Was ich in der Gliederung der Pressemitteilung ganz erheblich vermisse ist der Punkt "Verfassungsmäßigkeit der Zwangsvollstreckung und die Art der Titulierung", hier
- durch Firmen wie z.B. den SWR
- basierend auf "Vollstreckungsersuchen" ohne NAMEN, Unterschrift, Dienstsiegel
- unter Missachtung der föderalen Gesetze der einzelnen Länder
- - insbesondere durch direkte Auslegung wider dem Gesetz (§2(1) LVwVfG BW: "Dieses Gesetz gilt nicht für [...] die Tätigkeit des Südwestrundfunks.")
Das geht natürlich in Richtung Verfahrensfehler beim BVerwG, aber eben wegen Art. 20(1-3) weit darüber hinaus.
Auch die Ausübung von Staatsgewalt, die nicht dem Volkswillen entspringt (Vollzug eines Gesetzes ist ungleich Erlass eines Gesetzes), durch einen Firmenchef als angeblichen "Behördenleiter" mit uneingeschränkter Macht, dessen Schreiben ohne NAMEN als wie von einem auf das Grundgesetz vereidigten Richter erstellt gelten, ist ein Fall für das BVerfG, und wenn das sich nicht äußert, dann für den absoluten Souverän gemäß Art. 20(2).
Wenn die Verfassungsfeindlichkeit der "staatsfernen Behörde" nicht vom BVerfG thematisiert wird, dann haben wir ein ganz erhebliches Problem - und wir stehen da wie vor 85 Jahren - wenn wir das nicht schon seit 5 Jahren tun.