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Autor Thema: Kontopfändung durch die FA Prenzlauer Berg  (Gelesen 8750 mal)

R
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Kontopfändung durch die FA Prenzlauer Berg
Autor: 29. Dezember 2017, 14:57
Hallo zusammen, ich bin neu auf diesem Forum und freue mich auf unseren Austausch!
In dem Fall, den ich hier präsentieren möchte hat PersonA gegen den Rundfunkbeitrag nach ihrer Pflichtanmeldung und der Sendung von den ersten Mahnbescheiden Wirderspruch erhoben (allerdings immer ohne vor Gericht zu gehen) und nur Gelegentlich auf weitere Mahnungen oder Festsetzungsbescheide reagiert. Als Argument nutzt sie, dass für einen bestimmten Zeitraum im 2013 und 2014 keine Anmeldung zu diesem Service mit einer korrekten Adresse vorliegt. Auf der Pflichtanmeldung, die sie angefordert hat, stand nämlich einen Tippfehler also eine falsche Adresse. Eine korrekte Anmeldung, worauf sich das Ganze eigentlich basiert, wurde ihr trotz Nachfrage nie geschickt. Also zahlt sie für den Zeitraum (insg. 20 Monate) nicht.

Ab September 2014 ist sie allerdings umgezogen und da hat das Amt wohl die richtige Adresse kommuniziert. Seit dem Umzug zahlt sie also per Dauerauftrag, allerdings nur unter Vorbehalt, den monatlichen Beitrag.

Seit April dieses Jahres schickt die ARD/ZDF neue Mahnungen, die dieses mal aber den Zeitraum betreffen (Oktober 2015 bis Juni 2017) wo PersonA eigentlich schon bezahlt hat! Dies hat PersonA zurückgeschrieben und dazu noch Kontoauszüge als Zahlungsbeweise dem Beitragsservice geschickt.
Nach Zusendung einer Zahlungsaufforderung durch das Finanzamt im Oktober, und nachdem vor Vollstreckungsmaßnahmen gedroht wurde, hat PersonA erneut geschrieben und diesmal auch dem Finanzamt die Beweise geschickt.

Die ARD7ZDF hat darauf sehr unkonkret geantwortet und gesagt, dass eine monatliche Zahlung nicht möglich sei!!!! Dabei geht es aber doch um einen monatlichen Beitrag!
Auf die ganzen Zahlungsbeweise wurde gar nicht reagiert und noch mal auf eine offene Summe hingewiesen, die wieder den Zeitraum betrifft, in dem eigentlich die Zahlungen vorgenommen wurden.

Nun wurde am 21.12. das Konto ohne weitere offizielle Ankündigung oder Bescheide vom Gericht vom Finanzamt gepfändet. Also ganz rechtsmäßig ist es sicherlich nicht.

Was sind hier die rechtlichen Möglichkeiten, um diese Pfändung aufzuheben? Wie würdet ihr hier vorgehen?

Besten Dank! ihr seid großartig (war bei der Demo in Berlin übrigens dabei :-))




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Hier in dem Link geht es zwar um Steuern, aber dort wird auch behandelt wie man reagieren soll, wenn nicht gerechtfertigt gepfändet wird:

https://www.steuer-schutzbrief.de/steuertipp-rubriken/steuer-tipps/artikel/kontopfaendung-durch-das-finanzamt-was-tun.html

Zitat
Falls das Finanzamt Ihr Konto pfändet, bewahren Sie Ruhe, atmen Sie tief durch und gehen Sie die folgenden Schritte durch:

1. Bleiben Sie sachlich. Persönliche Angriffe auf Finanzbeamte verschlimmern nur Ihre Lage - jetzt und für die Zukunft (warum, lesen Sie auch in unserem ähnlich gelagerten Artikel, keine leichtfertige Dienstaufsichtsbeschwerde einzulegen).
2. Informieren Sie umgehend Ihren Steuerberater oder Rechtsanwalt. Haben Sie keinen festen Berater oder wollen Sie sich zusätzlich absichern? Dann melden Sie sich kurz bei unserem Kooperationspartner Yourxpert für eine Online-Steuerberatung oder per Telefon.
3. Warten Sie ab, bis Sie die Pfändungs- und Einziehungsverfügung des Finanzamts erhalten. Ein Gerichtsvollzieher stellt sie Ihnen und Ihrer Bank zu. Es kommt oft vor, dass ein Konto gepfändet wird, die Verfügung aber noch nicht beim Betroffenen vorliegt.
4. Ermitteln Sie den Grund für die Kontosperre oder lassen Sie dies von Ihrem Berater erledigen. Haben Sie Termine übersehen oder ist dem Finanzamt ein Fehler unterlaufen?
5. Eine Kontosperre läss sich nur aufheben, wenn Sie die Forderung des Finanzamts über das gepfändete Konto begleichen. Ist das Konto nicht durch Guthaben oder Dispokredit gedeckt, bleibt die Kontosperrung bestehen.
6. Können Sie die offenen Steuerschulden nicht in einer Summe begleichen, vereinbaren Sie mit der Vollstreckungsstelle des Finanzamts eine Ratenzahlung und halten diese ein. Dann kann die Kontopfändung aufgehoben werden. Hier sind Sie auf die Kulanz des Finanzbeamten angewiesen. Denn bei Steuerschulden ist der Zahlungsaufschub (Fachbegriff: Stundung) gesetzlich auf 6 Monate begrenzt. Bei höheren Steuerschulden reicht diese Zeit oft nicht.
7. Es kommt vor, dass das Finanzamt ein Konto ungerechtfertigt pfändet. In diesem Fall muss das Finanzamt die Kontosperrung sofort aufgeben. Wichtig: Lassen Sie sich vom Finanzamt dessen Fehler schriftlich bestätigen und legen Sie eine Kopie dieses Schreibens bei Ihrer Bank vor. So vermeiden Sie einen Eintrag in Ihrer Kreditakte und eine negative Schufa. Vergewissern Sie sich nach ein paar Wochen sicherheitshalber, dass tatsächlich kein (fälschlicher) negativer Schufa-Eintrag vorliegt. Denn Sie bekommen kein Handy, Kredit oder neues Girokonto ohne Schufa-Auskunft oder bei negativer Schufa. Ihre künftige geschäftliche Tätigkeit ist gefährdet.

Ausserdem nach der Rechgrundlage fragen ? Insbes. dann wenn es sich bei "Deiner RA" um ein Unternehmen handeln sollte (wie etwas beim WDR der Fall), eine Amtshilfe des Finanzamtes wäre höchst zweifelhaft.


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Guten TagX,

@RNBerlin herzlich willkommen im GEZ-Boykott-Forum.

Rein fiktiv ist es möglich, dass die bezahlten BeiträXe zur Begleichung der vorherigen "Schuld" verwendet wurden. Das ist in diesem RBS TV - System so "möglich". Soll heißen, dass "Bescheide" die einen offensichtlichen Irrtum belegen, wohl vom BeitraXservus als "bestandskräftig" angesehen wurden und die fiktiven monatlichen Zahlungen für die "alte irrtümliche Wohnung" verwendet wurden (BeitraXnummer iss die gleiche, waa?).

Hierzu auch mal LG Tübingen, Vorabvorlage an EuGH lesen, link:

https://online-boykott.de/ablage/20170814-layla-sofan-beschluss-dr-sprissler-lg-tuebingen/20170814-02-layla-sofan-beschluss-dr-sprissler-lg-tuebingen-beschluss.pdf

Seite 21 von 38, § 225 AO (Reihenfolge der Tilgung) und § 366 BGB (Anrechnung der Leistung auf mehrere Forderungen).

Rein fiktiv empfiehlt sich - wie immer - Akteneinsicht bei der Vollstreckungsbehörde und ALLES, wirklich ALLES in der Akte, kopieren bzw. fotografieren.

Die fiktive Erfahrung zeigt, dass Mensch damit auf der sicheren Seite ist, da das später noch richtig witzig wird (Gell, Herr Finanzsenator? Wie kann das eigentlich sein, dass Original-Akten aus der Berliner Finanzverwaltung an den BeitraXservus geschickt werden, dort eingescannt und vernichtet werden? Juut iss och, dass die Kopien keene qualifizierte Signatur haben! Dddddditt jehjeht ja jar nich!).

Da das Thema derart kompleX ist, sollte Mensch sich ferner vergewissern, wie weit er gehen will.

