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So gibt es Rundfunkbeiträge zurück
ChrisLPZ:
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Berliner Mogenpost, 19.01.2017
So gibt es Rundfunkbeiträge zurück
von Hans Peter Seitel
--- Zitat ---Ein neues Gesetz bringt eine nachträgliche Befreiung oder Ermäßigung für die Jahre 2014 bis 2016
[..] Verbraucher können sich zu viel gezahlte Rundfunkbeiträge zurückholen. Auch manche Familien schneiden jetzt besser als früher ab. Ein einfacher Antrag mit Belegen genügt. [..] seit Januar nun auch rückwirkend für komplette drei Jahre. Voraussetzung ist lediglich, dass der Verbraucher nachträglich mit Dokumenten belegt, ab wann er seit 2014 schon Anspruch auf die finanzielle Vergünstigung hatte. [..]
Rentner oder andere Personen mit ganz geringen Einnahmen, die bislang aus Scham keinen Antrag auf Grundsicherung stellten – und damit auch auf eine Befreiung vom Rundfunkbeitrag verzichteten. "Diese Menschen sollten jetzt überlegen, ob sie nicht doch die soziale Vergünstigung, die ihnen der Gesetzgeber ja extra einräumt, beanspruchen sollten", empfiehlt Georgi. [..]
Sind Eltern vom Rundfunkbeitrag befreit oder zahlen sie nur den ermäßigten Satz, gilt diese Vergünstigung nun auch für die Kinder bis zum 25. Lebensjahr, die noch mit in der Wohnung der Eltern leben – und zwar unabhängig von deren eigenem Einkommen. [..]
Seit Januar müssen Verbraucher nicht mehr die Originaldokumente – etwa die Bescheinigung des Jobcenters – oder beglaubigte Kopien für den Nachweis ihres Anspruchs auf Beitragsbefreiung oder -ermäßigung vorlegen. Eine einfache Kopie davon reicht [..]
--- Ende Zitat ---
Weiterlesen auf:
http://www.morgenpost.de/web-wissen/article209323879/So-gibt-es-Rundfunkbeitraege-zurueck.html
Sindri:
Mir schwant, da haben allmählich doch mal welche den Schuss gehört. Man muss sich ja nur mal die Bewertungen ansehen, die wütenden Bürger dem Beitrags-"Service" bei Google Maps gegeben haben: Mindestens die Hälfte hätte eigentlich gar nicht zahlen müssen, wurde aber rückwirkend massiv abkassiert. Auch Person S ist ja auf diese Weise zu einem Gegner des Rundfunkbeitrags geworden.
boykott2015:
--- Zitat ---Es geht um viel Geld in einem Gesetz, das seit Anfang Januar gilt – von dem aber kaum jemand Notiz genommen hat: Verbraucher können sich zu viel gezahlte Rundfunkbeiträge zurückholen. [...] 17,50 Euro pro Monat, 210 Euro im Jahr: Der Rundfunkbeitrag reißt ein beachtliches Loch in die private Haushaltskasse.[...] "Durch die neue Regelung können Verbraucher von einer Beitragsbefreiung oder -ermäßigung profitieren, auch wenn sie es versäumt haben, sich sofort darum zu kümmern", sagt Andreas Baumgart, Verbraucherberater der Verbraucherzentrale Brandenburg. [...] "Aus unserer Beratungspraxis kennen wir Leute, die denken, sie seien automatisch befreit, andere kümmern sich einfach nicht darum. Aber sie müssen selbst aktiv werden und einen Antrag stellen", erklärt Silvia Georgi, Beraterin der Verbraucherzentrale Thüringen.
--- Ende Zitat ---
1. Es geht um Verbraucher, Rundfunkbeitragsschuldner ist kein Verbraucher.
2. Beim Verbraucher reißt keine Ausgabe "ein beachtliches Loch in die private Haushaltskasse". Der Verbraucher kann jederzeit die Ausgabe stoppen. Oder er kann von vorne keine Ausgabe wählen, die ein beachtliches Loch in seiner privaten Haushaltskasse reißt.
3. schon wieder beitreiben die Verbraucherzentralen die Falschberatung.
PS. Warum ist im Artikel nur vom Verbraucher die Rede? Weil die Verbraucherzentralen nur Verbraucher beraten können. So durch eigene Satzung festgelegt.
ellifh:
--- Zitat von: boykott2015 am 19. Januar 2017, 10:51 ---PS. Warum ist im Artikel nur vom Verbraucher die Rede? Weil die Verbraucherzentralen nur Verbraucher beraten können. So durch eigene Satzung festgelegt.
--- Ende Zitat ---
...und weil die Verbaucherzentralem AUCH in Form von Zwangsbeitragsgeldern von den öfrech begünstigt werden. Daher wählt man die Worte so, wie sie auch den Geldgebern passen, sonst würde man ja nicht mehr begünstigt werden
Wes Brot ich es, des Lied ich sing.... |- oder auch: Ich mach mir die Welt, widiwidiwie sie mir gefällt...
Bleibt zu hoffen, das viele, viele Menschen sich das Zwangsabgepresste Geld zurückholen, damit wieder ein Stück Sumpf trockengelegt wird.
Sindri:
--- Zitat von: ellifh am 19. Januar 2017, 11:32 ---Bleibt zu hoffen, das viele, viele Menschen sich das Zwangsabgepresste Geld zurückholen, damit wieder ein Stück Sumpf trockengelegt wird.
--- Ende Zitat ---
Person S ist schon dabei und hat ihre ebenso bereits durch den Beitrags-"Service" ausgenommenen Verwandten informiert. Eventuell sollte man die Botschaft verbreiten (die Gesetzesänderung ist ja offenbar heimlich, still und leise geschehen). Selbst das bravste Zahlschaf wird sich diese Möglichkeit, Geld zurückzuerhalten, wohl kaum entgehen lassen. Vor allem, weil es sich hier ja wirklich um ein vollkommen legales Vorgehen handelt, für das einem kein Ärger mit Beitrags-"Service", Stadtverwaltung und Gerichtsvollzieher droht.
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