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Autor Thema: Gegner der Rundfunkgebühr lehnen Verfassungsrichter wegen Befangenheit ab  (Gelesen 55754 mal)

K
  • Beiträge: 2.239
Herr Paul Kirchhof ist nicht direkt Verfahrensbeteiligter, wenn man darunter das Gerichtsverfahren verstehen will. [..]

Es geht um das Gerichtsverfahren. Um nichts anderes. "Man" kann da nichts anderes darunter verstehen oder (hinein)interpretieren.
Ob und wem das jetzt schmeckt und ob das ein "Gschmäckle" hat und ob es morgen regnet oder schneit: egal.

Nachzulesen im https://dejure.org/gesetze/BVerfGG/18.html


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"Deutschland, unendlich viele (ok: 16) Bundesländer. Wir schreiben das Jahr 2023. Dies sind die Abenteuer abertausender ÖRR-Nichtnutzer, die sich seit nunmehr 10 Jahren nach Beitragseinführung immer noch gezwungen sehen Gesetzestexte, Urteile usw. zu durchforsten, zu klagen, um die Verfassungswidrigkeit u. die Beitragsungerechtigkeit zu beweisen. Viele Lichtjahre von jeglichem gesunden Menschenverstand entfernt müssen sie sich Urteilen unterwerfen an die nie zuvor je ein Mensch geglaubt hätte."

c
  • Beiträge: 873
Es ist eine Frage der Ethik, der Integrität und der Moral. Sich an den Buchstaben des Gesetzes langzuhangeln und mittels Spitzfindigkeiten aus der Affäre zu ziehen, ist äußerst billig. Für das Gericht und das Ansehen des Rechtsstaats ist es mehr als peinlich.


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  • Beiträge: 197
  • Zwangsbeitrag = Diktatur pur
Man erzähle mir nicht, dass er unzweifelhaft Nicht-Beteiligter an der Einführung des Gesetzes ist, wenn auch mittelbar. Er hat faktisch dem Gesetz die höheren Weihen der Verfassungskonformität attestiert, auch wenn dieses erst hinterher ausformuliert wurde.

Sehe ich genauso.

Ich finde, das BVerfG setzt mit der heutigen Entscheidung das radikale Vorgehen der Verwaltungsgerichte fort: Der RBStV, und alles was dazu gehört, ist sakrosankt, unantastbar! Radikaler können Urteile nicht fallen.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 03. Mai 2018, 23:50 von jedi_ritter«
Möge die Macht des Grundgesetzes Zwangsbeitrags-Imperien stürzen.

d

denyit

Ich denke Mal der Prof. Koblenzer ist schlau genug, um sowas einzuschätzen. ;-) Die Diskussion hier ist daher eher belanglos.

Interessant wird es wenn mit einer Stimme Mehrheit die Konformität abgesegnet wird und dies Raum für Konspirationstheorien öffnet. ;-)

Was ich selbst vom BVerfG erwarte ist eine "sinnvolle" Argumentation (im ggs. zum BVerwG). Und es ist mir persönlich egal ob mit oder ohne Herrn K.


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M
  • Beiträge: 112
Ich finde, das BVerfG setzt mit der heutigen Entscheidung das radikale Vorgehen der Verwaltungsgerichte fort: Der RBStV, und alles was dazu gehört, ist sakrosankt, unantastbar! Radikaler können Urteile nicht fallen.

Welche Entscheidung heute?


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  • Beiträge: 1.334
  • bye offiz nicht "deutsch genug" angek Abschiebung
Ich finde, das BVerfG setzt mit der heutigen Entscheidung das radikale Vorgehen der Verwaltungsgerichte fort:

Welche Entscheidung heute?

Das BVerfg nennt diese "Entscheidung" ja 1 BvR 745/17 bzw. 1 BvR 981/17.
( Quelle: https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2018/bvg18-030.html )

Pers. würde ich die "Entscheidung" aber eher betiteln mit:
Bruderliebe darf Menschenrechte aushebeln.

