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Autor Thema: GBM, GIM, LLM und LSM usw. - Bedeutung der Abkürzungen bekannt?  (Gelesen 6783 mal)

K
  • Beiträge: 2.239
Hallo zusammen,

erstmal "zum warm werden" - Die Fantastischen Vier mit "MfG":

https://www.youtube.com/watch?v=uUV3KvnvT-w
Quelle: Musikvideo "MfG" aus dem Album "4:99" der Fantastischen Vier; Hochgeladen am 27.02.2010

MfG Songtext:
Zitat
Nun da sich der Vorhang der Nacht von der Bühne hebt kann das Spiel beginnen, das uns vom Drama einer Kultur berichtet

ARD, ZDF, C&A
BRD, DDR und USA
BSE, HIV und DRK
GbR, GmbH - ihr könnt mich mal
[..]

Mfg mit freundlichen Grüssen, die Welt liegt uns zu Füßen
Denn wir stehen drauf, wir gehen darauf, für ein Leben voller Schall und Rauch
Bevor wir fallen, fallen wir lieber auf
[..]


So - nach der doch längeren Einführung die eigentliche Frage:

GBM, GIM, LLM und LSM
GS, GSM und BSD
FB, RS und ZÜ
ER, MA und VE
VGNR, BK und GV

sind die Abkürzungen die bei jedem Beitragskonto bzw. der "elektronischen Verwaltungsakte" benutzt werden.

Hat jemand die Aufschlüsselung dieser Abkürzungen (schon bei seiner zuständigen Landesrundfunkanstalt eingefordert) ?

Gruß
Kurt

____
Edit "ChrisLPZ":
Songtext aus Urheberrechtsgründen gekürzt


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 30. Januar 2017, 13:41 von ChrisLPZ«
"Deutschland, unendlich viele (ok: 16) Bundesländer. Wir schreiben das Jahr 2023. Dies sind die Abenteuer abertausender ÖRR-Nichtnutzer, die sich seit nunmehr 10 Jahren nach Beitragseinführung immer noch gezwungen sehen Gesetzestexte, Urteile usw. zu durchforsten, zu klagen, um die Verfassungswidrigkeit u. die Beitragsungerechtigkeit zu beweisen. Viele Lichtjahre von jeglichem gesunden Menschenverstand entfernt müssen sie sich Urteilen unterwerfen an die nie zuvor je ein Mensch geglaubt hätte."

K
  • Beiträge: 2.239
hier - so sieht das aus:

Gruß
Kurt


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 17. Dezember 2023, 21:21 von DumbTV«
"Deutschland, unendlich viele (ok: 16) Bundesländer. Wir schreiben das Jahr 2023. Dies sind die Abenteuer abertausender ÖRR-Nichtnutzer, die sich seit nunmehr 10 Jahren nach Beitragseinführung immer noch gezwungen sehen Gesetzestexte, Urteile usw. zu durchforsten, zu klagen, um die Verfassungswidrigkeit u. die Beitragsungerechtigkeit zu beweisen. Viele Lichtjahre von jeglichem gesunden Menschenverstand entfernt müssen sie sich Urteilen unterwerfen an die nie zuvor je ein Mensch geglaubt hätte."

K
  • Beiträge: 810
"GV" bezeichnet meiner Ansicht nach die Nummer eines Geschäftsvorfalls. Manche Geschäftsvorfälle wiederholen sich und so wiederholt sich auch die Nummer dieses Vorfalls. Es wird sicher eine Datenbank mit standardisierten Geschäftsvorfällen geben. Jeder davon erhält eine eigene Nummer.

"LSM", "GIM", "GS", "GBM" könnten eventuell Bearbeiterkennungen sein, daher "BK" im Spaltenkopf, denn man wird ja intern nachvollziehen wollen, wer den entsprechenden Akteneintrag angelegt hat.


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  • IP logged

m
  • Beiträge: 436
Kama dahana hier was gwenna? No mach i au mit! I hoff nur, dass i net erfasst werd ond an Eidrag ond a Schreiba krieg.

Troz dem i Tip ah o mol.

