Das hat doch alles wenig Sinn.
Mit dem Wissen des Durchschnittsbürgers hat man Null Aussicht,
bei einer Beschwerde "Menschenrechtskonvention" etwas Nützliches zu bewirken. Beschwerden, bei denen die Entscheidungsannahme-Quote nahe Null liegt - Straßburg wie auch Bundesverfassungsgericht - , machen intelligente Leute nur in einer Weise, dass nach dem Inhalt und der Strategie selbst im Fall der Zurückweisung ein strategischer Vorteil entsteht.
Solche Doppeltstrategien sind normal informierten Bürgern nicht vermittelbar.
Rechtsanwälte:
Um sich echt einzuarbeiten in ein plurdisziplinär verzahntes Gebiet, wären Anwaltshonorare wie in wesentlichen Wirtschaftssachen geboten, also einige 100 000 €. Die Freude, Anwälte zu finden, die gnädigerweise bereit sind, für ein niedriges Honorar gegen das millionenschwere Kollektiv der ARD-Juristen zu streiten, das zeugt von Unkenntnis der juristischen Streit-Realitäten.
Die einzig gangbare Lösung sind Schriftsätze durch eingearbeitete Personen,
die sich sowieso in die Thematik vertieft haben, also dafür nichts kosten, und die durch ein abgeschlossenes Hochschulstudium der Rechts- und Sozialwissenschaften die elementare Kompetenz besitzen, Schriftsätze von wissenschaftlichem Niveau zu verfassen.
Taucht dann Anwaltspflicht auf, so sucht man sich eine Unterschriftsmarionette zum Niedrigsthonorar, nachdem alles Streitige längst zur Akte gegeben wurde, der Anwalt also keinen Unsinn mehr anrichten kann. ("Kenne ich nicht. verstehe ich nicht, will ich nicht, haben wir noch nie gemacht," usw.usw..)
Nur der Bürger darf gegen einen Justizskandal die nötigen ganz harten Worte wählen (Rechtsbeugung, Inkassobetrug usw.).
Der Anwalt ist als gesetzlich eingesetztes "Organ der Rechtspflege" Teil des Systems und darf das nicht ausreichend, wenn ihm seine Anwaltszulassung etwas wert ist.
Also konkret: Beschwerde Menschenrechtskonvention.
Eine solche war vorbereitet für ein Pilotverfahren einer Person X. Nun siegen wir aber wohl bereits durch die anderen juristischen Tiefschläge ins Gedärm der Justizskandal-Täter.
Das Vorbereitete in Sachen Menschenrechtskonvention könnte ja nun für andere aufbereitet werden. Aber das wird natürlich nichts, wenn man sich die vorstehenden Zeilen durch den Kopf gehen lässt.
Dann gilt, wofür @pinguin vorstehend zitiert wurde (könnte zutreffen):
Wenn schon Geld für Anwälte, dann EuGH, weil nur dort Rechtsanspruch auf einen Entscheid zur Sache besteht.
Aber auch dann gilt das Prinzip, vorher alles in die Akten knallen, so dass der Anwalt nur die Unterschriften-Marionette der Anwaltspflicht ist.
Übrigens ist die Anwaltspflicht keineswegs derart absolut.
Da gibt es diverse schlitzohrige Lösungen oder je nach Rechtslage des jeweiligen Gerichts schlicht der Antrag, sich selbst vertreten zu dürfen oder sich durch einen anderen der rechts- / sozialwissenschaftlichen Studiengänge vertreten zu lassen. Das Anwaltsmonopol ist im Kippen befindlich - ein unwürdiges Relikt aus Standesdünkel-Zeiten. Übrigens gab es auch Rechtsordnungen und Zeiten, in denen Selbstauftreten Pflicht war und Juristen nicht vor Gericht vertreten durften, weil sie das Finden von Gerechtigkeit zu sehr beeinträchtigen.
Keine falschen Vorurteile - gute Anwälte gibt es durchaus mit einer spürbaren Quote der Anwaltschaft.