Oder aber sogar:
Der kleine Bruder will doch auch mal einen a.D.-Auftrag für ein ARDZDFDR-Gutachten bekommen. Lassen wir ihn sich empfehlen!
(Es ist schließlich genug Rundfunkbeitragsgeld für die ganze Familie da....)



Markus


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 04. Mai 2018, 09:16 von unGEZahlt«

  • Beiträge: 1.193
  • „Wie der Herr, so`s Gescherr“
"Man" kann da nichts anderes darunter verstehen oder (hinein)interpretieren.

Ohhhhh, das ist aber nun wirklich „starker Tobak“. :o

„Die Deutsche Verwaltungsgerichtsbarkeit“ interpretiert in ihren Beschlüssen und Urteilen zum RBStV aber genau diese „konfusen Auslegungen der Normen“.
Ein  fiktive Person denkt, dass man(n) Frau hier in diesem Thread durchaus nach „konfusen Auslegungen der Normen“ für die anhängigen Beschwerden zum RBStV beim BVerfG „diskutieren und informieren" darf.
 >:D


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Jetzt das Kinderlied: Drah`di net um, oh, oh, oh schau, schau, der ÖR geht um, oh, oh, oh er wird di anschau`n und du weißt warum, die Lebenslust bringt di um, alles klar Herr Justiziar? OVG Saarlouis Beschluß vom 10.11.2016 1 D 230/16, Urteil AZ: 6 K 2043/15 https://recht.saarland.de/bssl/document/MWRE170006268 , Urteil AZ: 6 K 2061/15 VG des Saarlandes (https://filehorst.de/d/cnqsyhgb)

  • Beiträge: 2.624
  • Ersatzmaßstab Wohnung: das BVerfG erklärt die Welt
Es geht um das Gerichtsverfahren. Um nichts anderes. "Man" kann da nichts anderes darunter verstehen oder (hinein)interpretieren.
Ob und wem das jetzt schmeckt und ob das ein "Gschmäckle" hat und ob es morgen regnet oder schneit: egal.

Nachzulesen im https://dejure.org/gesetze/BVerfGG/18.html

1. habe ich darauf hingewiesen, dass Paul Kirchhof nicht Beteiligter am Gerichtsverfahren ist. Das Gesetz wird daher formal beachtet.
2. nenne ich es betriebsblind, wenn man sich an Formalien entlang hangelt um Unbefangenheit zu behaupten, nicht festzustellen.

Ich habe aufgezeigt, was auch jedem Richter des BVerfG bekannt ist, nämlich dass die verfassungsrechtliche Absicherung der Gesetzesmacher durch den Bruder des Vorsitzenden der urteilenden Kammer vorgenommen wurde. Und das war seitens der Auftraggeber eindeutig mit Absichten für ein mögliches Verfahren vor dem BVerfG verbunden. Wer diese Verbindung in Abrede stellt ist entweder ein Dummkopf oder ein Lügner.
Ein anständiger Mensch würde sich bei dieser Konstellation, ein Richter urteilt mittelbar über die Arbeit eines engen Verwandten, selbst aus dem Verfahren ausklinken, schon um dem Verdacht einer Befangenheit zu begegnen und Zweifeln am Urteil vorzubeugen. Die wären nämlich auch dann vorhanden, wenn z. B. bekannt wäre, dass die beiden Brüder Kirchhof sich spinnefeind sind. Wenn sich der Richter am Bundesverfassungsgericht Kirchhof anders verhält, dann denke ich mir meinen Teil und fühle mich wieder einmal in meinem (Vor-)Urteil zu Richtern im Allgemeinen und dem Bundesverfassungsgericht im Besonderen bestätigt.
Die Richter am BVerfG sind weniger unabhängig als man denkt. Fast 50% der Richter sind nicht auf dem im Grundgesetz vorgeschriebenen Weg gewählt, sondern über einen Kungelrunde bestimmt worden. Bei einigen, wie dem ehemaligen Ministerpräsidenten des Saarlandes Müller, darf man die fachliche Qualifikation bezweifeln. Gerade bei Müller ist zudem der Wechsel von der Führung eines Bundeslandes ans höchste Gericht schon an sich anrüchig. Die Richterin Baer beschäftigt sich in ihren Werken und ihrer Forschung mit feministischer Rechtswissenschaft. Also mit Kokolores! Eine feministische Rechtswissenschaft gibt es so wenig, wie es eine feministische Physik oder eine andere feministische Wissenschaft gibt. Wer Sachentscheidungen vom Chromosomensatz abhängig macht ist, außer in medizinischen Berufen, nicht ernst zu nehmen.

