Guten TagX,
Deutsch ist bei der Einreichung der EGMR Beschwerde zulässig, siehe Hinweise EGMR, Link:
http://www.echr.coe.int/Pages/home.aspx?p=applicants/ger&c=Ahhh Herr Prof.EU Pinguin, gallische Grüße, ein hervorragender Hinweis, allerdings verwechsel ick da gar nischt, im Gegenteil Profät sehr sauer werden, wenn denken an negative Versammlungsfreiheit

:
Art. 11 EMRK
Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit, Link:
https://dejure.org/gesetze/MRK/11.htmlDazu EGMR, RECHTSSACHE G. GMBH ./. DEUTSCHLAND, Individualbeschwerde Nr. 23646/09, Urteil vom 2. Juni 2016, Link:
http://hudoc.echr.coe.int/eng?i=001-168615
...
2. Würdigung durch den Gerichtshof
51.
Der Gerichtshof weist erneut darauf hin, dass die Vereinigungsfreiheit ein gewisses Maß an Wahlfreiheit hinsichtlich ihrer Wahrnehmung impliziert und sowohl das positive Recht, eine Vereinigung zu gründen und einer Vereinigung beizutreten, als auch das negative Recht, nicht zum Beitritt zu einer Vereinigung gezwungen zu werden, beinhaltet (Sigurður A. Sigurjónsson ./. Island, 30. Juni 1993, Rdnr. 35, Serie A Band 264; Vörður Ólafsson ./. Island, Individualbeschwerde Nr. 20161/06, Rdnr. 45, ECHR 2010). Die Verpflichtung, einer bestimmten Vereinigung beizutreten, muss zwar nicht immer konventionswidrig sein, wird jedoch, wenn sie eine Form annimmt, die unter den Umständen des Falles die Substanz der durch Artikel 11 garantierten Vereinigungsfreiheit angreift, einen Eingriff in diese Freiheit darstellen (siehe Gustafsson ./. Schweden, 25. April 1996, Rdnr. 45, Reports of Judgments and Decisions 1996-II).
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2. Würdigung durch den Gerichtshof
65. Der Gerichtshof weist erneut darauf hin, dass ein Eingriff rechtmäßig, im Allgemeininteresse und verhältnismäßig sein muss, um mit Artikel 1 des Protokolls Nr. 1 vereinbar zu sein; d. h. es muss ein gerechter Ausgleich zwischen den Erfordernissen des Allgemeininteresses und den Anforderungen des Schutzes der Grundrechte des Einzelnen herbeigeführt werden (siehe u. v. a., Beyeler ./. Italien [GK], Individualbeschwerde Nr. 33202/96, Rdnr. 107, ECHR 2000?I; Zammit und Attard Cassar ./. . Malta, Individualbeschwerde Nr. 1046/12, Rdnr. 47, 30. Juli 2015).
(a) Gab es einen Eingriff?
66. Der Gerichtshof weist erneut darauf hin, dass Artikel 1 des Protokolls Nr. 1 auf Pflichtbeiträge zu Sozialversicherungssystemen anwendbar ist (Fratrik ./. Slowakei (Entsch.), Individualbeschwerde Nr. 51224/99, 25. Mai 2004), und stellt fest, dass die Pflicht zur Beitragszahlung an die Sozialkasse einen Eingriff in das durch Artikel 1 Abs. 1 Satz 1 des Protokolls Nr. 1 zur Konvention garantierte Recht der Beschwerdeführerin auf Achtung ihres Eigentums darstellte.