Als "erste Hilfe" empfiehlt es sich fiktiv ALLES bisher geschriebene nochmal in einen "Widerspruch" zu "packen" und zusätzlich die Höhe der "Forderung" zu bestreiten (mit Hinweis auf § 225 AO). Ferner empfiehlt es sich den Zugang von "vollstreckbaren Bescheiden / Verwaltungsakten" (die sind nämlich alle NICHTIG) zu bestreiten (das löst dann über das Finanzamt beim RBB automatisch den Vorgang: "Aktenaufbereitung" aus. Gell RBB?).

Die Aneignung gewisser (verfassungs)rechtlicher Grundkenntnisse, die Mensch allerdings im Alltag auch so gut gebrauchen kann, lässt sich nicht vermeiden.

Wir sind hier fiktiv in Berlin, wie ein fiktiver Blick aus dem Fenster der fiktiven VERWALTUNGSVOLLSTRECKUNGSBEHÖRDE zweifelsfrei ergibt.

Berlin iss anders!

Zum weiteren Einlesen empfehlen sich folgende Themen (Berlin spezifisch):

Thema: Fiktive Begründung Bundesland Berlin / RBB
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,19751.0.html

Anmerkung: leider ist dieses fiktive Werk noch nicht "ganz" fertig. Es fehlen so noch 70 Teile.  :o

Thema: Abfrage Kontostammdaten; Abschaffung Bankgeheimnis
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,23675.0.html

Anmerkung: woher stammen die Kontodaten? Jute Frage, waa?

Thema: FG Berlin 11 V 11240/16 > substantiiert. Bestreit. d. Zugangs mehrerer Schreiben
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,23188.0.html

Thema: Vollstreckungsersuchen Anforderung Ablichtung (Berlin)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,19797.0.html

Thema: Verfassungsbeschwerde Urteil FG Berlin-Brandenburg
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,22684.0.html

Anmerkung: Fall 1: Kontopfändung. Herkunft Kontodaten aus Steuerdatei.
                       Fall 2: Pfändung Lohnsteuererstattungsanspruch

Achtung! Achtung! Achtung! Sensationieller Fund!!!!!!

Bundesfinanzhof Urt. v. 17.09.1987, Az.: VII R 28/84
Möglichkeit des Finanzamts zur Aufrechnung gegen Steurerstattungsansprüche mit aus nicht aus einem Steuerschuldverhältnis herrührenden Forderungen

Link:

https://www.jurion.de/urteile/bfh/1987-09-17/vii-r-28_84/


Dann noch folgender Aufsatz:

Wenn Maschinen entscheiden ... – vollautomatisierte Verwaltungsverfahren und der Persönlichkeitsschutz, NVwZ, link:

http://rsw.beck.de/rsw/upload/NVwZ/NVwZ-Extra_2017_10.pdf

Anmerkung: der BeitraXservus führt ein nahezu vollautomatisches "Verwaltungsverfahren" mit Großrechnern durch. Betriebssystem: z/OS 1.13.00, Standardsoftware zum Adressabgleich UNISERV, Vorgangssteuerung mittels Websphere (User Web Frontend): IBM Websphere Apllication Server, Anzeige archivierter Dokumente: SER Server Software.
Quelle: Verfahrensverzeichnis Beitragsschuldner Version 3.0. 02.12.2016 (Hinweis: DSG NRW. Ein Verfahrensverzeichnis nach dem BlnDSG existiert nicht. ACHTUNG! ACHTUNG! SKANDAL! SKANDAL!)
 
Fiktive Erkenntnisse belegen das GIM (siehe Historie) ein Batchlauf ist. D.h. die Datenverarbeitungsanlage löst - ohne menschliche Beteiligung - datumsbedingt Massenvorgänge (Direktanmeldung, Zahlungsaufforderung, Mahnung, Festsetzungsbescheid und auch die "Vollstreckungsersuchen") aus.
Natürlich verweigert der RBB fiktiv hierzu nähere Angaben und betreibt eine Beweisvereitelungsstrategie. Iss ja klar. Denn:

Thema: Beschwerde an EU-Kommission wg. Verletzung des Datenschutzes
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,18101.0.html

damit ist klar, dass er ein verbotenes Verfahren betreibt, da keine gesetzliche Grundlage (§ 35 a VwVfG) vorliegt und die automatisierten Einzelentscheidungen ohne datenschutzfreundliche Grundeinstellung programmiert wurden (willkürliche Direktanmeldungen etc.).


