gez-boykott.de::Forum
"Beitragsservice" (vormals GEZ) => Widerspruchs-/Klagebegründungen => Thema gestartet von: Peli am 28. Mai 2018, 11:54
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Liebe Mitstreiter,
mit Entsetzen musste ich bei den Protokollen zur letzten Verhandlung vor dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe
Verhandlungen BVerfG 16./17.05.2018 > Berichte/ Protokolle
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,27411.0.html
feststellen, dass das
Dogma des "Vorteils, öffentlich-rechtlichen Rundfunk empfangen zu können"
immer noch nicht vom Tisch ist.
Warum hält sich diese Begriffskonstruktion so hartnäckig in den Köpfen fest und warum wird sie nicht einmal gründlich angegriffen?
Der Trick hinter einem Dogma, bzw. der Erfindung eines Dogmas besteht darin, dass es sich um eine theoretische, erfundene Gedankenkonstruktion handelt. Ein Glaubenssatz, dessen Gültigkeit als absolut betrachtet wird. Einmal geschickt in die Welt gesetzt wird es oftmals, ohne ihn gründlicher zu hinterfragen, von fast allen für bare Münze genommen. Es liegt leider in der Natur/Psychologie des Menschen, dass Dogmen gut und lange wirken, und deshalb sehr gerne verwendet werden. Die Religionen sind ein hervorragendes Bespiel.
Auch beim ÖRR hat sich irgendwann einmal ein kluger Kopf das ÖRR-Rundfunk-VORTEILS-dogma ausgedacht und ins Spiel gebracht. Und es funktioniert noch heute! Und solange es niemand widerlegt, glauben alle, einschließlich der Gerichte, dass es wahr ist. Wie im Märchen des Kaisers neue Kleider. Der Kaiser ist nackt, alles sehen und wissen es, aber dennoch wird steif und fest behauptet, dass die Kleidung des Kaiser ach so wunderbar schön anzusehen ist.
Selbstverständlich weis der ÖRR, dass es einen alleinigen Vorteil (ohne Nachteil als Gegenpol) gar nicht gibt, aber solange es wunderbar funktioniert, behält man diese Gedankenkonstruktion schön weiter bei und verwendet sie als (Pseudo-) Argument auch ohne mit der Wimper zu zucken. Und wenn die Gegner auch noch darauf reinfallen, um so besser!
Es gilt also das Dogma, dass alleine durch die bloße Existenz des ÖRR und dessen Bereitstellung der Gesellschaft und den Bürgern zwangsweise ein Vorteil entstehe, zu widerlegen. Los geht´s:
Wenn irgendwo ein Vorteil vohanden sein sollte, muss es zwangsläufig auch eine Situation/Zustand geben, wo ein Nachteil vorhanden ist, oder zumindest einen Bereich, wo sich Vorteil und Nachteil aufwiegen. Niemals in der Realität kann ein Vorteil als Zustand für sich alleine bestehen (in den Köpfen/der Psyche der Menschen allerdings schon).
Auf den ÖRR bezogen würde dies sonst bedeuten, dass auch bei einem monatlichen Rundfunkbeitrag von 100,00 € ein Vorteil bestehen würde. Ebenso bei 1000,00 € monatlich. Der Vorteil hört beim Rundfunkdogma nicht auf. Selbstverständlich käme niemand auf die Idee, bei 1000,00 € monatlichen Rundfunkbeitrag noch von einem Vorteil für die Gesellschaft alleine durch das bloße Bereitstellen des ÖRR zu sprechen! Damit ist aber dann auch klar, dass es einen alleinigen Vorteil durch die Bereitstellung von Programmen des ÖRR nicht gibt, nicht geben kann!
Das Dogma des Vorteils, öffentlichen rechtlichen Rundfunk in der heutigen Zeit empfangen zu können/zu "dürfen", lässt sich daher über die offensichtlichen Nachteile widerlegen. Diese sind hier im Forum allgemein bekannt, dennoch macht es Sinn, sie nochmals aufzuzählen, da das Bundesverfassungsgericht wohl einen der ganz offensichtlichen Nachteile, die Ungleichbehanldung als verfassungswidrig rügen wird. Am Dogma selbst und der Tatsache, dass es eine alleine bestehenden "Vorteil ÖRR-Rundfunkprogramme empfangen zu können", gar nicht gibt, wird dies nichst ändern.
Die Nachteile des ÖRR, die dem Dogma eines zwangsweisen Vorteils, ÖRR empfangen zu können/zu dürfen gegenüberstehen:
- zu hohe und im weiter steigende Pensionlasten auf Kosten der Bürger/Beitragszahler
- Zwangsanmeldungen und eine totale, regelmäßig wiederkehrende Erfassung der persönlichen Daten aller Bürger
- keine ausreichende und unabhängige Kontrolle über die verwendeten Beitragseinnahmen in Höhe von 8 Milliarden Euro jährlich
- keine Trennung von ÖRR und Politik, sondern eine intensive Verbandelung
- keine unabhänginge, neutrale und sachliche Berichterstattung
- kontinuierlich steigende Rundfunkbeiträge, ohne dass sich die Qualität des Programms in irgendeiner Form verbessern würde
....(es gibt noch viele weitere)..
Und wo soll darin der angebliche, alleinige Vorteil liegen?
Es gibt für den ÖRR in seiner jetzigen Form eine Fülle von gravierenden Nachteilen für die Bürger/Beitragszahler dieses Landes. Hier von einem Vorteil auszugehen, nur weil es den ÖRR gibt, und diesen dann als Begründung heranzuziehen, um den Bürger mit immer mehr Zwang immer tiefer in die Tasche zu greifen, ist eine bodenlose Dreistigkeit. Der ÖRR ist in der Realität aufgrund fehlender Staatsnähe nicht dass, was er nach Außen vorgibt.
LG Peli
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Jeder Mobilfunkanbieter bietet den "Vorteils des empfangens und den Zugang zu Mediendaten an"
Wenn ich jedoch keinen Vertrag mit einen ausgesuchten Mobilfunkanbieter abschließe, habe ich keinen Zugang.
Da nützt es nichts, ob ich eine Wohnung oder ein Handy habe und die Funkwellen des Mobilfunkanbieter mich bis unter die Bettdecke verfolgen.
Wer keinen Vertrag hat und nicht zahlt hat keinen Empfang - Ende.
Nur der öffentlich rechtlichen Rundfunk stellt seinen angeblichen Vorteil als Zwangsbeitrag für den Menschen mit Wohnung in Rechnung, ohne Vertrag und ohne Empfangsgerät. Und die dürfen das, weil die Politik uns für Dumm verkauft und uns das aufgezwungen hat. Und dann wird diese Volksverdummung und Abzocke uns noch mit dem Argument der "Staatsfernen Medien" verkauft.
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Art 5 GG... Das Zauberwort "ungehindert"!
Wenn ich mir mangels ausreichendem Medienbudget keine Tageszeitung leisten kann, aus der ich mit Sicherheit mehr (lokales) erfahren würde, als aus den ÖR (für die ich erst einmal einen TV brauche - angeblich hat ja der Master K. gesagt, dann muss man nur in den Laden gehen und sich solch ein Gerät kaufen"... - kann das wer bestätigen, der da war?)
dann ist das sehr wohl eine massive Behinderung...
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Ja, öffentlich-rechtlicher Rundfunk und sein "Vorteil" ist Glaubenssache. Das Traurige ist, dass eben auch Richter und an allerhöchster Stelle das Bundesverfassungsgericht Urteile gemäß ihres Glaubens fällen. Tatsachen sind nicht relevant. Dabei gibt es natürlich eine mittlerweile jahrzehntelange wissenschaftliche Forschung in Sachen Fernsehwirkung. Nur hat halt Wissenschaft in Glaubenssachen nichts mitzureden.
Wer sich für Fakten interessiert, bei Harald Simon gibt es einen Artikel, der einige Fakten liefert: https://wohnungsabgabe.de/rundfunkschaden.html
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- kann das wer bestätigen, der da war?
