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  • VERHANDLUNG BVerfG: 16.05.18, 10 Uhr: 16. Mai 2018
  • Fällt aus! VERHANDLUNG BVerfG: 17.05.18, 10 Uhr: 17. Mai 2018

Autor Thema: BVerfG: Mündliche Verhandlung in Sachen „Rundfunkbeitrag“ 16./17.05  (Gelesen 169897 mal)

  • Beiträge: 2.340
  • Nichtnutzer: ich werde niemals freiwillig zahlen
Nur soviel ersteinmal.

Diese Verhandlung war extremst (gibt es dieses Wort überhaupt)

Ich war ja persönlich bei gefühlten "1000" Verhandlungen in
jedweden Instanzenstadium in jedweder Stadt dabei!!!

DAS muss erstmal sacken und verarbeitet, bzw. aufgenommen und verarbeitet werden.
Also bitte Geduld!

Es waren viele Mitstreiter vor Ort die z.T. mehr als 20 Seiten dazu notiert haben.

Ich habe diesmal nichts notiert, sondern das Ganze einfach mal nur auf mich
wirken lassen (Mal eine ganz andere Erfahrung)

Ich war aber insgesamt sehr froh, bei dieser "Veranstaltung" dabei gewesen zu sein.
Immerhin 5,5 Jahre müssen ja irgendwie "verarbeitet" und "gerechtfertigt" werden.


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Statement nach der Verhandlung, 16.05.18 BVerfG:
Wegen der zunehmenden schwindenden Akzeptanz, wurde  über mehrere Jahre nun das bestehende Modell ausgedacht, und dabei wortlos hingenommen, dass es dabei zu immensen Kollateralschäden kam/kommt!!!!!!!!

Ich will einfach als ehrlicher Nichtnutzer erkannt, akzeptiert, toleriert und in Ruhe gelassen werden, ohne irgendeine Art von "Schutzgeld" zahlen zu müssen, um nicht in den Knast zu wandern, danke!!!

s
  • Beiträge: 38
Vielen Dank für dein Engagement Karlsruhe - Karlsruhe war unser Etappenziel.


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G
  • Beiträge: 47
Es ist wirklich sehr sehr schade, dass die mündlichen Verhandlungen des Bundesverfassungsgerichts nicht gefilmt werden dürfen.

Ich finde das nicht nur schade, sondern auch sachlich kaum nachvollziehbar. Immerhin kann potentiell jeder Interessierte dem Geschehen vor Ort beiwohnen, Notizen fertigen und eine Tonaufzeichnung scheint es ja wenigstens auch zu geben. Gibt es da also irgendeinen guten Grund abgesehen davon, dass das in irgendeinem altertümlichen Gesetz so steht?

Für mich gehört zumindest ein Verfahren in dieser Größenordnung Sinne der Transparenz live übertragen und der Bevölkerung in einem Archiv zur Verfügung gestellt.


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J
  • Beiträge: 95
Das wäre dann aber keine Diskussion über den Rundfunkbeitrag, sondern über das grundsätzliche Vorgehen bei Prozessen.
Bei aller Liebe und bei aller Kritik zum Rundfunkbeitrag: Daß wegen dem Verfahren bezüglich des Rundfunkbeitrages das Prozessrecht geändert werden soll, das würde ich für übertrieben halten. Es gibt auch andere, sehr viel "publikumsintensivere" Prozesse, und auch bei denen wurden keine Ausnahmen gemacht.

Die Diskussion um diese grundsätzlichen Regeln bei Prozessen gehört hier nicht rein und sollte auch nicht unser Thema sein.

Alles Liebe, Julian!


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n
  • Beiträge: 1.456
Meine Frage ist warum gibt es das Verbot der Aufzeichnung überhaupt?
Die Gerichtsverhandlung sind öffentlich - warum darf man keinen Lifestream ins Internet stellen?
Warum ist das nicht der Standard bei allen Gerichtsverhandlungen?
Nicht alle Bürger können sich Urlaub nehmen um an dieser Veranstaltung teilzunehmen.


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(nur meine Meinung, keine Rechtsberatung)   

G
  • Beiträge: 1.548
warum darf man keinen Lifestream ins Internet stellen?

Die Beschwerdeführer sind aufgeregt genug. Ich finde es gut, hier in gewisser Weise die Privatsphäre zu schützen.


