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§ 4 Abs. 6 RBStV "besondere Härtefälle"

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mikeberlin:
Hallo,

du scheinst den Regelungsinhalt des § 4 Abs. 6 RBStV nicht verstanden zu haben.

Selbst wenn du amtlich bestätigst am verhundern bist, auch dann musst du deinen Rundfunkbeitrag bezahlen.

Das heißt, auch amtlich bestätigte Armut  reicht nicht aus.

Auch ein Bescheid vom Wohngeldamt, indem ein Einkommen unter Grundsicherung bestätigt wird, reicht noch nicht.

Du brauchst zwingend  einen Bescheid über Grundsicherungsleistungen gemäß SGB II oder SGB XII. Nur dann wirst du von der Rundfunksteuer befreit ....

Auch ein Bescheid vom Finanzamt reicht nicht, auch wenn das FA den  derselbe Betrag errechnet wurde, wie im Aufstockerbescheid des JC.

Grüße

MikeBerlin

mikeberlin:
Vielen Dank für deine ausführliche Antwort ...

Ich stimme dir weitestgehend zu ...

M.e. verletzen alle staatlichen Verwaltungen und auch die Gerichte systematisch das Verfahrensrecht und das Materielle Recht und insbesondere das Verfassungsrecht , insbesondere die Justizgrundrechte und das Verfahrensgrundrecht (rechtliches Gehör).

Wenn jemand beim JC eine Sekunde zu spät kommt, dann wird er massiv sanktioniert.
Wenn Richter (Verfassungs-) Recht beugen , dann hat dies keine Konsequenzen ....

Der Straftatbestand der Rechtsbeugung, insbesondere der bewussten (Vorsatz) Beugung von Verfahrensrecht durch Richter , wird strafrechtlich nicht verfolgt, obwohl es diesen Straftatbestand gibt.

Natürlich war ich nicht überrascht, dass ich den Prozess verloren habe, aber ich war 100 % überrascht, dass sich der Richter halbwegs an das Verfahrensrecht gehalten hat.

Die Tatsache, dass auch durch eine amtlich durch Wohngeldbescheid + FA - Bescheid empirisch festgestellte Armut unter Grundsicherung nicht ausreicht, um von der Rundfunksteuer befreit zu werden, sollte vom BVerfG + EGMR geprüft werden. Leider hatte ich nicht die Zeit, die finanziellen Möglichkeiten  und die Kraft, einen Antrag auf Zulassung der Berufung zu stellen.

Es bleibt dabei: Nach dem Klageverfahren, ist vor dem Klageverfahren .... >:(

MikeBerlin

Maximilian I.:

--- Zitat von: mikeberlin am 15. Mai 2018, 07:33 ---

.........................

Die Tatsache, dass auch durch eine amtlich durch Wohngeldbescheid + FA - Bescheid empirisch festgestellte Armut unter Grundsicherung nicht ausreicht, um von der Rundfunksteuer befreit zu werden, sollte vom BVerfG + EGMR geprüft werden. Leider hatte ich nicht die Zeit, die finanziellen Möglichkeiten  und die Kraft, einen Antrag auf Zulassung der Berufung zu stellen.

..................

MikeBerlin

--- Ende Zitat ---

Hallo,

ich bin der Ansicht, man sollte sich weder vom VG noch vom OVG abweisen oder unterkriegen lassen.

Insbesondere wenn ich das Gutachten von Prof. Paul Kirchhof lese, dass gerade Wohngeldempfänger berücksichtigt.

Laut dem Gutachten von Prof. Paul Kirchhof (wenn ich das Gutachten korrekt verstehe) sollte die "Regierung" das Wohngeld ab 2013 um den Betrag der Beitragsgebühren erhöhen, denn das Wohngeldgesetz gehört eindeutig zum SGB I.

Deshalb sollte man die Vogel-Strauss-Taktik ignorieren.

MfG

mikeberlin:

--- Zitat von: Maximilian I. am 15. Mai 2018, 08:27 ---"ich bin der Ansicht, man sollte sich weder vom VG noch vom OVG abweisen oder unterkriegen lassen. "

--- Ende Zitat ---
Keine Sorge, ich werde mich nicht runterkriegen lassen.