Einer der Richter hat gesagt, dass die Empfangsgeräte fast nichts mehr kosten, meinte wahrscheinlich auch Radios damit. Der Vertreter der Länder, Opa Dörr, hat noch eins draufgesetzt und behauptet, dass mit Flätrate ein Internetanschluss nichts kostet. Ja, so weltfremd sind die wirklich!
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Die Thematik "Vorteil" wurde nach meiner Erinnerung auch in der Verhandlung am BVerfG nicht sauber herausgearbeitet, leider allerdings auch von den Beschwerdeführern nicht klar vorgetragen und eingehakt als danach gefragt wurde.
Es gibt einen wesentlichen Unterschied in zwei "Arten von Vorteilen", die immer wieder (absichtlich ?) vermischt werden:
Der Sondervorteil, der einer spezifischen (sich von der Allgemeinheit in der Menge und Sache unterscheidenden) Personengruppe konkret individuell infolge einer staatlichen Leistung zugutekommt. Hier sind also mindestens zwei Gruppen erforderlich, eben die bevorteilte, und die nicht bevorteilte Vergleichsgruppe. Nur dieser Sondervorteil kann als Rechtfertigung dienen, diese Sondergruppe mit den Kosten für die Bereitstellung des Vorteils per Beitrag zu belasten. Wenn jeder Bürger den "Vorteil" genießen/empfangen kann, ist es eben kein Vorteil in diesem Sinne mehr, die Zulässigkeit der Abgabenart "Beitrag" entfällt.
Der allgemeine Vorteil. Dieser wird immer wieder von den RFA, der Politik und leider auch Gerichten herangezogen, hat aber nichts mit einem Sondervorteil zu tun. Dr. Hennecke schreibt dazu:
Die Rede von allgemeinen Nutzungsvorteil ist ein politisches Argument und geht am Wortlaut und Willen des Gesetzes vorbei.
Man kann (politisch) der Auffassung sein, dass ein umfangreiches staatliches Medienangebot einen Vorteil biete, z. B. die Bevölkerung tendenziell beruhige, für Bildung sorge, das Verhalten der Menschen in wünschenswerte Richtungen lenke, ein wichtiges Kulturgut sei, etc. pp. Das ist dann ein Vorteil ebenso, wie z. B. der in einer parlamentarischen Demokratie zu leben, eine Polizei mit Gewaltmonopol zu haben, ein öffentliches Straßennetz nutzen zu können. Diese "Vorteile" mögen je nach politischer Sichtweise des Betrachters zutreffen, sind aber keine Sondervorteile im o. g. juristischen Sinne. Ein Vorteil besteht evtl. im politischen Sinne oder gegenüber anderen Staaten, aber eben nicht im Verhältnis der Bürger untereinander.
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Genau. Es gibt einen Unterschied zwischen Vorzug einerseits und genereller Nützlichkeit andererseits. Das Wort Vorteil ist unscharf (englisch: Benefit oder Advantage), juristisch gemeint ist aber Vorzug (Advantage).
Ob der ÖRR einen Vorteil hat, ist eine Frage der Sichtweise. Die Begünstigten (Redakteure, Moderatoren, Intendanten, Kamaraleute und Rundfunkräte) haben einen echten, geldwerten Vorteil vom ÖRR, mit dem sie sich ihre Villen alimentieren.
Auch die Politik glaubte bislang, einen Vorteil zu haben. Insbesondere CDU und SPD hatten die Hoffnung, Volksparteien bleiben zu können, wenn sie denn den Rundfunk kontrollieren. Irgendwann sind aber die Widersprüche zwischen den Darstellungen im ÖRR und der Wirklichkeit so groß, dass es jeder merkt. Die letzten Wahlen zeugen davon. Mit dem Aussterben der SPD ist dann auch der ÖRR bald Geschichte.
Für Demokratie, Meinungsfreiheit und Meinungsvielfalt hat der ÖRR nur Nachteile. Er verdrängt freie Angebote, indem er freie Übertragungs-Kapazitäten mit Wiederholungen vollstopft. Gleichzeitg drängt er ins Internet und kauft jeden Blogger auf, der nicht bei drei auf den Bäumen ist. Andere werden mit Abmahnungen mundtot gemacht. Alles mit unserem Geld.
Ursprünglich war der Vorzug übrigens in der Tat nur die Möglichkeit, überhaupt Rundfunk empfangen zu können. Es ging um die Ausstrahlung von Rundfunksignalen. Ohne dies wäre der schöne neue Fernsehapparat sinnlos gewesen. Da sich eben nur ein kleiner Teil der Bevölkerung solche Geräte leisten konnte, war es sachgerecht, den Rundfunk nicht über den Steuerhaushalt sondern über Vorzugslasten zu finanzieren.
Das Bestehen des Instituts ÖRR als Vorteil zu bezeichnen, ist eine relative neue Erscheinung und wurde von den Verwaltungsgerichten (1. u. 2. Instanz) einfach nachgeplappert. Das BVerwG ist dem nicht gefolgt!
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- kann das wer bestätigen, der da war?
Einer der Richter hat gesagt, dass die Empfangsgeräte fast nichts mehr kosten, meinte wahrscheinlich auch Radios damit. Der Vertreter der Länder, Opa Dörr, hat noch eins draufgesetzt und behauptet, dass mit Flätrate ein Internetanschluss nichts kostet.
Die Aussage, dass ein Empfangsgerät heute fast nichts mehr kosten würde, kam von Prof. Dr. Andreas Paulus. Dieser aber, soweit mein Eindruck, deutliche Kritik am Rundfunkbeitrag und seinen Nutzniesern gezeigt hat.
Die Aussage von Prof. Dr. Dieter Dörr kann ich persönlich nicht bestätigen, könnte aber im allgemeinen Gelächter nicht ganz bis zu mir durchgedrungen sein. ;)
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Entscheidend ist, dass es einen auf ewig bestehenden Vorteil durch das bloße Dasein einfach nicht geben kann. Ein möglicherweise, kurz nach dem Krieg noch bestehender Vorteil kann sich durch schlechtes Verhalten, Misswirtschaft, zu hohe Beiträge, aufgeblähte Verwaltung, doppelt und dreifach vorhandene Stellen in einen handfesten Nachteil für die Beitragszahler entwickeln. Und genau dies ist mittlerweile der Fall.
Egal wie stark die Rundfunkbeiträge steigen, egal wie schlecht das Programm des ÖRR ist, egal wie staatsnah der ÖRR ist, egal dass es keine echte, unabhänginge Kontrolle der über 8 Millarden Euro Beitragseinnahmen jährlich gibt, es wird vom Vorteil ÖRR empfangen zu dürfen gesprochen... und ALLE fallen darauf rein.
Der individualisierte Vorteil ist ein reines und dazu falsches Gedankenkonstrukt, welches die erste Hauptverteidungslinie des ÖRR darstellt (die zweite ist die Bestandsgarantie). Es sollte daher regelmäßig angegriffen werden, da nach meiner Erfahrung besonders gerne die ÖRR-Vertreter sowie einige Richter dazu neigen, sich genau auf diese Linie zurückzuziehen, wenn es gegen den ÖRR aufgrund der Argumente eng wird.
LG Peli
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Speziell der lt. Punkt Deines Beitrags...
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Nur der öffentlich rechtlichen Rundfunk stellt seinen angeblichen Vorteil als Zwangsbeitrag für den Menschen mit Wohnung in Rechnung, ohne Vertrag und ohne Empfangsgerät. Und die dürfen das, weil die Politik uns für Dumm verkauft und uns das aufgezwungen hat. Und dann wird diese Volksverdummung und Abzocke uns noch mit dem Argument der "Staatsfernen Medien" verkauft.
