"Beitragsservice" (vormals GEZ) > Berlin

RBB Anwendungsbereich mit Beschluss vom FG 16.11.2016 (11 V 11240/16)

<< < (3/9) > >>

Totalverweigerer:

--- Zitat von: Grit am 09. Juli 2017, 13:21 ---Was kann man also noch tun?

--- Ende Zitat ---

Eine Option, die immer geht ist die Zahlungsverweigerung des Rundfunkzwangsbeitrag. Aber diese Entscheidung muß jeder selbst treffen. Und ein P-Konto ist auch nützlich.

Grit:
Die Zahlungsverweigerung wird bereits ausgeübt, ist offensichtlich aber nun erschöpft, da Rechtsmittel aufgrund fehlender Finanzen (hier NZB beim BFH) nicht mehr eingelegt werden können und das BVerfG ebenso seinen Dienst zur Aufklärung verweigert.

P-Konto greift nicht, da Einkommen von Person A über dem Selbstbehalt liegt und/oder die Finanzämter in Berlin gerne auch an der Basis, also direkt beim Arbeitgeber pfänden, wenn auf den Konten nichts zu holen ist  :(

Totalverweigerer:

--- Zitat von: Grit am 09. Juli 2017, 13:38 ---...die Finanzämter in Berlin gerne auch an der Basis, also direkt beim Arbeitgeber pdänden, wenn auf den Konten nichts zu holen ist  :(

--- Ende Zitat ---

Ich kenne die Höhe des Einkommens von Person A nicht aber ich gehe davon aus, daß sich die FA in Berlin auch an den Pfändungsfreibetrag (s. Pfändungstabelle) halten müssen.

Grit:
Sicher müssen sie das. Wenn das Einkommen aber nicht unter dem Selbstbehalt liegt, ist das Geld bereits weg, bevor es auf dem Konto landet.

Totalverweigerer:
Nach meinem Verständnis können die aber nur von dem Betrag, der über dem Freibetrag liegt pfänden? Und wenn sich Person A ihr/en Lohn/Gehalt vom AG bar bzw. als Verrechnungescheck auszahlen lässt?

Navigation

[0] Themen-Index

[#] Nächste Seite

[*] Vorherige Sete

Zur normalen Ansicht wechseln