M. Boettcher


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Ken Je(b)sen, Betreiber von KenFM, soll "politische Entfremdung" betreiben und "unwahre Verschwörungstheorien" verbreiten. Daher beobachtet ihn der sogn. Verfassungsschutz. Würden die "Verschwörungspraktiker" dieses Dienstes ihren Maßstab an den öffentlich-rechtlichen Rundfunk und Publikationen von der BILD-Zeitung bis zum Magazin SPIEGEL anlegen, in Deutschland bliebe kein Medium unbeobachtet. So schnell wird in Deutschland zum Staatsfeind, der nicht mit dem Strom schwimmt.

  • Moderator
  • Beiträge: 3.158
  • Das Ende des Rundfunkzwangsbeitrags naht!
Schweinbar geht es nicht nur im die Beziehung zu einem direkten Beteiligten, wäre doch dann die dienstliche Stellungnahme gar nicht nötig gewesen.

In einer Familie,
in der die Juristerei vorherrschendes Thema ist,
über die Rundfunkabgabe schon einige Urteile erstellt wurden,
der Bruder selbst Richter des Bundesverfassungsgerichts in Karlsruhe war,
der Bruder ein Hauptgutachten zum Rundfunkbeitrag für die direkten Beteiligten erstellt hat (somit eigentlich  indirekt ein Beteiligter des Verfahrens wäre),
sowie eine mögliche Verfassungswidrigkeit in Sachen Rundfunkbeitrag Konsequenzen für das Ansehen des Bruders haben könnte,
in dieser Familie soll angeblich nie über das Thema Rundfunkbeitrag gesprochen oder diskutiert worden sein? ???

Man darf gespannt sein, welche Wellen das Thema am 16/17. Mai noch schlagen wird  8)


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GANZ DEUTSCHLAND WIRD VON EINEM ZWANGSBEITRAG IN ANGST UND SCHRECKEN VERSETZT. GANZ DEUTSCHLAND? NEIN! EINE GROSSE ANZAHL VON UNBEUGSAMEN BÜRGERINNEN UND BÜRGERN IN DIESEM LAND HÖRT NICHT AUF DEM ZWANGSBEITRAG WIDERSTAND ZU LEISTEN.

K
  • Beiträge: 2.239
[..]
2. nenne ich es betriebsblind, wenn man sich an Formalien entlang hangelt um Unbefangenheit zu behaupten, nicht festzustellen.

[..]
Ein anständiger Mensch würde sich bei dieser Konstellation, ein Richter urteilt mittelbar über die Arbeit eines engen Verwandten, selbst aus dem Verfahren ausklinken, schon um dem Verdacht einer Befangenheit zu begegnen und Zweifeln am Urteil vorzubeugen. Die wären nämlich auch dann vorhanden, wenn z. B. bekannt wäre, dass die beiden Brüder Kirchhof sich spinnefeind sind. Wenn sich der Richter am Bundesverfassungsgericht Kirchhof anders verhält, dann denke ich mir meinen Teil und fühle mich wieder einmal in meinem (Vor-)Urteil zu Richtern im Allgemeinen und dem Bundesverfassungsgericht im Besonderen bestätigt.
[..]

