Sollten die Herren in Karlsruhe wirklich so tumb sein, sich zu denken, was sie (und den Heiligen Deutschen Staatsfunk) denn u. a. der EuGH angehe? Man weiß es natürlich nicht - im schlimmsten Fall haben die "Schwarzseher" im obigen Thread womöglich ja recht, dass das Rennen bereits gelaufen sei, und bei den Buhrows, Metzgers, Belluts und den JUSTITIAREN (& Justitiösen) bereits die dann natürlich von den Zwangszahlungen der Bürger bezahlten Sektkorken knallen.
Aber man überlege sich doch andererseits folgendes: Im Grunde liegen doch alle Argumente (bzw. "Argumente") seit Jahr & Tag auf dem Tisch, & ist - dabei denkt man natürlich an die vom BVerfG angeforderte Stellungnahme u. a. der Landtage - seither etwas dezidiert *Neues* dazugekommen, womit irgendwie "nachgewiesen" (also wie bei den Winkeladvokaten in Robe der Verwaltungsgerichte herbeigeschwurbelt) werden könnte, dass 2 + 2 eben doch = 3 ergibt (bzw. zu ergeben hat), bzw. sozusagen weiter gefälligst das geozentrische Weltbild zu gelten hat, damit der ÖRR weiter 8 Mrd. € pro Jahr zum Verbraten und Füllen der Pensionskasse hat? Nein - die haben sich gedrückt und doch einfach nur diesen Medienrechtsfuzzi namens Dörr den ganzen alten Scheiß nochmal wiederkäuen und wieder aufwärmen lassen? Die Argumente der Klagenden hingegen müssen nicht weiter ausgeführt werden, da braucht es kein Geschwurbel.
Wenn der Herr Huber nun im ersten Teil des im Forum verlinkten Tagesspiegel-Artikels die Einlassungen des Herrn Kirchhof Zwo richtig berichtet hat - und davon kann man wohl ausgehen - dann tauchen doch da genau die potentiell virulenten Punkte auf, insbsd. was die u. U. erfolgende Einstufung des sogenannten Rundfunkbeitrags als verdeckte und damit verfassungswidrige Steuer anlangt.
Insofern wäre doch auch ebensogut eine andere Auslegung möglich, weshalb der zweite Anhörungstag gestrichen wurde?
Abgesehen davon, dass ja noch jede Menge weiterer Verfassungsbeschwerden zu bearbeiten sind, bzw. ggf. der EuGH anderer Meinung ist - wenn das BVerfG tatsächlich das Ganze offensichtlich entgegen aller Rechtsstaatlichkeit und Rechtmäßigkeit trotzdem absegnen würde, würde die Zahl der Verweigerer bestimmt nur noch zunehmen.