Ich hoffe ditt hilft weiter.

Frohes Neues BÄRLIN! Haltet alle durch! Allet wird juut!


OT:

Die Zeit wird kommen, da sitzen der Regierende Bürgermeister von Berlin und die derzeitige sowie die ehemalige Intendantin des RBB vor der/dem Vorsitzenden eines Untersuchungsausschusses des Berliner Abgeordnetenhauses und hören oft folgende fragende Einleitung der/des Vorsitzenden:

Woraus leiten Sie Ihre verfassungsrechtliche Befugnis ab ....

Nach Art. 1 Abs. 1 VvB ist Berlin ein Land und zugleich eine Stadt. Der Grundsatz der Einheitsgemeinde ist damit verfassungsrechtlich verankert. Die Bezirke sind nach der Verfassung von Berlin keine selbständigen Gemeinden. Deshalb ist auch nur die Einheitsgemeinde Berlin und sind nicht seine 23 Bezirke Träger des in Art. 28 den Grundgesetzes enthaltenen Rechts auf kommunale Selbstverwaltung.

Wer ist Rechtsträger der Landesrundfunkanstalt Berlin i.S.d. RBS TV, Frau Intendantin?

Antwort: Daran habe ich keine Erinnerung. Anmerkung: Standardantwort bei U-Ausschüssen.

Wann und durch wen wurden Sie zur Behördenleitung i.S.d. § 37 Abs. 3 VwVfG der Landesrundfunkanstalt Berlin ernannt bzw. eingestellt, Frau Intendantin?

Anwort: Daran habe ich keine Erinnerung.

Tuschel, tuschel Anmerkung: der begleitende JustiZar flüstert ihr was zu

Intendantin: Ich erinnere mich jetzt wieder! Eine Behördenleitung braucht es nicht, wenn Bescheide mit Hilfe automatischer Einrichtungen erlassen werden!

Anmerkung: schallendes Gelächter, der Saal tobt und bebt.


Wollen Sie damit zum Ausdruck bringen, dass das Land Berlin die gesamte behördliche Führungsstruktur abschaffen kann und Großrechner in einer Bäckereikette die Aufgaben der Behörden übernehmen könnten, Frau Intendantin?

Antwort: Daran habe ich keine Erinnerung. + vorgetäuschter Ohnmachtsanfall

Wann wurde der Landesrundfunkanstalt die Führung eines behördlichen Dienstsiegels gestattet, Frau Intendantin?

Anwort: Daran habe ich keine Erinnerung. + vorgetäuschter Ohnmachtsanfall

Tröpfel Anmerkung: der begleitende JustiZar tröpfelt ihr vorsichtig Wasser ins Gesicht

Tuschel, tuschel Anmerkung: der begleitende JustiZar flüstert ihr was zu

Intendantin: Ich erinnere mich plötzlich an einen wichtigen Termin und muss jetzt weg!



 ;D



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@alle
Zitat
Fiktive Erkenntnisse belegen das GIM (siehe Historie) ein Batchlauf ist.

GIM -> GIM GRAI Integrated Methodology
GIM -> Get Input Message
GIM -> generisch intelligente Maschine

oder siehe auch hier ein Beispiel der Historie was GIM alles kann
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,21875.msg139719.html#msg139719

G Gebühr
I  ...
M ...


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Hervorragend @PersonX!

OT:
Anmerkung: Sie spielen mit dem Gedanken ein vollautomatisches Verwaltungsverfahren ohne Behördenleitung, amtliches Dienstsiegel und OHNE gesetzliche Grundlage durchzuführen?

Hier werden Deutsche nicht ausgeliefert, link:
https://www.advopedia.de/news/kurios/flucht-nach-straftat-keine-auslieferung

Beim Verlassen des Abgeordnetenhauses wird die Intendantin von der freien Presse gefragt:

Frage 1: Frau Intendantin wer ist GIM?
Frage 2: Ja, genau und haben Sie ernsthaft gedacht Sie kommen damit durch?


