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Fragen an Rundfunkanstalt (u.a.) für Begründung der Rechtsmittel/Anträge

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Bürger:
Da ja die (gem. Rechtsbehelfsbelehrung der "Bescheide" als "umseitig" bezeichnete) sog. "Landesrundfunkanstalt" in den wenigsten Fällen wirklich ersichtlich ist - siehe u.a. unter
Festsetzungsbescheide im Überblick
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,11015.0.html
und diverse Behauptungen der Rundfunkanstalten sowie der sich aus der Affäre ziehenden Gerichte und auch Politiker unbewiesen im Raume stehen, jedoch diverse entscheidungserhebliche Auskünfte und Nachweise für Begründungen aller Arten Rechtsmittel (Widerspruch, Klage, Vollstreckungsabwehr) sowie auch diverser Anträge (Befreiung, Härtefall, etc.) von Interesse sind, könnten Personen A-Z einen

Fragenkatalog mit Aufforderung um Auskünfte/ Nachweise/ Unterlagen
für die ausführliche Begründung der Rechtsmittel und Anträge

an die (mglw. nicht näher bekannte) "Landesrundfunkanstalt" gerichtet haben oder noch richten.

Ebenso könnten diese und ähnliche Fragen (entsprechend umformuliert und - wo erforderlich - bezogen auf die "Landesrundfunkanstalt") zwecks Vergleichbarkeit auch gerichtet worden sein oder noch werden an
- Landtag
- Staatsregierung/ Staatskanzlei
sowie ggf. auch an
... - aber das entwickelt sich noch ;)

Die Anforderung der "barrierefreien Form" des oder der betreffenden Bescheids/ Bescheide soll ermöglichen, die nicht erkennbare "Landesrundfunkanstalt" ggf. doch auf visuellem, akustischem oder auch taktilem Wege irgendwie "erkennbar" zu machen... ein Versuch ist es wert ;)

Indem man die Erbringung dieser Auskünfte/ Nachweise/ Unterlagen (auch anderer Stellen) zum festen Bestandteil der (noch folgenden) ausführlichen Begründung der Rechtsmittel/ Anträge macht, kann - sofern das gewünscht ist - vermutlich auch einiges an Zeit gewonnen werden.

Interessant ist, dass zu den bisher versendeten (tlw. gekürzten) Fragenkatalogen bislang noch keine/ keine erschöpfenden Antworten erfolgten - und insbesondere zur Frage bzgl. des "Art 4 des Staatsvertrags über den Rundfunk im vereinten Deutschland" eine klare Auskunft ausblieb.
Man ahnt, weshalb... ;)

Es bleibt also spannend... ;)

Weitere interessante/ relevante Fragen bitte gern zielgerichtet in diesen Thread einbringen.

Danke für die Mitwirkung + weiter gute Erfolge!


Beispiel-Fragenkatalog


--- Zitat ---[Vorname Nachname]
[Straße Nr.]
[PLZ Ort]
sog. "Beitragsnummer"
"_ _ _   _ _ _   _ _ _"


An
"Landesrundfunkanstalt"
per Fax 01806 999 555 01***


[Ort], den __.__.____


- barrierefreie Form des Schreibens "Festsetzungsbescheid" [und ggf. weiterer Schreiben]
- Auskünfte/ Nachweise für die Begründung meines Widerspruchs vom __.__.____
  sowie meiner weiteren Rechtsmittel und Anträge


Sehr geehrte "Landesrundfunkanstalt",

für die ausführliche Begründung meines Widerspruchs vom __.__.____

gegen folgende/s Schreiben
"Festsetzungsbescheid" mit Datum "[Erstell-Datum]"
[ggf. weitere Schreiben]
sowie bzgl. aller meiner weiteren Rechtsmittel und Anträge sind von Ihnen, d.h. der "Landesrundfunkanstalt" - Auskünfte/ Nachweise/ Unterlagen gemäß dem nachfolgenden Fragenkatalog erforderlich.