Nr.      = Fortlaufende Datensatznummer eines Vorgangs zur Beitragsnummer
VGNR  = Vorgangsnummer (dürfte ein erfasster Text sein)
BK      = Bearbeitungskennzeichen
GV     = Gebühren-Vorgang ( Das ist interessant, weil ich hinter dem Kennzeichen G das Wort Gebühren vermute)
GBM   = Gebühren Bearbeitung Mailing (Mandant / Mahnung?)
GIM    = Gebühren in Mailing (Mandant / Mahnung?)
GSM   = Gebühren Stopp Mailing (Mandant / Mahnung?)
GS     = Gebühren Stopp
DMC   = Daten Mailing (Mandant / Mahnung?) Controlle

In der Spalte Übertrag
EMA     = Einwohnmeldeamt
Whg 1  = Wohnung Nr. 10 (Wenn ein Mitarbeiter in Boklemünd 5 Wohnungen erfassen kann bekommt er eine Prämie)
FB:xxx  = Formbrief (Hier von gibts wohl einige)
BSD     = Briefsendedatum (Tja wäre Interessant zu vergleichen mit dem Druckdatum (Barcode) und Eingang beim Empfänger
MA      = Mahnung
RS       = Rücksendung
ZÜ       = Zuschlag Übertrag (Säumniszuschlag) Damit verdient man am meisten
VE       = Vorgangserfassung (denke manuell durch Personal)
ER       = Erfasst Rückstand
TB7909 = Textbaustein - Nr. oder (Textbearbeitung vermute fortlaufende Nummer)

Hab i elle? Die Auslosung wrd undr bei sei vom Justizar Eicher erfolga

Wenn i gwonna hab, komm i fei vorbei und hols Geld ab ..... odr soll  i di IBAAAA ahgeba



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  • IP logged  »Letzte Änderung: 30. Januar 2017, 09:37 von muuhhhlli«

  • Beiträge: 1.459
  • This is the way!
Rein fiktiv natürlich!

Erstmal Daaaanke an @Kurt!

Nach fernmündlicher Nachfrage bei der Datenschutzbeauftragten des Beitragsservice im März 2016 (Herr K.) ergibt sich eine Zuordnung aus den Anfangsbuchstaben:

L = Landesrundfunkanstalt


G = vormalige GEZ also jetziger Beitragsservice


Anhand der Beispielhistorie oben, erkennt Mensch, dass ausnahmslos der Beitragsservice vom 12.04.2013 bis 10.08.2015 handelte.

Zum Hintergund:

Um einen Bescheid oder Vollstreckung zu "veranlassen" bedarf es persönlicher Vorausetzungen.

Auch kann ein Vollstreckungsersuchen nicht einfach mit:

der Intendant des NDR

oder

die Intendantin des RBB

"schlussgezeichnet" werden, wenn das Vollstreckungsersuchen tatsächlich vom Beitragsservice stammt, also im Auftrag erfolgte.

Wenn bei einem Verwaltungsakt nach § 37 Abs. 5 VwVfG davon gebrauch gemacht wird, von der Namenswiedergabe abzusehen, so darf dies nicht dazu führen, dass "private Verwaltungshelfer" beliebig viele Verwaltungsakte rechtswidrig veranlassen.
 
Es muss ausreichend nachvollziehbar dokumentiert werden, wer persönlich die Abverfügung vornahm. Dazu auch:

Bundesfinanzhof Urt. v. 27.06.1986, Az.: VI R 23/83
Verwaltungsakt; Bekanntgabe; Notwendige Voraussetzung; Wille; Zuständiger Bediensteter

