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Autor Thema: Bundesverfassungsgericht – Zweiter Anhörungstag fällt aus  (Gelesen 11081 mal)

  • Administrator
  • Beiträge: 5.121
  • #GEZxit
    • Online-Boykott – Das Portal gegen die jetzige Art des öffentlich-rechtlichen Rundfunks und dessen Finanzierung
Kurze Info: Wir haben alles heute an einem Tag durchgezogen. Morgen finden keine Anhörungen mehr statt. Später mehr.


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sin

Ist das gut oder schlecht?


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  • Beiträge: 244
schlecht  :-X


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Ich denke auch, dass es schlecht ist.

Morgen wird die ARD frohlocken und jubilieren, und gestärkt durch das bestellte Urteil wird man in Bälde öffiziell eine Erhöhung dieser "demokratischen" Abgabe beantragen.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 03. Juni 2018, 00:22 von Bürger«

  • Beiträge: 1.334
  • bye offiz nicht "deutsch genug" angek Abschiebung
Ist das gut oder schlecht?

Ja, denke auch ->
leider eher schlecht.

Die Seriositäts-Heuchelei haben die also nur einen Tag ausgehalten.

Das "Entscheidungs-Ergebnis" steht dann wohl schon fest.

Nur die Begründung scheint denen noch Schwierigkeiten zu bereiten.

Aber die werden es ja auch nicht schaffen können, den Rundfunkbeitrag schönzureden.
Weil es eben keine logischen und nachvollziehbaren Gründe dafür gibt.

Das wird, befürchte ich, nun das viertinstanzliche Schandurteil für den Zwangsbeitrag.

(Wir sollten uns wohl am Besten schon mal auf die Finalverfahrens-Spendenbereitschaft (EGMR) einstellen.)

Markus



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fox

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Ich glaube, die brauchen den 2. Tag um zu überlegen, mit welchen juristischen Tricks das Zwangssystem erhalten werden kann. >:D


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  • Beiträge: 721
 Kirchhof hat so kurz vor seiner Pension keine Lust mehr  ::)


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21 Millionen BS Mahnmaßnahmen (s. Jahresbericht 2016 GEZ/Beitrags"service" S. 25)+Millionen zähneknirschend zahlende ARD/ZDF&Co Nichtnutzer nicht berücksichtigt. Immer mehr wehren sich, u.a. gegen zwangsfinanzierte, unverschämte örRenten: z.B. 22952 (!) Euro Pension (monatlich, nicht jährlich) für T*m B*hrow/WDR u. weigern sich, so etwas in lebenslänglichen Zwangsraten à 17,50 (=ca. 13000 EUR!) mitzufinanzieren. Zahlst Du noch oder verteidigst Du schon Deine Grundrechte?

o
  • Beiträge: 453
  • bislang 500€ der Zahlung verweigert
Wird halt weiterhin nicht gezahlt.


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Ich konsumiere nicht, ergo bezahle ich auch nicht. --> seit 2008 rundfunklos glücklich und noch nie bezahlt.

  • Beiträge: 197
  • Zwangsbeitrag = Diktatur pur
Die Zeichen sind wieder mal eindeutig und im Sinne des Zwangssystems:
1. Kirchhof entscheidet über Kirchhofs Gutachten.
2. Und nun gibt es keinen zweiten Tag für Anhörungen wie es eigentlich ursprünglich geplant war.

Es lebe die Gerechtigkeit in Bananenrepublik Zwangsbeitragsland.


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Möge die Macht des Grundgesetzes Zwangsbeitrags-Imperien stürzen.

  • Beiträge: 979
  • So hatten sie es sich auch diesmal wieder gedacht.
Sollten die Herren in Karlsruhe wirklich so tumb sein, sich zu denken, was sie (und den Heiligen Deutschen Staatsfunk) denn u. a. der EuGH angehe? Man weiß es natürlich nicht -  im schlimmsten Fall haben die "Schwarzseher" im obigen Thread womöglich ja recht, dass das Rennen bereits gelaufen sei, und bei den Buhrows, Metzgers, Belluts und den JUSTITIAREN (& Justitiösen) bereits die dann natürlich von den Zwangszahlungen der Bürger bezahlten Sektkorken knallen.