Intendantin rennt mit dem JustiZAR zum Wagen. Kramt in ihrer Handtasche, zückt den Reisepaß und springt ins Auto.

Intendantin: Zum Fluch-Hafen!

Fahrer: Watt? Iss der schon fertig? Und jetzt sagen se bloß nich ja und Sie wollen mit Air BÄRLIN fliegen!

Ditt iss BÄRLIN!


 :)


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K
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Moin moin,

irgendetwas habe ich überlesen oder lag ein Hinkelstein drauf!?

In der "Satzung des Rundfunk Berlin-Brandenburg" findet sich:

Zitat
§ 1 Name und Aufgaben
(1) Die Anstalt führt den Namen Rundfunk Berlin-Brandenburg (rbb).
(2) Die Anstalt führt ein Dienstsiegel.
(3) Aufgaben, Sendegebiet und Verpflichtungen der Anstalt ergeben sich aus dem rbb-Staatsvertrag.

Quelle: https://www.rbb-online.de/unternehmen/der_rbb/struktur/grundlagen/satzung_des_rundfunk.file.html/rbb-Satzung-13022014.pdf

Gruß
Kurt


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"Deutschland, unendlich viele (ok: 16) Bundesländer. Wir schreiben das Jahr 2024. Dies sind die Abenteuer abertausender ÖRR-Nichtnutzer, die sich seit nunmehr 11 Jahren nach Beitragseinführung immer noch gezwungen sehen Gesetzestexte, Urteile usw. zu durchforsten, zu klagen, um die Verfassungswidrigkeit u. die Beitragsungerechtigkeit zu beweisen. Viele Lichtjahre von jeglichem gesunden Menschenverstand entfernt müssen sie sich Urteilen unterwerfen an die nie zuvor je ein Mensch geglaubt hätte."

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@Kurt in den Satzungen des RBB findet sich vieles, aber mit Sicherheit kein amtliches Dienstsiegel.

Ich hab auch eine "Satzung" und führe ein "Dienstsiegel" (Hinkelstein mit roter Schleife). Das klopp ich jedesmal auf meine Einkaufsliste und wenn das so weiter geht, bastel ich mir noch ne Uniform mit Sheriffstern und "vollstreck" draußen mein Taschengeld durch Betteln.

Wie auch immer das "Dienstsiegel" des RBB aussieht, ob mit oder ohne Sandmännchen ist egal. Es ist kein amtliches Dienstsiegel.

Das ZDF hat bestimmt auch in seiner Satzung ein "Dienstsiegel" drin. Ob nun Claus Kleber auf die Nachrichten ein Dienstsiegelstempel (Mainzelmännchen) raufkloppt, wees ick nich.

Amtliche Dienstsiegel etc. haben ihre gesetzliche Grundlage für Berlin hier:

Verordnung über die Landessiegel (Landessiegelverordnung - LSiegelVO -)
Vom 28. Oktober 1954, link:

http://gesetze.berlin.de/jportal/portal/t/6jo/page/bsbeprod.psml?pid=Dokumentanzeige&showdoccase=1&js_peid=Trefferliste&documentnumber=1&numberofresults=1&fromdoctodoc=yes&doc.id=jlr-SiegelVBErahmen&doc.part=X&doc.price=0.0&doc.hl=1#focuspoint

Gesetz über die Hoheitszeichen des Landes Berlin
Vom 22. Oktober 2007, link:

http://gesetze.berlin.de/jportal/portal/t/1azf/page/bsbeprod.psml?doc.hl=1&doc.id=jlr-HzGBE2007rahmen&documentnumber=1&numberofresults=11&showdoccase=1&doc.part=X&paramfromHL=true#focuspoint

Und die Ausführungsvorschriften zum Gesetz über die Hoheitszeichen des Landes Berlin, findet Mensch hier.

Siegel und Beglaubigungen, Link:

https://www.berlin.de/sen/inneres/buerger-und-staat/verfassungs-und-verwaltungsrecht/hoheitszeichen/siegel-und-beglaubigungen/artikel.30221.php

Die Popelsatzung des RBB vom Rundfunkrat ist was zum Nasebohren und ablachen.

Rein fiktiv natürlich.