Link:

https://www.jurion.de/urteile/bfh/1986-06-27/vi-r-23_83?from=0:111183

Zitat

RdNr. 9

b) Der Bekanntgabewille der Behörde setzt den natürlichen Willen eines die Behörde repräsentierenden Amtsträgers voraus, der darauf gerichtet ist, den Verwaltungsakt durch Bekanntgabe an den Betroffenen zu erlassen. Hieraus folgt, daß der Bekanntgabewille der Behörde nicht von einem Bediensteten gebildet werden kann, der nach seiner Stellung nicht zum Erlaß eines Verwaltungsaktes befugt ist (vgl. Stelkens/Bonk/Leonhardt, Verwaltungsverfahrensgesetz, 2. Aufl., § 41 Rdnr. 7). Der Bedienstete muß grundsätzlich zur Steuerfestsetzung berufen sein (vgl. Urteil in BFHE 132, 219, BStBl II 1981, 404). Im Bereich der Steuerfestsetzung bei den FÄ gehören zum Kreis der Beamten, die zu behördlichen Handlungen und Regelungen ermächtigt sind, regelmäßig Sachbearbeiter und Sachgebietsleiter. Diese sind Amtswalter, deren Handlungen dem FA zugerechnet werden (vgl. Wolff/Bachof, Verwaltungsrecht I, 9. Aufl., § 45 I).

Es liegen ausreichende tatsächliche Anhaltspunkte dafür vor, dass der Beitragsservice auf "private Verwaltungshelfer" zurückgreift. Diese ergeben sich aus den Ausschreibungen:

Thema:
öffentliche EU-Ausschreibungen von ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,18090.0.html

Wird also nachgewiesen, dass der "Bescheid" von einer Person "erlassen" wurde, die hierfür nicht die erforderliche berufliche Qualifikation hat (z.B. Ausbildung Verwaltungsfachangestellte[r]) und auch nicht "Amtswalter" ist, ist der Verwaltungsakt formell rechtswidrig.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 31. Januar 2017, 02:01 von Bürger«

m
  • Beiträge: 436
Mich würde Interessieren, auf welcher Grundlage z.B. einer Datenschutzauskunft etc. die in diesem obigen Beitrag http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,21875.msg139722.html#msg139722 gezeigten Daten zuzuordnen sind. Als Datenschutzauskunft sind die Angaben, wenn sie vollumfänglich angefragt wurden für nicht vollständig zu werten sind.

Meine Datenschutzauskunft aus dem Jahre 2008 stelle ich hier mal zur Verfügung. Damals gab es noch keine Kürzel oder es gab keine Ausgabe aus der bestehenden Datenbank der GEZ in Bocklemünd.

Ausgestellt wurde das ganze mit den Angaben des Datenschutzbeauftragten bei der GEZ. Schon das ist wichtig, denn es kann und darf ja nicht jeder Hans Wurst angestellte Mitarbeiter Datenschutzauskünfte erteilen. Besonders da GEZ keine Behörde ist.

Man sieht, dass meine Daten von einen Beauftragtendienst übermittelt wurden. Woher dieser Beauftragtendienst meine Daten hatte, wurde mir keine Auskunft erteilt. Diese Adressenbeschafftung war damals Aufgabe des Dienstes. Ich vermute jedoch, dass er auf Daten der IHK zugegriffen hat. Es könnte damals das Telefonbuch auch gewesen sein, denn dort war ich ebenfalls regisitiert. Da aber in der Umgebung zur Wohnadresse, so mir bekannt war niemand zwangsangemeldet wurde, gehe ich von erstem aus.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 31. Januar 2017, 02:01 von Bürger«

  • Moderator
  • Beiträge: 3.154
  • Das Ende des Rundfunkzwangsbeitrags naht!
In einem fiktiven Fall könnte ein Kläger folgende Information bei seiner Akteneinsicht gefunden haben:

Zitat
Tabellarische Erklärung über die Bedeutungen der Abkürzungen
in der Verwaltungsakte:

VGNR  In dieser Spalte wird die Vorgangsnummer eines Geschäftsvorfalles angezeigt.

BK  In dieser Spalte wird die 3-stellige Bereichskennung des Geschäftsvorfalles angezeigt.

Die erste Stelle weist aus, wer den Geschäftsvorfall bearbeitet hat("G“ = GEZ, „L"=LRA).

Die zweite Stelle kennzeichnet den entsprechenden Eingangskanal („S“ = Schriftlich, „T“ = Telefonisch, „F“ = Telefax, „E” = E-Mail, „B“ = Bandverarbeitung, „|” = Belegfluss GEZ/LRA Intern, "L"=LRA Eingang, „X“ = Internetvorgang).

