"Beitragsservice" (vormals GEZ) > Berlin

§ 4 Abs. 6 RBStV "besondere Härtefälle"

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Janitoo:
Hi, da es demnächst aktuell wird: hier nochmal meine Frage: Wenn eine fiktive Person A zum Jobcenter geht und dort einen Antrag auf ALG II stellt, aber genau 10€ über dem ALG Satz liegt und das JC ihr einen Ablehnungsbescheid ausstellt > Kann Person A damit einen Antrag auf Befreiung stellen? Das wäre durch diesen Passus der Rundfunkbeitragseintreiber gedeckt:


--- Zitat ---Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht – Ausnahmen

Sie erhalten keine der oben genannten Sozialleistungen, weil Ihre Einkünfte die Bedarfsgrenze überschreiten?
Dann können Sie eine Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht als besonderer Härtefall beantragen. Voraussetzung: Ihr Einkommen überschreitet Ihren sozialen Bedarf um weniger als die Höhe des monatlichen Rundfunkbeitrags von 17,50 Euro.
--- Ende Zitat ---

Die folgende Möglichkeit scheint mir neu, früher stand an derselben Stelle nämlich, dass derjenige, der auf Sozialleistungen verzichten würde, damit auch keinerlei Befreiungsmöglichkeiten mehr hat:


--- Zitat ---Sie verzichten auf eine der oben genannten Sozialleistungen, obwohl Sie einen Anspruch darauf haben?
Auch in diesem Fall können Sie eine Härtefallbefreiung beantragen.
Voraussetzung: Eine Sozialleistung wurde bewilligt und Sie haben bei der Sozialbehörde schriftlich darauf verzichtet (§ 46 Abs. 1 SGB I). Neben dem Befreiungsantrag benötigt der Beitragsservice den Bewilligungsbescheid der Sozialbehörde und die Verzichtserklärung.
--- Ende Zitat ---

Das klingt doch super oder?

Person A lebt von 400 Euro monatlich die sie von ihrer Mama bekommt - Person A stellt einen Antrag beim JC, die sagen: Hartz kriegste und Person A sagt: will ich nicht und verzichte schriftlich. Die Verzichtserklärung schickt A dann zusammen mit dem JC Schrieb an die Rundfunkstypen und wäre dann befreit - Richtig ?


Edit "Bürger": Beitrag ausnahmsweise umfangreich angepasst. Bitte die wichtigen Hinweise u.a. oben rechts im Forum lesen und Platzhalter "Person A" etc. verwenden, da im Forum keine Rechtsberatung gegeben wird. Bitte zukünftig konsequent selbst darauf achten - die Moderatoren haben keine Kapazitäten, das anzupassen.

PersonX:
Ja, aber warum das Geld ablehnen, wenn es zu bekommen ist?


Zunächst einmal ist der persönliche "sozialen Bedarf" zu bestimmen, weil der ja abweichend sein kann von eines anderen sozialen Bedarf, erst dann sollte die Abweichung bestimmt werden.
Jeder hat ja so seinen Bedarf. Keiner ist gleich oder doch? Naja vielleicht macht es Klick.

Nein:
Beispiel:
Bettler, sozialer Bedarf?
Maurer, sozialer Bedarf?
Banker, sozialer Bedarf?
Bettler in Großstadt,  sozialer Bedarf?
Maurer wohnhaft in Nobelviertel einer Kleinstadt, sozialer Bedarf?
Banker wohnhaft in Luxuswohnungen einer Vorzeige Siedlung, sozialer Bedarf?

Wer braucht wie viel Einkommen um seinen sozialer Status und damit Bedarf zu decken, gewünschte Vergleiche machen das Leben leichter.

Wenn dem Banker die Hälfte von 17,50 am Einkommen für seinen sozialen Bedarf  fehlen, welchen er bräuchte um in der Vorzeige Siedlung zu leben, ist er dann ein Härtefall? Oder muss er dort jetzt weg ziehen. Sein bei der gleichen Bank angestellten Kollegen fehlt die Hälfte nicht, weil die Wohnung in der gleichen Vorzeige Siedlung genau um diesen Betrag günstiger ist. Kann er jetzt befreit werden?

Janitoo:

--- Zitat von: PersonX am 22. Juni 2020, 00:17 ---Ja, aber warum das Geld ablehnen, wenn es zu bekommen ist?
--- Ende Zitat ---

Weil die fiktive Person A dann keine Rundfunkgebühr zahlen muß!
Denn lieber lebt die fiktive Person A von 100 € im Monat als nur einen Cent an die GEZ zu bezahlen. Die fiktive Person A könnte sich an dem Tag an dem sie das erste Mal Geld an die GEZ zahlen würde, nicht mehr im Spiegel ansehen!

denn:

--- Zitat ---Was immer auch geschieht,
nie sollt ihr so tief sinken,
von dem Kakao, durch den man euch zieht,
auch noch zu trinken!

Erich Kästner
--- Ende Zitat ---


Irgendjemand in diesem Forum muss diesen Weg doch schon mal gegangen sein. Er scheint mir für einen Menschen der bereit ist am Existenzminimum zu leben, der aussichtsreichste zu sein.