Zitat
Rundfunk Berlin - Brandenburg
- Gremiengeschäftsstelle -
Rundfunkrat z.H. Frau von K
- persönlich, verschlossen -

Masurenallee 8 - 14
14057 Berlin


Sehr geehrte Frau von K.,

Anlässlich eines mich betreffenden Vollstreckungsersuchens des RBB habe ich mit Bewunderung festgestellt, dass dieses mich betreffende Vollstreckungsersuchen an das Finanzamt X-Berg-F-Hain mit:

Die Intendantin

Dieses Vollstreckungsersuchen ist von einer elektronischen Datenverarbeitungsanlage gefertigt und ohne Unterschrift und Dienstsiegel wirksam

gezeichnet ist.

Der Rundfunkrat hat in § 1 seiner Satzung bestimmt, dass die Anstalt ein „Dienstsiegel“ führt.

Im Wege der Petition bitte ich Sie § 1 der Satzung des RBB zu ergänzen:

§ 1 Name und Aufgaben
 
(1) Die Anstalt führt den Namen Rundfunk Berlin-Brandenburg (rbb).

(2) Die Anstalt führt ein Dienstsiegel.

(3) Aufgaben, Sendegebiet und Verpflichtungen der Anstalt ergeben sich aus dem rbb-Staatsvertrag.

Neu:

(4) Die Intendanz des RBB führt ein Banner, eine Fahne und Standarte. Sie trägt Ohrwimpel und wird von einer Prätorianer Garde begleitet.


Mit freundlichen Grüßen

Nixus Zahlux


Quelle:

https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,19797.msg128239.html#msg128239

 :)


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Werter Profät,

auch bei mir macht sich das Älterwerden bemerkbar: man(n) vergisst  :o

Das Thema Dienstsiegel scheint höcht interessant - hatte ich doch darüber selbst schon einen Beitrag erstellt:
Vollstreckungsersuchen <-> Dienstsiegel > https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,24023.msg152634.html

Schätze es lohnt sich da hineinzuvertiefen und die LRA'en aufzufordern darzulegen wie sie jeweils die
"Verwaltungsvorschrift des Justizministeriums über die Beschaffung, Verwendung und Sicherung von Dienstsiegeln und Dienststempeln"
umsetzen/umgesetzt haben usw.  >:D 8)

Seeehr interessant um bohrende, quälende Fragen zu generieren ist dies hier:
Dienstaufsichtsbeschwerde wegen Dienstpflichtverletzung aufgrund Verlust von Dienstsiegeln > http://www.steinfeld-online.de/gemeinde/kommentare/dienstsiegel-amtsvors.pdf

Gruß
Kurt


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"Deutschland, unendlich viele (ok: 16) Bundesländer. Wir schreiben das Jahr 2024. Dies sind die Abenteuer abertausender ÖRR-Nichtnutzer, die sich seit nunmehr 11 Jahren nach Beitragseinführung immer noch gezwungen sehen Gesetzestexte, Urteile usw. zu durchforsten, zu klagen, um die Verfassungswidrigkeit u. die Beitragsungerechtigkeit zu beweisen. Viele Lichtjahre von jeglichem gesunden Menschenverstand entfernt müssen sie sich Urteilen unterwerfen an die nie zuvor je ein Mensch geglaubt hätte."

  • Beiträge: 7.409
Zitat
Landessiegel werden nur von den Dienstkräften geführt, die hiermit ausdrücklich beauftragt sind (siegelführende Dienstkraft).

Siegel und Beglaubigungen, Link:

https://www.berlin.de/sen/inneres/buerger-und-staat/verfassungs-und-verwaltungsrecht/hoheitszeichen/siegel-und-beglaubigungen/artikel.30221.php

Ob vom RBB jemand ausdrücklich beauftragt worden ist, das Siegel des Landes Berlin zu führen?

Aus dem vom Profäten verlinkten Gesetz über die Hoheitszeichen des Landes Berlin Vom 22. Oktober 2007

Zitat
Die für Inneres zuständige Senatsverwaltung kann Körperschaften, Anstalten oder Stiftungen des öffentlichen Rechts, soweit sie der Aufsicht des Landes Berlin unterstehen und Hoheitsrechte ausüben,
Die Aufsicht über den RBB führt das Land Berlin jedes 2. Jahr, weil die Aufsicht über die 2-Länder-Anstalt RBB jährlich zwischen dem Land Berlin und dem Land Brandenburg wechselt.