Zudem benötige ich das/die vorgenannte/n Schreiben in barrierefreier Form.

Fragenkatalog:

1) Wie lautet Ihr vollständiger rechtlicher Name und wo genau ist dieser gesetzlich festgelegt? Geben Sie die rechtlich vollständige Schreibweise an. Wann und in welcher Form wurde dieser bekanntgegeben?

2) Welche genaue Rechtsform haben Sie und wo genau ist diese gesetzlich festgelegt?
Wann und in welcher Form wurde diese bekanntgegeben?

3) Aus welchen genauen Regelungen geht hervor, dass Sie die zuständige Stelle seien, um die von Ihnen geltend gemachten Forderungen mir gegenüber geltend zu machen?
Wann und in welcher Form wurde dies bekanntgegeben?

4) Wer hat Sie gegründet/ errichtet und nach welcher rechtlichen Grundlage?

5) Wer führt über Sie und Ihre Tätigkeiten die Rechtsaufsicht und wo genau ist dies gesetzlich festgelegt?

6) Welche weiteren "Rechtsgrundlagen" - außer die in der "Rechtsbehelfsbelehrung" des Schreibens "Festsetzungsbescheid" bereits benannten - sind für Sie und Ihre Tätigkeiten noch bindend sowie Basis Ihrer Forderungen gegen mich?

7) Soll/en Ihr/e o.g. Schreiben (einen) "Verwaltungsakt/e" darstellen? Welche gesetzlichen Normen sind dafür einschlägig?

8) Wer genau (Stelle mit vollständigem rechtlichen Namen und Rechtsform) hat diesen "Verwaltungsakt" erlassen? Woran ist dies erkennbar? Was genau charakterisiert den Akt des "Erlassens" eines Verwaltungsakts? Beschreiben Sie den Ablauf des "Erlassens" Schritt für Schritt.

9) Wer genau (Stelle mit vollständigem rechtlichen Namen und Rechtsform) hat diesen ausgedruckt?
Woran ist dies erkennbar? Wo ist dies geregelt? Beschreiben Sie den Ablauf des "Ausdruckens" Schritt für Schritt.

10) Wer genau (Stelle mit vollständigem rechtlichen Namen und Rechtsform) hat diesen versendet/ "zur Post aufgegeben"? Woran ist dies erkennbar? Wo ist dies geregelt?
Beschreiben Sie den Ablauf des "Versendens"/ "zur-Post-Aufgebens" Schritt für Schritt.

11) Sind Sie eine Behörde? Wo genau ist dies geregelt?

12) Wer ist Ihr Behördenleiter (Name, beglaubigte Qualifikationsnachweise)? Wo genau ist dies geregelt?

13) Welche ist Ihre übergeordnete Aufsichtsbehörde (vollständiger rechtlicher Name)? Wo genau ist dies geregelt?

14) Zu welchem Zeitpunkt, auf welchem Wege, mit welchem Verfahren sowie auf welcher genauen Rechtsgrundlage haben Sie jeweils genau welche meiner Daten erhalten?
Geben Sie hierbei auch alle weiteren Stellen mit nachprüfbarer Rechtsform an, welche an der jeweiligen Datenübertragung beteiligt waren, einschließlich Start- und Endzeitpunkt der jeweiligen Datenübermittlung.

15) Wer (Namen und beglaubigte Bevollmächtigungsnachweise) hat wann auf wessen Veranlassung (Namen und beglaubigte Bevollmächtigungsnachweise) und auf welcher genauen Rechtsgrundlage ein "Beitragskonto" zu meiner Person/ meiner Wohnung angelegt?

16) Stellt diese Errichtung eines "Beitragskontos" einen "Verwaltungsakt" dar? Wann, durch wen (vollständiger rechtlicher Name und Rechtsform) in welcher Form und auf welchem Wege wurde mir dies bekanntgegeben?

