"Beitragsservice" (vormals GEZ) > Musterschreiben
Fragen an Rundfunkanstalt (u.a.) für Begründung der Rechtsmittel/Anträge
querkopf:
Ein Wohnungsinhaber, der im Einflußbereich des WDR wohnt, hat einen Festsetzungsbescheid über angeblich rückständige Rundfunkbeiträge aus dem Briefkasten gefischt und hiergegen in der ersten Dekade des April fristgerecht Widerspruch eingelegt.
In dem Widerspruch wird der WDR zur Beantwortung von 8 Fragen als notwendige Voraussetzung für eine Begründung des Widerspruchs aufgefordert:
--- Zitat ---Die Begründung des Widerspruchs bleibt einem besonderen Schriftsatz vorbehalten, der Ihnen innerhalb eines angemessenen Zeitraums zugehen wird, nachdem der WDR die nachfolgend bezeichneten Auskünfte erteilt hat. Ohne die Erteilung der nachfolgend angeforderten Auskünfte kann eine Begründung des Widerspruchs nicht erfolgen.
Bitte teilen Sie mit:
* Auf welche Rechtsvorschrift begründet der WDR die Aussage, bei dem Festsetzungsbescheid handele es sich um einen vollstreckbaren Titel? Bitte nennen Sie die Rechtsvorschrift und die genaue Fundstelle innerhalb derselben.
* In welcher Rechtsvorschift ist der „ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice“® zu der in § 10 Abs. 7 RBStV und in § 2 der Satzung des Westdeutschen Rundfunks Köln über das Verfahren zur Leistung der Rundfunkbeiträge genannten im Rahmen einer nichtrechtsfähigen öffentlich-rechtlichen Verwaltungsgemeinschaft betriebenen Stelle der öffentlich-rechtlichen Landesrundfunkanstalten bestimmt worden? Wann und wo wurde diese Rechtsvorschrift öffentlich verkündet?
* In Art. 77 der Verfassung des Landes NRW ist bestimmt, daß die Organisation der allgemeinen Landesverwaltung und die Regelung der Zuständigkeiten durch Gesetz erfolgen. Auf welches Gesetz / auf welche Rechtsvorschrift begründet der WDR die von ihm ausgeübte hoheitliche Gewalt, zum Ausdruck gebracht durch den Erlaß von Verwaltungsakten? Es sei darauf hingewiesen, daß § 10 Abs. 5 RBStV keine ausreichende Ermächtigung zu hoheitlichem Handeln darstellt. Sofern keine gesetzliche Vorschrift genannt werden kann, ist darzulegen, worauf das für die Verwaltungsaktbefugnis außerhalb des Anwendungsbereichs einer ausdrücklichen gesetzlichen Ermächtigung erforderliche Subordinationsverhältnis von WDR und Wohnungsinhaber begründet ist.
* In dem angefochtenen Festsetzungsbescheid wird ein offener Gesamtbetrag in Höhe von nnnn,nn Euro genannt. Bitte legen Sie detailliert und unter genauer Aufstellung aller Einzelforderungen, aller von mir geleisteter Zahlungen, und aller Verrechnungen von Zahlungen mit Rückständen aus früheren Zeiträumen die Zusammensetzung dieses Betrags dar. Soweit Zahlungen mit Rückständen aus früheren Zeiträumen verrechnet wurden, ist genau aufzuführen, welche Zahlung mit welchem Rückstand aus welchem Zeitraum verrechnet wurde.
* Unter Berufung auf Art. 15 DSGVO ist die vollständige zu der o. a. Beitragsnummer gespeicherte Historie einschließlich aller Bearbeiterkennzeichen und aller Bearbeitungsvermerke zu übermitteln. Die Übermittlung kann auch auf einem digitalen Datenträger (USB-Stick / CD-ROM / DVD-ROM) in einem allgemein lesbaren Datenformat (vorzugsweise PDF) erfolgen.
* Der Eingriff in die grundgesetzlich geschützte Informationsfreiheit ist gem Art. 5 Abs. 1 nur auf der Grundlage eines allgemeinen Gesetzes möglich. Der RBStV ist aber kein allgemeines Gesetz, sondern eine spezialgesetzliche Regelung. Bitte benennen Sie das allgemeine Gesetz, nach dessen Wortlaut in das nach Art. 5 Abs. 1 S. 1 geschützte Grundrecht auf Informationsfreiheit dadurch eingegriffen werden darf, daß ein Wohnungsinhaber, der keine Empfangsgeräte besitzt und den öffentlich-rechtlichen Rundfunk nicht nutzt, durch die Pflicht zur Entrichtung des Rundfunkbeitrags eingeschränkt oder gar gehindert wird, die entsprechenden Geldmittel zur Unterrichtung aus anderen kostenpflichtigen Quellen zu verwenden.
* Bitte legen Sie die Abläufe bei der Entscheidung über den Erlaß von Festsetzungsbescheiden dar. Welche Personengruppe in welcher Funktion trifft die Entscheidung über den Erlaß eines Festsetzungsbescheids. Nach welchen Kriterien wird über den Zeitpunkt der Festsetzung und den Zeitraum, für den die Festsetzung erfolgt, entschieden? Stehen die zur Entscheidung befugten Personen in einem öffentlich-rechtlichen Dienst- und Treueverhältnis?
* Erfolgt der Erlaß der Festsetzungsbescheide vollautomatisiert, also als Folge einer ohne jede menschliche Einwirkung stattfindenden vollständig automatisierten Entscheidungsfindung? Welche Logik liegt einer derartigen vollautomatisierten Entscheidungsfindung zugrunde? Bitte benennen Sie die gesetzliche Grundlage für dieses Vorgehen.
