Es geht um das Gerichtsverfahren. Um nichts anderes. "Man" kann da nichts anderes darunter verstehen oder (hinein)interpretieren.
Ob und wem das jetzt schmeckt und ob das ein "Gschmäckle" hat und ob es morgen regnet oder schneit: egal.
Nachzulesen im https://dejure.org/gesetze/BVerfGG/18.html
1. habe ich darauf hingewiesen, dass Paul Kirchhof nicht Beteiligter am Gerichtsverfahren ist. Das Gesetz wird daher formal beachtet.
2. nenne ich es betriebsblind, wenn man sich an Formalien entlang hangelt um Unbefangenheit zu behaupten, nicht festzustellen.
Ich habe aufgezeigt, was auch jedem Richter des BVerfG bekannt ist, nämlich dass die verfassungsrechtliche Absicherung der Gesetzesmacher durch den Bruder des Vorsitzenden der urteilenden Kammer vorgenommen wurde. Und das war seitens der Auftraggeber eindeutig mit Absichten für ein mögliches Verfahren vor dem BVerfG verbunden. Wer diese Verbindung in Abrede stellt ist entweder ein Dummkopf oder ein Lügner.
Ein anständiger Mensch würde sich bei dieser Konstellation, ein Richter urteilt mittelbar über die Arbeit eines engen Verwandten, selbst aus dem Verfahren ausklinken, schon um dem Verdacht einer Befangenheit zu begegnen und Zweifeln am Urteil vorzubeugen. Die wären nämlich auch dann vorhanden, wenn z. B. bekannt wäre, dass die beiden Brüder Kirchhof sich spinnefeind sind. Wenn sich der Richter am Bundesverfassungsgericht Kirchhof anders verhält, dann denke ich mir meinen Teil und fühle mich wieder einmal in meinem (Vor-)Urteil zu Richtern im Allgemeinen und dem Bundesverfassungsgericht im Besonderen bestätigt.
Die Richter am BVerfG sind weniger unabhängig als man denkt. Fast 50% der Richter sind nicht auf dem im Grundgesetz vorgeschriebenen Weg gewählt, sondern über einen Kungelrunde bestimmt worden. Bei einigen, wie dem ehemaligen Ministerpräsidenten des Saarlandes Müller, darf man die fachliche Qualifikation bezweifeln. Gerade bei Müller ist zudem der Wechsel von der Führung eines Bundeslandes ans höchste Gericht schon an sich anrüchig. Die Richterin Baer beschäftigt sich in ihren Werken und ihrer Forschung mit
feministischer Rechtswissenschaft. Also mit Kokolores! Eine
feministische Rechtswissenschaft gibt es so wenig, wie es eine
feministische Physik oder eine andere
feministische Wissenschaft gibt. Wer Sachentscheidungen vom Chromosomensatz abhängig macht ist, außer in medizinischen Berufen, nicht ernst zu nehmen.
M. Boettcher
Ken Je(b)sen, Betreiber von KenFM, soll "politische Entfremdung" betreiben und "unwahre Verschwörungstheorien" verbreiten. Daher beobachtet ihn der sogn. Verfassungsschutz. Würden die "Verschwörungspraktiker" dieses Dienstes ihren Maßstab an den öffentlich-rechtlichen Rundfunk und Publikationen von der BILD-Zeitung bis zum Magazin SPIEGEL anlegen, in Deutschland bliebe kein Medium unbeobachtet. So schnell wird in Deutschland zum Staatsfeind, der nicht mit dem Strom schwimmt.