17) In der rückseitigen „Rechtsbehelfsbelehrung" des Schreibens "Festsetzungsbescheid" ist unter "Rechtsgrundlagen" der "Art. 4 Staatsvertrag über den Rundfunk im vereinten Deutschland vom 31.08.1991, zuletzt geändert durch 15. Staatsvertrag zur Änderung rundfunkrechtlicher Staatsverträge vom 15.-21.12.2010" angegeben.
Trotz mühsamer Recherche konnte ich diesen bislang nicht auffinden.
Ich fordere Sie daher auf, mir eine
a) aktuelle, beglaubigte Ausfertigung des "Staatsvertrags über den Rundfunk im vereinten Deutschland vom 31.08.1991, zuletzt geändert durch 15. Staatsvertrag zur Änderung rundfunkrechtlicher Staatsverträge vom 15.-21.12.2010" zuzusenden, aus welcher der von Ihnen als Rechtsgrundlage benannte Artikel "Art. 4" eindeutig hervorgeht, sowie mir eine
b) nachprüfbare öffentliche Fundstelle dieser aktuellen Ausfertigung des "Staatsvertrags über den Rundfunk im vereinten Deutschland" mit dem "Art. 4" zu benennen.

Es sind noch Auskünfte und Nachweise anderer Stellen offen, die ebenfalls für die Begründung aller meiner Rechtsmittel und Anträge zwingende Voraussetzung sind.
Auf den Bearbeitungszeitraum dieser Stellen habe ich leider keinen Einfluss.

In Erwartung Ihrer ausführlichen Beantwortung des o.g. Fragenkatalogs
verbleibe ich mit bestem Dank für Ihr Verständnis und freundlichen Grüßen

[Unterschrift]

[Vorname Nachname]
--- Ende Zitat ---
***aktuelle, auf den Bescheiden angegebene Fax-Nummer, im Einzelfall zu prüfen und ggf. zu ändern

Bürger:
Ein beispielhaftes Beispiel für das Beispiel ;)

Siehe u.a. unter
Finanzbehörde HH: NDR fällt unter Behördenbegriff (Vollstr. trotz Widerspr.)
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,21403.msg137902.html#msg137902


--- Zitat von: Bürger am 03. Januar 2017, 02:37 ---Wenn behauptet wird, dass "Rundfunkanstalten" etwa "Behörden" seien oder "unter den Behördenbegriff fallen" würden, so könnten Personen A-Z Auskünfte/ Nachweise/ Unterlagen verlangen, die diese Behauptung auch belegen - und zwar gerichtet sowohl an die Rundfunkanstalt selbst, als auch an die jeweilige Stelle, die die Behördeneigenschaft der Rundfunkanstalt behauptet... und ggf. auch an weitere Stellen - jeweils entsprechend angepasst formuliert.

Siehe u.a. Beispiel unter

Fragen an Rundfunkanstalt (u.a.) für Begründung der Rechtsmittel/Anträge
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,21499.0.html


--- Zitat von: Bürger am 03. Januar 2017, 02:07 ---[...]
Beispiel-Fragenkatalog

--- Zitat ---[...]
Sehr geehrte "Landesrundfunkanstalt",

[...]

Fragenkatalog:

1) Wie lautet Ihr vollständiger rechtlicher Name und wo genau ist dieser gesetzlich festgelegt? Geben Sie die rechtlich vollständige Schreibweise an. Wann und in welcher Form wurde dieser bekanntgegeben?

2) Welche genaue Rechtsform haben Sie und wo genau ist diese gesetzlich festgelegt?
Wann und in welcher Form wurde diese bekanntgegeben?

[...]

4) Wer hat Sie gegründet/ errichtet und nach welcher rechtlichen Grundlage?

5) Wer führt über Sie und Ihre Tätigkeiten die Rechtsaufsicht und wo genau ist dies gesetzlich festgelegt?

