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Autor Thema: MACH MIT - BEI DER BUNDESWEITEN "AKTION EMAIL"! (bis zum 18.10.2017)  (Gelesen 35889 mal)

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zuwider

Mail nach Magdeburg unterwegs. ÖRR-> †††


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Weitere Hinweise zur Ministerpräsidentenkonferenz:

Zitat
https://www.saarland.de/SID-9F40A587-1EE820A8/225768.htm

Arbeitsweise und Struktur

An der Ministerpräsidentenkonferenz (MPK) nehmen sowohl die Regierungschefinnen und -chefs der Länder als auch die Chefin und die Chefs der Staats- und Senatskanzleien (CdS) teil. Unterstützt werden sie anlassbezogen von ihren jeweils zuständigen Abteilungs- bzw. Referatsleiterinnen und -leitern.

Jedes Land kann eigenständig Themen für die Konferenzen vorschlagen. Gemeinsam mit fortlaufenden Beratungspunkten aus vorangegangenen Konferenzen wird aus ihnen die jeweilige Tagesordnung gebildet. Zur Vorbereitung der MPK befassen sich die Chefin und die Chefs der Staats- und Senatskanzleien im Rahmen einer CdS-Konferenz mit den angemeldeten Themen. Zu den einzelnen Tagesordnungspunkten werden von diesem Gremium Beschlussempfehlungen erarbeitet, die Grundlage der Beratung der Regierungschefinnen und -chefs sind.

Sowohl vor der CdS-Konferenz als auch vor der MPK beraten sich die A-Länder (die SPD-geführten Länder und der Freistaat Thüringen) und die B-Länder (die CDU-geführten Länder und das Land Baden-Württemberg) jeweils gesondert. Im Rahmen dieser getrennten Vorbesprechungen legt jede Seite ihre Verhandlungsposition zu den einzelnen Tagesordnungspunkten fest.

Die Tagesordnung einer MPK umfasst regelmäßig etwa zehn bis 15 Punkte. Bei bestimmten Themen beraten sich die Regierungschefinnen und -chefs in vertraulichen Gesprächsrunden, den so genannten „Kamingesprächen“.

Als rechtliche Grundlage der Arbeitsweise der MPK dient die Geschäftsordnung. Danach können Entscheidungen nur mit der Zustimmung von mindestens 13 Ländern getroffen werden. Bei Entscheidungen über die Geschäftsordnung der MPK, bei haushaltswirksamen Angelegenheiten und bei der Schaffung von Gemeinschaftseinrichtungen ist die Einstimmigkeit der Länder erforderlich.


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Ich pushe mal für den letzten Tag der E-Mail Aktion diesen Thread mit der Anschriftenliste, die etwas weggerutscht ist:

Falls jemand seinem Begehren materiellen und rechtlichen Nachdruck mit handschriftlicher Unterschrift auf Papier verleihen möchte, hier die (noch heute evtl.) zu vervollständigende Anschriftenliste und Faxnummern der aktuellen Landesvertreter in obigem Beitrag unter
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,24843.msg157348.html#msg157348


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 18. Oktober 2017, 22:52 von Bürger«
„Eine ewige Erfahrung lehrt jedoch, daß jeder Mensch, der Macht hat, dazu getrieben wird, sie zu mißbrauchen. Er geht immer weiter, bis er an Grenzen stößt. Wer hätte das gedacht: Sogar die Tugend hat Grenzen nötig. Damit die Macht nicht mißbraucht werden kann, ist es nötig, durch die Anordnung der Dinge zu bewirken, daß die Macht die Macht bremse.“ (Montesquieu)

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  • Das Ende des Rundfunkzwangsbeitrags naht!
Erste Reaktionen:

Zitat
Sehr geehrter Herr xxxxxx,

vielen Dank für Ihre E-Mail an den stellvertretenden Ministerpräsidenten Joachim Stamp, der mich als medienpolitischen Sprecher der FDP-Landtagsfraktion bat, Ihnen zu antworten.

