Archiv > Pressemeldungen Januar 2017

So gibt es Rundfunkbeiträge zurück

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Nichtgucker:
Hier geht's direkt zur Befreiung oder Ermässigung aus sozialen oder gesundheitlichen Gründen:

Befreiung oder Ermäßigung beantragen
Bei Anspruch auf eine Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht oder eine Ermäßigung des Rundfunkbeitrags füllen Sie bitte diesen Antrag aus. Das Online-Formular führt Sie Schritt für Schritt durch den Antrag. Eine zusätzliche Anmeldung ist nicht notwendig.
Um das Formular anzuzeigen, benötigen Sie einen PDF-Reader.

https://www.rundfunkbeitrag.de/buergerinnen_und_buerger/formulare/befreiung_oder_ermaessigung_beantragen/index_ger.html

Buntschuh:
Moin,

dachte, dass z.B. Studenten ohne oder mit nur geringem EK auch aktuell von der Rundfunkgebühr befreit sind - ist aber kein Hinweis in dem Formular  :o

Bei den vielen zig-tausend Studenten bzw. Geringverdienern wirklich ein fatales Missverständnis ....

Buntschuh:
Also wenn ich es mir recht überlege - wenn ca. 10% der Zwangsteilnehmer nun den Zwangsbeitrag zurückfordern können sind das auch "nur" mal eben ca. 4 Millionen Anträge die abgearbeitet werden müssen.

Da alles Beleghaft ist, wird wohl auch jeder Vorgang einzeln/manuell geprüft werden.

Viel arbeit für und Rückzahlungen i.H.v. ca. EUR 2.520.000.000 (4.000.000 x EUR 630,00 (einfach mal 36x17,50))

Woher das Geld wohl kommt und warden nun neue Arbeitplätze geschaffen  >:D

airam3:
Rentner oder andere Personen mit ganz geringen Einnahmen, die bislang aus Scham keinen Antrag auf Grundsicherung stellten – und damit auch auf eine Befreiung vom Rundfunkbeitrag verzichteten. "Diese Menschen sollten jetzt überlegen, ob sie nicht doch die soziale Vergünstigung, die ihnen der Gesetzgeber ja extra einräumt, beanspruchen sollten", empfiehlt Georgi. [..]

...da frage ich mich, wie der Autor dazu kommt, dass die Rentner mit ganz geringem Einnahmen ihre Scham jetzt überwinden könnten... :(

boykott2015:

--- Zitat ---...die ihnen der Gesetzgeber ja extra einräumt, beanspruchen sollten...
--- Ende Zitat ---

Der Gesetzgeber hat einen Beitragsschuldner ohne Rechte erschaffen. Der Mensch, der eine Dienstleistung selbst in Anspruch nimmt, ist dagegen ein Verbraucher mit Verbraucherrechten.

Der arme Beitragsschuldner, der an der Grenze der Grundsicherung lebt, hat nur ein "Recht" - sich befreien lassen. Ob er befreit wird - ist eine andere Sache. Der kann wenigstens darum bitten und hoffen.

Es gibt auch Menschen, die erst durch diese Zwangszahlung von 210 Euro pro Jahr in die Grundsicherung gefallen sind.

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