Statt dessen leben wir in einer "Elitendemokratie", in der 3/4 aller Bürger überhaupt keinen Einfluss auf politische Entscheidungen besitzen und vom Rest nur wenige Hundert Personen relevante politische Entscheidungen treffen. In diesem "Spiel" haben die Medien eine stabilisierende und lenkende Funktion. Sprüche wie "Deutschland geht es gut", oder "Merkel ist die mächtigste Frau der Welt", - kaum etwas ist weiter von der Realität entfernt als diese Aussage! -  aber auch das schüren des Konflikts mit Russland, das hinein regieren in souveräne Staaten über die EU, die Kriegsspiele rund um den Globus zeigen, dass von einer  Symbiose von Kapitalismus und Demokratie und gar einer Wächterfunktion der Presse nicht die Rede sein kann. Es geht einzig um Macht, Machtausweitung und Machterhalt. In diesem Gefüge sind Massenkommunikationsmittel selbstverständlicher Teil des Machtapparats. Das war so und vermutlich beleibt es auch so. Denn machen wir uns nichts vor: die Mächtigen des Landes werden weder den ÖR-Rundfunk, noch dessen privaten Begleiter, noch die Presse aus der Hand geben.

M. Boettcher


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  • IP logged
Ken Je(b)sen, Betreiber von KenFM, soll "politische Entfremdung" betreiben und "unwahre Verschwörungstheorien" verbreiten. Daher beobachtet ihn der sogn. Verfassungsschutz. Würden die "Verschwörungspraktiker" dieses Dienstes ihren Maßstab an den öffentlich-rechtlichen Rundfunk und Publikationen von der BILD-Zeitung bis zum Magazin SPIEGEL anlegen, in Deutschland bliebe kein Medium unbeobachtet. So schnell wird in Deutschland zum Staatsfeind, der nicht mit dem Strom schwimmt.

  • Moderator
  • Beiträge: 3.233
  • Das Ende des Rundfunkzwangsbeitrags naht!
Eine Abgabe pro Betriebsstätte, bemessen nach der Zahl der Mitarbeiter, zusätzlich für jedes Betriebs-KFZ. Ein Handwerksbetrieb zahlt also zweimal für seine Monteure, einmal über die Betriebsstättenabgabe, zusätzlich über das Kraftfahrzeug, mit dem der Monteur zur Baustelle fährt.

Wenn man es genau nimmt wird gleich dreimal abgezockt.

Prof. Dr. Ferdinand Kirchhof ergänzte zu diesem Thema in der mündlichen Verhandlung vom 16.05.18, dass der Monteur, der den eigentlichen "Vorteil" oder Nutzen hat (z.B. Verkehrsfunk), dieser ja möglicherweise schon privat einen Rundfunkbeitrag bezahlt.
Auch für den Vorsitzenden Richter sind diese "Kollateralschäden" im Sinne der angeblichen "Verwaltungsvereinfachung" nicht hinnehmbar.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 29. Mai 2018, 13:12 von Markus KA«
GANZ DEUTSCHLAND WIRD VON EINEM ZWANGSBEITRAG IN ANGST UND SCHRECKEN VERSETZT. GANZ DEUTSCHLAND? NEIN! EINE GROSSE ANZAHL VON UNBEUGSAMEN BÜRGERINNEN UND BÜRGERN IN DIESEM LAND HÖRT NICHT AUF DEM ZWANGSBEITRAG WIDERSTAND ZU LEISTEN.

 
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