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Autor Thema: In europäischer Statistik: Rundfunkbeitrag ist als Steuer klassifiziert  (Gelesen 27152 mal)

K
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Das Vorgehen der Vollstreckungsstellen kann nicht korrekt sein, weil ein öffentliches Wettbewerbsunternehmen keine hoheitlichen Befugnisse hat, somit keine Behörde darstellt und folglich auch nicht amtshilfeberechtigt ist.

Ich finde es ganz schlimm, dass in diesem Berufsstand anscheinend niemand Zivilcourage zeigt und seine Stimme erhebt. Stattdessen lassen sich die Vertreter des Berufsstandes in besonderen Seminaren auch noch zeigen, mit welchen Argumentationsvorlagen sie gegen diejenigen vorgehen können, die die Rundfunkbeitragszahlungen verweigern. Mich würde wirklich einmal sehr interessieren, ob die Damen und Herren in den Vollstreckungsstellen es mit ihrem Gewissen vereinbaren können, beispielsweise gegen einen kleinen Rentner vorzugehen, dessen Rente gerade so zum Überleben ausreicht.

Ich finde, wir schießen hier zwar zu Recht gegen Intendanten und Politiker. Würden aber die Mitarbeiter in den Vollstreckungsstellen genügend Eier in der Hose haben, wäre der Rundfunkbeitrag binnen kürzester Zeit Geschichte.


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  • Das Ende des Rundfunkzwangsbeitrags naht!
Bitte das Thema „Gerichtsvollzieher und Vollstreckungen“
in diesem Thema nicht weiter vertiefen, das da lautet:
„In europäischer Statistik: Rundfunkbeitrag ist als Steuer klassifiziert“.
Danke für das Verständnis und die zukünftige konsequente Berücksichtigung.



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GANZ DEUTSCHLAND WIRD VON EINEM ZWANGSBEITRAG IN ANGST UND SCHRECKEN VERSETZT. GANZ DEUTSCHLAND? NEIN! EINE GROSSE ANZAHL VON UNBEUGSAMEN BÜRGERINNEN UND BÜRGERN IN DIESEM LAND HÖRT NICHT AUF DEM ZWANGSBEITRAG WIDERSTAND ZU LEISTEN.

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  • Ersatzmaßstab Wohnung: das BVerfG erklärt die Welt
@pinguin: ich bin immer noch davon überzeugt, dass der sogn. Rundfunkbeitrag auch unter Berücksichtigung rein nationaler, deutscher Gesetze zu knacken ist. Und zwar genau deshalb, weil er eine Steuer ist. Dieser Charakter wurde in allen Gutachten, die die Finanzierung via "Beitrag" betrachten, heraus gearbeitet. Dabei wurde u. a. festgestellt, dass für einen Beitrag die Gegenleistung zu gering ist, so übrigens schon Jarass 2007 für die ARD, und der Anknüpfungspunkt Wohnung, bzw. wie @seppl richtig bemerkt, "wohnen", nicht sachgerecht ist. Strassenausbaubeiträge werden ja auch nicht gefordert, weil man atmet.

Trifft das Argument "Steuer" zu, woran ich keinen Zweifel habe, so ist die Feststellung, dass der sogn. Rundfunkbeitrag verfassungswidrig ist, unvermeidlich. Die Klassifizierung durch die Statistik ist zwar nett, ersetzt aber nicht die Würdigung der Abgabe auf der Basis bestehenden Rechts. Man kann natürlich feststellen, dass die Statistiker ehrlicher sind als Politik und Gerichte. Auch wenn diese das letztlich genau deshalb machen, weil die EU den Charakter der Abgabe richtig erkannt hat und entsprechende Vorgaben macht. Folglich ist die Klassifizierung ein weiteres Indiz dafür, dass die Verfassungsbeschwerden überwiegend richtig argumentieren, jedenfalls soweit sie den sogn. Beitrag Verfassungswidrigkeit attestieren, weil er eben kein Beitrag sondern eine Steuer ist.

Ich bin davon überzeugt, dass auch den Erfindern der Abgabe auf "wohnen" und den Sendern völlig klar ist, dass die Kritiker des sogn. Rundfunkbeitrags richtig liegen. Immerhin hat das bis kurz vor der Unterzeichnung des Staatsvertrags auch die Landesregierung in Thüringen so gesehen. Für ihren Meinungswechsel ist sie die Begründung m. W. schuldig geblieben. Es vermutlich auch kein Zufall, dass man die geänderte Finanzierung nicht der EU vorgelegt hat. M. E. handelt es sich um bewussten Rechtsbruch.