...gehörte aus Sicht eines fiktiven Besuchers durch ergänzende Betrachtung aus ggü. Deiner Perspektive leicht verschobener Position noch einmal aufgenommen:
Dass dem Bürger der ÖRR als staatsfern® verkauft wird, ist nur aus dessen Perspektive das i-Tüpfelchen, das dem Faß sozusagen die Krone ins Gesicht schlägt. Aus Sicht derer, die sich mit dem Geld der Bürger den ÖRR gekauft haben - als den Privatfunk der etablierten politischen Parteien, der bzw. dessen Funktionäre wiederum als Gegenleistung schlicht den Himmel auf Erden haben - ist die besagte angebliche, da nur rein äußerlich & anhand der formalen Institutionengrenzen betrachtet existenten "Staatsferne" - nichts weniger als die elementare Existenzbedingung dieser Strukturen. Eine bessere Konstellation im Sinne der benannten Volksverdummung kann es doch überhaupt nicht geben, als die, zwar formal voneinander getrennt zu sein, realiter aber hinter den Kulissen überall die entsprechenden Gewährsleute des (Parteien-) Staates sitzen zu haben. Als ein Beispiel nur: Die Rundfunk- / Fernseh- und sonstige Räte u. a. mit ihren berühmten "Freundeskreisen" (vgl. ergänzend das BVerfG-Urteil zum ZDF aus 2015), anderes Beispiel, den Kreis etwas weiter ziehend: Natürlich vom ÖRR offiziell streng getrennte Parteienfuzzies verschiedener Provenienz auf der einen Seite (solche öffentlich wahrnehmbaren Gebilde wie die Dreyer-Connection und Vergleichbares einmal beiseite gelassen), auf der anderen natürlich von der Parteienpolitik bzw. dem Staat streng getrennte (sieht man von diesem Wilhelm ab) Intendantenfuzzies - die sich natürlich aber immer zum sonntäglichen Kaffeetrinken etwa bei der Atlantikbrücke oder bei zig anderen Möglichkeiten treffen (und da natürlich auch gewisse "Qualitätsjournalisten" mit von der Partie) und u. a. da klarmachen, wie dem Bürger die Meinung zu bilden sei.
Schon in den 1960er Jahren hatte Karl Jaspers von der Parteienoligarchie gesprochen, von der dieses Land beherrscht werde, und das ist bis heute ein zentrales Thema. Dazu setze man ganz einfach in Kontrast Art. 21 GG, was die Rolle der Parteien in diesem Land anlangt.
Was - liebe Foristen - glaubt Ihr denn, was wohl hier los wäre, wenn bzgl. ÖRR und den "Anstalten" diese Maskerade der Staatsferne® nicht bestünde bzw. so inbrünstig symbolpolitisch "gepflegt" würde, bzw. wenn der ÖRR steuerfinanziert wäre, und sich die Parteien bzw. der Staat auf einem solchen Hintergrund den ÖRR faktisch unter den Nagel gerissen hätte/n, das versuchen würde/n, bzw. sich die entsprechenden ÖRR-Funktionäre dem (Parteien-)Staat andienen (und beide steuerfinanziert eine solche "Symbiose" eingehen) würden?
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Wer sich mit der Thematik der Rundfunkzwangsabgabe wirklich beschäftigt, kommt unweigerlich zu der Erkenntnis, dass es nicht um die Kosten für das Ausstrahlen von Programmen geht, sondern um die horrenden Gehälter und Pensionen der Leitungsebene.
Daraus ergibt sich für mich die Frage: Werden wir von Habsüchtigen bedrängt? Sucht kommt von Suchen. Ein Habsüchtiger hat, wie andere Süchtige auch, das Leben noch nicht gefunden. Er ist wie der Mensch, der seinen Schlüssel unter der Laterne sucht, weil es dort hell ist, obwohl er den Schlüssel ganz woanders verloren hat.
Das Dogma des Vorteils hat aus meiner Sicht die Funktion der Straßenlaterne.
Ich wünsche allen Habsüchtigen, dass sie das Leben noch finden, bevor sie sterben. Und ich wünsche allen Lebenden, dass sie ihr Leben und die Welt nicht den Habsüchtigen überlassen.
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Der "Vorteil der Möglichkeit der Nutzung von ÖRR" läßt sich am leichtesten in Verbindung mit der Betriebsabgabe und seinen zusätzlichen Absch(r)öpfsonderregeln widerlegen.
Ein Unternehmen hat einen "Vorteil", wenn es aufgrund dieser besonderen Umstände im Vergleich zu anderen deswegen seinen Geschäftszweck (vorzeitig, besser, unaufwendiger) erfüllt.
Zweck eines jeden Unternehmens ist es, Gewinne zu erwirtschaften.
Dieser besondere Vorteil muß also in der Lage sein, dem Unternehmen Gewinne zu generieren.
Gewinne können auch generiert werden, wenn Kosten reduziert werden.
Zwangsumlagen, z.B. BG-Versicherung, sparen dem Unternehmen kosten, weil die halbstaatliche Dienstleistung unter dem Strich günstiger sein dürfte als Indivudualvereinbarungen mit einem Versicherungskonzern.
Da hätten wir als Beispiel mal den gesetzlichen Zwang, aber eben auch den Vorteil, für jeden nachvollziehbar. Die BG-Umlage orientiert sich übrigens an den (insgesamt, bundesweit) angefallenen Kosten.
Im Gegensatz zum Rundfunk: Auf welche Art und Weise sorgt der ÖRR dafür, daß ein Unternehmen (mehr) Gewinne erwirtschaftet? Auf welche Art und Weise spart der ÖRR dem Unternehmen Kosten?
Geht der Sekretärin die Arbeit beim Hören von ÖRR leichter von der Hand und ist dadurch schneller als ohne, oder im Vergleich zum Hören von Privatradio oder selbst mitgebrachter Konservenmusik oder Stille?
Also gut, nehmen wir mal an, das Dogma des Vorteils hätte Substanz, dann wäre ja zu hinterfragen, warum mehrfach abgezockt wird, das würde ja auch bedeuten, daß man als Unternehmer einen mehrfachen Vorteil hätte:
Eine Abgabe pro Betriebsstätte, bemessen nach der Zahl der Mitarbeiter, zusätzlich für jedes Betriebs-KFZ. Ein Handwerksbetrieb zahlt also zweimal für seine Monteure, einmal über die Betriebsstättenabgabe, zusätzlich über das Kraftfahrzeug, mit dem der Monteur zur Baustelle fährt.
Die Möglichkeit, Rundfunk empfangen zu können, hat der aber nur einmal, außer er ist schizophren...
Beispiel Beherbergungsbetrieb, wieder die Betriebsstättenabgabe nach Mitarbeitern, dann noch pro Zimmer extra.
Hier wird ja wieder dogmatisch behauptet, der Gast hätte einen Vorteil, ÖRR empfangen zu können (den hat er zu Hause aber auch, da hat er auch schon für bezahlt und bezahlt weiterhin, obwohl er nicht zu Hause ist!), ein Zimmer mit der Möglichkeit, ÖRR empfangen zu können, müßte also teurer zu vermieten sein, als eines ohne diese Möglichkeit, übrigens unabhängig davon, ob das Unternehmen eine Läusepension oder ein Luxushotel betreibt.
Der Filialist, der lauter kleine Standorte mit Mitarbeitern hat, zahlt mehr als ein Unternehmen mit der gleichen Summe an Mitarbeitern an einem Standort. Als Begründung für diese Ungleichbehandlung kann man ja nur annehmen, daß der Vorteil für das Filialunternehmen größer ist, er also wegen der vielen Filialen sein Geld verdient und zusätzlich nochmal besonders viel Geld verdient, weil die Anzahl der Filialen auch den Vorteil der Möglichkeit des Empfangs von ÖRR vervielfacht.
Sonderbeispiel SIXT: Geld wird mit dem Vermieten von Fahrzeugen, nicht mit dem Vermieten von Autoradios verdient. Könnte man mit einem Fahrzeug ohne Radio weniger verdienen?
