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So gibt es Rundfunkbeiträge zurück

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seppl:
Es wird einfach nicht das Gesamtschuldnerprinzip wie im RBStV §2 (3) angegeben umgesetzt. Das Prinzip lautet: Jeder haftet für die Gesamtschuld zu gleichen Teilen, soweit nichts anderes bestimmt ist. Dass die errechnete Gesamtsumme von einem beliebigen Mitbewohner eingetrieben werden kann, ist davon unabhängig. Dieser kann Regressforderungen für die von ihm ausgelegten Anteile an die Anderen stellen. Bei Befreiungen ist eben was anderes bestimmt, und daher kann der Anteil der Befreiten nicht so einfach eingetrieben werden.
Es stellen sich die Fragen: Muss der Befreite seinen Anteil im Innenverhältnis doch tragen (dann wären Befreiungen sinnlos), muss ein anderer Mitbewohner für ihn bezahlen (das wäre vergleichbar mit einem Vertrag zu Lasten Dritter) oder trägt der Gläubiger die Last durch fehlende Einnahmen? (im Falle von gesetzlichen Bestimmungen eigentlich die gerechteste)
Aktuell werden gar keine Gesamtschuldnerschaften erzeugt... es steht auch gar nicht zur Diskussion...

Diese "Zurückzahlaktion" wird als fair angepriesen. Im Grunde müsste aber noch viel mehr zurückgezahlt werden.

Rechenbeispiel: Ein Vollzahler wohnt mit 2 Befreiten zusammen. Aktuell werden 17,50 Euro gefordert, die der Zahlungspflichtige (es wird der Vollzahler sein) alleine tragen muss, da er sich aufgrund der gesetzlich begründeten Befreiungen der Anderen von denen nichts zurückholen kann.

Wird die Gesamtschuldnerklausel allerdings korrekt angewendet, so schuldet erstmal jeder der Beteiligten ein Drittel (zu gleichen Teilen). Die Befreiungen sorgen dafür, das die Anteile zweier Mitbewohner nicht einfach so eingezogen werden können. Es muss erstmal eine Regelung (s.o.) gefunden werden, wer die Anteile übernimmt. Das geschieht nicht. Vielmehr wird der Zahlende als Einzelschuldner behandelt.

Die fairste und sozialverträgliche Variante ist ganz klar: Der Gesetzgeber bevorzugt den Gläubiger (der ein Unternehmen im Landesauftrag sein soll) finanziell. Der Gläubiger muss daher auch alle Befreiungen und Ermäßigungen berücksichtigen.

In dem geschilderten Fall generiert der BS so 17,50 Euro anstelle von  5,83 Euro. 33,3% Mehreinnahmen! Und das unter dem Deckmantel der "Verwaltungsvereinfachung"

GEiZ ist geil:

--- Zitat von: seppl am 19. Januar 2017, 16:31 ---Die fairste und sozialverträgliche Variante ist ganz klar: Der Gesetzgeber bevorzugt den Gläubiger (der ein Unternehmen im Landesauftrag sein soll) finanziell. Der Gläubiger muss daher auch alle Befreiungen und Ermäßigungen berücksichtigen.

--- Ende Zitat ---

Viel sozialverträglicher wäre es, zuerst den Kasperleverein auf das Nötigste zurückzufahren (Zusatzrenten, exorbitante Bezüge für die Nichtbehördenleiter, etc.) und den Rest aus Steuermitteln zu finanzieren, die Steuern werden nämlich in der Regel in Abhängigkeit von der finanziellen Leistungsfähigkeit erhoben. Und komme mir keiner mit der sogenannten Staatsferne, die gibt es schon lange nicht mehr.

seppl:
@GEIZ ist geil

Natürlich hast Du recht. Ich bezog mich aber nur auf die Varianten der gesamtschuldnerischen Regelung.

