Auge um Auge, Zahn um Zahn.
Wie du mir so ich dir.
Der liebe BS betreibt ja so allerlei Schindluder, und passenderweise ändert sich gerade der Datenschutz (
https://dsgvo-gesetz.de/)
Betroffen sind alle, die automatisiert personenbezogene Daten verarbeiten, also vor allem Unternehmen und Selbständige – aber auch das elektronische Mitgliederverzeichnis eines Vereins fällt schon unter die DSGVO.
Sicher fällt auch der Beitragsservice darunter, von dem man eigentlich nicht so genau weiß, was er ist:
Der Beitragsservice ist eine Gemeinschaftseinrichtung von ARD, ZDF und Deutschlandradio mit dem Auftrag, den Rundfunkbeitrag einzuziehen. Damit in diesem Zusammenhang die höchsten Datenschutzkriterien für Ihre persönlichen Daten gewährleistet werden können, betreibt der Beitragsservice ein eigenes Rechenzentrum und hat eine eigene Datenschutzbeauftragte.
https://www.rundfunkbeitrag.de/der_rundfunkbeitrag/beitragsservice/index_ger.htmlSo, nun der diabolische Gedanke des finsteren Helden Jason Bourne:
Die tödlichste Kugel ist die aus deiner eigenen Waffe.
Noch umfassender als bisher müssen Bürger darüber informiert werden, welche Daten in welcher Form über sie gespeichert sind – und wie diese verwendet werden. Neu eingeführt wird mit der DSGVO beispielsweise auch ein "Recht auf Vergessen werden", das Bürger in bestimmten Fällen einfordern können, und dass strenge Datenschutzeinstellungen in Zukunft der Standard sein müssen. Das "Recht auf Datenübertragbarkeit" sichert Verbrauchern insbesondere bei digitalen Diensten wie Apps die Möglichkeit, ihre Daten von einem Anbieter zum nächsten mitzunehmen.
Wichtig sind die verschärften Dokumentations- und Rechenschaftspflichten: Hat etwa ein Nutzer oder Kunde seine ausdrückliche Zustimmung dazu gegeben, dass seine Daten gespeichert und verwendet werden dürfen? In diesem Fall muss das ein Betrieb nachweisen können. Wie personenbezogene Daten verarbeitet werden, wer darauf Zugriff hat und wie die Daten geschützt werden, müssen Unternehmen mit der DSGVO in einem "Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten" festhalten. Nötig ist dieses zum Beispiel, wenn ein Betrieb Personalakten elektronisch verwaltet oder eine Kundendatei führt. Über die Anforderungen, etwa an die technische Umsetzung, herrscht noch an vielen Stellen Unklarheit. Künftig ist es zudem noch wichtiger, Daten nur zweckgebunden zu verwenden: Hat ein Kunde etwa seine E-Mail-Adresse nur für einen Newsletter zur Verfügung gestellt, darf diese auch nur dafür verwendet werden und nicht für andere Zwecke.
Die DSGVO räumt Nutzern auch die Möglichkeit ein, zivilrechtlich Schadensersatz bei einem Unternehmen geltend zu machen, wenn es gegen die neuen Regeln verstößt.
So, kommen wir zum Punkt:
Ich werde meine Rechte nach DSGVO vom Beitragsservice einklagen bzw. dessen Nachweis verlangen und den BS wegen des Datenschutzverstoßes abmahnen.
Ich habe niemals meine Einwilligung gegeben, meine Daten an den BS weiterzugeben.
Ausserdem werde ich von meinem "Recht auf Vergessen werden" Gebrauch machen.
Eine Flut an Schreiben für jedes eingehende Mailing sollte dem BS enorme Schwierigkeiten bereiten, etwaige Verstöße kann man abmahnen.
Bei einem Verstoß halte ich eine Summe von 17,50€ per Monat für eine sinnvolle Größe.
Nicht vergessen: Den Rundfunkbeitrag "schuldet" man der Landesrundfunkanstalt,
eine Datenweitergabe an eine Institution namens Beitragsservice ist sicher nicht satenschutzgemäß.
Ich freue mich auf Meinungen und Mitstreiter!
Das Thema kann und soll ausgebaut werden.
Edit "Bürger":
Siehe bitte auch aktuelles tangierendes Thema unter
neue homepage (und Video): "Abmelden TV: Stoppt den GEZ-Datenwahnsinn"
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,27375.0.html
einschl. der Hinweise u.a. auch unter
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,27375.msg172183.html#msg172183
Danke für das Verständnis und die Berücksichtigung.