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§ 4 Abs. 6 RBStV "besondere Härtefälle"

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pjotre:
Wichtigste zusätzliche Informationen hat dieser Thread erarbeitet. Dies wurde gerade intern in ein Briefbeispiel für Härtefallanträge eingefügt und ist demnächst generell verfügbar. (Link weiter oben, wiederhole ich nicht.)

Hier das, was dieser Thread Besonderes erbrachte:
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(1) Das Urteil LSG Berlin-Brancenburg,
siehe Beitrag 26. Juli 13h von @Profät di Abolo.

(2) Klarstellung: Das Gesetz ist undurchführbar bei "sozialem Härtefall": Es fehlt an einer "schweigepflichtigen PRüfkommission" - was kostenmäßig ausscheidet, weil im statistischen Mittel teurer als erreichbare Zusatzeinnahmen.

(3) ... und obendrein, selbst (2) wäre unzulässig, da unverhältnismäßiges staatliches Eindringen in Privates für ein Abgabenanliegen von nur rund 200 Euro jährlich.


Nach Nachweis dieser und anderer gesetzgeberischer Murksabeit beim "Beitrag"
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bei 16 Landesregierungen hat der angebliche "Architekt" des Aktuellen Beitragskonzeptes, Herr Dr. jur. E., beim SWR sein Armt vorzeitig niedergelegt (kurz vor Ablauf einer Fristsetzung für Rückzahlungs-Eintritt -  je rund 1500 Euro an rund 4 Millionen "soziale Härtefälle" u.a.m. - (Frist war 31. Januar 2020).
Quelle: @pjotre - wird wohl demnächst im Web publiziert.

Dr. E. - wie auch Prof Paul Kirchhof - beide sind nicht die "Architekten". Klage für Erzwingen der demokratiekonformen Offenlegung der wahren Entstehungsgeschichte ist anhängig seit 2019 gegen dei Staatskanzlei Rheinland-Pfalz: Artikel 20 GG - Demokratieprinzip.
Quelle: @pjotre  - wird wohl demnächst im Web publiziert. 

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