--- Ende Zitat ---
Auf eine Beantwortung wartet der Widerspruchsführer noch immer. Sollte es dem WDR die Sprache verschlagen haben? Dabei sollte eine Landesrundfunkanstalt doch die Fragen nach den Rechtsgrundlagen und den Grundprinzipien ihres Handelns unverzüglich beantworten können. Oder liegt es möglicherweise daran, daß es zumindest auf einige dieser Fragen keine Antworten geben könnten?
Edit "Bürger":
Diesen Beitrag mit dem bereits bestehenden Thread zusammengeführt.
Vorsorgliche Bitte, die Einzelfragen hier nicht zu vertiefen, sondern an einem universellen, erweiterten Fragenkatalog in Anlehnung an den Einstiegsbeitrag zu arbeiten
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=21499.0
welcher reproduzierbar wäre.
DavidGegenGez:
Weitere mögliche Fragen:
1. Wie hält die LRA Art. 10 EMRK ein?
2. Wie hält die LRA Art. 11 GrCh ein?
3. Woher hat die LRA meine Daten?
4. Wie wurde ich angemeldet?
5. Ist die LRA ein Unternehmen?
6. Hat die LRA (oder welcher Teil) hoheitliche Rechte? Wo ist das festgelegt?
7. Widerspruch gegen die Anmeldung da ich Nichtnutzer bin.
8. Wer hat obigen Bescheid erlassen? Namen und verantw. Vorgesetzten angeben.
9. Bitte geben sie an, welche Sendungen den Gegenleistungskriterien des BVerfG Urteil v. 18.7.2018, Rn. 80 entsprechen und welche Sendungen nicht entsprechen.
10. Wie lautet die Definition und Umfang für den Auftrag Ihrer Rundfunkleistung?
11. Gab es eine Ausschreibung für Ihre Rundfunkleistung?
12. Geben sie den Kreis der Gesamtschuldner der Wohnung an!
13. Begrenzen sie die Schuld auf meinen Anteil, die Behörde darf sich nicht ins Privatrecht flüchten und mir die Last aufbürden, den Beitrag ohne gesetzliche Grundlage von Mitbewohner zu fordern.
14. Wie lautet die Berechnungsformel für den Beitrag bei befreite Mitbewohner?
15. Entsprechend § 268 AO im Sinne von § 44 AO beantrage ich die Aufteilung der Schuld auf meinen Anteil.
16. Welche Mittarbeiter der LRA können Verwaltungsverfahren durchführen? Welches LVwG, LVwVfG o.ä. ist die gesetzliche Grundlage?
17. Ist der oben genannte Festsetzungsbescheid ein vollstreckbarer Titel? Warum?
18. Warum enthält ein Festsetungsbescheid ein Leistungsgebot? Gesetzliche Grundlage?
19. Hat die LRA hoheitliche Rechte? Wo ist das festgelegt?
20. Hat das Fernsehen negative Auswirkungen, z.B auf Kinder?
21. Wie kann ich für eine gemeinnützige Einrichtung meiner Wahl spenden um mich befreien zu lassen?
off topic
Diese Anträge nicht vergessen:
Antrag datenschutzrechtliche Auskunft nach DSGVO : Ich fordere Sie gemäß Art. 15 EU-DSGV auf, mir über alle meine Person betreffenden gespeicherten Daten zu senden.
Antrag auf Befreiung Ich stelle einen rückwirkend Antrag als besonderer Härtefall nach § 4 RBStV Abs.6. Welche Dokumente sind dafür erforderlich?
Weitere Befreiungsanträge wie Gewissensgründe, Nichtnutzer usw.
Grit:
--- Zitat von: DavidGegenGez am 16. Juli 2020, 07:54 ---
18. Warum enthält ein Festsetungsbescheid ein Leistungsgebot? Gesetzliche Grundlage?
--- Ende Zitat ---
:o
DavidGegenGez:
Du hast recht, unglücklich formuliert. Die Gerichte phantasieren ja immer ein Leistungsgebot hinein.
Besser ist vielleicht:
18. Enthält ein ausschließlich festsetzender Festsetzungsbescheid ein Leistungsgebot? Gesetzliche Grundlage?
Roggi:
Es gibt eine gesetzliche Grundlage in NRW, dass der Festsetzungsbescheid den Leistungsbescheid ersetzt. Bitte selbst recherchieren, ich kann den passenden § leider nicht mehr finden.
Edit "Bürger":
Diesen Paragrafen darf dann gern die "Rundfunkanstalt" bei der Beantwortung der Auskunftsanträge liefern ;)
Hier aber bitte keine weitere Vertiefung der Einzelfragen, auch nicht der Frage, wie genau ein Leistungsbescheid aussehen muss und ob ein "Festsetzungsbescheid" einen Leistungsbescheid "ersetzen" kann und darf - das halte ich persönlich nämlich für höchst fraglich, egal ob es dazu eine "gesetzliche Grundlage" gibt, denn diese dürfte dann vmtl. im Widerspruch zur sonstigen Rechtsordnung stehen. Ansonsten bräuchte es ja keinerlei Leistungsbescheide und alle öffentlichen Abgaben könnten via "Schickschuld-Allgemeinverfügungs-Leistungsgebot" per Gesetz "angefordert" werden. Das wäre dann doch ein eigenständiges Thema.
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