Nach dem VG - Urteil im September 2017 hatte ich leide keine Zeit etc. um einen Antrag auf Berufungszulassung + PKH für das OVG - BB Antrag zu formulieren. Schade .....

MikeBerlin

pjotre:
Diskussionen sollten nicht immer neu beim Nullpunkt beginnen?
Die Rechtslage ist zweifelsfrei: Rund 4 Millionen Geringverdiener werden durch Rechtsquellen-Manipulation zu Unrecht zur Rundfunkabgabe gezwungen - mindestens ab 2013.
Es handelt sich nicht um Rechtsfragen, sondern um einen Justizskandal.
Das ist an mehreren Stellen im Forum verankert und mit Lektüre in anderen Threads des Forums vielleicht auch  immer neu erschlließbar.

Kampf gegen Jusitzskandal rechnet nicht zum anwaltlichen Ausbildungspensum.
Generell gilt: Die Erwartung, die Beauftragung eines Anwaltes genüge zum Erreichen von Recht, ist ein systematisch erzeugtes Anwalts-Eigenmarketing. Da Anwälte leider immer neu um neue Mandanten kämpfen müssen, müssen sie im Eigenmarketing ein Superman-Image gesellschaftlich verankern, das in einem Rechtssystem überhaupt nicht realisierbar ist.

Die Eigenschriftsätze der Bürger haben erst recht in der Regel verständlicherweise eine derart geringe juristische Verwertbarkeit, dass Richter zu Engeln und Wohltätern mutieren müssten, um sich da hindurch zu lesen. Da Richter ihr Aktenpensum weg erledigen müssen, vertrauen sie dann lieber dem falschen Text ihrer vertrauenswürdigen Volljuristen-Kollegen einer nun mal "öffentlich-rechtlichen" Institution, die ja einer Rechtstreue-Pflicht unterliegt: Die ARD-Juristen.

Nicht um Rechtsanalyse geht es, sondern um Rechtsdurchsetzung.
Die nötige und unanfechtbare rechtliche Analyse ist in Schriftsätzen eingebracht und verwertet. Jeder, der kürzlicher Einladung im Forum zu einem entsprechenden Verhandlungstermin (26. April) dank räumlicher Nähe folgen konnte, erhielt eine gedruckte Ausfertigung der insgesamt rund 120 Seiten. Dazu wurde hier im Forum eingeladen.
Mit Verwendungserlaubnis der Texte in eigener Streitsache.

Das Kernproblem liegt woanders:
Geringverdiener sind per Definition diejenigen, die kein Geld für einen Ausstreiter verfügbar haben, nicht einmal ein kleines Handgeld für engagierte Helfer.
Dies ließe sich allenfalls per Sammelaktion (Spendentopf) bewerkstelligen. Das klappt schon für anwaltliche Vertretung schwer bis gar nicht und ist hier im Forum wohl auch seit sehr langer Zeit nicht mehr erfolgt. Für Nichtanwälte erst recht nicht machbar.
Diejenigen, die es erstreiten können und dann eben anderen besser dafür geeigneten wissenschafltichen Professionen angehören, können leider nicht von Liebe und Luft und Dank ihren Lebensunterhalt abdecken. Die Aufhebung eines Justizskandals ist nicht einfach mal mit der linken Hand erreichbar. 

Bei der Geringverdiener-Problematik haben wir kein Rechtsproblem mehr - es ist alles aufbereitet -, sondern gegenwärtig nur noch ein "Stellvertreter-Krieg-Finanzierungs-Problem".
Eine Lösung dafür liegt zwischen schwer und unmöglich.

Tut mir leid, wenn die Realität nicht immer uns den Gefallen tut, den vorherrschenden einfach wirkenden Meinungen zu folgen.
Die Wahrheit hat zuweilen die schäbige Gewohnheit, recht komplex zu sein. Beispiel: Siehe die vorstehenden Zeilen.
Und die Realität hat zuweilen die schäbige Gewohnheit, keine einfachen Lösungen aufzuweisen. Siehe die vorstehenden Zeilen.

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