"Beitragsservice" (vormals GEZ) > Berlin

RBB Anwendungsbereich mit Beschluss vom FG 16.11.2016 (11 V 11240/16)

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Grit:
pinguin,  hast du dich gerade im. Thread verirrt?  Es ging doch soeben um die seriöse Quelle, den RBB-Staatsvertrag und den Behördenstatus  ;D

pinguin:

--- Zitat von: Grit am 11. Juli 2017, 09:34 ---pinguin,  hast du dich gerade im. Thread verirrt?

--- Ende Zitat ---
Nein; der Status "Behörde" kann bei einer öffentlichen Stelle, die im Wettbewerb zu anderen steht, keine Geltung haben, ist sie doch datenschutzrechtlich ihren nicht-öffentlichen Wettbewerbern gleichgestellt. D.h., sie darf nicht anders handeln, als es ihre Wettbewerber auch dürfen.


--- Zitat ---Es ging doch soeben um die seriöse Quelle,
--- Ende Zitat ---
Ja, geht es noch; es war nur eine kleine themenübergreifende Abschweifung.


--- Zitat ---Ist mit seriöser Quelle hier der RBB- Staatsvertrag gemeint?
--- Ende Zitat ---
Nö; die exklusive, schriftliche Aussage des Landes Berlin, also vom Senat, das der RBB keine Behörde ist. Nur eine derartige schriftliche Aussage wäre ja gerichtsfest?

cecil:
@grit
ironie ON

anscheinend gilt:

lex rundfunkiensis 
§ 1  "Behörde" darf
§ 2  sollte "Behörde" nicht dürfen, tritt automatisch § 1 in Kraft

OFF


@ pinguin
datenschutzrechtlich - aber auch verwaltungsverfahrensrechtlich? Der Behördenbegriff kann weit gefasst werden? d.h. er ist je nach Anlass und Bedarf dehnbar?... vgl.

"Behörde" verwaltungsorganisationsrechtlich/ verwaltungsverfahrensrechtlich
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,23426.0.html
(scheint wie für den Rundfunk geschrieben...) und auch

Beitragsservice ist keine Behörde
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,5506.msg142076.html#msg142076

Grit:

--- Zitat von: pinguin am 11. Juli 2017, 09:51 ---Nur eine derartige schriftliche Aussage wäre ja gerichtsfest?

--- Ende Zitat ---

Sollte man wohl annehmen, ist aber nicht so und die Beweise dafür liegen ja Dank diesem Forum nun mehr als genug vor. Recht wird in Sachen Rundfunkbeitrag nicht nur gebeugt, es wird sogar gebrochen.


--- Zitat von: cecil am 11. Juli 2017, 12:09 ---@grit
ironie ON

anscheinend gilt:

lex rundfunkiensis 
§ 1  "Behörde" darf
§ 2  sollte "Behörde" nicht dürfen, tritt automatisch § 1 in Kraft

OFF


--- Ende Zitat ---

So ist es.  :-[   

cecil:

--- Zitat von: Grit am 11. Juli 2017, 13:39 ---Recht wird in Sachen Rundfunkbeitrag nicht nur gebeugt, es wird sogar gebrochen.
--- Ende Zitat ---

... bzw. fortgeschrieben: Gesetzesdeutungen und -auslegungen scheinen sich dem Zweck entsprechend zu entwickeln.

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