Aber man überlege sich doch andererseits folgendes: Im Grunde liegen doch alle Argumente (bzw. "Argumente") seit Jahr & Tag auf dem Tisch, & ist - dabei denkt man natürlich an die vom BVerfG angeforderte Stellungnahme u. a. der Landtage - seither etwas dezidiert *Neues* dazugekommen, womit irgendwie "nachgewiesen" (also wie bei den Winkeladvokaten in Robe der Verwaltungsgerichte herbeigeschwurbelt) werden könnte, dass  2 + 2 eben doch = 3 ergibt (bzw. zu ergeben hat), bzw. sozusagen weiter gefälligst das geozentrische Weltbild zu gelten hat, damit der ÖRR weiter 8 Mrd. € pro Jahr zum Verbraten und Füllen der Pensionskasse hat? Nein - die haben sich gedrückt und doch einfach nur diesen Medienrechtsfuzzi namens Dörr den ganzen alten Scheiß nochmal wiederkäuen und wieder aufwärmen lassen? Die Argumente der Klagenden hingegen müssen nicht weiter ausgeführt werden, da braucht es kein Geschwurbel.

Wenn der Herr Huber nun im ersten Teil des im Forum verlinkten Tagesspiegel-Artikels die Einlassungen des Herrn Kirchhof Zwo richtig berichtet hat - und davon kann man wohl ausgehen - dann tauchen doch da genau die potentiell virulenten Punkte auf, insbsd. was die u. U. erfolgende Einstufung des sogenannten Rundfunkbeitrags als verdeckte und damit verfassungswidrige Steuer anlangt.

Insofern wäre doch auch ebensogut eine andere Auslegung möglich, weshalb der zweite Anhörungstag gestrichen wurde?

Abgesehen davon, dass ja noch jede Menge weiterer Verfassungsbeschwerden zu bearbeiten sind, bzw. ggf. der EuGH anderer Meinung ist - wenn das BVerfG tatsächlich das Ganze offensichtlich entgegen aller Rechtsstaatlichkeit und Rechtmäßigkeit trotzdem absegnen würde, würde die Zahl der Verweigerer bestimmt nur noch zunehmen.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 16. Mai 2018, 21:16 von Besucher«
"Es ist dem Untertanen untersagt, das Maß seiner beschränkten Einsicht an die Handlungen der Obrigkeit anzulegen." - v. Rochow

"Räsoniert, soviel ihr wollt und worüber ihr wollt, aber gehorcht!" - Dieser Wunsch Friedr. II. ist wohl der Masse immer noch (oder wieder) Musik in ihren Ohren...

"Macht zu haben, heißt, nicht lernen zu müssen" - Karl Werner Deutsch. Der muss unsere Anstalten & die dt. Verwaltungsgerichtsbarkeit gekannt haben.

  • Beiträge: 586
  • Status: Noch nie Rundfunkbeiträge bezahlt.
Moin.

hier zur Info noch die geplante Verhandlungsstruktur:

http://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2018/bvg18-031.html

Zitat
A. Einführung und Sachbericht

B. Einführende Stellungnahmen

C. Formelle Verfassungsmäßigkeit des Rundfunkbeitrags

D. Materielle Verfassungsmäßigkeit des Rundfunkbeitrags im privaten Bereich (Art. 3 Abs. 1 GG)

·         Relevanter Vorteil

·         Anknüpfung an den Inhaber der Wohnung

·         Beitragsbemessung Abhängigkeit von der Personenzahl

·         Zweitwohnung

E. Materielle Verfassungsmäßigkeit des Rundfunkbeitrags im „nicht-privaten“, insbesondere gewerblichen Bereich

·         Relevanter Vorteil

·         Anknüpfung an die Betriebsstätte

·         Anknüpfung an Dienstkraftfahrzeuge

·         Beitragsbemessung


http://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2018/bvg18-019.html

Zitat
Die Beschwerdeführer rügen insbesondere eine fehlende Gesetzgebungskompetenz der Länder zum Erlass der Umsetzungsgesetze zum 15. Rundfunkänderungsstaatsvertrag, da es sich bei dem Rundfunkbeitrag ihrer Ansicht nach um eine Steuer handelt. Zudem machen sie im Kern verschiedene Verstöße gegen den allgemeinen Gleichheitssatz geltend. So sei das vorliegende Beitragsmodell, bei dem der Rundfunkbeitrag unabhängig vom Vorhandensein von Empfangsgeräten erhoben werde, verfassungswidrig. Speziell hinsichtlich der Erhebung des Rundfunkbeitrags im privaten Bereich wird zudem gerügt, die Erhebung nur eines Rundfunkbeitrags für jede Wohnung unabhängig von der Anzahl der dort wohnenden Personen benachteilige Einpersonenhaushalte gegenüber Mehrpersonenhaushalten in einer Weise, die nicht mehr vor dem allgemeinen Gleichheitsrecht gerechtfertigt sei. Auch stelle es eine ungerechtfertigte Ungleichbehandlung dar, dass für Zweitwohnungen ein Rundfunkbeitrag erhoben werde, obwohl deren Inhaber nicht gleichzeitig in mehreren Wohnungen Rundfunk konsumieren könnten. Im Hinblick auf die Beitragserhebung im nicht-privaten Bereich wird sich der Senat unter anderem mit den Fragen auseinandersetzen, ob eine Entrichtung von zusätzlichen Beiträgen für zu nicht ausschließlich privaten Zwecken genutzte Kraftfahrzeuge verlangt werden kann und ob die degressiv gestaffelte Beitragserhebung nach der Anzahl der Beschäftigten einer Betriebsstätte verfassungskonform ist.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 16. Mai 2018, 22:36 von DumbTV«
-> Link zur aktuellen Situation einer fiktiven Person F

-> Link zur fiktiven 60-seitigen Klagebegründung einer fiktiven Person F

Die Freiheit des Menschen liegt nicht darin, dass er tun kann, was er will, sondern dass er nicht tun muss, was er nicht will.

P

P

  • Beiträge: 141
Ist das gut oder schlecht?
Weder noch natürlich.

In jedem Fall ist es im Moment verfrüht, in dieser Sache auf das Bundesverfassungsgericht zu hauen. Das kann man machen, wenn das Urteil negativ ausfällt. Das wissen wir jetzt noch nicht.


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  • Beiträge: 984
Ich warte jetzt in Ruhe auf das Urteil - so wie auch das OLG Hamburg.

Es gibt gute Argumente für die Verfassungswidrigkeit des Treibens der Länder und ihrer ÖR-Anstalten. Diese Argumente sind bereits in den Schriftsätzen ausführlich vorgetragen worden. Es verändert an der Sachlage nichts, wenn die Parteien lange reden, ohne dass sich substanziell etwas Neues ergibt oder ein Vergleich gefunden werden kann. 


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  • Beiträge: 403
[...]
Wenn der Herr Huber nun im ersten Teil des im Forum verlinkten Tagesspiegel-Artikels die Einlassungen des Herrn Kirchhof Zwo richtig berichtet hat - und davon kann man wohl ausgehen - dann tauchen doch da genau die potentiell virulenten Punkte auf, insbsd. was die u. U. erfolgende Einstufung des sogenannten Rundfunkbeitrags als verdeckte und damit verfassungswidrige Steuer anlangt.
[...]

Dann wäre da aber auch noch ein sog. News-Ticker, welcher bereits heute um 14:14 Uhr etwas andere (alternativen) "Fakten" verbreitete.

Siehe hierzu unter
GEZ-Urteil im News-Ticker
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,27446.msg172512.html#msg172512


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 03. Juni 2018, 00:25 von Bürger«
Vielleicht wären wir zusammen in der Lage,
uns von diesen alten Zwängen zu befreien.
Oder ist die Welt für jetzt und alle Tage,
viel zu wahr, viel zu wahr um schön zu sein?

  • Beiträge: 695
  • Schweigst du noch oder klagst du schon?
Wenn man viele Gäste einlädt und die Hälfte nicht kommt, ist man schnell durch.

Gibt es eigentlich eine Übersicht über die Sprecher der verschiedenen Institutionen, die eingeladen wurden, damit man sich einen Überblick über die Redner verschaffen kann?

Hat der Bund der Steuerzahlen in der Verhandlung z. B. Stellung genommen?


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 03. Juni 2018, 00:26 von Bürger«
Ein öffentlich-rechtlicher Rundfunk, der nur finanzierbar ist, wenn Menschen ihre Grundrechte verlieren, gehört abgeschafft.

Volksbegehren in Nordrhein-Westfalen zum Demokratieförderungsgesetz
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=30210.0
Anfechtungsklage zur Verletzung der Gedanken- und Meinungsfreiheit
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=36923.0
Beschwerden bei Menschenrechtsorganisationen (AI-Vorlage)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,28412.0.html#msg182044

 
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