Im Land Berlin muß der Verlust eines Dienstsiegels im Amtsblatt veröffentlicht werden, woraufhin dieses Dienstsiegel ungültig wird.

Wer das Wappen Berlins führen darf, ist übrigens der Ausführungsvorschriften
zum Gesetz über die Hoheitszeichen des Landes Berlin
zu entnehmen; der Rundfunk ist da nicht explizit benannt.

Zitat
VI. Siegel und Amtsschilder gemeinsamer öffentlicher Stellen der Länder Berlin und Brandenburg

21. Gemeinsame Behörden oder Einrichtungen sowie gemeinsame Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts, denen die Genehmigung zur Führung der Landeswappen erteilt wurde, verwenden Siegel, die nebeneinander das Berliner und das Brandenburger Landeswappen zeigen. Auf eine untere Umschrift „Berlin-Brandenburg“ kann verzichtet werden, wenn diese Angabe im Namen enthalten ist. Die Amtsschilder zeigen nebeneinander das Berliner und das Brandenburger Landeswappen; Landeswappen und Beschriftung
sind graviert und schwarz ausgelegt. Die Regelung gemäß Nummer 12 Satz 2 findet keine Anwendung.
Ok, diese Ausführungsvorschrift trat Ende 2012 außer Kraft.

Die Begriffe "Wappen" und "Siegel" fanden keinen Eingang in den

Staatsvertrag über die Errichtung einer gemeinsamen Rundfunkanstalt der Länder Berlin und Brandenburg
http://bravors.brandenburg.de/vertraege/rbb_stv_2014

Zumindest in diesem Gründungsstaatsvertrag wurde dem RBB nicht das Recht gegeben, Wappen und Siegel zu führen.

Verordnung über die Hoheitszeichen des Landes Brandenburg (Hoheitszeichenverordnung - HzV)
https://bravors.brandenburg.de/de/verordnungen-212771

Zitat
§ 1
Landeswappen
[...]
2) Das Landeswappen können außerdem führen:
[...]
6. gemeinsame Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts der Länder Berlin und Brandenburg, die der Aufsicht von Landesbehörden unterstehen und vom Ministerium des Innern auf Antrag die Genehmigung zur Führung des Landeswappens erhalten haben.

Auch hier dann die Frage; hat der RBB die Genehmigung zum Führen des Landeswappens erhalten?

Zitat
§ 5
Dienstsiegel
[...]
(6)[...]Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts der Länder Berlin und Brandenburg gemäß § 1 Abs. 2 Nr. 6 verwenden ein Dienstsiegel, dass die Berliner Wappenfigur im Wappenschild und das Brandenburger Landeswappen zeigt. Auf eine untere Umschrift „Berlin-Brandenburg“ kann verzichtet werden, wenn diese Angabe im Namen der Einrichtung enthalten ist.

Übrigens haben im Land Brandenburg offenbar nur die Hochschulen das Recht, eigene Siegel zu führen

Zitat
(9) Unberührt bleibt das Recht der Hochschulen, statt des kleinen Landessiegels eigene Siegel zu führen.

In der Anlage zu dieser Verordnung des Landes Brandenburg ist ausgeführt, wie diese Dienstsiegel auszusehen haben, die gemeinsame Stellen der Länder Brandenburg und Berlin führen dürfen, (wenn sie es dürfen).

Der RBB benötigt sowohl die Genehmigung des Landes Brandenburg als auch jene des Landes Berlin.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 04. Januar 2018, 00:15 von pinguin«
Bei Verarbeitung pers.-bez.-Daten ist das Unionsgrundrecht unmittelbar bindend; (BVerfG 1 BvR 276/17 & BVerfG 1 BvR 16/13)

Keine Unterstützung für
- Amtsträger, die sich über europäische wie nationale Grundrechte hinwegsetzen oder dieses in ihrem Verantwortungsbereich bei ihren Mitarbeitern, (m/w/d), dulden;

- Parteien, deren Mitglieder sich als Amtsträger über Grundrechte hinwegsetzen und wo die Partei dieses duldet;

- Gegner des Landes Brandenburg wie auch gesamt Europas;

 
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