Hallo zusammen,
bitte entschuldigt, ich bin auf der Suche nach Infos die ich vor langer Zeit mal hier gelesen habe, aber ich komme nicht mehr auf die richtigen Suchbegriffe, um die gesuchten Informationen wiederzufinden.
Es geht darum, wenn Person X eine Klage eingereicht hat, in der durch Schriftwechsel mit dem Gericht, der zuständigen LRA bereits 3 mal eine Frage gestellt wurde, die bisher aber stur ignoriert wird von der LRA.
Nun wird im Januar 2017 ein Zeitraum von 6 Monaten vergangen sein, seitdem Person X das letzte Schriftstück seiner Klage dem Verwaltungsgericht zugestellt hat.
So viel wie ich bisher rausgelesen habe, gibt es vor der Verhandlung eine Phase, deren Namen ich vergessen habe, in der beide Seiten die Argumente dem Gericht vorlegen und es einen stetigen Schriftwechsel geben sollte.
Ich hege die Befürchtung, dass das Verwaltungsgericht irgendwann der Meinung sein könnte, dass es "nichts mehr zu sagen" gibt, weil sich Person X nicht mehr gemeldet habe.
Ich war der Meinung, so was mal gelesen zu haben, dass das Gericht einfach die Klage schließt, weil nichts mehr vorgetragen wurde, aber ich weiß beim besten Willen nicht mehr, ob das im Zusammenhang mit den Klagen beim Verwaltungsgericht passieren könnte - und dementsprechend würde ich ungerne Person X empfehlen, die 6 Monate untätig verstreichen zu lassen und dann hinterher wie der Dumme dazustehen.
Kann ein Verwaltungsgericht einfach eine Klage als erledigt ansehen, wenn ein gewisser Zeitraum verstrichen ist, ohne dass etwas passiert ist, und gäbe das der LRA so die Möglichkeit, es einfach auszusitzen oder muss unbedingt eine Verhandlung erfolgen, egal ob mündlich oder schriftlich?
Vielen Dank für eure Mühe schon mal im Vorraus
Mit freundlichen Grüßen
Cali
Edit "Bürger":
Anpassung der Formatierung zwecks schnellerer Erfassbarkeit der wesentlichen Fragen.
Anpassung/ Präzisierung des ursprünglichen, nicht aussagekräftigen Betreffs "Verwaltungsgericht, Frage zur Klageführung..."
Danke für das Verständnis und die Berücksichtigung.