"Beitragsservice" (vormals GEZ) > Berlin
§ 4 Abs. 6 RBStV "besondere Härtefälle"
pjotre:
Eine Forumslogik ist das Diskutieren. Bei Rechtsfragen beginnt das möglicherweise immer neu beim Punkt Null "Adam und Eva" statt alles bisher Verfügbare einzubeziehen?
1. Es ist nach hier bestehender persönlicher Meinung (Meingungsfreiheit!) eine manipulative Rechtslüge der Gegenseite "ARD-Juristen",
es bestünde eine "Bescheidpflicht".
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- Gemeint: für Geringverdiener
- wenn weniger Geld als die gängigen Beihilfenbezieher-Richtlinien vorsehen
- und bei fehlender Absicht des Geringverdieners, Behilfenbezieher zu werden.
2. Diese Behauptung der Bescheidpflicht ist schon seit 2011 eine eindeutge Rechtslüge:?
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BVerfG 1 BvR 665/10
siehe dort insbesondere auch die Schlusssätze. Demnach genügt "Glaubhaftmachung".
Siehe auch Urteil vom 30.10.2019 - BVerwG 6 C 10.18
soweit richterlich formuliert (also Randziffern 1 bis 29).
Wenn wir hier ernsthaft über diese "Bescheid-Pflicht" diskutieren, sind wir unfreiwillig Helfer der Gegenseite: Wir entmutigen Geringverdiener, auf ihre Befreiungsrechte zu pochen.
2. Es bestehen Mustertexte und Arbeitshilfen,
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wo bewusst kein Forum ist, weil gez-boykott.de nun einmal unübertreffbar ist.
Sondern eine andere Logik: Alles bisher (auch im Forum) Erarbeitete ist in Form von Mustertexten und Anleitungen von Anwendern verfügbar und ist kostenlos verwendbar.
Beispiel: http://uno7.org/pev-amt-de.htm
Da ist auch eine Lösung aufgeführt für die recht verschachtelte schwierige Kernaufgabe, zu ermitteltn, ob man mit dem eigenen Einkommen unterhalb der Beihilfengrenze liegt. Erstaunlicherweise kommt das für bis zu rund 1500 Euro brutto in Betracht und ist nur individuell ermittelbar. Das braucht man dann für den Härtefallantrag und dann ist allers erbracht, was im Gesetz steht. Eine Bescheidpflicht für beihilfenlose Geringverdiener steht definitiv nicht im Gesetz.
3. Wir werden keine Strafanzeigen (Falschinkasso?) machen wollen
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gegenüber ARD-Mitarbeitern, die diese Rechtsferhler mangels Rechtskunde in "subjektivem Irrtum" überzeugt nachplappern. Aber im übrigen darf der Antragsteller das ganz klar aussprechen: Niemand darf diese Bescheidpflicht behaupten, weil sie nirgends im Gesetz steht. Diese Falschbehauptung ist keineswegs harmlos und dies darf man die Bearbeiter wissen lassen... dass es keineswegs harmlos ist, was sie da normalerweise tun.
4. Vorschlag: Nicht immer bei Adam und Eva beginnen,
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sondern die Infoarbeit gegenseitig einbinden? Das wäre schön für mehr Durchsetzung unserer Rechte gegenüber dem "Imperium", wenn beide Seiten sich hiermit arrangieren könnten.
seppl:
Mein Gedankengang zu den bisherigen Ausführungen fängt bereits vor Adam und Eva an:
@pjotre nennt die "Bescheidpflicht" eine manipulative Rechtslüge der Gegenseite. Ich denke, eine Verwaltungseinheit kann naturgemäß tatsächlich nur mit Bescheiden oder Gutachten arbeiten.
Was nicht wirklich ausgearbeitet wurde, ist: Wer erstellt die Bescheide/Gutachten für "besondere Härtefälle"? Es gibt dafür keine offizielle Stelle, die eine sachbezogene und neutrale Bewertung abgeben kann. Deswegen wird gedacht, man befragt halt den Beitragsservice. Notfalls per Verwaltungsgericht.
Jeder Härtefallantrag, der ohne Bescheid oder Gutachteneingereicht wird, wird abgelehnt werden einfach so, aus formellen Gründen. So einfach ist das. Das Verwaltungsgericht, sofern man daraufhin klagt und die Sachverhalte, die man für wesentlich für eine Befreiung hält, vorträgt, fühlt sich dann genötigt, Sozialgericht zu spielen, allerdings ohne dessen Fähigkeiten bzw. Grundsätze. So werden eben auch hier Studenten, die am Hungertuch nagen, nicht als Härtefälle ausgewiesen.
Wer einen Härtefallantrag nach §4 Abs. 6 RBStV stellt, hat zu 99% schon verloren. Dies kann ich an meinem eigenen Fall erläutern:
Ich habe schon 2013 Widerspruch aus Gewissensgründen (nicht weiter ausgearbeitet) auf sämtliche Beitragsbescheide eingelegt. Bei der Verhandlung 2018 drängten mich Richter und Vertreter des NDR unisono darauf, einen Antrag auf Härtefall aus Gewissensgründen zu stellen. Dies lehnte ich strikt ab - der Beitragsservice ist eine Verwaltungsstelle und kein Gremium zur Gewissensprüfung. (Übrigens auch keine Stelle, die die Zahlungsfähigkeit bescheiden könnte) Zudem ist der Beitragsservice keine neutrale Institution. Ein solcher Antrag wurde nie gestellt! Kurz: Es fand trotzdem bis heute keine Vollstreckung statt, obwohl die Klage gerne vom NDR als von mir "verloren" bezeichnet wird.
