"Beitragsservice" (vormals GEZ) > Berlin
§ 4 Abs. 6 RBStV "besondere Härtefälle"
mikeberlin:
Hello,
" Selbst wenn "nichts zu holen" wäre, würden die mit juristischem Widerstand verbundenen Aktivitäten Kräfte binden. "
genau...., richtig erkannt ....., super ....
auch darum geht es mir ...
Ich werde mich mit "Händen und Füßen", d. h. mit allen denkbaren rechtsmitteln und rechtsbehelfen im anstehenden Vollstreckungsverfahren wehren ...
ich werde diesbezüglich in der nächsten Woche einige hilffeiche Dokumente hochladen .....
Siehe in diesem Kontext zum Beispiel:
"Zum anderen ist die Zunahme der Rechtsschutzbegehren darauf zurückzuführen, daß sich der Bürger nicht ohne weiteres mit staatlichen Eingriffsentscheidungen abfindet und deshalb verstärkt die Gerichte um ihre Kontrolle bittet." (erste Seite)
Quelle:
Bundestag - Drucksache 11 / 7030 vom 27.04.90 (siehe Internet)
Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung des verwaltungsgerichtlichen Verfahrens (Viertes Gesetz zur Änderung der Verwaltungsgerichtsordnung — 4. VwGOÄndG —)
Um zu verhindern, dass sich der gebildete, eigenverantwortliche und aufgeklärte Bürger gegen den übergriffigen Staat wehren kann, werden alle Gerichtsverfahrensgesetze seit Jahren systematisch so verändert, dass der Kläger gegen den Staat kaum noch Rechtsmittel und Rechtsbehelfe zur Verfügung hat. Diese Unterwerfung des Bürgers ist politisch gewollt, meines Erachtens von allen Parteien.
Es geht mir bei meinem Kampf gegen die "Rundfunksteuer" insbesondere auch darum, diesen übergriffigen Staat zu begrenzen ....
keep on fighting
MikeBerlin
Gesendet: Dienstag, 15. Mai 2018 um 10:07 Uhr
Von: "gez-boykott.de::Forum" <info@online-boykott.de>
Betreff: Neue Private Mitteilung: Härtefälle
Sie haben eine Private Mitteilung von maikl_nait im Forum gez-boykott.de::Forum erhalten.
Hallo!
Theorettisch auch schöne Grüße an fiktive Person!
Nun, nach einer Klage käme möglicherweise eine Vollstreckung. Sollte die fiktive Person unter der Pfändungsgrenze liegen (siehe Limits bei P-Konto?), und Sachpfändung nichts bringen, könnte eine Vollstreckung ggf "im Sande verlaufen".
Es gibt bei Vollstreckung ggf auch noch Möglichkeiten sich zu wehren.
Selbst wenn "nichts zu holen" wäre, würden die mit juristischem Widerstand verbundenen Aktivitäten Kräfte binden.
MfG
Michael
muuhhhlli:
@ mikeberlin,
vielleicht ist Dir bei Youtube der Fall von Sven Amberg bekannt. Bei Ihm ist ja auch nix zu holen und der Beitragservice bleibt hart und erkennt seine Befreiung wegen Erwerbsminderungsrente nicht an.
§ 4 - Befreiungen von der Beitragspflicht, Ermäßigung
Abs. 1 - (1) Von der Beitragspflicht nach § 2 Abs. 1 werden auf Antrag folgende natürliche Personen befreit:
Nr. 2 - Empfänger von Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (Viertes Kapitel des Zwölften Buches des Sozialgesetzbuches),
Mehr dazu hier im Video https://www.youtube.com/watch?v=LBMuXMKoHPA
Ich finde sehr gut gemacht, sachlich dargelegt, auf den Punkt beschrieben, seine Idee des Vergleiches um die Altlasten los zu bekommen - klar kann so man machen - in einem Zivilprozess oder Strafverfahren bieten selbst Gerichte so eine Einigung an. Nur der Beitragservice bleibt hart, erkennt nicht mal seine eigenen Gesetze an (RBStV § 4 Abs.1 Nr.xx) und will die Menschen in diesem Land nicht nur einschüchtern, nein die wollen die Leute auf brutalste weise psychisch und moralisch ernierigen.