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(c) Das Ziel des Eingriffs
68. Der Gerichtshof stellt fest, dass die Allgemeinverbindlicherklärung der Tarifverträge im Baugewerbe und die sich daraus ergebende Pflicht aller Arbeitgeber in diesem Bereich, Beiträge an die Sozialkasse zu zahlen, das Ziel verfolgte, allen Arbeitnehmern in diesem Bereich, insbesondere den nicht tarifgebundenen, eine gewisses Maß an sozialer Sicherheit zu garantieren. Die genannten Tarifverträge trugen den besonderen Arbeitsbedingungen im Baugewerbe Rechnung und stellten unter anderem sicher, dass die Arbeitnehmer allein aufgrund ihrer Tätigkeit im Baugewerbe, unabhängig davon, ob sie innerhalb eines Jahres den Arbeitgeber wechselten, einen zusammenhängenden Jahresurlaub nehmen konnten, und dass Nachteile hinsichtlich des Erwerbs von Rentenversicherungsansprüchen ausgeglichen wurden. Der Gerichtshof stellt fest, dass der Eingriff ein rechtmäßiges Ziel „im Einklang mit dem Allgemeininteresse“ verfolgte und insbesondere der sozialen Absicherung aller Beschäftigten im Baugewerbe diente.
Anmerkung: Der RBS TV zielt auf eine Ertragssteigerung. Ich kann nicht erkennen, dass er zur sozialen Sicherheit beiträgt. Im Gegenteil er ist besonders asozial.
Wenn eine Vereinigung (öffentlich-rechtlicher Rundfunk) tatsächlich (mexikanische Pilztheorie) völlig ... piep ... piep ... piep ... piep (zensiert) mit Verlaub (tolle Wort-Kombination) vollkommen abwegig (auch tolles Wort) annimmt, sie könne ALLE Betriebsstätten- und Wohnungsinhaber (Begriff Wohnungsinhaber: Verschleierung der Eigenschaft: gemeldet nach dem BMG [Bundesmeldegesetz]) ihrer "Satzungsgewalt" unterwerfen und per "Direktanmeldung" die Zwangsmitgliedschaft" verordnen, dann ist das offensichtlich unvereinbar mit Art. 11 EMRK (negative Vereinigungsfreiheit).
Mal abgesehen davon, dass keiner der Zwangsverpflichteten ein Stimmrecht hat.
So, und zur Versammlungsfreiheit: Wenn ein fiktiver Prof. Dr. Dres, My "umhegte" Home is
NOT my Castle,
(Nicht zu verwechseln mit Dr. Dre, Wiki, Link:
https://de.wikipedia.org/wiki/Dr._Dre )
aus Karlsruhe, fiktiver Angehöriger eines mexikanischen Pilz Clans, von der "umhegten Wohnung" schreibt und dazu noch in Bildersprache die Familie beschreibt die sich in der Wohnung
versammelt, tja, dann ist seinem staatsfremdem Hirn was entgangen. Ob nun die Familie, Freunde, die WG um einen Fernseher tanzt, weil My Sch... ÄRGER eine politische Talkshow gerade läuft und sie damit ihren politischen Protest ausdrücken wollen geht den Staat und die ARD sowie das ZDF einen ... piep ... piep ... piep (zensiert) an. Soweit kommt es noch, dass ick mich beim RBB anmelden muss, weil ich mir, mit meiner Familie oder Mitbewohner_innen, eine politische Meinung IN DER WOHNUNG bilden KÖNNTE! Das ist derart grob offensichtlich verfassungswidrig!
Das ist keine Rundfunkteilnehmerdaten, das ist eine Versammlungsleiterdatenbank unter Benennung der Adresse der Versammlungsräume!!!!
Die Verknüpfung des "herausragenden Auftrages" zur "Gewährleistung der Meinungsbildung des VolXes" mit der Wohnung, ist zweifelsfrei ein Eingriff in die Versammlungsfreiheit in geschlossenen Räumen! Es war eXtrem dämlich die Empfangsgeräte aus dem "Gesetz" zu streichen und stattdessen geschlossene Räume zu nehmen und das mit "dem VERSAMMELN" zu verknüpfen! Haben ARD und ZDF eigentlich mal über ihre "Teilnehmer" nachgedacht und was sie machen? Tatsächlich nehmen ARD und ZDF jeden Tag in ihren Studios Art. 8 GG in Anspruch und senden über elektromagnetische Wellen politische Beiträge in den Versammlungsort Wohnung oder Betriebsstätte! Es braucht nur 3 Peronen vor einem Fernseher oder Radio und die Versammlungsfreiheit greift. Und das soll vom Inhaber / Versammlungsleiter des Raumes angemeldet werden?