Der Vorteil für das Unternehmen wäre also, daß der Kunde bereit ist, mehr Geld zu bezahlen, wenn ihm die "Möglichkeit des Empfangs von ÖRR" gegeben wird. Dummerweise hat der Kunde ja schon für sein Mobilgerät, welches ja fast ausschließlich zum Empfang des ÖRR benutzt wird, über seine Wohnungssteuer den persönlichen Vorteil bezahlt, er soll also nochmal bezahlen?
Die knallharte Argumentation mit der Logik des Kapitalismus läßt keinerlei Geschwurbel mit sowas wie Demokratieabgabe zu, mit der wir zu oft eingelullt werden sollen.
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Zur Erinnerung bezüglich des besonderen Vorteils:
Vortrag des Beschwerdeführers (Maxkraft24) vor dem BVerfG am 16.05.2018
...
- Zurzeit wird die Möglichkeit der Nutzung einer mehrfach redundanten Quelle bebeitragt, selbst dann - wenn diese unerwünscht ist und gegen den Willen finanziell aufgedrängt wird.
- Dies gleicht einem Zwangsbeitrag für die Möglichkeit in ein vom Staat zugewiesenes Restaurant zu gehen. Das dies unsinnig ist, versteht jeder auf Anhieb.
- Die unerwünschte Option hat bei Nichtnutzern wie mich und bei den aus Sorge vor Repressalien zahlenden Nichtnutzern mehr mit einer Belästigung und finanzieller Nötigung gemeinsam als mit irgendeiner fingierten Gegenleistung oder gar einem besonderen Vorteil.
...
- Welche Differenzierungs-Kriterien für den Beitrag hat das Bundesverfassungsgericht festgelegt:
„Werden Beiträge erhoben, verlangt der Art. 3 Abs. 1 GG, dass eine Differenzierung zwischen Beitragspflichtigen und nicht Beitragspflichtigen nach Maßgabe des Vorteils vorgenommen wird, dessen Nutzungsmöglichkeit mit dem Beitrag abgegolten werden soll.“
Quelle: 1 BvR 668/10, 1 BvR 2104/10, Beschluss vom 25. Juni 2014 , RZ 51
http://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/2014/06/rs20140625_1bvr066810.html
Dazu Fragen stellen und ggf. selbst antworten:
- Wie hat der Gesetzgeber differenziert? -> Hat er gar nicht, die Allgemeinheit wurde bebeitragt,
- Wo sind die nicht Beitragspflichtigen nach Maßgabe des Vorteils? -> Die gibt es nicht,
- Wo ist der besondere Vorteil für die Nichtnutzer des Rundfunks? -> den gibt es nicht, es gibt höchstes nur die finanzielle Nötigung.
Der beitragsrelevante besondere Vorteil einer Gruppe gegenüber einer anderen ist bei dem aktuellen gesetzlichen Konstrukt und den technischen/kostenmäßigen Gegebenheiten schlicht nicht vorhanden. Die Empfangsmöglichkeit wird global jedermann voraussetzungslos zuteil. Es fehlt somit bereits im Ansatz am Besonderen des individuellen Vorteils - am Merkmal, das den Beitragspflichtigen von „jedermann“ trennt. Durch die Belastung der Allgemeinheit existiert der beitragsrelevante besondere Vorteil einer bestimmten Gruppe nicht. Der besondere Vorteil hat sich in Luft aufgelöst.
Die fiktive Zurechnung und/oder das Herbeiphantasieren von besonderen Vorteilen für die Nichtnutzergruppe der ö.-r. Option (auch aus Sorge vor Repressalien zahlende Nichtnutzer) sowie deren Bebeitragung löst den besonderen Vorteil ebenfalls in Luft auf, weil die Differenzierung nach Gruppen - mit und ohne den besonderen Vorteil - aufgelöst wurde.
Thema Gegenleistung:
...
Darüber hinaus wird der besondere Vorteil/spezifische Beziehung/ ... in den 4 ausgewählten VBs ausgiebig behandelt.
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Was - liebe Foristen - glaubt Ihr denn, was wohl hier los wäre, wenn bzgl. ÖRR und den "Anstalten" diese Maskerade der Staatsferne® nicht bestünde bzw. so inbrünstig symbolpolitisch "gepflegt" würde, bzw. wenn der ÖRR steuerfinanziert wäre, und sich die Parteien bzw. der Staat auf einem solchen Hintergrund den ÖRR faktisch unter den Nagel gerissen hätte/n, das versuchen würde/n, bzw. sich die entsprechenden ÖRR-Funktionäre dem (Parteien-)Staat andienen (und beide steuerfinanziert eine solche "Symbiose" eingehen) würden?
Da die Staatsferne der ÖR-Anstalten nur eine Fiktion ist, die wie ein Banner getragen wird, die Wohnungssteuer zu Gunsten der ÖR-Sender bereits Realität ist und sich die etablierten Parteien sich diesen Staat schon vor vielen Jahrzehnten unter den Nagel gerissen haben, mithin die Symbiose von Parteien und ÖRR bereits existiert, würde sich rein gar nichts ändern. Das ist zudem lange bekannt und zumindest unter Intellektuellen diskutiert bzw. von solchen auch publiziert worden.
"Nominell leben wir in einer Demokratie. Das heißt: Das Volk regiert sich selbst. Tatsächlich hat, wie jeder weiß, das Volk nicht den geringsten Einfluss auf die Regierung, weder in der großen Politik noch auch nur in solchen administrativen Alltagsfragen wie Mehrwertsteuer und Fahrpreiserhöhungen… Das entmachtete Volk hat seine Entmachtung nicht nur hingenommen - es hat sie geradezu liebgewonnen." (Sebastian Haffner, 1968)
Wir kämpfen hier für ein selbstverständliches Recht, nämlich darüber entscheiden zu können welche Medien wir konsumieren und finanzieren. Eigentlich zeigt bereits dieses eine Thema von vielen, wie es um den Zustand der angeblichen Demokratie in Deutschland bestellt ist. Weder die erst noch die zweite "Demokratie" konnte bzw. kann den Anspruch eine zu sein erfüllen. Statt dessen leben wir in einer "Elitendemokratie", in der 3/4 aller Bürger überhaupt keinen Einfluss auf politische Entscheidungen besitzen und vom Rest nur wenige Hundert Personen relevante politische Entscheidungen treffen. In diesem "Spiel" haben die Medien eine stabilisierende und lenkende Funktion. Sprüche wie "Deutschland geht es gut", oder "Merkel ist die mächtigste Frau der Welt", - kaum etwas ist weiter von der Realität entfernt als diese Aussage! - aber auch das schüren des Konflikts mit Russland, das hinein regieren in souveräne Staaten über die EU, die Kriegsspiele rund um den Globus zeigen, dass von einer Symbiose von Kapitalismus und Demokratie und gar einer Wächterfunktion der Presse nicht die Rede sein kann. Es geht einzig um Macht, Machtausweitung und Machterhalt. In diesem Gefüge sind Massenkommunikationsmittel selbstverständlicher Teil des Machtapparats. Das war so und vermutlich beleibt es auch so. Denn machen wir uns nichts vor: die Mächtigen des Landes werden weder den ÖR-Rundfunk, noch dessen privaten Begleiter, noch die Presse aus der Hand geben.
M. Boettcher
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Eine Abgabe pro Betriebsstätte, bemessen nach der Zahl der Mitarbeiter, zusätzlich für jedes Betriebs-KFZ. Ein Handwerksbetrieb zahlt also zweimal für seine Monteure, einmal über die Betriebsstättenabgabe, zusätzlich über das Kraftfahrzeug, mit dem der Monteur zur Baustelle fährt.
Wenn man es genau nimmt wird gleich dreimal abgezockt.
Prof. Dr. Ferdinand Kirchhof ergänzte zu diesem Thema in der mündlichen Verhandlung vom 16.05.18, dass der Monteur, der den eigentlichen "Vorteil" oder Nutzen hat (z.B. Verkehrsfunk), dieser ja möglicherweise schon privat einen Rundfunkbeitrag bezahlt.