M. Boettcher


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Ken Je(b)sen, Betreiber von KenFM, soll "politische Entfremdung" betreiben und "unwahre Verschwörungstheorien" verbreiten. Daher beobachtet ihn der sogn. Verfassungsschutz. Würden die "Verschwörungspraktiker" dieses Dienstes ihren Maßstab an den öffentlich-rechtlichen Rundfunk und Publikationen von der BILD-Zeitung bis zum Magazin SPIEGEL anlegen, in Deutschland bliebe kein Medium unbeobachtet. So schnell wird in Deutschland zum Staatsfeind, der nicht mit dem Strom schwimmt.

n
  • Beiträge: 390
@alpha667
Zitat
Also nach Deinem Wunsch soll festgestellt werden, ja es ist eine staatl. Abgabe und somit ist das Vorgehen der Vollstreckungsstellen korrekt ?
Das Vorgehen der Vollstreckungsstellen kann nicht korrekt sein, weil ein öffentliches Wettbewerbsunternehmen keine hoheitlichen Befugnisse hat, somit keine Behörde darstellt und folglich auch nicht amtshilfeberechtigt ist.

Das ist ja genau das, was ich die ganze Zeit predige (seit ich mir das ganze Konstrukt mal besser angeschaut habe).

Meine Frage war aber an Dr. Boetcher gerichtet. Es kann ja sein, dass ich mich hier irre, aber das Argument der Beitrag sei eine Steuer konterkariert u.a. mein Argument, dass keine Amtshilfe möglich ist, um den Beitrag einzutreiben. Denn Steuer ist nunmal eine staatliche Abgabe und staatliche Stellen dürften das dann auch einziehen / vollstrecken.

Deswegen ist auch das Urteil, was ich oben postete, hilfreich - es wurde höchstrichterlich festgestellt, dieser Beitrag ist keine Steuer. Gut so und richtig festgestellt. Und LG Tübingen ebenso, es hat erkannt, es ist keine staatliche Abgabe und auch deutliche Zweifel am Status der LRA (in diesem Falle SWR) geäußert, sowie an der Rechtmäßigkeit von Vollstreckungsmaßnahmen zumindest im Bereich des SWR. Vollkommen korrekt.

Aber wenn die Leute mit dem Steuer Argument erfolgreich sind, dann haben sie natürlich auch meinen Segen. Aber ich will weder eine weitere Steuer für ÖR, noch den jetzigen Beitrag, noch eine Gebühr wie vor 2013. Mir wäre am liebsten dieser ganze Apparat würde ersatzlos abgeschaft. Wenn ich Infos will, dann finde ich diese auch, ich brauche keinen Kindergärtner/Märchenonkel vom ÖR, der mir erzählt was wichtig und wahr sein soll.

@ Knax: Es gibt auch Broschüren / Handlungsanweisungen die verteilt werden von der "Amadeu Antonio Stiftung", die sich vorgeblich gegen "Reichsbürger" richtet. Es wird darin empfohlen, nicht mit Leuten zu argumentieren bzw. deren Argumente zu ignorieren und die Sache durchzuziehen.


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@pinguin: ich bin immer noch davon überzeugt, dass der sogn. Rundfunkbeitrag auch unter Berücksichtigung rein nationaler, deutscher Gesetze zu knacken ist. Und zwar genau deshalb, weil er eine Steuer ist.
Er ist in ganz Europa eine Steuer, und kann national schon deswegen keinen Bestand haben, weil die Hoheit über Finanzmonopole beim Bund liegt.

Ich bin davon überzeugt, dass auch den Erfindern der Abgabe auf "wohnen" und den Sendern völlig klar ist, dass die Kritiker des sogn. Rundfunkbeitrags richtig liegen.
Jedes Gesetz ist nur solange verfassungskonform, wie es in Übereinstimmung zur Verfassung angewendet wird; in Sachen Rundfunk ist dieses sowohl gegenüber Geringverdiener als auch gegenüber den Rundfunknichtnutzern nicht eingehalten worden ist. Auch wenn ich mich hier wiederhole; im gesamten Regelwerk steht nicht drin, daß jeder Wohnungsinhaber zahlpflichtig ist; zum Regelwerk zählt nämlich auch der eigentliche Rundfunkstaatsvertrag, dessen Inhalt dem Bürger gegenüber sträflich mißachtet wird.