Ob nun der Mensch meint, die negative Informationsfreiheit sei berührt ist seine Sache.
Die Intendantin des RBB kann ja mal versuchen mich in einer Wohnung zum Empfang und Ansehen der Sendungen des öffentlich-rechtlichen Rundfunks zu zwingen. So schnell ist die noch nie aus einem Raum geflogen!
Die Intendantin des RBB ist 2013 digital durch unsere Wohnungen in Berlin und Brandenburg gelatscht! Hat sich ungebeten auf die Couch gesetzt, unsere Personalausweise oder Päße aus den Taschen gezogen, uns dann digital geklont und zur "Gegenüberstellung" nach Kölle verschleppt! ARD und ZDF haben sich digital mit dem ganzen VolX angelegt! Und als Folge erhalten die jetzt eine Lektion in Sachen digitaler Grund- und Menschenrechte!
In den umhegten Wohnung
versammelt sich das StaatsvolX und deshalb:
Was das VolX in seinen Wohnungen zur politischen Meinungsbildung treibt, geht den Staat, die ARD und das ZDF einen ... piep ... (zensiert) an! Die Wohnung ist völlig anmeldefrei wenn es um das VERSAMMELN und politsche Meinungsbildung geht!
Ein weiteres Beispiel digitaler Grundrechte ist dieses Forum, dass auch durch Art. 8 GG geschützt ist. Hier versammeln sich digital Menschen, diskutieren und bilden sich eine Meinung.
Das können die Intendancers sich heute Abend mal mit ihren fiktiven Dienstsiegeln auf die Köpfe prügeln! BEOBACHTUNG DES SOCIAL WEB´S (BeitraXvereinbarung BeitraXeinzug)!
Was bilden die sich eigentlich ein! Treten das Demokratieprinzip mit Füßen, wirken RECHTSBEUGEND auf die Rechtsprechung ein, betreiben seit JAHREN ein vollautomatisches Verwaltungsverfahren, lassen das Social Web beobachten, haben das Zeitalter der Digitalen Welt und digitaler Grund- und Menschenrechte völlig verkannt und reißen dann noch die ... piep ... piep ... piep ... (zensiert) auf!
Määäähhhrrr, määäähhhhhr, määäähhhhhr, määääähhhhhr, BeitraX määääähhhr Meldedaten!
Die ARD und das ZDF sind die Geißel des Grundgesetzes! Zeit die digitale ARD-ZDF-Lobby aus den Wohnungen und der Parlamente zu feuern! Das ist eine bodenlose Frechheit! Mit einer Dreistigkeit tritt diese ARD-ZDF-Lobby offen unsere Grund- und Menschrechte mit Füßen ... Ohhh ... entschuldigt meine Erregung und das Abschweifen!
Profät sehr sauer werden, wenn denken an fiktiven Prof. Dr. Dres. aus Karlsruhe und die Intendancers!

An das VolX!
Stellt jede GEZ-ahlung ein!
Versammelt euch in EUREN Wohnungen und tanzt den
GEZ-Boykott-Hipp-Hopp!
Profät sehr happy, wenn maken diese öffentliche Aufruf zu Ordnungswidrigkeiten!

Ey Du! Ja genau Du! Join the GEZ-Boykott-Forum! Come to the bright side of life!
We have tee, coffee, cake and Hipp Hopp!

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Hiii Michael 1! Herzlich willkommen im GEZ-Boykott-Forum!