Auch für den Vorsitzenden Richter sind diese "Kollateralschäden" im Sinne der angeblichen "Verwaltungsvereinfachung" nicht hinnehmbar.
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Mir fällt zunehmend mehr auf, dass zur BVerfG-Verhandlung so manch wichtiges Thema gar nicht richtig zur Sprache gekommen ist oder gar ignorierend überhört wurde. Wieso musste denn eigentlich alles auf Krampf an einem Tag über die Bühne gehen, obwohl eh 2 Tage dafür angesetzt und vor allem von den Besuchern fest eingeplant waren. Kann man dahinter scharf berechnetes Kalkül seitens des BVerfG vermuten oder was haben die Herrschaften denn dann am konfiszierten 2.Tag gemacht. Wollte man so am 2.Tag weiteren unangenehmen Argumenten und Nachfragen entgehen, nachdem die Kläger eine Nacht darüber geschlafen und sich für den 2.Tag frisch sortiert hätten. War dieses Vorgehen des BVerfG so in Ordnung ? Kann es sein, dass der örR übers Hintertürchen einen Antrag auf Verkürzung der Verhandlung am Laufen hatte. Sind so nicht viele wichtige Aspekte gar nicht erst vorgetragen worden und so im ganzen einer umfangreicheren eindeutigeren Zuarbeit zur Entscheidung und Urteilsfällung beraubt worden ? Ich war zwar leider nicht dabei, aber so zeichnet sich irgendwie das Bild eines nicht ganz sauberen Ablaufes dieser doch so wichtigen BVerfG-Verhandlung.
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Kann man dahinter scharf berechnetes Kalkül seitens des BVerfG vermuten oder was haben die Herrschaften denn dann am konfiszierten 2.Tag gemacht. Wollte man so am 2.Tag weiteren unangenehmen Argumenten und Nachfragen entgehen, nachdem die Kläger eine Nacht darüber geschlafen und sich für den 2.Tag frisch sortiert hätten. War dieses Vorgehen des BVerfG so in Ordnung ? Kann es sein, dass der örR übers Hintertürchen einen Antrag auf Verkürzung der Verhandlung am Laufen hatte. Sind so nicht viele wichtige Aspekte gar nicht erst vorgetragen worden und so im ganzen einer umfangreicheren eindeutigeren Zuarbeit zur Entscheidung und Urteilsfällung beraubt worden ?
Nein. Sehe ich mir die Argumente von @koblenzer an, wundere ich mich nicht, sondern es wäre sogar vernünftiger gewesen, wenn sich die Einzelkläger @koblenzer angeschlossen hätten, statt selbst vorzutragen. Als Einzelkläger hätte ich das gemacht. Daneben war noch der Sonderfall "Sixt". Entscheidend ist jetzt, ob die Richter des BverfG an ihrem "Mantra" des "demokratiefördernden schützenswerten ÖRR" festhalten. Für mich und zT auch für @koblenzer hat das BverfG sowieso keine Entscheidungsbefugnis, sondern nur der EuGH. In meinen Augen sind die Grundüberlegungen des BverfG nicht von gestern, sondern von vorgestern(60er Jahre). Möglich, dass sich bei einer Klage vor dem EuGH, dass BverfG selbst als überflüssig, inkompetent und voreingenommen herausstellt 8)
Gut möglich also, das das BverfG vom EuGH eine ordentliche Backpfeife bekommt und das der ÖRR in DE keine Sonderbehandlung bekommen darf
:)
Der eigentliche Skandal sind die nutzlosen Prozesse vor den dt. Verwaltungsgerichten
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[...]
Der allgemeine Vorteil. Dieser wird immer wieder von den RFA, der Politik und leider auch Gerichten herangezogen, hat aber nichts mit einem Sondervorteil zu tun. Dr. Hennecke schreibt dazu:
Die Rede von allgemeinen Nutzungsvorteil ist ein politisches Argument und geht am Wortlaut und Willen des Gesetzes vorbei.
Ferner schreibt Dr. Hennecke:
Insgesamt lässt sich die Rundfunkabgabe in die Typik der verfassungsrechtlich zulässigen Abgaben nicht einordnen.
[...]
Die Rundfunkabgabe ist damit eine Zwangumlage eigener Art. Eine solche hat in der Finanzverfassung des Bundes und der Länder keinen Raum. Die Rundfunkabgabe ist ein einziger Fremdkörper in der gesamten Rechtsordnung.
Man könnte vermuten, dass das BVerfG ebenfalls Schwierigkeiten mit der Einordnung der "Rundfunkabgabe" in die verfassungsrechtlich zulässigen Abgaben haben könnte. Möglicherweise könnte das BVerfG die "Rundfunkabgabe" diesbzgl. auch als Fremdkörper einstufen. Doch was dann?
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Moin Moin
Zitat von Tokiomotel:
Wieso musste denn eigentlich alles auf Krampf an einem Tag über die Bühne gehen, obwohl eh 2 Tage dafür angesetzt und vor allem von den Besuchern fest eingeplant waren.
Mein Eindruck war, dass das Gericht genug hatte von den holprigeren Argumenten der Beklagten zB.
Zitat von Herrn Kirchhof:
Ich höre sehr gerne Ihre These, aber wo ist Ihr Argument?
und weiter zu Herrn Eicher, das Herr Kirchhof noch nicht wusste, das der Runfungbeitrag von Löwen gefressen werden kann.(oder so ähnlich) ;D
Das was die Beklagtenseite vor gebracht hatte, war schon recht peinlich!
Selbst die Funkwagen, haben sich ja schon reichlich früh vom Acker gemacht. Nix mit Berichterstattung vor der Kulisse des BVerfG und nix mit Interviewe von Herrn Wilhelm und Konsorten. In die schwarzen Limousinen und nix wie weg!
Ohmanoman
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Und wo soll darin der angebliche, alleinige Vorteil liegen?
Bei Aldi kann man auch gut einkaufen, das ist ein Vorteil.
Wann kommt der Aldi-Beitrag?
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Sehr gutes Thema. Dies mit dem "Vorteil" kann man als Nichtnutzer nur noch als paradox empfinden.
Für die Nichtnutzer bringt der öde-radikale Rundfunk nur noch einen großen Nachteil: 210 Euro weniger im Jahr. 210 Euro, die man durch Arbeit verdient (und der Arbeitgeber zahlt zusätzlich dazu!), wohl nicht auf der Straße findet. Wenn die Gerichtsbarkeit objektiv beurteilen würde, dann würde diese auch von Nachteilen sprechen.
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Noch ein Nachtrag zu
Bei einer Recherche zu diesem Thema stieß ich eher zufällig im Netz auf folgendes Fundstück:
Besonderes Verwaltungsrecht: Band 3: Kommunalrecht, Haushalts- und Abgabenrecht, Ordnungsrecht, Sozialrecht, Bildungsrecht, Recht des öffentlichen Dienstes
Dirk Ehlers, Michael Fehling, Hermann Pünder
C.F. Müller GmbH, 28.05.2013 - 1478 Seiten
In diesem Machwerk werden auf ca. 3 Seiten (300-303) die ehemalige Rundfunkgebühr und deren Übergang zum Beitrag als Abgabe beleuchtet.
Die Ausführungen findet man mit etwas Glück und Geschick als sog. Leseprobe bei books.google.de unter:
Seite 300: https://books.google.de/books?id=HARGa-G3AFUC&pg=PA300&lpg=PA300#v=onepage&q&f=false
Man benötigt daher etwas Glück und Geschick, da es sich um eine sog. Leseprobe handelt und es unter gewissen Konstellationen vorkommen kann, dass nicht alle Seiten enthalten sind bzw. angezeigt werden. Dies ist u.a. sogar Browserabhängig. Am besten hat es bei mir mit dem Chrome funktioniert. Um alle Seiten zu erwischen könnten daher mehrere Aufrufversuche mit Variationen des Browsers, der URL, Löschen von Cookies usw. nötig sein. Um beispielsweise Seite 301 aufzurufen muss der Parameter pg=PA301 in obiger URL angepasst werden.
