"Beitragsservice" (vormals GEZ) > Berlin
§ 4 Abs. 6 RBStV "besondere Härtefälle"
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Dass der Richter "fair" war, ist ja gut & schön, und dass er sich bemüht habe, "deine Lebenssituation" aufzuklären. Fair und nett war lt. / vorletztes Jahr auch ein Kölner Richter, der obendrein maximal nett erklärt hatte, der Riesenvorteil des "Rundfunkbeitrages" bestehe ja darin, "dass nun keine Wohnungsdurchsuchungen und Vernehmungen von Nachbarn" [sic!, im Forum nachzulesen] mehr erforderlich seien.
"Fairness" sollte aktuell nicht allzusehr verwundern. Denn auch wenn gewisse Herrschaften in diesem Land praktisch machen können, was sie wollen - im Zweifel haben die sich ja höchstens "geirrt" - leisten die sich nicht mehr die maximale Dreistigkeit, allzu offensichtlich öffentlich auf diverse Rechtsstaatsgrundsätze zu scheissen, wie das bisher in der überwältigenden Zahl der Klagen gegen den sogenannten Rundfunkbeitrag geschehen ist.
Nachdem Du aber bereits auf die wesentlichen BVerfG-Entscheide hingewiesen hattest, war wohl klar, dass man Dich nicht als ganz dummen Jungen abfertigen konnte, darum musste man sich etwas mehr Mühe machen. Aber das schöne "Hase-und-Igel"-Spielchen mit dem Bürger geht natürlich weiter.
Insofern wäre zu diskutieren, ob das Verlieren des Prozesses wirklich überraschend zu nennen wäre - waren es bzgl. der drei genannten Verfahren doch auch "nur" vom BVerfG ausgesprochene Entscheide ohne allgemeine Bindungswirkung, nachdem die hochwohledlen Herrschaften von der GEZ die jeweilige persönliche Beschwernis der Beschwerdeführer mit der jew. in letzter Sekunde ausgeprochenen Befreiung "aus der Welt geschafft" hatten. Damit war klar, dass die A****g***** - von willigen (instruierten oder weil sie dann schneller zum Tennis konnten?) Verwaltungsrichtern den Steigbügel gehalten bekommend - weiter auf dem Gaul würden reiten können, was sie ja seit 2013 und auch aktuell in hunderten Fällen tun. Wenn man sich ferner 1BvR 2550/12 vergegenwärtig, wo das Bundesverfassungsgericht trotz ein-eindeutigen Wortlautes sogar hatte klarstellen müssen, wie §4,6,2 (RBStV) - die Inhaltlichkeit von Härtefall betreffend - zu lesen sei (und wie nicht), würde ich mich bzgl. der Urteile subalterner Verwaltungsgerichte über gar nichts wundern. Die wären sich zur Rettung des sogenannten Rundfunkbeitrags im Fall des Falles vmtl. nicht mal für die Ausrede zu schade, im Gesetz XXX habe ausgerechnet Seite 125 gefehlt (oder 125 / 126 hätten zusammengeklebt) - das hätten sie aber leider nicht bemerkt. Könnte nicht sogar - jedenfalls, wenn sich in einem fiktiven Fall ein Kläger bei offensichtlich vergleichbarer Sachlage ausdrücklich auf 1BvR 3269/08, 1BvR 656/10 & oder 1 BvR 665/10 bezogen hat - ein Antrag auf einstweilge Verfügung an das der Sage nach existierende BVerfG in Frage kommen?
Es wäre zu hoffen, auf solchen Hintergründen wäre auch die neuerliche Erhebung der passenden Verfassungsbeschwerden nicht vom Tisch, wenn die örtliche GEZ-Aussenstelle - das sg. Verwaltungsgericht - Beschwerden ablehnen & die GEZ-Bezirksleitung (das OVG) die Berufungszulassung verweigern sollte. Dreimal hatte sich das BVerfG mit den in letzter Sekunde ausgesprochenen Befreiungen von der GEZ ja vorführen lassen, wie man hört. Vllt. haben die dort irgendwann auf diese Art vom ÖRR veranstalteten Zirkus ja aber keine Lust mehr. Und gegen eine womögl. auf Zuruf seitens einer "Anstalt" verweigerte PKH könnte nach fiktiver Ausschöpfung des als Fata Morgana sich zeigenden Rechtsweges fiktiv auch eine Verfassungsbeschwerde denkbar sein. Der Vollständigkeit halber wäre auch noch zu fragen, ob (und mit welcher gesetzlichen Begründung denn bitte - wieder mal Verwaltungsvereinfachung®? - Damit kann man auch gleich das ganze Grundgesetz abschaffen :->>) es auch ein Bedürftiger "hinzunehmen habe" (lt. BVerwGericht), wenn dieser sich (unter Verweis auf die grundgesetzlich garantierte Freiheit der Wahl seiner Informationsquellen gem. Art 5 GG) keine Zeitung seiner Wahl mehr leisten kann, weil er entgegen des grundgesetzlichen Schutzes des Existenzminimums die ÖRR-Maschinerie finanzieren muss.