Mißachtet werden einige Entscheidungen des BVerfG, (bspw. zur Geltung von EMRK; Vorranganwendung EU-Recht; Bindung an EuGH-Entscheidungen auch für die Länder), Entscheidungen des EuGH, (Gebühr aus staatl. Mitteln; öffentl. Stelle wird dem Staat zugerechnet), Entscheidungen des BGH, (Rundfunk steht im Wettbewerb), und auch solche des BFH, (Wettbewerbsunternehmen ohne hoheitliche Befugnis); alles hier im Forum schon mannigfaltig "ausgelatscht".

Wenn der Rundfunk insgesamt kippt, haben sich das der Rundfunk, die Verwaltungsgerichte wie auch die lokal Handelnden selber zuzuschreiben.

Es vermutlich auch kein Zufall, dass man die geänderte Finanzierung nicht der EU vorgelegt hat. M. E. handelt es sich um bewussten Rechtsbruch.
Es mag nur Zufall sein, daß die EU genau in den Jahren 2016/2017 Regeln aufgestellt hat, hinsichtlich Schadensersatz durch Mißbrauch marktbeherrschender Stellung, bzw. auch hinsichtlich Betrug an den finanziellen Interessen der Union, bzw. auch, daß Verstöße gegen die EU-Datenschutzgrundverordnung ab 2018 rückwirkend für 2 Jahre zu ahnden sind, (weil in 2016 in Kraft getreten), etc.


@alpha667
Denn Steuer ist nunmal eine staatliche Abgabe und staatliche Stellen dürften das dann auch einziehen / vollstrecken.
Eine Steuer muß selbst verfassungsgemäßen Erfordernissen standhalten, wie eigentlich alle Abgaben; als "Steuer" dürfen die Länder das mangels Gesetzgebungskompetenz so nicht gestalten.

Also heißt es nach Landesrecht, es sei ein "Beitrag", damit es national halbwegs durchkommt, damit die europäische Dimension aber völlig mißachtend.

Die Länder haben hier verbockt, was sie nur irgend verbocken können.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 01. Januar 2018, 18:22 von DumbTV«
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Keine Unterstützung für
- Amtsträger, die sich über europäische wie nationale Grundrechte hinwegsetzen oder dieses in ihrem Verantwortungsbereich bei ihren Mitarbeitern, (m/w/d), dulden;

- Parteien, deren Mitglieder sich als Amtsträger über Grundrechte hinwegsetzen und wo die Partei dieses duldet;

- Gegner des Landes Brandenburg wie auch gesamt Europas;

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  • Ersatzmaßstab Wohnung: das BVerfG erklärt die Welt
@Alpha667: staatliche Abgaben sind a) Steuern, b) Gebühren und  c) Beiträge. Es trifft also nicht zu, dass die staatlichen Abgaben, die als Beiträge deklariert sind, nicht eingetrieben werden können. Hingegen gibt es eine staatliche Finanzverfassung, so ab GG 105, die klar festlegt, dass die Länder eine "Rundfunkfinanzierungssteuer" nicht verabschieden dürfen. Ist der sogn. Rundfunkbeitrag also eine Steuer, dann macht es "puff!" und die derzeitige Rundfunkfinanzierung löst sich in Luft auf.

Stellt sich die Frage, warum nicht ein einziges Verwaltungsgericht bis hinauf zum BVerwG feststellen will, was Gutachter längst beschrieben haben und mit @pinguins Hinweisen sowohl auf Grund des GG und europäischer Gesetze praktisch unvermeidlich ist, nämlich dem sogn. Rundfunkbeitrag die Steuereigenschaft zu zuschreiben. Vermutlich traut sich kein Richter den Totengräber der Rundfunkfinanzierung zu geben. Dabei wäre eine schnelle Eskalation an das BVerfG die Lösung gewesen. Jetzt aber summiert sich der Schaden auf vermutlich gut 40 Milliarden Euro und mit immer größerer Heftigkeit wird die Frage nach der Berechtigung für ÖR-Rundfunk insgesamt gestellt.