Da bin ich ja ganz bei Dir:
Die 7 Richter haben sich an den Buchstaben des § 18 BVerfGG entlanggehangelt: sie konnten demnach Ferdi nicht ausschliessen.

Der einzige der sich elegant "mit Anstand" hätte ausklinken können ist Ferdi selbst. Hat er aber nicht.
Augenscheinlich ziehen alle in der Familie Kirchhof die Hosen mit der Beißzange an oder - wie Du schon erwähntest - sind sie sich "spinnefeind" und dies würde dann tatsächlich stimmen:
Zitat
Vizepräsident Kirchhof hat unter dem 18. April 2018 eine dienstliche Stellungnahme abgegeben. Er habe sich zur Frage der Verfassungsmäßigkeit des Rundfunkbeitrags weder öffentlich noch innerhalb der Familie jemals geäußert, geschweige denn darüber diskutiert. Es liege ihm fern, aus familiärer Bindung eine bestimmte verfassungsrechtliche Sichtweise einzunehmen.
Aber egal wie - wir müssen dies (ob es uns passt oder nicht) nun erstmal so hinnehmen und können nur zuwarten.
Diskussionen darüber sind "für die Katz'".

Gruß
Kurt


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 04. Mai 2018, 11:49 von Kurt«
"Deutschland, unendlich viele (ok: 16) Bundesländer. Wir schreiben das Jahr 2023. Dies sind die Abenteuer abertausender ÖRR-Nichtnutzer, die sich seit nunmehr 10 Jahren nach Beitragseinführung immer noch gezwungen sehen Gesetzestexte, Urteile usw. zu durchforsten, zu klagen, um die Verfassungswidrigkeit u. die Beitragsungerechtigkeit zu beweisen. Viele Lichtjahre von jeglichem gesunden Menschenverstand entfernt müssen sie sich Urteilen unterwerfen an die nie zuvor je ein Mensch geglaubt hätte."

  • Beiträge: 721
Es scheint noch mehr Mitglieder im Kirchhof-Richter-Clan zu geben, die als juristische Entscheider in höchsten Ämtern unmittelbar mit Rundfunkgebührenrecht zu tun haben. Es geht um Else Kirchhof, verh. mit Ferdinand Kirchhof, Ihres Zeichens seit 2004 Vizepräsidentin am Verwaltungsgericht Stuttgart   :o :

18.11.2004
Neue Vizepräsidentin am Verwaltungsgericht Stuttgart
Zitat
Nun ist Frau Dr. Else Kirchhof an das Verwaltungsgericht Stuttgart zurückgekehrt. Seit November 2004 führt sie - auch insoweit als Nachfolgerin von Stefan Kuntze - den Vorsitz der 3. Kammer, die insbesondere für Fahrerlaubnissachen, Luftrecht, verkehrsrechtliche Planfeststellungen und Genehmigungen nach dem Luftverkehrsgesetz, Rundfunkgebührenrecht und Baurecht zuständig ist.

Quelle / siehe auch:
http://www.vgstuttgart.de/pb/,Lde/1220276/?LISTPAGE=1220268


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 04. Mai 2018, 19:02 von DumbTV«
21 Millionen BS Mahnmaßnahmen (s. Jahresbericht 2016 GEZ/Beitrags"service" S. 25)+Millionen zähneknirschend zahlende ARD/ZDF&Co Nichtnutzer nicht berücksichtigt. Immer mehr wehren sich, u.a. gegen zwangsfinanzierte, unverschämte örRenten: z.B. 22952 (!) Euro Pension (monatlich, nicht jährlich) für T*m B*hrow/WDR u. weigern sich, so etwas in lebenslänglichen Zwangsraten à 17,50 (=ca. 13000 EUR!) mitzufinanzieren. Zahlst Du noch oder verteidigst Du schon Deine Grundrechte?