GEiZ ist geil:
@seppl
Die gesamtschuldnerische Haftung eröffnet dem Kasperleverein Tür und Tor für seine Schnüffeleien. Die damaligen Schergen waren harmlos dagegen. Nur eine Verschlüsselung oder Steuerfinanzierung löst dieses Problem nachhaltig. Selbst die Aufteilung der Beitragsschuld und Differenzierung nach Befreiten und Nichtbefreiten macht es vielleicht noch schlimmer, dann hat der Kasperleverein auch noch Datensätze wie Behinderte und Nichtbehinderte zusammenwohnen.
Wäre jeder einzelne "gemeldete Bewohner" beitragspflichtig, wüssten die Fernsehkasper zumindest nicht, wer in einem Mehrfamilienhaus mit wem zuswammenwohnt. Von daher hast Du schon Recht. Aber dann dürfte der Beitrag nicht nach Wohneinheiten erhoben werden und wäre zweifelsfrei eine Steuer.


Edit "Bürger":
Hier bitte nicht weiter andere, eigenständige und andernorts bereits ausgiebig behandelte Themen vertiefen wie z.B. "Gesamtschuldnerschaft", "Steuerfinanzierung" usw., sondern bitte beim eigentlichen Kern-Thema bleiben, welches da lautet
So gibt es Rundfunkbeiträge zurück
Danke für das Verständnis und die Berücksichtigung.

Sindri:
Mich würde aber jetzt doch mal interessieren, was die Ursache für diese, wenn auch heimliche, Kehrtwende ist. Bisher lief es ja immer so: Wer, aus welchen Gründen auch immer, seinen Anspruch auf Befreiung nicht rechtzeitig geltend gemacht hatte, wurde vom Beitrags-"Service" zur Zahlung gezwungen. Eine rückwirkende Befreiung war nicht möglich, selbst dann nicht, wenn den Bürger eindeutig keine Schuld traf. Zugleich gibt es seit der Umstellung auf den Rundfunkbeitrag die Möglichkeit der rückwirkenden Zwangsanmeldung und damit verbunden eine unbedingte rückwirkende Zahlungspflicht.

Angesichts der Summen, die sich so schnell ansammeln konnten, dürfte sich der ÖR hier sich einiges an Feinden gemacht haben. Vor allem aber wird das nicht ohne Einfluss auf die Anzahl der Mahnverfahren gewesen sein – der Beitrags-"Service" betont ja immer wieder, dass nicht alle fünf Millionen Fälle auf grundsätzliche Zahlungsverweigerung zurückzuführen seien. Viele Leute wissen schlicht noch gar nichts von ihrem Glück. Und wenn sie dann davon erfahren, dürften sie sich zunächst einmal wehren und dem Beitrags-"Service" Arbeit machen – und über einen Mangel an Arbeit kann sich der Beitrags-"Service" in unseren Zeiten bekanntlich nicht beklagen.

Ob sich der Aufwand in jedem Falle lohnt, ist fraglich. Nicht wenige, die einen Anspruch auf Befreiung haben, haben diesen Anspruch schon zu recht: Es gibt bei ihnen nichts zu holen. Lassen sie sich doch darauf ein, die "Schuld" abzustottern, dürften Verwaltungsaufwand und Inflation die geringen Einnahmen mühelos auffressen. Es besteht zudem immer die Gefahr, dass aus einem unfreiwilligen Zahlungsverweigerer ein freiwilliger Zahlungsverweigerer wird. Die Anzahl der Mahnverfahren steigt weiter, die Presse berichtet darüber und es fragen sich am Ende noch ein paar Nicht-Befreiungsberechtigte: "Warum werfe ich diesem Laden eigentlich immer noch Geld in den Rachen, wo doch so viele andere es erfolgreich nicht tun?" Befreiungsberechtigte nicht mehr um ihre Befreiung zu prellen scheint auf lange Sicht da wohl die günstigere Lösung zu sein.

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