Das Person A trotz Widerspruch zahlen soll ist immer dann der Fall wenn keine aufschiebende Wirkung vorhanden ist. Das ist so, wenn es per Gesetz so vorgesehen sei. Um dennoch aufschiebende Wirkung zu erlangen bedarf es Anträgen welche diese Wirkung haben. Im Normalfall hat ein Widerspruch immer aufschiebende Wirkung, es sei diese wird Ihm per Gesetz oder anderweitiger Anordnung genommen. Bei der Anforderung von öffentlichen Kosten und Abgaben gibt es die Ausnahme, dass der Widerspruch alleine keine aufschiebende Wirkung haben soll, das gilt jedoch nicht für nur feststellende Verwaltungsakte. Dort hat der Widerspruch wie sonst auch aufschiebende Wirkung.
Normal ist eine staatlich Behörde gehalten einen Antrag auf Aussetzung zeitnah zu bescheiden. Der Bescheid darüber öffnet weitere Rechtsmittel. Die Entscheidung kann unabhängig von einem Widerspruchsbescheid fallen.
Und ja die Gegenseite erwartet tatsächlich das Person trotz Widerspruch zahlt. Sie ist der Ansicht, dass Person A zuerst den Rechtsweg beschreiten muss. Um dann nochmals auf Rückzahlung zu klagen.
Zurück zahlen will Sie dann auch nur längstens 3 Jahre rückwirkend und auch nur wenn Sie dazu gezwungen wird. Freiwillig wird das nicht passieren.
Deshalb ist es sicherer keine Zahlung zu leisten und die Forderung als nichtig zurück zu weisen. Den Rechtsweg geht man nur hilfsweise, weil die Gegenseite sonst ohne Hemmung immer weiter macht.
Nichtig ist die Forderung, wenn bereits das Gesetz rechtswidrig ist. Das gilt es fest zu stellen.
Klagen mit dem Ziel der Feststellung kosten jedoch mehr als Anfechtungen, deswegen gehen viele den Weg der Anfechtung. Es sollte reichen, Nichtigkeit anzuzeigen und die Bescheide entsprechend anzufechten. Aktuell ist das Ziel einer Klage die Richterschaft davon zu überzeugen, dass die Bearbeitung der Klage mehr Aufwand bedeutet, als auf Karlsruhe zu warten.
Das Problem von Person A hier ist aber, dass die Gegenseite eine Regel nicht einhält und trotz Widerspruch und Antrag auf Aussetzung vollstreckt. Das kann verschiedene Gründe haben.
z.B.
-Der Widerspruchsbescheid ist bei Person A nicht angekommen.
-Es werden andere Bescheide vollstreckt.
-Der Widerspruch war nicht fristgerecht.
-Der Widerspruch war nicht angekommen.
Um das genau zu erfahren muss Person A aber das Vollstreckungsersuchen einsehen.
Mögliche Reaktionen, Klage am VG als Anfechtung der Bescheide und Gespräch mit der Stadtkasse, bei der Stadtkasse wie auch beim Finanzamt weiß man es genau, dass eine Vollstreckung rechtswidrig erfolgt, wenn das Verfahren noch läuft und gestellte Anträge nicht beschieden werden.