Über die dritte Stelle wird anzeigt, wie der Vorfall bearbeitet wurde (,M“ = maschinell, 3. Stelle bleibt leer = keine gültige Teilnehmernummer oder Teilnehmerkontennummer, bzw. Personalnummer oder Pseudopersonalnummer,„T“ = Teilnehmer).
Z. B. GIM“ für einen Vorgang, der von der „GEZ“, heutiger „ZBS”, maschinell bearbeitet wurde, ohne, dass eine externe Eingabe erfolgt ist.

GV  In dieser Spalte wird angezeigt, um welchen Funktionscode es sich bei
dem jeweiligen Geschäftsvorfall handelt.

FB  Formbrief

BSD  Beitragsbescheid


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 06. März 2022, 20:50 von Bürger«
GANZ DEUTSCHLAND WIRD VON EINEM ZWANGSBEITRAG IN ANGST UND SCHRECKEN VERSETZT. GANZ DEUTSCHLAND? NEIN! EINE GROSSE ANZAHL VON UNBEUGSAMEN BÜRGERINNEN UND BÜRGERN IN DIESEM LAND HÖRT NICHT AUF DEM ZWANGSBEITRAG WIDERSTAND ZU LEISTEN.

o
  • Beiträge: 1.565
Super!  ;D

Ich habe mal eine weiter oben angegebene Tabelle nachbearbeitet:
Nr.      = Fortlaufende Datensatznummer eines Vorgangs zur Beitragsnummer
VGNR  = Vorgangsnummer (bestätigt)
BK      = Bereichskennung
GV     =  Geschäftsvorfall
GBM   = GEZ hat bearbeitet in Bandverarbeitung und maschinell
GIM    = GEZ hat bearbeitet in internem Belegfluss zwischen GEZ und LRA und maschinell
GSM   = GEZ hat bearbeitet, schriftlich und maschinell
GS     = GEZ hat bearbeitet, schriftlich, dabei gab es keine gültige Teilnehmernummer irgendeiner der vier aufgezählten Arten

(...)

FB:xxx  = Formbrief (bestätigt)
BSD     = Beitragsbescheid
(...)

Dass die noch mit (Magnet)Bändern arbeiten, würde mich nicht wundern. Ist wahrscheinlich sogar noch die sicherste Methode, diese allumfassendste Meldedatenbank, die es je ohne gesetzliche Grundlage (das ist der Unterschied zu China) bislang gegeben hat, nach außen hin abzusichern.

Die Verwendung der Methode GIM, das ist:

 vollautomatisiert und ohne jeglichen Eingriff durch einen Menschen

                  (vollautomatisiert von "Direktanmeldung" bis Vollstreckungsersuchen)


stellt eine massive Zerstörung der Rechtskonformität der deutschen Verwaltungspraxis dar.

Das ist nicht einmal Kafka (Das Schloss und Der Prozess), das ist noch schlimmer.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 06. März 2022, 20:35 von Bürger«

  • Moderator
  • Beiträge: 11.356
  • ZahlungsVERWEIGERER. GrundrechtsVERTEIDIGER.
    • Protest + Widerstand gegen ARD, ZDF, GEZ, KEF, ÖRR, Rundfunkgebühren, Rundfunkbeitrag, Rundfunkstaatsvertrag:
Auf den Einwand eines Klägers, dass die "Historie" ohne aufgeklappte Einzeleinträge und ohne Kenntnis der technischen/ administrativen Bedeutung der kryptischen Abkürzungen wie "GIM" etc. nicht prüfbar/ nicht nachvollziehbar ist, könnte eine fiktive Landesrundfunkanstalt etwa im Juni 2021 so geantwortet haben:

Zitat
[...]
Des Weiteren ist dem Kläger einzuräumen, dass bei der Historie weitere informationen hinterlegt sind. Dabei handelt es sich indes lediglich um interne Vermerke, welche für die Beurteilung der Rechtmäßigkeit der streitgegenständlichen Verwaltungsakte unerheblich sind.