In den Ausführungen wird darin bereits die ehemalige Rundfunkgebühr als Abgabe eigener Art (sui generis) bezeichnet.
Ich hatte gestern nicht mehr die Muße alles abzutippen, aber hier schon mal eine Art Fazit von Seite 302 und 303.
Es bleibt das dogmatisch nicht sehr befriedigende Ergebnis die Rundfunkgebühr als Abgabe sui generis einzuordnen. Aufgrund der großen Bedeutung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks kommt der Rundfunkgebühr damit eine Sonderstellung im Bereich der öffentlichen Abgaben zu.
Zum 01.01.2103 wurde die Rundfunkgebühr durch einen sog. Haushaltsbeitrag ersetzt. Hintergrund dieser Entwicklung ist es, dass das Anknüpfen an klar definierte Empfangsgeräte angesichts der Konvergenz der Endgeräte – Fernsehgeräte, Radiogeräte, Computer mit zahlreichen Zwischenformen – obsolet zu werden droht. Da der finanzverfassungsrechtlich angezeigte Weg einer Steuerfinanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks von den Rundfunkanstalten aus fadenscheinigen Gründen bekämpft wird, gehen die Reformbemühungen dahin einen sog. Haushaltsbeitrag zu schaffen. Die Abgrenzung zur Steuer gerät so endgültig ins Schwimmen, gegen diesen neuen Abgabentyp bestehen verfassungsrechtliche Bedenken.
Offenbar hatten die Autoren bereits 2013 verfassungsrechtliche Bedenken bzgl. der Rundfunkabgabe. Es ist schon traurig, dass es trotz zahlreicher Bedenken über 5 Jahre gedauert hat um die Angelegenheit an das BVerfG zu adressieren.
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JEDER unabhängige Jurist, der sich auch nur fünf Minuten in die Thematik Abgabenrecht einliest, kommt zum gleichen Ergebnis.
Nur unsere Verwaltungsrichter scheinen eine Spezies besonders unfähiger Juristen darzustellen. Grausam.
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Link: Begriffsbestimmung: Vorteil vs. Nutzen
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,27025.0.html
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Moin Moin,
Richter halten sich an die “Gesetze“, die ihnen die Politik vorgibt und wenn sie noch so
bürgerInnenfeindlich sind!!
Und Politiker werden schwach, wenn es um ihre Macht geht.
Politiker für das wohlergehen des Landes und der BügerInnen, weit gefehlt, siehe am Beispiel
Hannover, Landeshauptstadt, oder Reinland Pfalz (eueueueu man)!
Ohmanoman
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15% Afd-Wähler sind für mich eine klare Botschaft. 15% in Bayern und die CSU ist ihre Mehrheit los.
Nächste Bundestagswahl sind es dann 30% Afd-Wähler 8)
die Gleichsetzung von AfD und NPD wird doch nicht umsonst von LINKEGRÜNESPDFDPCDUCSU betrieben. Dafür wird auch der ÖRR missbraucht
Der Bürger lässt sich aber nicht mehr länger verarschen !
Ich brauche die AfD nicht zu wählen, aber die GEZ-Partei(CDUCSUSPDGRÜNELINKEFDP)wähle ich auch nicht !
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Moin Moin,
Richter halten sich an die “Gesetze“, die ihnen die Politik vorgibt und wenn sie noch so
bürgerInnenfeindlich sind!!
So einfach ist eben nicht. Vor allem nicht im Verwaltungsrecht. Die Prüfung der Verfassungsmäßigkeit der Gesetze ist Teil der Aufgabe des Gerichts, insbesondere wenn sie gerügt wird.
Es gibt ebenfalls ganz klare Vorgaben zum EU-Recht und wann Verfahren dem EuGH vorzulegen sind.
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Moin Moin,
Richter halten sich an die “Gesetze“, die ihnen die Politik vorgibt und wenn sie noch so
bürgerInnenfeindlich sind!!
So einfach ist eben nicht. Vor allem nicht im Verwaltungsrecht. Die Prüfung der Verfassungsmäßigkeit der Gesetze ist Teil der Aufgabe des Gerichts, insbesondere wenn sie gerügt wird.
Es gibt ebenfalls ganz klare Vorgaben zum EU-Recht und wann Verfahren dem EuGH vorzulegen sind.
Dann wäre es doch schon vorbei und alles hätte seine Ordnung. Aber es duert ja noch an und das schon über 5 Jahre!
Ohmanoman
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Es gibt ebenfalls ganz klare Vorgaben zum EU-Recht und wann Verfahren dem EuGH vorzulegen sind.
genau. und das bedeutet:
1.) die Verwaltungsgerichte sind gar nicht zuständig und sind es auch nie gewesen !
2.) das BverfG hat darüber gar nix zu entscheiden !
3.) die RAe wussten das allesamt !
Ich warte auf die Klagewelle gegen die RAe, die die Mandanten jahrelang wissentlich und willentlich falsch beraten und dafür kassiert haben
meine Rechtsauffassung wird sich wohl bestätigen. ;)
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Ich will ja nur sagen: man kann die Richter nicht in Schutz nehmen, weil sie dem Gesetzgeber folgen. Der Gesetzgeber hat Mist gebaut. Das ist offensichtlich.
In der Begründung zum 15. Rundfunkänderungsstaatsvertrag heißt es (S. 6):
Die Beitragspflicht besteht unabhängig von der tatsächlichen Rundfunknutzung, da der öffentlich-rechtliche Rundfunk der gesamten Gesellschaft nutzt.
Vorzugslast??
Das Dogma des "Vorteils" ist also ein Dogma des "gesamtgesellschaftlichen Nutzens". Also eine klassische Aufgabe für den Staatshaushalt, die nicht einer Vorzugslast zugänglich ist.
Das Ganze wurde - wie wir heute wissen - von einem ÖRR-Justiziar aus Süddeutschland aufgeschrieben, der SELBST zuvor einen Aufsatz veröffentlicht hatte, der sich kritisch dagegen äußerte. Die Ministerien und Parlamente haben den Blödsinn durchgewunken, weil sie glaubten, der Herr Dr. E. vom S. würde das schon richtig gemacht haben.
Wenn das noch nicht irre genug wäre: die VGs winken es ebenfalls durch, weil sie glauben, die Gesetzgeber hätten es schon richtig gemacht. Als wäre es noch nie zuvor vorgekommen, dass der Gesetzgeber gegen das Grundgesetz verstoßen hat.
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stimmt fast
ÖRR und Politik haben jahrelang den Bürger betrogen, damit Politiker einen Dauerschaulauf im ÖRR vollführen können und den Wähler politisch indoktrinieren können. Die Sender haben dafür ihren Anspruch "die vierte Gewalt" im Land zu sein aufgegeben, indem Rundfunkräte Ihre eigene politische Meinung durch den ÖRR transportieren.
Dem Bürger wurde der Rechtsweg verbaut, weil der Rundfunkstaatsvertrag national gar nicht in Frage gestellt werden kann. Die Verwaltungsgerichte haben die Klagen angenommen, obwohl sie wussten, dass die Klagen sinn- und zwecklos waren, weil den Verwaltungsgerichten gar nicht zusteht, die gesetzliche Grundlage zu hinterfragen.
Das ist ein abgekartetes Spiel gewesen und ein Milliardenbetrug 8)
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Ich brauche die AfD nicht zu wählen, aber die GEZ-Partei(CDUCSUSPDGRÜNELINKEFDP)wähle ich auch nicht !