Das BVerfG wird es nicht leicht haben einen Ausweg zu finden. Stellt es die Verfassungswidrigkeit fest, stehen die Mehrzahl der Politiker, sämtliche Verwaltungsgerichte bis zum BVerwG und die Sprücheklopfer im ÖRR am Pranger. Zudem steht dann die Frage im Raum, ob Einnahmen auf Grund einer verfassungswidrigen Finanzierung zurück gezahlt werden müssen. Der EUGH würde das vermutlich bejahen womit ÖR-Rundfunk in Deutschland sofort zum Sanierungsfall würde.
Stellt aber das BVerfG die Verfassungswidrigkeit nicht fest, dann auf zum EUGH. Das Risiko für den Bestand der Finanzierung des ÖRR dürfte da nicht geringer sein, im Gegenteil. Zudem droht dann noch eine weitere Schlappe für das BVerfG.

Du siehst hoffentlich, dass die Feststellung, dass der sogn. Rundfunkbeitrag eine Steuer ist, für die Befürworter des "Beitrags" praktisch der GAU ist. Drücken wir uns also die Daumen!

M. Boettcher


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b
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Im "Statistisches Jahrbuch. Deutschland und Internationales. 2017. Statistisches Bundesamt"
https://www.destatis.de/DE/Publikationen/StatistischesJahrbuch/StatistischesJahrbuch2017.pdf?__blob=publicationFile
auf Seiten 517, 519, 633, 636 ist eine interessante Fußnote enthalten:
Zitat
Ab dem Berichtsjahr 2015 werden die Rundfunkbeiträge nicht mehr den Umsätzen zugeordnet sondern den Subventionen.


Bedeutung der Wörter "Umsätze" und "Subventionen" in der Statistik:

Umsatz, S. 540
Zitat
Er umfasst die insgesamt in Rechnung gestellten Beträge, die den Verkäufen von Waren und Dienstleistungen an Dritte entsprechen, einschließlich Steuern und Abgaben (ohne Umsatzsteuer).

Subventionen, S. 347
Zitat
Laufende Zahlungen ohne Gegenleistung, die der Staat oder Institutionen der Europäischen Union an gebietsansässige Produzenten leisten, um den Umfang der Produktion dieser Einheiten, ihre Verkaufspreise oder die Entlohnung der Produktionsfaktoren zu beeinflussen.

Staat, S. 347
Zitat
Bund, Länder, Gemeinden und Sozialversicherung.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 01. Januar 2018, 16:16 von boykott2015«

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@boykott2015

"Subvention" ist der andere Begriff für "staatliche Beihilfe"


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Keine Unterstützung für
- Amtsträger, die sich über europäische wie nationale Grundrechte hinwegsetzen oder dieses in ihrem Verantwortungsbereich bei ihren Mitarbeitern, (m/w/d), dulden;

- Parteien, deren Mitglieder sich als Amtsträger über Grundrechte hinwegsetzen und wo die Partei dieses duldet;

- Gegner des Landes Brandenburg wie auch gesamt Europas;

b
  • Beiträge: 778
Leider ist der Thread geschlossen.
Wer oder was ist der Beitragsservice und wo ist dies geregelt?
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,17801.0.html

Daher hier, im Statistik.
Das Geheimnis wurde durch NRW-Statistik gelüftet.

Anfrage bei fragdenstaat.de vom 23.12.2017
https://fragdenstaat.de/anfrage/stelle-beitragsservice-4/
Zitat
Zitat
bitte nennen Sie den Sektor, in welchem die Stelle "Beitragsservice" statistisch erfasst wurde.

Antwort am 3.01.2018 von Information und Technik Nordrhein-Westfalen
Zitat
Die statistische Einheit "ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice" ist im statistischen Unternehmensregister dem Wirtschaftszweig "82 Erbringung von wirtschaftlichen Dienstleistungen für Unternehmen und Privatpersonen a. n. g." zugeordnet.

Klassifikation der Wirtschaftszweige, Ausgabe 2008 (WZ 2008), Mit Erläuterungen
https://www.destatis.de/DE/Methoden/Klassifikationen/GueterWirtschaftklassifikationen/klassifikationwz2008_erl.pdf?__blob=publicationFile
S. 498
Zitat
82 Erbringung von wirtschaftlichen Dienstleistungen für Unternehmen und Privatpersonen a. n. g.