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J
  • Beiträge: 95
Zitat
Meine Frage ist warum gibt es das Verbot der Aufzeichnung überhaupt?

Meine Antwort:
Ja, gibt es. Und es ist auch sehr einfach, das im Internet zu finden.

Meine Frage:
Was hat das nun mit der aktuellen Verhandlung zu tun?

Alles Liebe, Juilan!


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    • Mein Kampf gegen die Zwangskassen-Stasi
Sind denn die europarechtlichen Fragen (vor allem zum Wettbewerbs- und Beihilferecht) thematisiert worden?


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Ein Redakteur des ÖRR hat unbestritten die Fähigkeit, die Spreu vom Weizen zu trennen.
Diese Fähigkeit nutzt er dazu, seinen ÖRR ausschließlich die Spreu senden zu lassen.

Wer glaubt, dass der ÖRR verfassungskonform gelebt wird, glaubt auch, dass ein Zitronenfalter Zitronen faltet.

2
  • Beiträge: 98
Ich fühl mich noch so ein bisschen in der Schwebe, was die Verhandlung beim Bundesverfassungsgericht gestern angeht. Wie ist das ganze einzuordnen, dass der zweite Tag ausfällt? Wie ist der Eindruck von den Leuten aus dem Forum, die gestern dort anwesend waren bzgl. der Richter und der allgemeinen Stimmung? Konnte man eine Urteilstendenz raushören und wurde ein Termin für das Urteil genannt?


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M
  • Beiträge: 112
Sind denn die europarechtlichen Fragen (vor allem zum Wettbewerbs- und Beihilferecht) thematisiert worden?

Nein, nur einmal in einem Nebensatz.


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  • Beiträge: 112
Eine Tendenz ist naturgemäß schwer herauszuhören. Die Richter haben zwar durchaus kritisch nachgefragt aber daraus läßt sich schwer etwas ableiten.
Was auffällig war, dass die Beschwerdeführer durchaus für einige heitere Momente im Saal sorgten, als die ganze Absurdität des System, einmal laut ausgeprochen und klar formuliert, zu Tage treten lies. Auch die Beklagte konnte da meist nicht wirklich substantiell aufklärend etwas beitragen. Ich hatte stellenweise den Eindruck, dass die Beklagte sich so sicher war, dass sie sich mangelhaft vorbereitet hat. Insbesondere beim Anknüpfungspunkt der Wohnung hat das Gericht sie ordentlich in die Bedrängnis gebracht bis hin zu dem Punkt, wo Dörr fast schon hilflos mit den Armen wedelte und sein Dauergrinsen verlor.
Die konnten dann nichtmal erklären worin nun zumindest die Verwaltungsvereinfachung liegen sollte gegenüber einer "Kopfsteuer" für die sie ja eh schon die Meldedaten abziehen. Das Argument der Beklagten, dass eine Pro-Kopf Abgabe zu einem Schattenregister über alle Bürger beim Beitragsservice führen würde, konnte von Seiten der Beklagten durch Herrn Bölck sofort, zumindest dahingehend betrachtet entkräftet werden, als das es dieses Schattenregister schon jetzt gibt.
Die Beklagte musste auch unumwunden und wörtlich zugeben, dass die Feststellung der Inhaberschaft einer Wohnung durch dieses Schattenregister nicht möglich gemacht wird. Es wurden im Saal durch die Beschwerdeführer auch eine Möglichkeiten genannt der Zahlung in Mehrfamilienhäusern schon jetzt zu entgehen, indem man sich einfach auf einen Nachbarn anmeldt. Die Heiterkeit im Saal stieg kurzzeitig an.

Die Beklagte, in Vertretung des ZDF wollte zum Ausdruck bringen, dass mit dem aktuelle System die alleinerziehende Mutter mit 3 Kindern, die ja den gleichhohen Beitrag wie das kinderlose Doppelverdiener-Eherpaar zu zahlen habe, durch Artikel 6 "Schutz der Familie" geschützt sei und das Teil der Überlegung gewesen sei, die Abgabe an die Wohnung zu knüpfen, weil wenn ja wieso was konnte er dann nicht mehr erklären. Raunen im Saal.