Die BVerfG-Entscheide, die in diesem Thread genannt worden waren, bestehen in jd. Fall nach wie vor. Ganz abgesehen davon, dass man ja durchaus auch auf die Idee bzgl. der Frage kommen könnte, weshalb denn in einem Land wie Österreich es möglich und naheliegend ist, dass dort Bedürftige auf Grundlage des Steuerbescheides zu befreien sind, in diesem Land aber (zudem auf hiesiges Recht bezogen als geübte gegenteilige Rechtspraxis der subalternen Verwaltungsgerichtsbarkeit eklatant contra Art 3/1 GG bzw. §12a SGBII für Bezieher bspw. von Wohngeld) nicht, was dann ggf. auch auf der europäischen Ebene (es werden ja schliesslich vom EuGH auch Rechtsvergleiche angestellt) thematisiert werden könnte. Könnte doch durchaus als Diskriminierung verstanden werden, auch wenn es eine wörtliche Entsprechung zu Art 3/1 GG auf europäischer Ebene nicht geben mag?
All' das natürlich wie immer als rein fiktive Gedankenspiele zu verstehen.
Maximilian I.:
--- Zitat von: mikeberlin am 12. Mai 2018, 09:31 ---Hallo,
habe inzwischen meinen Prozess am VG - Berlin verloren. >:(
Schade, habe aber einiges Neues gelernt und das Verfahren war überraschenderweise sogar "fair", dass heißt der Richter hat sich an die VwGO gehalten und hat sich sogar bemüht den Tatbestand (meine Lebenssituation) aufzuklären ...
Dies ist natürlich überraschend, sehr sehr ungewöhnlich ...
Leider habe ich es aus bestimmten formal juristischen und zeitlichen Gründen nicht geschafft meine VG - Klage über einen Antrag auf Berufung etc. zu einer Verfassungsbeschwerde zu entwickeln ....
In diesem Zusammenhang habe ich eine nette Entscheidungen entdeckt . Diese Entscheidung zeigt m.E., dass es offensichtlich Leute gibt, die sich mit allen Mitteln des Verfahrensrechts gegen die Rundfunksteuer wehren.
Gerichtliche Entscheidungen sind m.E. nicht urheberrechtlich geschützt, ggf. aber die nur formatierte Version der Entscheidung von > juris <
Jetzt geht es in die zweite Runde (Vollstreckung)
Es wurde bereits durch eine Viellzahl von Bescheiden (FA und Wohngeldamt) und auch im VG - Verfahren bestätigt, dass ich unter Grundsicherung lebe. Diese beiden Bescheide reichten allerdings nicht aus, um eine Befreiung zu erreichen.
Im nun anstehenden Vorstreckungsverfahren kann dies aller eine Rolle spielen.
Grüße
MikeBerlin
--- Ende Zitat ---
Hallo,
wäre es möglich, das Urteil/den Beschluss hier ins Forum zustellen?
MfG
mikeberlin:
Meines Erachtens fallen auch die von juris nur formatierten gerichtlichen Entscheidungen noch nicht in den Schutzbereich des Urheberrechts.
Wer kennt sich da aus ?????
Meine Entscheidung des VG - Berlin 2017 werde ich bei juris suchen und dann entweder die juris Version (die übersichtlicher ist) oder meine Version hochladen.
keep on fighting with intelligence > juris <
MikeBerlin
mikeberlin:
Hallo hallo,
nach dem verlorenen Prozess jetzt geht es jetzt in die zweite Runde .....
Natürlich werde ich nicht ohne "Kampf" mit allen möglichen Rechtsmitteln und (außerordentlichen) Rechtsbehelfen zahlen.
Ich habe mich inzwischen etwas auf das laufende Vollstreckungsverfahren vorbereitet und habe eine kleene Gliederung zum Thema erarbeitet (siehe Anlage)...
Der Staat will mein Geld! grrrr >:(
Nein, nein, nein ...!!!!! >:D
Mein Geld bleibt mein Geld !!!!! :P
Es soll darum gehen, wie man sich clever wehren kann, wenn dieser Staat "mein" Geld haben will (z.B. ARD / ZDF Gebühren, überzahlte Sozialleistungen etc...)
Diese Fragestellung ist spätestens seit Bismark (ca. 1880) detailliert geregelt und es gibt viele viele nette rechtliche Möglichten sich "mit Händen und Füßen" zu wehren ....
Vielleicht besteht hier Interesse an einem Erfahrungsaustausch ... 8)
keep on fighting with intelligence > juris>
MikeBerlin
Janitoo:
Hi, kurz mal eine Frage in diesem Zusammenhang. Ich war bisher im Hartz und habe noch nie GEZ bezahlt und werde dies auch nicht tun. Nun hat sichs aber langsam mal ausgeharzt und deswegen meine Frage. Ich wohne bei meiner Mutter und arbeitet bei meinem Bruder, insofern ließe sich die Höhe der Miete und meines Lohnes vollkommen legal dahingehend anpassen dass ich genau die "richtige" Summe verdiene um als Härtefall durchzugehen. Gehe ich recht in der Annahme dass dies in Berlin mehr als 820€ und weniger als 837,50 sein müssen. Und das ich mir das vom Jobcenter per Ablehnungsbescheid bescheinigen lassen muss? Hat das schon mal jemand gemacht ?
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