Diese Abteilung umfasst die Erbringung von Sekretariats- und Schreibdiensten als Tagesgeschäft sowie von laufenden routinemäßigen Dienstleistungen für Geschäftsvorgänge für andere im Lohnauftrag. Sie umfasst ferner den Betrieb von Copy-Shops und Call Centern, die Tätigkeit von Messe-, Ausstellungs- und Kongressveranstaltern. Inkassobüros und Auskunfteien, das Abfüll- und Verpackungsgewerbe sowie alle anderweitig nicht genannten Dienstleistungen für Unternehmen und Privatpersonen.

Die in dieser Abteilung eingeordneten Einheiten stellen nicht das Betriebspersonal für die Ausführung der gesamten Geschäftsvorgänge eines Unternehmens bereit.


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Statistik-Anfragen laufen weiter.

Anfrage über fragdenstaat.de vom 22.12.2017
https://fragdenstaat.de/anfrage/rechtsgrundlage-fur-die-erhebung-der-daten-zum-rundfunkbeitrag/
Zitat
Eine neue Statistik benötigt grundsätzlich eine Rechtsgrundlage – in der Regel ein Gesetz.

Welche Rechtsgrundlage hat die Erhebung der Daten zum Rundfunkbeitrag?

Antwort vom 31.01.2018
Zitat
Wir verstehen Ihr Anliegen dahingehend, dass Sie nach der Rechtsgrundlage einer Statistik zu Rundfunkbeiträgen fragen. Hierzu teilen wir Ihnen mit, dass das Statistische Bundesamt keine Statistik zum Thema Rundfunkbeiträge erstellt und dementsprechend auch keine Daten zu Rundfunkbeiträgen erhebt. Eine Rechtsgrundlage, die eine Statistik zum Thema Rundfunkgebühren vorsieht, existiert somit auch nicht.

Die Statista GmbH, welche Statistiken zu Rundfunkgebühren auf ihren Internetseiten veröffentlicht, besitzt keine Zugehörigkeit zum Statistischen Bundesamt.

Die Beitragspflicht ergibt sich aus dem Rundfunkbeitragsstaatsvertrag. Die Bestimmung der Höhe der Beiträge und deren Verteilung sind im Rundfunkfinanzierungsstaatsvertrag (RFinStV) geregelt. Zunächst ermittelt die Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF) den Betrag, welchen die Anstalten für den Bestandsschutz und die Fortentwicklung benötigen, welche laut Bundesverfassungsgericht garantiert werden sollen. Die Ministerpräsidentenkonferenz bestimmt daraufhin die Höhe der Beiträge.

Den Rundfunkbeitragsstaatsvertrag finden Sie unter folgendem link:
https://www.rundfunkbeitrag.de/e175/e4794/Rundfunkbeitragsstaatsvertrag.pdf

Den Rundfunkfinanzierungsstaatsvertrag finden Sie hier:
http://www.ard.de/download/1899692/Rundfunkfinanzierungsstaatsvertrag__geaendert_duch_den_20__Rundfunkaenderungsstaatsvertrag__vom_8__bis_16__12__2016.pdf

Diese Informationen können Ihnen vielleicht bei der Beantwortung Ihrer Fragen behilflich sein.

Höchst-interessante Antwort:
- Rundfunkbeitrag ist eine öffentliche Abgabe, offizielle Statistik zu Rundfunkbeiträgen wird aber nicht geführt. Widerspruch!
- Alle Statistik-Daten, die von BS kommen, können somit manipuliert sein. Nicht nur sein, sondern sind, da eine gesetzliche Vorgabe (wie / wo / wann usw.) die Daten zu sammeln sind, existiert nicht. Die Daten werden nach privater Meinung von BS gesammelt und ausgewertet. Was BS ist, siehe obere Anfrage: "Die statistische Einheit "ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice" ist im statistischen Unternehmensregister dem Wirtschaftszweig "82 Erbringung von wirtschaftlichen Dienstleistungen für Unternehmen und Privatpersonen a. n. g." zugeordnet."