Wird sich von der Politik ganz grob und in einem zu kurzen Zeitrahmen über den vorhersehbaren (Nicht)Willen hinweg gesetzt, dann brauchen wir auch keine Bundestagswahl mehr durchzukaspern. Dann entsteht halt eine extreme Partei, welche den Alleingang der Politik bei einem die Mehrheit betreffenden Thema anprangert. Für kurzfristig notwendige elementare Entscheidungen außerhalb des Wahlprogramms hat ein anderes Mittel der Einbeziehung des Volkes Anwendung zu finden. Dann kann man nicht bis zur nächsten Bundestagswahl warten. Das gleiche gilt für Entscheidungen von Themen welche von der Politik nie aufgegriffen werden, weil sie ihr ein Dorn im Auge sind und die eigene Macht gefährden könnten. Genau deswegen hält unsere Politik nichts von einem Volksentscheid und beharrt so stur auf das alleinige Mittel der Wahl zur "Mitbestimmung".
https://deutsche-wirtschafts-nachrichten.de/2013/11/13/merkel-lehnt-volksabstimmungen-in-deutschland-ab/
Bezeichnend hierbei ist vor allem das Datum. Gegen Ende 2013 nimmt der Widerstand gegen das neue Finanzierungsmodell des örR bereits bedrohliche Formen an. Merkel bekommt natürlich alles mit oder es wird ihr zumindest zugetragen. Flugs hat sie nicht besseres zu tun als ihre Aversion zu Volksabstimmungen erneut zu bekräftigen, denn das Sprachrohr örR ihrer Politik steht nicht zur Disposition. Selbst wenn hier ein Volksentscheid so knapp wie in der Schweiz für den örR ausgehen würde, will man ein solches Ergebnis hier auf keinen Fall sehen und öffentlich diskutiert wissen.
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Hier äußert sich BK Dr. Merkel über den Zwangsbeitrag:
GEZ IST FREIWILLIG ???sagt Fr.Merkel????????? [Video ~0:35m]
veröffentlicht 02.07.2015
https://www.youtube.com/watch?v=JmnpOZ3XTYw
Grüße
Dan de Lion
Edit DumbTV:
Merkel redet von "Zwangsmitgliedschaft wie beim Rundfunkbeitrag". Videotitel ist irreführend.
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Bzgl. BK Merkel:
Diese Frau äußerte sich im Jahr 2015 zwar gegen Zwang, unter ihrer Regierung wird allerdings seit 2013 eins der größten Zwangssysteme der Welt - nach DDR-Zeiten - als demokratisch sowie rechtmäßig erklärt. Ich finde, es ist wirklich so, dass die Vergangenheit einer Person sehr viel über ihr Denken und Handeln besagt.
Für interessierte Leser, die das vertiefen möchten:
Kanzlerin lädt sich selbst in ZDF-Sendung ein
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,26306.msg165626.html#msg165626
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Da sind wir dann aber wieder an dem Punkt, dass einen Nutzen alleine per se nicht geben kann.
"Die Beitragspflicht besteht unabhängig von der tatsächlichen Rundfunknutzung, da der öffentlich-rechtliche Rundfunk der gesamten Gesellschaft nutzt."
Hier es wieder, dass Rundfunkdogma - diesmal in der Begründung zum Rundfunkstaatsvertrag -. Eine klassische Täuschung, die es in den Gesetztestext geschafft hat.
- wenn die Verwendung der Rundfunkgebühren in Höhe von 8 Milliarden Euro nicht richtig kontrolliert wird, so dass Verschwendung stattfindet, entsteht kein Nutzen für die Gesellschaft.
- wenn keine unabhängige, neutrale und kritische Berichterstattung erfolgt, entsteht kein Nutzen für die Gesellschaft.
- wenn die Pensionen der Angestellten des ÖRR überhöht sind, so dass alleine für die immer größeren werdenden Pensionslasten die Gebühren angehoben werden müssen, entsteht kein Nutzen für die Gesellschaft.
- wenn die Gebührenstruktur so beschaffen ist, dass Alleinerziehende oder Singels gegenüber Mehrpersonenhaushalten wesentlich benachteiligt werden, entsteht kein Nutzen für die Gesellschaft
usw. usw.
In der jetzigen Form gibt es nur eine Gruppe, der der öffentlich rechtliche Rundfunk nutzt. Es ist nicht die Gesellschaft, es ist der ÖRR selbst!
LG Peli
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Bzgl. BK Merkel: Diese Frau äußerte sich im Jahr 2015 zwar gegen Zwang, unter ihrer Regierung wird allerdings seit 2013 eins der größten Zwangssysteme der Welt - nach DDR-Zeiten - als demokratisch sowie rechtmäßig erklärt.
@jedi_ritter (origineller Name ;-)
An welcher Stelle bitte kritisiert A. M. den Zwangsbeitrag?
Ich habe mir das Youtube-Video (auch die längere Version https://www.youtube.com/watch?v=7VwHswmJ4yQ) schon mehrmals angehört, und kann beim besten Willen da nicht 'raushören, dass sich die Kanzlerin zu dem Zwangsbeitrag positioniert, das heißt, dass sie diesen ablehnt. Sie stellt nur fest. Und schiebt noch nach: "das wird man schwer heute rechtlich noch rechtfertigen (!) können."
An den Admin.: Ja, Merkels Äußerung ist hier nicht das Thema - und ich will es auch nicht weiter vertiefen -, aber sie (A. M.) ist Teil des Problems.
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Das Problem an der Geschichte ist immer das gleiche: Der ÖRR beschwört sich als Feste und Verteidiger der Demokratie.
Der Logik nach dient die Demokratie allen, also zahlen auch alle dafür.
Dem kann man sehr gut engegen halten:
- Die BRD ist älter als der ÖRR
- auch in Zeiten ohne Vollversorgung durch ÖRR ist die BRD nicht untergegangen
- wie kann sich der ÖRR den so aufspielen, wenn er in weiten Teilen nicht vom Privaten Fernsehen oder privaten Medien zu unterscheiden ist? Sprich das selbe sendet?
- wie kann es einen spezifischen Vorteil geben, wenn der ÖRR garnicht empfangen wird (Nichtnutzer!)
Ich sehe v.a. den Umfang des ÖRR kritsch -
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Ich kann mich noch an die 1980er(90er) Jahre erinnern und der damaligen investigativen Journalisten und die Skandale die aufgedeckt wurden
- Barschel
- Schill
- Kohls Bimbes
usw.
Da hatten die Medien noch den Anspruch, kritisch zu sein und aufzuklären. Politiker und Fernsehen waren damals wie Feuer und Wasser. Heutzutage können Politiker jedes Thema allabendlich "tot quatschen" Wo sollen auch Informationen herstammen, wenn es keine funktionierende Opposition im Bundestag gibt?
Wenn die heutzutage aber nur noch Müll senden und sich bei denen die Politiker "von ihrer Schokoladenseite" präsentieren können, dann braucht die Demokratie den ÖRR in der Form auch nicht mehr.
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Die Diskussion driftet vom Thema ab, wie so häufig (was ich allerdings durchaus nachvollziehen kann.)
Um "zielorientiert" vorzugehen sollte sich jeder selbst überlegen, was er denn eigentlich "will".
Eine Änderung des politischen System; oder im gegebenen System die Mittel und Möglichkeiten nutzen (die zugegebenermaßen nicht optimal sind, aber immer noch besser als anderorts). Einfach alles ist "blöd" oder "ungerecht" sagen hilft nicht wirklich weiter. Anarchie bringt ganz neue Probleme. Für eine funktionierende "Rätedemokratie" fehlen die Voraussetzungen.
Die Idee des örR ist nicht per sé schlecht. Einfach mal nach Italien schauen (Berlusconi), nach Ungarn (quasi "Staatsdoktrin") oder USA ("Fox News"). Oder, wer Fan ist, RT. ;-)
Die Frage, die sich mir stellt, ist, was kann man im gegebenen System erreichen und umsetzen. Ein Beispiel könnte Stuttgart 21 sein. Da hat es eine Minderheit geschafft, die Mehrheit auf eine Problem aufmerksam zu machen.
Oder der Ausstieg aus der Atomenergie. Hat allerdings etwas länger gedauert. ;-)
Grundsätzlich meine ich, dass die überwältigende Mehrheit der Bevölkerung, mit dem bestehenden System zufrieden ist. "Sie" hat auch kein Interesse daran, sich zu engagieren (nicht über den Stammtisch hinaus).
