Eine Tendenz ist naturgemäß schwer herauszuhören. Die Richter haben zwar durchaus kritisch nachgefragt aber daraus läßt sich schwer etwas ableiten.
Was auffällig war, dass die Beschwerdeführer durchaus für einige heitere Momente im Saal sorgten, als die ganze Absurdität des System, einmal laut ausgeprochen und klar formuliert, zu Tage treten lies. Auch die Beklagte konnte da meist nicht wirklich substantiell aufklärend etwas beitragen. Ich hatte stellenweise den Eindruck, dass die Beklagte sich so sicher war, dass sie sich mangelhaft vorbereitet hat. Insbesondere beim Anknüpfungspunkt der Wohnung hat das Gericht sie ordentlich in die Bedrängnis gebracht bis hin zu dem Punkt, wo Dörr fast schon hilflos mit den Armen wedelte und sein Dauergrinsen verlor.
Die konnten dann nichtmal erklären worin nun zumindest die Verwaltungsvereinfachung liegen sollte gegenüber einer "Kopfsteuer" für die sie ja eh schon die Meldedaten abziehen. Das Argument der Beklagten, dass eine Pro-Kopf Abgabe zu einem Schattenregister über alle Bürger beim Beitragsservice führen würde, konnte von Seiten der Beklagten durch Herrn Bölck sofort, zumindest dahingehend betrachtet entkräftet werden, als das es dieses Schattenregister schon jetzt gibt.
Die Beklagte musste auch unumwunden und wörtlich zugeben, dass die Feststellung der Inhaberschaft einer Wohnung durch dieses Schattenregister nicht möglich gemacht wird. Es wurden im Saal durch die Beschwerdeführer auch eine Möglichkeiten genannt der Zahlung in Mehrfamilienhäusern schon jetzt zu entgehen, indem man sich einfach auf einen Nachbarn anmeldt. Die Heiterkeit im Saal stieg kurzzeitig an.
Die Beklagte, in Vertretung des ZDF wollte zum Ausdruck bringen, dass mit dem aktuelle System die alleinerziehende Mutter mit 3 Kindern, die ja den gleichhohen Beitrag wie das kinderlose Doppelverdiener-Eherpaar zu zahlen habe, durch Artikel 6 "Schutz der Familie" geschützt sei und das Teil der Überlegung gewesen sei, die Abgabe an die Wohnung zu knüpfen, weil wenn ja wieso was konnte er dann nicht mehr erklären. Raunen im Saal.
Das Argument der Beschwerdeführerin, dass zum Empfang der Leistung ja zumindest ein Gerät vorgehalten werden muss, was ja mit weiteren Kosten verbunden sein würde, bügelte Richter Paulus mit der Bemerkung ab, solche Geräte würden heute ja praktisch "nichts mehr kosten", ja wären sogar teilweise umsonst zu haben. Er machte diese Unverschämtheit später aber wieder wett, als er anmerkte, dass man zum "Empfang" des ÖRR im Internet ja noch einen Provider bezahlen muss, wohingegen der ZDF Rechtsbeistand ernsthaft behauptete es gäbe ja sowas wie "Flatrates" und da müßte man dann ja gar nichts bezahlen. Große, laute Heiterkeit im Saal und ich glaube auch ein Face-Palm beim Rechtsbeistand der Anstalten, Herr Kube (?) gesehen zu haben.
Das in aller kürze, ein ausführlicher Bericht erfolgt nach Sichtung meiner Notizen.