6) Welche weiteren "Rechtsgrundlagen" - außer die in der "Rechtsbehelfsbelehrung" des Schreibens "Festsetzungsbescheid" bereits benannten - sind für Sie und Ihre Tätigkeiten noch bindend sowie Basis Ihrer Forderungen gegen mich?

[...]

11) Sind Sie eine Behörde? Wo genau ist dies geregelt?

12) Wer ist Ihr Behördenleiter (Name, beglaubigte Qualifikationsnachweise)? Wo genau ist dies geregelt?

13) Welche ist Ihre übergeordnete Aufsichtsbehörde (vollständiger rechtlicher Name)? Wo genau ist dies geregelt?

[...]

--- Ende Zitat ---

--- Ende Zitat ---


Wenn Vollstreckungsstellen behaupten, dass die Rundfunkanstalten als "Behörden" gelten oder "unter den Behördenbegriff fallen", dann möge die Vollstreckungsstelle bitte den "Behördenleiter" und die "übergeordnete Aufsichtsbehörde" der "Rundfunkanstalt" benennen (damit man sich dort über das Verhalten/ die Tätigkeit der "Behörde" beschweren kann), da einem bislang weder "Behördenleiter" noch die "übergeordnete Aufsichtsbehörde" der "Rundfunkanstalt" bekannt seien...
...oder so ähnlich ;)

--- Ende Zitat ---

Bürger:
Mögliche Zusatzfrage(n) ;)


--- Zitat ---+1) Listen Sie alle bisherigen (seit Ihrem Bestehen, d.h. seit Bestehen der "Landesrundfunkanstalt"), aktuell bestehenden sowie in Zukunft angestrebten internationalen und nationalen Firmen-/ Unternehmensbeteiligungen einschl. aller Tochterbeteiligungen auf unter Angabe
- des Beteiligungsgrades an dem jeweiligen Unternehmen
- des Zeitraums der Beiteiligung an dem jeweiligen Unternehmen
- des vollständigen rechtlichen Namens des jeweiligen Unternehmens
- der Rechtsform des jeweiligen Unternehmens
- der Aufgabengebiete des jeweiligen Unternehmens
Teilen Sie mit, wo und auf welche Weise Ihre Angaben überprüft werden können.

--- Ende Zitat ---

PS: Die Fragen könnten ja auch einzeln oder portionsweise gestellt oder nachgereicht werden... ;)

gugstdu:
Mögliche weitere Zusatzpunkte:


--- Zitat ---+1) Wo geht hervor, dass das Internet zum Rundfunk gehört und daher beitragspflichtig sein soll? Wo genau ist dies gesetzlich festgelegt?

+1) Wo geht hervor dass man mit einem Hörfunk- bzw. Fernsehempfänger ihre knapp 100 Programme und stattdessen nicht mehrere 1000 frei verfügbare Programme konsumiert?
Wo genau ist dies gesetzlich festgelegt?

+1) Legen Sie nachprüfbar dar, wieviele Leute innerhalb Deutschlands ihre Hörfunk- bzw. Fernsehprogramme nutzen.

+1) Legen Sie nachprüfbar dar, wieviele Leute außerhalb Deutschlands ihre Hörfunk- bzw. Fernsehprogramme nutzen.

+1) Wer legt die Zahlungen bzw. Honorare für Sportereignisse, Berichterstatter und Fernsehstars fest?
Wo werden diese kontrolliert?
Wo sind diese einsehbar?
--- Ende Zitat ---


Edit "Bürger" - folgende Korrekturen erlaubte ich mir auf die Schnelle u.a.:
Aufforderung statt "Können Sie bitte..." sowie "Hörfunk- und Fernsehprogramme" statt "Rundfunk- und Fernsehprogramme", da "Rundfunk" beides (Hör- und Fernsehfunk) einschließt.

gugstdu:
Möglicher weiterer Zusatzpunkt:


--- Zitat ---+1)  Legen Sie nachprüfbar dar, wieviel Geld sie jährlich für Eigenwerbung ausgeben.
--- Ende Zitat ---

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