Es wird genau dann interessant, wenn man sich "betroffen fühlt". Das ist aber in der Regel eine Minderheit. Und es gibt im aktuellen System wenig Möglichkeiten, dafür die "anderen" zu mobilisieren. Das politische (Parteien-) System gibt es auch nicht her. Da wird gemacht, was die (Partei-) Führung vorgibt (bis aus wenige Ausnahmen).
Wer also ausserhalb des gegebene Topics ( "Vorteil") diskutieren möchte und konstruktive Vorschläge hat, nur zu. (Aber bitte nicht in diesem Thread.)
Edit: Typos.
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für die ich erst einmal einen TV brauche - angeblich hat ja der Master K. gesagt, dann muss man nur in den Laden gehen und sich solch ein Gerät kaufen"... - kann das wer bestätigen, der da war?)
Richter Paulus hat sogar behauptet TVs kosten heute ja nicht mehr viel, ja man bekommt sie sogar umsonst. Das sorgte schon für einen grummelnden Lacher im Saal. Es war dann glaube ich Kirchhof er ergänzte, ja wenn die TV Geräte allerdins nicht "billig" sondern teuer wären, dann täte das die Situation in der Tat verändern. Ziemlich abenterliche Argumentation von einer Kaste die jede Relation zum Geld verloren zu haben scheint. Aber Paulus hat das später als es um den "Empfang von Rundfunk im Internet" wieder gut gemacht, als er zurecht darauf hinwies, dass es dazu ja zumindest noch einen Vertrag (!) mit einem ISP braucht, der mindestens 10 EUR kostet. Daraufhin entblödete sich Wienand (?) von den Rechtsbeihilfe der Länder nicht zu Protokoll zu geben, heute gäbe es ja Flatrates und die kosten ja nichts. Ungläubiges Staunen im gesamten Gerichtssaal und man könnte meinen einige Facepalms auf der Gegenseite gesehen zu haben.
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Ich fand RA Bölck hat den spezifischen Vorteil für den Beitragszahler schon versucht herauszufinden. Worin sollte der also genau bestehen? In der Möglichkeit des Empfangs? Das geht ohne Gerät nicht. Oder ist es die Möglichkeit diesen zu nutzen in dem man in die LRA Studios geht und das Programm dort nutzt, also faktisch als Publikum bei der Tagesschau sitzt?
Mann merkte deutlich, dass die Gegenseite alles versuchte das Argument des Empfangs nicht zu sehr auszubreiten, weil der ÖRR eben gar nicht sicherstellen kann, dass jeder das Programm in Gänze auch überhaupt empfangen kann. Dabei ging es konkret darum, dass laut Bölck der ÖRR sicherstellen muss, dass der Empfang auch gewährleistet wird. Das konnte der Rechtsgehilfe der ARD aus offensichtlich technischen Gründen nicht garantieren.
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Und wie sieht die Abkehr von einem Dogma aus? Habt ihr schon die richtige Strategie?
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Die Abkehr vom Dogma beginnt, wenn in den Köpfen der Dogmagläubigen klar wird, dass sie einem Dogma aufgesessen sind bzw. vom Ersteller/Erfinder des Dogmas benutzt (reingelegt) wurden und sowohl die Nichtdogmagläubigen wie auch die, die bisher darauf hereingefallen sind, zum Angriff übergehen - auf das Dogma und die Erfinder des Dogmas.
Nichts im positiven Sinne erwartet werden kann von denen, welche für das in die Welt setzten des Dogmas verantwortlich sind und/oder immens davon profitieren. Diese werden bis zum Schluss daran festhalten und gegen jeden vorgehen, der ihr Dogma angreift. Sie glauben zwar selbst nicht an dieses, wollen aber unter keinen Umständen auf ihre daraus entstehenden Vorteile verzichten. Menschen dieser Sorte werden immer so bleiben wie sie sind. Nimmt man ihnen ihre zu Unrecht und zum Schaden der Allgemeinheit erschlichenen Privilegien weg, suchen sie, sofern noch genügend Lebenszeit für sie übrig ist, nach neuen Wegen. Sie machen so weiter wie bisher. Es bedarf eines besonderen Charakterzuges, mit Dogmen die Mitmenschen zu täuschen. Dieser verschwindet nicht über nacht, nur weil das Dogma (verdienterweise) gekippt wurde.
Letztes muss aber das Hauptziel sein, da man die Menschen, welche sich auf Kosten der Allgemeinheit die Taschen gefüllt haben, eh nicht ändern kann. Wachsamkeit und kritisches Hinterfragen sind die einzigen Schutzmechanismen dagegen.
LG Peli
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Daraufhin entblödete sich Wienand (?) von den Rechtsbeihilfe der Länder nicht zu Protokoll zu geben, heute gäbe es ja Flatrates und die kosten ja nichts. Ungläubiges Staunen im gesamten Gerichtssaal und man könnte meinen einige Facepalms auf der Gegenseite gesehen zu haben.
Nach meiner Erinnerung war es Opa Dörr, der behauptete, ein Internet Anschluß würde mit Flatrate nichts kosten, ich kann mich aber irren.
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Es ist eigentlich egal wer solchen Unsinn von sich gibt. Es zeigt in jedem Fall, wie weit Menschen, die weitreichende Entscheidungen treffen können, sich von der Realität entfernt haben. Wer selbst keine Sorgen haben muss sich den nächsten Monat, die nächste Woche, den nächsten Tag sich schiere Grundbedürfnisse, von wohnen bis essen, nicht leisten zu können, wo der Kühlschrank immer voll ist, und so nicht man zum Luxus-Italiener geht, der hat nicht nur keine Ahnung von dem, wie der typische Bürger lebt, es interessiert ihn schlicht nicht. Man muss diese Leute, die arme Mitbürger auch gern als faul bezeichnen, als das betrachten, was sie sehr häufig sind: vom Staat in einem Maße allimentiert, wie es sich Hartz4er nicht mal erträumen können. Was kann man von solchen Leuten erwarten?
M. Boettcher
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So ist es. Das sind auch genau dieselben, die behaupten, dass es sich bei € 17,50 um einen geringen Betrag handelt, ohne die Verhältnismäßigkeit zu beachten. Man ignoriert einfach, dass es Bürger gibt, die weniger als € 300000,-- im Jahr verdienen.
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Der örR scheint mit Dogmen ja reichlich gesegnet zu sein.
Hiermit möchte ich ein weiteres prägnantes Dogma hinzugesellen.
Die so gern vom örR beschworene solidarische Beitragsgerechtigkeit entpuppt sich bei genauerem Hinschauen als weitere dogmatische Floskel, welche sich in schwindeligem Wohlgefallen auflöst. :)
siehe auch hierzu:
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,27497.msg174005.html#msg174005
Der von @Peli initierte Thread ist sicher noch ausbaufähig, mit Sicherheit lassen sich noch weitere verdummende Dogmen heraus kristallisieren.
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@Tereza:
An welcher Stelle bitte kritisiert A. M. den Zwangsbeitrag?
Das was BK A. M. im Jahr 2015 sagte, wurde fleißig von Moderator "karlsruhe" in diesem Beitrag festgehalten: https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,14489.msg98479.html#msg98479.
@karlsruhe: Besten Dank für die wertvolle Arbeit, ich musste mir keine Mühe machen, überhaupt irgendetwas aufzuschreiben.
Und der sehr gute Ansatz hier im Forum war/ist, der Text kann für Widersprüche sowie Klageschriften benutzt werden.
Ja, auch m. E. ist A. M. Teil des Problems. Dialoge über den örR traut sie sich jedenfalls immer noch nicht anzunehmen (siehe bspw. https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,19159.msg124348.html#msg124348).
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Welchen Vorteil gegenüber welchen Personen auch immer besteht ist bis heute weder gesetzlich noch logisch bewiesen.
Thema Vorzugslast oder Steuer