K
  • Beiträge: 2.239
was hat das mit dem Eingangsthema zu tun?
Zudem ist die "Meldung" falsch/überholt:

Zitat

Vizepräsidentin Kirchhof zur Senatsvorsitzenden ernannt


Datum: 16.04.2007

Kurzbeschreibung: Die Vizepräsidentin des Verwaltungsgerichts Stuttgart, Dr. Else Kirchhof, wurde heute vom Ministerpräsidenten des Landes Baden-Württemberg zur Vorsitzenden Richterin am Verwaltungsgerichtshof (VGH) in Mannheim ernannt.
Quelle: http://vghmannheim.de/pb/,Lde/1214536/?LISTPAGE=1214448


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P
  • Beiträge: 377
Wer von Euch glaubt auch, dass sowohl das Urteil wie auch dessen Begründung schon seit Längerem feststehen ?

LG Peli

Edit "Markus KA":
Bitte das im Moment spekulative Thema „Urteil“
in diesem Thema nicht weiter vertiefen, das da lautet:
„Gegner der Rundfunkgebühr lehnen Verfassungsrichter wegen Befangenheit ab“.
Danke für das Verständnis und die zukünftige konsequente Berücksichtigung.



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  • IP logged  »Letzte Änderung: 04. Mai 2018, 12:36 von Markus KA«

f

faust

... über Befangenheit kann man bis zu einem gewissen Grade spekulieren - FAKT ist jedoch:

Das BVerfG  MUSS  bei seinen Entscheidungen auch und vor allem die (langfristigen) gesamtgesellschaftlichen Konsequenzen im Auge haben (... "damit a Rua is", wie der Bayer sagt).

Und die haben sich verändert, denn es sitzt - unsichtbar - ein weiterer mächtiger Kläger mit im Raum: die AfD.
Das muss man nicht mögen - natürlich nicht. Aber es gibt diesen doofen Satz: Der Feind meines Feindes ist mein Freund.


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Für die aktuell - noch gut funktionierenden - Seilschaften in Politik und Justiz ist die AfD noch nicht mächtig genug. Die Banane für "Bananenrepublik", welche an das Bundesverfassungsgericht nach dem Urteil geht, ist quasi schon verpackt. Die Begründung für die Nichtablehnung mag zwar juristisch noch in Ordnung sein, an der "Verbrüderung" ändert dies gar nichts. Man sieht es dort nicht einmal im Ansatz als notwendig an, dieses Thema sensibel anzugehen.     

Ich sehe das mittlerweile sehr pragmatisch; wenn man uns Bürger weiter so in´s Leere laufen lässt, ist die Einstellung" wenn ihr uns fallen lässt, dann machen wir dasselbe mit Euch" mehr als aktzeptabel.

Der Hauptgrund für die Erschaffung des Öffentlich Rechtlichen Rundfunks nach dem Krieg (und mit ausschließlicher Genehmigung der Allierten und deren Geheindienste) war der Wunsch nach Kontrolle und Manipulation. Der Bezug auf das Dritte Reich ist nur die nach Außen dienende Argumentationsschale. Wer sich die Vorträge von Rainer Mausfeld aufmerksam ansieht merkt sehr schnell, dass ganz besonders beim Thema ÖRR nichts dem Zufall überlassen wird. An Recht und Rechtsprechung glaube ich hier nicht. Man "darf" in die Verfahren gehen, mehr aber auch nicht.
Genauso so wie man "wählen darf".
Dass mit Herrn Dr. Sprießler ein Richter an einem Landgericht sich gegen diese Systemwillkür zu Wehr setzt, war ganz sicher nicht eingeplant. Am ehesten traue ich noch dem EUGH etwas zu, da der Abstand zu unserem Filz hier doch deutlich größer ist.

LG Peli 


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