"Beitragsservice" (vormals GEZ) > Musterschreiben
Fragen an Rundfunkanstalt (u.a.) für Begründung der Rechtsmittel/Anträge
Markus KA:
Sollte man bereits in seiner Klagebegründung ein Kapitel zum Thema "Zweifel an der Behördeneigenschaft der Rundfunkanstalt" verfasst haben, könnte man seine Klage mit dem Fragekatalog ergänzen und ihn über das Gericht der Anstalt zukommen lassen.
Ein interessiertes Gericht hat die Möglichkeit, auf Antworten einer jeweiligen Seite zu bestehen.
So haben alle was davon, Gericht und Anstalt ;)
--- Zitat ---Sehr geehrte "Landesrundfunkanstalt",
für die ausführliche Begründung Kap. XX meiner Klage vom __.__.____
gegen folgende/s Schreiben...
--- Ende Zitat ---
Es ist anGerichtet!!! 8)
Capriello:
--- Zitat von: PersonX am 11. Januar 2017, 17:46 ---Falls tatsächlich ein Widerspruchsbescheid vorliegt, dann vielleicht Klage erheben und diesen Fragenkatalog zum Bestandteil der Klageschrift machen.
--- Ende Zitat ---
Aber braucht Person A für eine Klage nicht die Antworten aus dem gestellten Fragebogen?
Vorher kann Person A doch nicht klagen oder?
Zudem bestehen die Klagegründe von Person A aus dem zu beantwortenden Fragebogen:
--- Zitat von: Bürger am 12. Januar 2017, 00:43 ---Die vollumfängliche und nachprüfbare Beantwortung obiger Fragen durch Sie, d.h. durch die "Landesrundfunkanstalt", mit Unterschrift, Stellung und Nachweis der Bevollmächtigung des Verfassers ist für die ausführliche Begründung aller meiner Rechtsmittel, d.h. einschl. meiner Klage, unverzichtbare Voraussetzung.
--- Ende Zitat ---
PersonX:
--- Zitat ---Aber braucht Person A für eine Klage nicht die Antworten aus dem gestellten Fragebogen?
Vorher kann Person A doch nicht klagen oder?
Zudem bestehen die Klagegründe von Person A aus dem zu beantwortenden Fragebogen:.
--- Ende Zitat ---
Nein, denn die Klage muss innerhalb der Frist eingereicht werden. Die Frist läuft völlig unabhängig von diesem Fragebogen ab. Verstreicht die Frist und würde dann erst Klage erhoben, so gilt diese als verfristet und wird somit negativ ausfallen.
Die Frist für die Klage beginnt mit der wirksamen Bekanntgabe des Widerspruchsbescheids und die Dauer der Frist richtet sich nach der Rechtsbelehrung.
Falls Person A auf Antwort auf diesen Fragenkatalog warten, die wirksame Bekanntgabe des Widerspruchsbescheids aber bereits vorliegen und somit die Frist für die Klage also bereits laufen würde und Person A diese Frist mit dem Warten auf die Antworten verwirken würde, würde die Klage als verfristet/ unzulässig abgewiesen werden - das sollte also nicht das Ziel sein.
Besser ist es daher, nicht zu warten sondern fristwahrend zumindest einen weitestgehend unbegründeten KlageANTRAG einzureichen, welcher die Formvorschriften erfüllt. Ist das erfolgt, dann können Klagegründe entsprechend nachgereicht, erweitert oder ergänzt werden.
Edit "Bürger":
Letztmalige Bitte, allgemeine Themen wie Klage-Fristen, Klage-Begründung, unbegründeter Klageantrag usw. bitte NICHT HIER diskutieren, da vom Kern-Thema abschweifend.
Siehe ausführliche allgemeine Hinweise u.a. unter
Ablauf - Beispielablauf
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10492.msg74416.html#msg74416
und dort insbesondere unter
Ablauf 5a KLAGE ["Beitragsschuldner"]
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10492.msg74424.html#msg74424
Zur Vorab-Begründung, Nachreichung von Gründen und Bearbeitungsdauer siehe u.a. unter
Klagebegründung gegen MDR vor VG Dresden
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,21446.msg137695.html#msg137695
Ab hier bitte ausschließlich nur noch zum Kern-Thema dieses Threads, welches da lautet
Fragen an Rundfunkanstalt (u.a.) für Begründung der Rechtsmittel/Anträge
Danke für das Verständnis und die nunmehr konsequente Berücksichtigung.
MMichael:
Möglicherweise sollte das Frageblatt nicht (lapidar) an "Landesrundfunkanstalt" gerichtet sein?
Vielleicht würde die Adressierung an die "Intendanz" genauer zielen?
Zumal es die Frage nach dem zuständigen verantwortlichen Behördenleiter während der Ausübung hoheitlicher Rechte durch Verwaltungsakte und Vollstreckungsmaßnahmen durch die Rundfunksender und die Firma in Köln gibt - oder!? ;)
Bürger:
Woher solll der Betroffene aber wissen, dass es eine/n "Intendant/in" gibt und wer diese/r sein soll, wenn er noch nicht mal Gewissheit über die "Landesrundfunkanstalt" hat? ;)
Es geht ja genau darum, dass die "umseitige Landesrundfunkanstalt" - entgegen den widergekäuten Behauptungen der Gerichte und von ARD-ZDF-GEZ - auf den Bescheiden gar nicht erkennbar ist ;)
--- Zitat von: Bürger am 03. Januar 2017, 02:07 ---Da ja die (gem. Rechtsbehelfsbelehrung der "Bescheide" als "umseitig" bezeichnete) sog. "Landesrundfunkanstalt" in den wenigsten Fällen wirklich ersichtlich ist [...] könnten Personen A-Z einen
Fragenkatalog [...]
an die (mglw. nicht näher bekannte) "Landesrundfunkanstalt" gerichtet haben oder noch richten.
[...]
--- Ende Zitat ---
bzw. aus dem RBStV selbst nicht hervorgeht, wer oder was mit "zuständige Landesrundfunkanstalt" eigentlich genau gemeint sein soll, wie deren vollständiger "rechtlicher Name" incl. Rechtsform lautet (was ja beides für die "Erkennbarkeit" erforderlich wäre), usw. - siehe u.a. Diskussion unter
Wer oder was ist eine zuständige Landesrundfunkanstalt und wo ist dies geregelt?
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,16037.0.html
Das ist ja der Witz an der Sache.
Es geht darum, die "Landesrundfunkanstalt" dadurch quasi erst mal zu "ermitteln"...
...und von dieser dann die relevanten Auskünfte und Nachweise zu erhalten.
Ungeachtet dessen kann natürlich jeder den Fragenkatalog auch "hilfsweise" und entsprechend angepasst an andere "Stellen" schicken... ;)
Navigation
[0] Themen-Index
[#] Nächste Seite
[*] Vorherige Sete
Zur normalen Ansicht wechseln