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 31. Januar 2018, 12:09 von boykott2015«

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  • Beiträge: 778
Nachtrag fragdenstaat.de vom 31.01.2018
https://fragdenstaat.de/anfrage/rechtsgrundlage-fur-die-erhebung-der-daten-zum-rundfunkbeitrag/

Zitat
vielen Dank für Ihrer Antwort, in der Sie schreiben, dass "das Statistische Bundesamt keine Statistik zum Thema Rundfunkbeiträge erstellt und dementsprechend auch keine Daten zu Rundfunkbeiträgen erhebt. Eine Rechtsgrundlage, die eine Statistik zum Thema Rundfunkgebühren vorsieht, existiert somit auch nicht."

Ihre Antwort irritiert mich.
Rundfunkbeitrag ist eine öffentliche Abgabe. Hat Statistisches Bundesamt nicht die Aufgabe, Statistik zu öffentlichen Abgaben zu sammeln?

Ich bitte um nähere Informationen. Warum gerade der Rundfunkbeitrag als öffentliche Abgabe von Staatsstatistik ausgenommen wurde.

Antwort
Zitat
Das Statistische Bundesamt hat nicht die Aufgabe, Statistiken zu öffentlichen Abgaben zu erstellen. Das Statistische Bundesamt entscheidet auch nicht selbst, welche Statistiken es erstellt.

Zu den Aufgaben des Statistischen Bundesamtes gehört die Bereitstellung objektiver, qualitativ hochwertiger und unabhängiger Informationen für Politik, Regierung, Verwaltung, Wirtschaft und Bürger.
Eine kurze Erläuterung der Aufgaben des Statistischen Bundesamtes finden Sie hier:
https://www.destatis.de/DE/UeberUns/UnsereAufgaben/Bundesstatistiken/Bundesstatistiken.html

Oder auch bei Wikipedia:
https://de.wikipedia.org/wiki/Statistisches_Bundesamt

Der Aufgabenbereich des Statistischen Bundesamtes ist im Bundesstatistikgesetz definiert, dort in § 3.
Jede Bundesstatistik bedarf zu ihrer Durchführung und Veröffentlichung einer Rechtsgrundlage, in der Regel ein Bundesgesetz oder eine Rechtsverordnung.

Das Bundesstatistikgesetz finden Sie hier; darin sind auch die Aufgaben des Statistischen Bundesamtes unter § 3 BstatG dargestellt:
https://www.destatis.de/DE/Methoden/Rechtsgrundlagen/Statistikbereiche/Inhalte/010_BStatG.pdf?__blob=publicationFile

Da es keine Rechtsgrundlage gibt, die pauschal die Erfassung von öffentlichen Abgaben vorsieht, ist die Nicht-Erfassung der Rundfunkbeitragsabgaben in der Bundesstatistik also keine Ausnahme.


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Zitat
Da es keine Rechtsgrundlage gibt, die pauschal die Erfassung von öffentlichen Abgaben vorsieht, ist die Nicht-Erfassung der Rundfunkbeitragsabgaben in der Bundesstatistik also keine Ausnahme.

So sind Lücken in der Statistik einfach vorprogrammiert.  Denn es wird jeweils auf irgendein Gesetz abgestellt oder sich berufen. -> Läuft das denn immer so?

Zitat
Zu den Aufgaben des Statistischen Bundesamtes gehört die Bereitstellung objektiver, qualitativ hochwertiger und unabhängiger Informationen für Politik, Regierung, Verwaltung, Wirtschaft und Bürger.

Es wird also eine Aufgabe definiert. Aber wenn es nicht noch ein Gesetz dazu gibt, welche Daten zu erheben sind, dann werden dort keine Daten erhoben oder nur die welche das Gesetz vorsieht, eine Bereitstellung ist somit nur dort möglich wo es eine genauere Regelung gibt. -> Das bedeutet im Zweifel sind die Daten wertlos oder unvollständig, wenn nicht das gewünschte darin zu finden ist. Wollten wir also eine Statistik über die Ausgaben jeweils für Rüstung R oder Bildung B jeweils über einen Betrag, welchen wir sogleich teilen in S und T und B in C und D, und nur für Rüstung für Ausgaben im Bereich S gäbe es ein Gesetz zur Erfassung und bei Bildung nur im Bereich C, so kann es passieren, dass der Bürger nicht erfährt, was mit T bei Rüstung und D für Bildung passiert sei.
R = 100000,- Rüstung
S = 20 % von X
T = 80% von X

B = 100000,- Bildung
C = 40 % von B
D = 60% von B

Keine Statistik erhoben wird über T von Rüstung und D von Bildung, damit wäre dann der Auftrag objektiver, qualitativ hochwertiger und unabhängiger Informationen für Politik, Regierung, Verwaltung, Wirtschaft und Bürger nicht erfüllbar, bzw. nur im Bereich von S und C. Transparenz geht wenn das so läuft sehr wahrscheinlich anders.