Mit Ihnen bin ich der Meinung, dass der öffentlich-rechtlichen Rundfunk und das duale Rundfunksystem insgesamt kontinuierlich weiterentwickelt werden müssen. Dabei sind allerdings diverse verfassungsrechtliche Fakten zu berücksichtigen. Das Bundesverfassungsgericht hat sich in einer Reihe von sogenannten Rundfunkurteilen mehrfach und klar zur Rundfunkfreiheit nach Artikel 5 Abs. 1 Satz 1 des Grundgesetzes dahingehend geäußert, dass sowohl Bestand und Weiterentwicklung als auch die daran anknüpfende nutzungsunabhängige Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks verfassungsrechtlich geboten und damit unumstößlich sind.

Die FDP-Landtagsfraktion NRW als Verfechter rechtsstaatlicher Grundsätze bewegt sich selbstverständlich innerhalb dieses verfassungsrechtlichen Rahmens und macht entsprechende Gestaltungsvorschläge. Ganz grundsätzlich tritt sie dabei für einen qualitativ hochwertigen öffentlich-rechtlichen Rundfunk ein, wie er auch verfassungsrechtlich vorgegeben wird. Wir wollen jedoch, dass er besser und effizienter wird. Dazu gehören eine Fokussierung auf die Kernaufgaben Information, Bildung und Kultur, ein sorgfältiger Umgang mit den von den Beitragszahlerinnen und Beitragszahlern aufgebrachten Mitteln sowie eine Stärkung von Transparenz, Effizienz und fairem Wettbewerb gegenüber privaten Presse- und Medienanbietern.

Die Freien Demokraten werden sich gegen Expansionsversuche und den hemmungslosen Ausbau der öffentlich-rechtlichen Angebote einsetzen und gegen weiter Beitragserhöhungen streiten.

Über Ihre Unterstützung dabei würde ich mich freuen.

Mit freundlichen Grüßen
Thomas Nückel MdL
Vorsitzender des Verkehrsausschusses
Sprecher für Medienpolitik
Sprecher für Europa und Internationales
FDP-Fraktion
Landtag NRW


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 19. Oktober 2017, 10:05 von Markus KA«
GANZ DEUTSCHLAND WIRD VON EINEM ZWANGSBEITRAG IN ANGST UND SCHRECKEN VERSETZT. GANZ DEUTSCHLAND? NEIN! EINE GROSSE ANZAHL VON UNBEUGSAMEN BÜRGERINNEN UND BÜRGERN IN DIESEM LAND HÖRT NICHT AUF DEM ZWANGSBEITRAG WIDERSTAND ZU LEISTEN.

V
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  • Beiträge: 5.038
Ist der FDP Mann Thomas Nückel überhaupt auf die Inhalte der E-Mail eingegangen?

Seine Antwort hört sich für mich nur nach einem Positionspapier/Floskel der FDP Partei, die in Wirklichkeit ein Ausweichen vor der konkreten Antwort bedeutet.


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Ich habe eine Reaktion erhalten auf meine Mail.

Zitat
Sehr geehrter Herr Schreibender,

zuständigkeitshalber haben wir Ihre Mail an die Staatskanzlei weitergeleitet.

Mit freundlichen Grüßen

Im Auftrag

Person des Vorzimmers
Vorzimmer
Referat M/1 · Büro der Ministerin

Was hat denn bitte die Staatskanzlei mit einer Anfrage an die Ministerpräsidentin und deren Vertretung zu tun?
Ach ja die Antwort kam natürlich auch deutlich nach der MPK, am 23.10.


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Moin zusammen,

also meine E Mail an Herrn Garg -FDP - als stellvertretender Ministerpräsident des Landes SH wurde an die persönliche Referentin des Landesvorsitzenden  der CDU weitergeleitet.

Wie schon von User Viktor7 vermutet, haben sie dann wohl doch kein besonderes Interesse, sich inhaltlich damit auseinanderzusetzen.

Gruß Petra


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  • „Wie der Herr, so`s Gescherr“
Was hat denn bitte die Staatskanzlei mit einer Anfrage an die Ministerpräsidentin und deren Vertretung zu tun?