Der Fall zeigt wo es diesem ganzen System RF-Beitrag mangelt - dass es inzwischen rechtsstaatliche Auswüchse von brutaler unbegründeter staatlicher Gewalt gibt, die jedes Maß an Gleichbehandlung und das Grundgesetz mit Füßen getreten wird. Wer Geld hat kann sich freikaufen, wer kein Geld hat der wird mit allem Zwang ernierigt.
muuhhhlli:
--- Zitat von: pjotre am 15. Mai 2018, 10:35 ---Das Kernproblem liegt woanders:
Geringverdiener sind per Definition diejenigen, die kein Geld für einen Ausstreiter verfügbar haben, nicht einmal ein kleines Handgeld für engagierte Helfer.
Bei der Geringverdiener-Problematik haben wir kein Rechtsproblem mehr - es ist alles aufbereitet -, sondern gegenwärtig nur noch ein "Stellvertreter-Krieg-Finanzierungs-Problem".
Eine Lösung dafür liegt zwischen schwer und unmöglich.
--- Ende Zitat ---
Der Staat hat aus diesem Problem der Geringverdiener und Hilfslosen eine Fundgrube von ebenfalls niedrigen und minderqualifizierten Arbeitsplätzen geschaffen, die zwischen Geringverdiener und Zeitarbeitsvertrag leben. Jobcenter-Mitarbeiter aus der Zeitarbeitsbranche befristet auf 2 Jahre und diese Personen stellen mir nach 40 Jahren Beruf und Erfahrung die Frage nach Erkrankung durch Medikamente https://www.fluorchinolone-forum.de/, "Warum klappt das denn bei Ihnen mit der Arbeit nicht". Die ganze Zeitarbeitsbranche ist doch der pure Menschenhandel. Es geht nicht um Arbeitsplätze und Produktionsspitzen und all solche Ausreden.
Hier werden knallhart Geschäfte gemacht, immer zu Lasten derer die sich nicht wehren wollen, können und dürfen.
Und da macht die ganze Medienbrachen einschließlich des öffentlich rechtlichen Rundfunkes nicht nur alleine durch die Zwangsabgabe und die mediale Beeinflussung auf die Menschen ganz gewaltig mit.
Tereza:
Und DIE (sog.) LINKE schläft:
https://www.linksfraktion.de/themen/a-z/detailansicht/beitragsservice/
--- Zitat ---Beitragsservice
Themenpapiere der Fraktion (undatiert)
...
Die Fraktion DIE LINKE setzt sich für einen bürgerfreundlichen und bürgernahen öffentlich-rechtlichen Rundfunk ein. Dazu zählt auch Transparenz beim Beitragsservice, auch säumige Gebührenzahler dürfen nicht wie „Kriminelle“, sondern müssen wie Kundinnen und Kunden eines Dienstleisters behandelt werden.
Bereits zum 1. Januar 2013 wurde das gerätegebundene Gebührensystem auf einen pauschalen Haushaltsbeitrag umgestellt. Unsere Kritik von damals hat sich als berechtigt herausgestellt: Es kam zu einer Vielzahl sozialer Ungerechtigkeiten, die nunmehr dringend beseitigt werden müssen. Deshalb spricht sich DIE LINKE für eine neue Festlegung der sozialen Ausnahmetatbestände aus. Geringverdiener, Studierende und Bezieher von Niedrigrenten sollen deshalb ebenso wie Arbeitslose in Hartz IV mit Zuverdienst die Möglichkeit zur Befreiung erhalten. ... Der Nachteilsausgleich der Rundfunkbeitragsbefreiung für Menschen mit Behinderungen ist entsprechend der im Rundfunkgebührenstaatsvertrag enthaltenen Regelung wieder einzuführen.
--- Ende Zitat ---
Sind diesen Sprechblasen inzwischen Taten gefolgt?
Nö.
Tereza:
§ 4 Abs. 6 RBStV "besondere Härtefälle": gefördert durch den RBB (siehe Anlage - nach Genehmigung):
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