Das Argument der Beschwerdeführerin, dass zum Empfang der Leistung ja zumindest ein Gerät vorgehalten werden muss, was ja mit weiteren Kosten verbunden sein würde, bügelte Richter Paulus mit der Bemerkung ab, solche Geräte würden heute ja praktisch "nichts mehr kosten", ja wären sogar teilweise umsonst zu haben. Er machte diese Unverschämtheit später aber wieder wett, als er anmerkte, dass man zum "Empfang" des ÖRR im Internet ja noch einen Provider bezahlen muss, wohingegen der ZDF Rechtsbeistand ernsthaft behauptete es gäbe ja sowas wie "Flatrates" und da müßte man dann ja gar nichts bezahlen. Große, laute Heiterkeit im Saal und ich glaube auch ein Face-Palm beim Rechtsbeistand der Anstalten, Herr Kube (?) gesehen zu haben.

Das in aller kürze, ein ausführlicher Bericht erfolgt nach Sichtung meiner Notizen.


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  • bye offiz nicht "deutsch genug" angek Abschiebung
Paulus ....Bemerkung .... Geräte würden heute ja praktisch "nichts mehr kosten", ja wären sogar teilweise umsonst zu haben.
...
Provider....ZDF Rechtsbeistand ernsthaft behauptete es gäbe ja sowas wie "Flatrates" und da müßte man dann ja gar nichts bezahlen.

Diese "Richter" und die ARDZDFDR behaupten wirklich

- Rundfunkempfangsgeräte wie bspw. PC, Laptops, Smartphones,... usw. gäbe es kostenfrei ?
&
- Internetanschlüsse müssten nicht bezahlt werden ?


Wenn solche Behauptungen vielleicht protokolliert und mit Augenzeugenbestätigungen unterlegt werden könnten,
wäre das möglicherweise ein weiterer Beweis für eine Verletzung des Rechts auf ein faires Verfahren
-> dann für das richtige Gericht
(finalinstanzliches Europagericht) ? ?

Markus


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 17. Mai 2018, 11:41 von unGEZahlt«

G
  • Beiträge: 1.548
Zitat
ZDF Rechtsbeistand ernsthaft behauptete es gäbe ja sowas wie "Flatrates" und da müßte man dann ja gar nichts bezahlen

Ja, das hat der Herr Dörr, der nicht Rechtsbeistand der GEZ-Sender war sondern Vertreter aller Landesregierungen, allen Ernstes behauptet.

Mal abgesehen davon dass dieser Opa Dörr auf mich senil gewirkt hat, ist das offensichtlich die Ansicht aller Landesregierungen, dass ein Internetanschluß nichts kostet. Nur weil die Regierungsmitglieder auf unsere Kosten zu Hause Internetanschlüsse haben.

Das ist unglaublich.


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  • IP logged

T

Tereza

Zitat
Das ist unglaublich
Das ist unglaublich DUMM.
 „Zwei Dinge sind unendlich, das Universum und die menschliche Dummheit, aber bei dem Universum bin ich mir noch nicht ganz sicher.“
Albert Einstein


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D
  • Beiträge: 244
dumm ist, wer als "Journalist" einen solchen hanebüchen Klumpatsch unkommentiert veröffentlicht
dumm sind aber offensichtlich aber auch Teile der Bevölkerung, die sich weismachen lassen, dass das Internet jemanden gehören würde und für die Nutzung auch "GEZahlt" werden muss, ob als Steuer oder Abgabe ist dabei völlig unerheblich
dumm ist auch, dass ich GAR KEINE dt. Provider nutze und trotzdem "GEZahlt" werden soll. Wenn übrigens statt "GEZahlt" besteuert werden würde, wäre ich außen vor, wegen den (Haupt)Wohnsitzen.

es ist schon richtig, dass "smartphone und co" nichts oder fast nichts kosten, was aber nicht bedeutet, dass man für die Nutzung des Internet zu zahlen hätte. Es ist ohnehin nicht nachvollziehbar, warum man per "Haushaltsabgabe" für Dienstleistungen zahlen soll, die die Anbieter im Netz kostenlos verbreiten. Das Argument ist ohnehin auch deshalb Quatsch, weil sich der ÖRR auch über das Internet refinanziert(der ÖRR dürfte sonst im Internet gar nicht präsent sein !)

Das TV und der ÖRR sind ABSOLUT überflüssig. Die Richter leben aber noch in den 50er Jahren, wo der Rundfunk sich als "Grundversorgung" gerade etabliert hatte. Den Blödsinn von der "Demokratieförderung" durch den ÖRR glauben diese Typen doch tatsächlich.


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