Guggst du hier:

Zitat
Die saarländische Staatskanzlei ist der Amtssitz der saarländischen Ministerpräsidentin und eine oberste Landesbehörde. Ebenfalls als Staatskanzlei wird das Gebäude bezeichnet, in dem die Behörde untergebracht ist. (...)
Aufgaben:
(...) Die Staatskanzlei unterstützt die Ministerpräsidentin bei ihren Aufgaben. Dies sind gemäß der Verfassung des Saarlandes[3] der Vorsitz in der Landesregierung und die Leitung ihrer Geschäfte, die Richtlinienkompetenz sowie die Vertretung des Landes nach außen. In der Staatskanzlei wird die Arbeit der einzelnen saarländischen Ministerien koordiniert. (...)
Hervorhebung durch User!
Quelle: https://de.wikipedia.org/wiki/Saarl%C3%A4ndische_Staatskanzlei

PS.
Die Ministerpräsidentin des Saarlandes antwortet nie "persönlich" auf ein Anschreiben des "Bürgers". Sie lässt sich immer vertreten.
Manchmal, aber besonders vor Wahlen, lässt sie sich in Turnhallen und öffentlichen Gebäuden etc. blicken und "gestattet" dem "Bürger" Fragen an sie "persönlich"! +++


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 24. Oktober 2017, 11:59 von marga«
Jetzt das Kinderlied: Drah`di net um, oh, oh, oh schau, schau, der ÖR geht um, oh, oh, oh er wird di anschau`n und du weißt warum, die Lebenslust bringt di um, alles klar Herr Justiziar? OVG Saarlouis Beschluß vom 10.11.2016 1 D 230/16, Urteil AZ: 6 K 2043/15 https://recht.saarland.de/bssl/document/MWRE170006268 , Urteil AZ: 6 K 2061/15 VG des Saarlandes (https://filehorst.de/d/cnqsyhgb)

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Nach 4 Wochen kam Antwort von der "Staatskanzlei" die ich Euch nicht vorenthalten möchte, wurde sogar "im Auftrag" unterzeichnet  ;)


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 15. November 2017, 22:44 von Bürger«
*Angst beginnt im Kopf. Mut auch.*

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Heute kam nochmals Antwort von der Staatskanzlei der Freien Hansestadt Bremen, man beachte das Wort "Staatskanzlei"  :o aber egal,
leider nur im "Auftrag" und ohne Unterschrift (BGB §126 läßt grüßen :D)
sofern es noch jemanden interessiert hier die pdf-Datei


Edit "Bürger":
Danke für den Einsatz > Sehr interessant zu lesen!
...und reichlich Stoff für Gegenargumentationen ;)


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 17. November 2017, 14:48 von Bürger«
*Angst beginnt im Kopf. Mut auch.*

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Da kam soeben noch ne Antwort von der Pfalz, man beachte, wer befreit wird... ;)

Freie Hansestadt Bremen meldete sich auch nochmals, schon heftig was da erzählt wird - wie im Märchen :)


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 17. November 2017, 17:21 von Bürger«
*Angst beginnt im Kopf. Mut auch.*

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Die ungefragte Betonung auf die Abgeschlossenheit der Aufzählung in §4 RBStV werte ich als beabsichtigte Vertuschung der Staatskanzlei Pfalz!

Zitat
Auf Antrag wird nur befreit, wer zu dem enumerativ* in §4 Abs. 1-10 Rundfunkbeitragsstaatsvertrag (RBStV) aufgeführten Personenkreis gehört. ...
Kann das Vorliegen der ... genannten Befreiungsvoraussetzungen ... nicht nachgewiesen werden, ... scheidet damit eine Beitragsbefreiung grundsätzlich aus.
*enumerativ = "abschließend" siehe u.a. Glossar unter http://www.lexexakt.de/glossar/enumerativ.php
"Von enumerativ, einer enumerativen Aufzählungen oder Enumeration spricht man, wenn eine Aufzählung im Gesetz abschließend ist. [...]"


und was ist mit dem "besonderen Härtefall" ??
Zitat
§4 Abs. 6 (RBStV): Unbeschadet der Beitragsbefreiung nach Absatz 1 hat die Landesrundfunkanstalt in besonderen Härtefällen auf  gesonderten Antrag von der Beitragspflicht zu befreien. Ein Härtefall liegt insbesondere vor, wenn eine Sozialleistung nach Absatz 1 Nr. 1 bis 10 in einem durch die zuständige Behörde erlassenen Bescheid mit der Begründung versagt wurde, dass die Einkünfte die jeweilige Bedarfsgrenze um weniger als die Höhe des Rundfunkbeitrags überschreiten.