PersonX:
Das ist verständlich, aber mit Bezug von Leistungen zur Sicherung des Existenzminimums besteht keine Abgabe an den Öffentlichen Rundfunk.
Aktuell ist es so, dass Personen, welche diese Leistungen erhalten sich schlicht befreien lassen können.
Gewöhnlich müsste der Staat für den Ausgleich sorgen, aber das erfolgt hier nicht. Der Öffentliche Rundfunk bekommt den Betrag für die Befreiten über eine "Erhöhung" des Rundfunkbeitrags, welche somit lediglich die zahlen, welche zahlen, obwohl das nicht Ihre Aufgabe wäre. Der Staat müsste ansich ein Budget beim Existenzminimum vorsehen, welches mit gedeckt also ausgezahlt werden würde. Dieser Teil müsste zudem zur freien Verfügung also Medienwahl nach Art. 5 GG umgesetzt sein. Aber das sind alles Punkte, welche nicht weiter in diesem Thema zu verfolgen seien.

PersonX akzeptiert eine solche Entscheidung, kein Geld zur Sicherung des Existenzminimums anzunehmen. Wenn es wie selbst beschrieben gemacht wird, sollte der Rundfunk kein Geld direkt bekommen.

Aber, dadurch dass der Teil aber auf andere Weise umgelegt wird, zahlen andere dann entsprechend etwas mehr.
Dieser Wert kann nur mittelbar bestimmt werden, beträgt aktuell wohl ungefähr 1,45 €, also in jedem Beitrag der gezahlt wird ist ein Stück Beitragsausfall enthalten. Die Höhe des Anteils schwankt mit der Anzahl der Befreiungen.

Theoretisch könnte der Rundfunkbeitrag um diesen Betrag abgesenkt werden, wenn der Staat die Leistungen an Bedürftige richtig bestimmen würde.

Konsequenterweise wäre es also möglich für eine Person, welche nicht will, das der Rundfunk direkt oder indirekt Geld bekommt dagegen nach Ihren Möglichkeiten vorzugehen. ;-)

Es kann auch gesagt werden, je kleiner die Menge der Beitragszahler, desto größer der Beitrag, eben wegen der Umverteilung. Gäbe es fiktiv nur noch eine Person, welche ausreichend Mittel hätte, sie würde für alle anderen mit zahlen, nach dem aktuellen Modell, wenn der angemeldete Bedarf gleich bleibt, wobei das ja keine Rolle spielt. Ähnlich verhält es sich vor 2013, da war der Rundfunk abhängig, wie in jeder Vergangenheit von der Anzahl, der Personen, welche ihn wollen. Jetzt soll der Rundfunk ja nicht mehr vom wollen abhängig sein, welch Rückschritt, mit besagten Konsequenzen für Personen, welche keine Leistung vom Staat haben wollen und ebenfalls den Konsequenzen für Personen, welche diesen Rundfunk schlicht ablehnen, nicht benötigen usw.. Der Staat sind in jedem Falle alle zusammen, ein Teil der Verwaltung hört nicht richtig zu. ;-) Ein Teil der Richtenden ist ab vom rechtlichen Verständnis des durchschnittlichen Bürgers.  Naja kommt Zeit, wird sich das ändern, eines ist klar in irgendeiner Form wird es weiter diese Art Rundfunk geben, die Frage ist, wie teuer und welcher Umfang. Wir -alle Bürger- als Staat haben es in der Hand, denn eine Verwaltung lässt sich tauschen. Solange das nicht erfolgt bleibt es wie es ist. Das liegt an eingefahrenen Strukturen usw..

Markus KA:

--- Zitat von: Janitoo am 21. Juni 2020, 21:20 ---Person A lebt von 400 Euro monatlich die sie von ihrer Mama bekommt - Person A stellt einen Antrag beim JC, die sagen: Hartz kriegste und Person A sagt: will ich nicht und verzichte schriftlich. Die Verzichtserklärung schickt A dann zusammen mit dem JC Schrieb an die Rundfunkstypen und wäre dann befreit - Richtig ?
--- Ende Zitat ---

Eine Verzichtserklärung könnte im vorliegenden fiktiven Fall nicht notwendig sein, lediglich ein Antrag auf Befreiung bei der LRA stellen und den Hartz IV-Bescheid des Jobcenters in Kopie.
Es könnte für die LRA bedeutungslos sein, ob Person A Hartz IV in Anspruch nimmt oder nicht.

Es könnte evtl. auch vorgekommen sein, dass Person A Hartz IV beantragt, aber einen "negativen" Bescheid (Ablehnung) vom Jobcenter erhalten hat. Auch mit diesem Bescheid und zusätzlichen Angaben zur persönlichen finanziellen Situation könnte Antrag auf Befreiung gestellt worden sein. Ganz besonders dann, wenn sich tatsächlich ein "besonderer Härtefall" ergeben hat (z.B. Krankheit oder Zuwachs).

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