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Anfrage bei Bundesministerium der Finanzen über fragdenstaat.de vom 07.01.2018
https://fragdenstaat.de/anfrage/offizielle-statistik-rundfunkbeitrag-ist-steuer/
Zitat
Auf meine Anfrage hat Statistisches Bundesamt geantwortet, dass Rundfunkbeitrag in der Bundes- und Landesstatistik als Steuer gebucht wird.

WiSta 1/2017, S. 17
https://www.destatis.de/DE/Publikationen/WirtschaftStatistik/2017/01/Wista_1_2017.pdf?__blob=publicationFile
"Bis einschließlich 2012 finanzierten die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten ihr Programm auf Basis der Rundfunkgebühren. In den Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen wurden diese Gebühren als Verkauf einer Dienstleistung und damit als Produktionswert der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten gebucht. Auf der Verwendungsseite wurden sie als Käufe behandelt.

Seit 2013 gilt eine neue Finanzierung der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten auf Basis eines Rundfunkbeitrags. Da damit nicht mehr die Nutzung maßgebend ist, wird der Rundfunkbeitrag in den Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen als Steuer gebucht. Der neue Rundfunkbeitrag wird ab 2013 in den Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen zunächst als Steuereinnahme des Staates gebucht und dann als Transfer des Staates an die Rundfunkanstalten dargestellt."

Wie berücksichtigt Bundesministerium der Finanzen in ihrer Arbeit diese Änderung seit 2013 in der offiziellen Statistik: Rundfunkgebühr bis 2012 = Kauf des privaten Haushalts, Rundfunkbeitrag ab 2013 = Steuereinnahme des Staates?

Antwort vom 01.02.2018
https://fragdenstaat.de/files/foi/82651/IFG-Schreiben_2018_0062976_geschwaerzt.pdf
Zitat
Seit 2013 wird der Rundfunkbeitrag in den Statistiken zu den Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen als Steuereinnahme des Staates gebucht.

Im Rahmen der europäischen Haushaltsüberwachung erstellt das Bundesministerium der Finanzen jährlich im April den Bericht „Deutsches Stabilitätsprogramm“ und im Oktober den Bericht „Haushaltsplanung Deutschland“. Die darin veröffentlichen Daten basieren auf den Buchungsregeln der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen. Die in diesen Berichten enthaltenen Daten in Bezug auf die Steuereinnahmen umfassen somit auch die Einnahmen aus dem Rundfunkbeitrag.


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In der Antwort vom 1.02.2018 hat Bundesministerium der Finanzen erklärt, dass Einnahmen aus dem Rundfunkbeitrag Teil der Steuereinnahmen sind und es wurden 2 Dokumente genannt.

Hier sind diese 2 Dokumente in der aktuellen Fassung:
Deutsches Stabilitätsprogramm. Aktualisierung 2017. Stand April 2017
https://ec.europa.eu/info/sites/info/files/2017-european-semester-stability-programme-germany-de.pdf

Haushaltsplanung Deutschland 2018. gemäß Verordnung (EU) Nr. 473/2013. Oktober 2017
https://ec.europa.eu/info/sites/info/files/economy-finance/2018_dbp_de_de_0.pdf

VERORDNUNG (EU) Nr. 473/2013 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES
vom 21. Mai 2013

http://eur-lex.europa.eu/legal-content/de/TXT/PDF/?uri=CELEX:32013R0473&qid=1427896616927


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G

Gee

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In Bezug auf die WISTA 1/2017 hat das Stat. Bundesamt per Email auf nachstehende Fragen wie aufgeführt geantwortet im Jan 2018:

Zitat
Betreff: Erfassung  Rundfunkbeitrag  (KitaBeiträge/Transferleistungen)  in  den  VGR  und Finanzstatistiken,  Statistisches  Bundesamt,  GZ [...] / [...]
Von: info@destatis.de
Vom: 8.  Januar  2018  16:15
Statistisches  Bundesamt
Zentraler  Auskunftsdienst Tel.  +49  (0)  611  75  2405
https://www.destatis.de/kontakt