Gleichwohl wird mit den Blättern XXX bis YYY eine vollständig „aufgeklappte" Historie übersandt. Die zusätzlichen informationen sind für die Beurteilung der Rechtmäßigkeit eines Festsetzungsbescheids unerheblich.

Bei den vom Kläger angesprochenen „kryptischen Abkürzungen" handelt es sich um die Bezeichnung technischer und administrativer Vorgänge, welche für die materiell-rechtliche Bewertung des Sachverhalts unerheblich sind.

Gleichwohl werden die in der Historie verwendeten Abkürzungen nachfolgend erklärt:

Die Abkürzung VGNR bedeutet Vorgangsnummer.
Diese wird bei der elektronischen Erfassung der eingehenden Schreiben bzw. der mit Hilfe des EDV-Systems erstellten Vorgänge, z. B. mit der Bitte um Zahlung verbundene Hinweise auf die fällig werdenden Rundfunkbeitrâge, erzeugt.

Die Abkürzung BK bedeutet Bereíchskennung.
Diese Spalte dient zur Schnellübersicht, in welchem Bereich der Vorgang bearbeitet wurde. Der erste Buchstabe der darin verwendeten Abkürzungen bezeichnet den Bearbeitungsort:
G: Beitragsservice (vormals GEZ)
L: LRA (Landesrundfunkanstalt)

Der zweite Buchstabe bezeichnet den Eingangskanal des Vorgangs
S: schriftlich
T: telefonisch
F: Telefax
I: intern
erstellter Vorgang

Wenn es keinen dritten Buchstaben gibt, wurde der Vorgang manuell, also von einem Sachbearbeiter bearbeitet. Der ggf. an dritter Stelle stehende Buchstabe „M“ weist auf eine maschinelle Verarbeitung des Vorgangs hin.

Die Überschrift GV in der vierten Spalte steht für Geschäftsvorfall; jeder mit einer spezifischen Nummer versehene Geschäftsvorfall bezeichnet einen Vorgang, der in der letzten Spalte der Historieübersicht näher bezeichnet wird. Die dabei verwendeten Abkürzungen bedeuten:
FB: Formbríef
TB: Textbrief
ER: Erinnnerung
BSD: Bescheid (gemeint sind Beitrags- bzw. Festsetzungsbescheide)
MA: Mahnung
TNK: Beitragskonto (die Abkürzung stand vor dem 01.01.2013 für Teilnehmerkonto)
RS: Rechnungsstellung
ZÜ: Zahlungsüberwachung

[...]


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 06. März 2022, 20:59 von Bürger«
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o
  • Beiträge: 1.565
Ob da alles immer "unerheblich" ist, sei mal als Schutzfalschbehauptung der LRA dahingestellt. Man weiß aus einschlägigen Erfahrungen, dass selbst aus harmlosen Vermerken etwas herausgelesen werden kann, wenn man den Kontext kennt.

Im Zuge einer fiktiven und unerheblichen Akteneinsicht hat sich anhand unerheblicher interner Vermerke herausgestellt, dass "Festsetzungsbescheide" regelmäßig 6-7 unerhebliche Tage nach Erstelldatum überhaupt erst zur Post eingeliefert werden. Das in der Tat unerhebliche Erstelldatum (welches auch auf den "Festsetzungsbescheiden" aufgedruckt wird) steht in einer Spalte der Beitragshistorie. Das Auflieferungsdatum steht erst im unerheblichen Vermerktext, der nur durch Aufklappen sichtbar wird.

Soviel mal als unerhebliche Spekulation.

Man möge sich nicht von der Wortwahl des BS und der LRA leimen lassen. Das ist schlimmste Winkeladvokatie.


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K
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AMV: Ablaufmitteilung Versenden
BNR: Beitragsnummer
DRS: Direktanmeldung Rechnungsstellung
GRS: Gesetzliche Rechnungsstellung
RBK: Ruhende Beitragskonten
VGR: Vorgezogene Rechnungsstellung
VRS: Vorauszahler Rechnungsstellung
ZUE: Zahlungsüberwachung


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