Die Kommunikation mit dem EMA ergab, dass ich mich an die übergeordnete Dienststelle wenden soll.
Die Kommunikation mit der SAKD ergab, dass ich mich an das Sächsische Staatsministerium des Innern wenden soll.
Wenn da das Innenministerium mitredet, dann ist doch der Rundfunk nimmermehr staatsfern.
Im Nachbarthread ist das Lieferkonzept - Bestandsdatenübermittlung der Meldebehörde an die
Landesrundfunkanstalten zu finden.
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,26258.msg167768.html#msg167768Dieses Lieferkonzept stammt natürlich vom
Beitragsservice direkt.
Zu liefern ist aber angeblich an die LRA?
Auszüge, die da ausdrücklich ... , na ?
Die sind angeblich nicht erwünscht, aber das von einem nicht rechtsfähigen BS.
Rechtlich ist der BS nicht da, Luft, kann also gar keine Rechte geltend machen. Sollen die mal kommen. Außerdem steht nichts drin, was einer Geheimhaltung unterliegt, außer, dass der BS gar keine Daten erheben darf, sondern nur die LRA.
Das soll eben nicht an die Öffentlichkeit.
Das hätten wir erst einmal zur rechtlichen Situation geklärt.
https://www1.osci.de/sixcms/media.php/13/Lieferkonzept%20Stand%2007-06-2017%20ge%E4ndert%20.zipLieferkonzept - Bestandsdatenübermittlung der Meldebehörde an die
Landesrundfunkanstalten
Dokumenteninformationen
Überarbeitung nach Abstimmtermin Bestand 2018
Verantwortliche
© Alle Rechte vorbehalten. Nachdruck oder sonstige Verwendung, auch auszugsweise, nur mit vorheriger schriftlicher Genehmigung durch
den Zentralen Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio.
Alles Leute vom BS.
Und man sieht das Logo vom BS.
Von meiner LRA keine Rede.
© Alle Rechte vorbehalten.
Ist das nicht schön?
Man hat keine Rechte und behält sich diese Nicht-Rechte vor. Na, sowas aber auch, diese Komiker vom BS sind nicht zu übertreffen.
Diese Spaßvögel sind einzigartig.
Das
© kannte man früher als: copy-right, Kopier-Recht, einfach nur schön.
1.1 Gesetzliche Grundlage
Der 19. Rundfunkänderungsstaatsvertrag (RÄndStV) ...
(RBStV). Im § 14 RBStV ...
All diese Staatsverträge sind Verträge von 16 Personen der 16 Länder.
In Sachsen gilt da aber nur ein entsprechendes Sächsisches Gesetz.
Auf meine Anfrage an das SAKD wurde, wie oben geschrieben steht, mitgeteilt, dass es am Gesetz mangelt, aber es eine angebliche Anweisung des Innenministeriums geben soll?
Nur diese Anweisung konnte man mir nicht vorlegen!
1.2 Stichtag
Nach Vorabstimmungen mit Innenministerien, Fachverfahrensherstellern und
Clearingstellenbetreibern wurde vereinbart, ...
1.3 Bestandsdatenübermittlung
Die erhaltenen Meldesätze werden gegen den vorhandenen Datenbestand der
Beitragskontoinhaber des Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio abgeglichen.
Ist keine Zuordnung eines Meldesatzes zu einem existierenden Beitragszahler möglich, wird
geprüft, ob für die Person eine Klärung der Rundfunkbeitragspflicht eingeleitet werden muss.
Von der LRA keine Spur.
1.4 Lieferempfänger
Der Zentrale Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio ist beauftragte Stelle der
Landesrundfunkanstalten für den Beitragseinzug und der damit einhergehenden
Datenverarbeitung.
Dies gilt auch für Erhalt und Verarbeitung der Bestandsdatenlieferung der
Einwohnermeldebehörden gemäß §14 Abs. 9 und Abs. 9a RBStV.
Beitragseinzug mag dann stimmen, wenn der Bewohner / Nutzer das so dem BS zugestanden hat.
Ansonsten haben die Daten in Köln, einem fremden und fernen Bundesland, nichts verloren.
Die Daten haben in Sachsen zu bleiben.
Eine Bestandsdatenlieferung an den BS ist absolut rechtswidrig.
Fragen und Probleme im Zusammenhang mit der Bestandsdatenlieferung an den
Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio sind ausschließlich per Mail an die
Adresse xmeld@beitragsservice.de zu richten.
Und ich dachte an den Sächsischen Rundfunk?
Der BS ist schon in wenig anmaßend.
Ich will es nicht glauben, aber es ist wie im Märchen.
Eine Märchenfigur, ein grüner glitschiger Frosch, spielt den König.