Sehr  geehrte  ....,
vielen  Dank  für  Ihre  Anfrage  vom  3.  Januar  2018. Hier  unsere  Stellungnahmen  zu  Ihren  Fragen:

a)   FRAGE:  Gibt  es  weitere  Beispiele,  bei  denen  Beiträge,  z.B.  Kita-Beitrag,  in  den Volkswirtschaftlichen  Gesamtrechnungen  als  Steuer  ausgewiesen  werden? Wenn ja,  bitte  benennen  und  in  Euro  beziffern.
ANTWORT:  Kita-Beiträge  zählen  nicht  zu  den  Steuern,  sondern  zu  den Verkäufen  im  Sinne  der  Volkswirtschaftlichen  Gesamtrechnungen. Bestimmte  Verwaltungsgebühren  fallen  nach  den  Regeln  des  ESVG  2010 unter  die  Steuern.

b)   FRAGE:  Beinhalten  die  Transferleistungen  weitere  Kategorien,  welche  von den  Bürgern  der  Bundesrepublik  Deutschland  selbst  geleistet  werden?  z.B. Gebühren  o.ä.  Wenn  ja,  bitte  benennen  und  in  Euro  beziffern.
ANTWORT:  Der  Rundbeitrag  stellt  eine  Ausnahme  dar  entsprechend  der Vorgaben  des  ESVG  2010.  Ansonsten  können  Transferleistungen  auch  aus allgemeinen  Steuermitteln  finanziert  werden.

c)   FRAGE:  Wie  wird  der  Rundfunkbeitrag  in  den  Landeshaushalten  gebucht bzw.  klassifiziert?
ANTWORT:  Im Rahmen der Finanzstatistik  liegen  hierzu  keine  Daten  vor.  Die GEZ  sammelt  die  Rundfunkbeiträge  und  leitet  diese  entsprechend  an  die Rundfunkanstalten  weiter.  Es  handelt  sich  hierbei  um  Finanzströme,  die nicht  über  die  Haushalte  laufen.   

d)   FRAGE:  Gibt  es  schriftliche  Ausführungen,  Verordnungen,  Erlasse  etc.,  über die  Buchung  bzw.  Klassifizierung  der  Rundfunkbeiträge  im  Haushaltsrecht? Wenn ja,  sind  diese  auch  öffentlich  einsehbar.  Bitte  Homepages  angeben.
ANTWORT:  Hierzu  liegen  DESTATIS  keine  Daten  vor.  Wir  empfehlen  Ihnen eine  Kontaktaufnahme  mit  dem  Bundesministerium  der  Finanzen.   

e)   FRAGE:  Bei  welchen  weiteren  öffentlich-rechtliche  Anstalten  oder  auch Körperschaften  o.ä.  ist  in  den  letzten  Jahren  die  Klassifizierung  dahingegen geändert  worden,  dass  sie  nun  als  private  Organisationen  ohne Erwerbszweck  klassifiziert  sind  und  sich  dadurch  die  Konsumausgaben  der privaten  Haushalte  verringert  haben?
ANTWORT:  Uns sind  keine  weiteren  öffentlich-rechtliche  Anstalten  oder auch  Körperschaften  bekannt.

Bei  weiteren  Fragen  stehen  wir  Ihnen  gern  zur  Verfügung.   Bitte  nutzen  Sie  dafür  unser  Kontaktformular https://www.destatis.de/kontakt/

Mit  freundlichen  Grüßen
Im  Auftrag
[...]
Anmerkung: Kontaktdaten öffentlich auch einsehbar unter
https://www.destatis.de/DE/Meta/Impressum/Impressum.html
https://www.destatis.de/DE/PresseService/Infoservice/Kontakt.html



M.E. sollte der Rundfunkbeitrag bei Konsumausgaben der privaten Haushalte in der statistischen Kategorie „Wohnen, Energie, Wohnungsinstandhaltung“ hinzugefügt werden. Diesbezügl. wurde auch eine Partei angefragt - Antwort steht noch aus.

Gruß


Edit "Bürger": Quelle/ Email ergänzt.


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged  »Letzte Änderung: 03. Februar 2018, 16:42 von Bürger«

 
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