Ich weiss jetzt nicht, wieviele Betroffene, die Härtefallanträge aus Gewissensgründen gestellt haben, bis heute nicht vollstreckt wurden (wenn sie nach Ablehnung nicht sowieso dann freiwillig gezahlt haben)
Der Beitragsservice ist einfach nicht die Stelle, die über Gewissen oder Zahlungsfähigkeit oder irgendetwas anderes ohne Nachweisbescheid entscheiden kann - es sei denn, man zwängt es ihnen mit einem Härtefallantrag nach §4 Abs. 6 RBStV auf...
- meine Auffassung / Beobachtung!
pjotre:
@Seppl trifft 100 % ins Schwarze:
Das Gesetz ist undurchführbar, soweit es für Geringverdiener eine Härtefallorüfung vorsieht,
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obgleich der nötige Dateneinbringungs-Bedarf hierfür aus verfassungsrechtlichen Gründen von einer derartigen Halb-"Behörde" nicht erbeten werden darf.
Daraus folgert aber keine "Bescheidpflicht", da eine solche ohne Gesetzesgrundlage im deutschen Recthssystem nicht und nie bestehen kann, siehe in diesem Sinn auch und also wiederum die Schlusssätze in BVerfG 1 BvR 665/10.
Das steht dann so im Beispiellbrief für Bürger - und dass mangels einer schweigepflichtigen Prüfkommission allein durch den Anttrag bereits die Zahlungsprlicht auszusetzen ist, bis eine solche besteht. Die Prüfkommission wird nie kommen, weil viel teurer als die Rundfunkabgabe - und selbst samt Prüfkommission ist trotzdem noch das Problem der fehlenden Verhältnismä0igkeit.
Damit dies die Vollstreckung hoffentlich hemmen wird, müssen allerdings ein paar weitere Sachen subtil mit hinein in Sachen "Falschinkasso / strafbar / Beihilfe". Wie gut das immer geht, dafür gibt es trotzdem keiee Garantien.
Bezüglich der Gewissensgründe,
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die Aussicht auf Nichtvollstreckung ist interessant. Beim einzigen derartigen Fall, den ich kenne, wurde vollstreckt trotz zum Entscheid seit 1 Jahr anhängiger Verfassungsbeschwerde mit AZ "BvR", also vom BVerfG als "nicht sinnentbehrend" vorbewertet.
seppl:
--- Zitat von: pjotre am 25. Juni 2020, 21:38 ---obgleich der nötige Dateneinbringungs-Bedarf hierfür aus verfassungsrechtlichen Gründen von einer derartigen Halb-"Behörde" nicht erbeten werden darf.
--- Ende Zitat ---
Steht denn das so in dem von Dir zitierten Urteil, dass man speziell dem Beitragsservice seinen Arme-Kirchenmaus-Status glaubhaft machen muss? Ich lese das nicht. Ich lese da nur eine allgemeine ungerichtete Aussage dazu.
Meiner Beobachtung nach werden die Daten nicht von der Behörde "erbeten" sondern von den Antragstellern freiwillig den Antrag begründend beigefügt.
--- Zitat von: pjotre am 25. Juni 2020, 21:38 ---die Aussicht auf Nichtvollstreckung ist interessant. Beim einzigen derartigen Fall, den ich kenne, wurde vollstreckt trotz zum Entscheid seit 1 Jahr anhängiger Verfassungsbeschwerde
--- Ende Zitat ---
Da dieser Fall den Beitragsservice mit seinem Antrag nach RBStV §4 Abs.6 als zuständige Stelle auserwählt hat, fehlt ihm nun das Argument, es hätte keine Stelle gegeben, die die Gewissensprüfung durchführen und bescheiden konnte, was dann als Vollstreckungshindernis gesehen werden könnte.
pjotre:
Wer etwas im Gese4tz Vorgesehenes beantragt, unterliegt autoamtisch der Pflicht, die Voraussetzungen nachzuweisen. Das ist implizit für jede Antragstellung.
Ist das Gesetz schlecht gemacht - egal ob absichtlich - , so sagt es nichts über das Wie. Dann gilt automatisch das Prinzip des "nachvollziehbaren Nachweises" - bei "sozialem Härtefall" also Offenlegung der perslnlichen Finanzverhältnisse. Das aber darf nicht verlangt werden - das Verlangen wäre verfassungswidrig.
Also beantragt man Befreiung, beantragt hierfür Prüfkommission - und stellt dem ARD-Betrieb anheim, das Vorliegen von zu viel Einkommen nachzuweisen, so lange die Prüfkomission nicht besteht (Umkehr der Beweislast - denn ARD ist ab Antragstellung "im Verzug").
Dazu wäre viel mehr zu erläutern - ist aber auf diversen Seiten am zuvor angegebenen Link ausgeführt.
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