Lustig ist, dass "enumerativ" bei Absatz 6 durch das Wort "insbesondere" außer Kraft gesetzt wird. Dort ist die Aufzählung (versteckt) eben nicht mehr abschließend und muss sich nicht zwingend auf finanzielle Härtefallgründe beziehen.

Selbst P. Kirchhof hatte in seinem Gutachten zum RBStV gefordert, dass bei einer Abgabe für alle eine abschließende Aufzählung der Befreiungsgründe nicht erstellt werden kann.

Auch in einer Ablehnungsbegründung der Annahme einer Verfassungsbeschwerde vom BVerfG aus 2012
BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 12. Dezember 2012
- 1 BvR 2550/12 - Rn. (1-10)
http://www.bverfg.de/e/rk20121212_1bvr255012.html
werden z.B. Gewissensgründe als besonderer Härtefall nicht kategorisch ausgeschlossen:
Zitat
Nach § 4 Abs. 6 Satz 1 des Rundfunkbeitragsstaatsvertrags hat die Landesrundfunkanstalt in besonderen Härtefällen auf gesonderten Antrag von der Beitragspflicht zu befreien. Satz 2 der Vorschrift nennt zwar ein Beispiel eines Härtefalls, enthält jedoch keine abschließende Aufzählung, so dass andere Härtefallgesichtspunkte ebenso geltend gemacht werden können. Es ist jedenfalls auch nicht von vorneherein ausgeschlossen, dass der Beschwerdeführer mit einem solchen Härtefallantrag, bei dem er seine religiöse Einstellung und seine gesamten Lebensumstände darlegen könnte, eine Beitragsbefreiung erreichen kann.


Edit "Bürger" @alle:
Weitere Einzelheiten bitte nicht hier, sondern wenn, dann bitte in gesondertem Thread diskutieren - nach vorheriger Prüfung per Suchfunktion auf mglw. bereits bestehende Diskussionen zu diesem Einzelthema.
Hier bitte weiter zum eigentlichen Kern-Thema dieses Threads welches da lautet
MACH MIT - BEI DER BUNDESWEITEN "AKTION EMAIL"! (bis zum 18.10.2017)
und insbesondere die Aktion des Anschreibens der Entscheidungsträger selbst zum Gegenstand hat.
Danke für das Verständnis und die Berücksichtigung.


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„Eine ewige Erfahrung lehrt jedoch, daß jeder Mensch, der Macht hat, dazu getrieben wird, sie zu mißbrauchen. Er geht immer weiter, bis er an Grenzen stößt. Wer hätte das gedacht: Sogar die Tugend hat Grenzen nötig. Damit die Macht nicht mißbraucht werden kann, ist es nötig, durch die Anordnung der Dinge zu bewirken, daß die Macht die Macht bremse.“ (Montesquieu)

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Interessant - auch ich erhielt eine Antwort der Bremer Senatskanzlei in dieser Woche mit demselben Wortlaut, wie bereits veröffentlicht, dabei war meine Email individuell formuliert.



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Auch von Interesse wäre zu erfahren, wer überhaupt geantwortet hat.
Daran ist auch deutlich zu sehen wie groß das Interesse unserer "Minister" am öffentlich-rechtlichen Rundfunk ist....!
bei den "Verhandlungen" schaut es nicht anders aus...!  ???


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Wenn du denkst es geht nix mehr, kommt von den GRÜNEN noch was daher  :)
ich habe schon viel gehört und gelesen was unser Thema angeht, aber solch ein Mist ..... weiteres erspare ich mir
im Anhang die Frage, die Erinnerung und die Antwort


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