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Autor Thema: 630 Fragen - Alles, was die AfD immer schon mal über ARD und ZDF wissen wollte  (Gelesen 34177 mal)

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ÜBERMEDIEN, 23.11.2016

630 Fragen
Alles, was die AfD immer schon mal über ARD und ZDF wissen wollte
von Boris Rosenkranz (freier Autor des Norddeutschen Rundfunks)

Zitat
Die AfD-Fraktion im Sächsischen Landtag sorgt gerade dafür, dass die Verwaltung des Freistaats eine Zeitlang beschäftigt sein wird. In einer Großen Anfrage hat die AfD der Landesregierung 630 Fragen und etliche Unterfragen zum Thema „öffentlich-rechtlicher Rundfunk“ gestellt.

Die Fraktion will unter anderem wissen,

- ob das System der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten „noch zeitgemäß“ ist
- wie die Staatsregierung zu der CSU-Forderung steht, ARD und ZDF zu fusionieren
- ob der öffentlich-rechtliche Rundfunk der privaten Fernsehkonkurrenz noch standhält („wenn ja, wie und wodurch?)
- wie sich erklärt, dass es (angeblich) immer mehr Wiederholungen gibt
- warum der Schwerpunkt von neuen Programmen im Ersten, Zweiten und den Dritten Programme vor allem auf den Bereichen Politik und Gesellschaft liegt
- welche Bedeutung „Infografiken, Diagramme, Tabellen usw.“ in den Nachrichtensendungen spielen
- ob die Staatsregierung weiß, wie oft junge Menschen im Alter von 14 bis 29 Jahre Radio hören
- warum es ein MDR-Sinfonieorchester und einen MDR-Rundfunkchor gibt
[..]

[..] jedenfalls wurde die Große AfD-Anfrage vom Landtag bereits geprüft und der Staatsregierung zugestellt. Die ist nun verpflichtet, die Fragen „nach bestem Wissen unverzüglich und vollständig zu beantworten“; ihr bleiben dafür maximal zehn Wochen. Üblich sei die hohe Anzahl an Fragen zwar nicht, sagt Ivo Klatte, Pressesprecher des Sächsischen Landtages, es gebe aber auch keine Beschränkungen.

Weiterlesen auf:
http://uebermedien.de/10010/alles-was-die-afd-immer-schon-mal-ueber-ard-und-zdf-wissen-wollte/

Dokument der Großen Anfrage der AFD an den Sächs. Landtag:
http://edas.landtag.sachsen.de/viewer.aspx?dok_nr=7087&dok_art=Drs&leg_per=6&pos_dok=0


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 23. November 2016, 13:56 von ChrisLPZ«
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Interessante Lektüre. Da hat sich jemand sehr intensiv mit dem Thema auseinandergesetzt. Selbst für alte Forumshasen dürften da interessante Fragestellungen dabei sein. Leider ist für die überwiegende Mehrheit der Fragen die Landesregierung der falsche Ansprechpartner, da die LRA ja staatsfern ist und die Regierung vermutlich nicht über interne Angelegenheiten unterrichtet.
Auf jeden Fall bin ich sehr auf die Antworten gespannt.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 23. November 2016, 17:34 von Uwe«

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Die meisten der Fragen sollte (!) die Landesregierung beantworten können. Schließlich kommen die Vorschläge zu den Staatsverträgen ja von den Ministerpräsidenten, nicht wahr?. Der/die wird sich doch wohl vorher ein paar Gedanken gemacht haben, und mal nachgeprüft haben, ob das Geschwurbel der LRAs plausibel ist -- oder etwa nicht?

Ich freue mich jedenfalls schon auf die Antworten. Da wird sicher das ein oder andere verwertbar sein. Selbst ein allgemeines "keine Ahnung, wissen wir nicht" kann sehr hilfreich sein  >:D

Vielleicht fällt auch bei dem ein oder anderem Volksvertreter mal der Groschen.. Wobei es langsam etwas spät wird.. 


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Böse, böse....
 >:D
Zitat
411.
Ist der ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice eine Behörde? (Bitte die Antwort begründen.)

[...]

448.
Wie erklärt die Staatsregierung, dass der Großteil der Beitragseinnahmen für die  Sicherung  der  Pensionen  der  Mitarbeiter  im  öffentlich-rechtlichen  Rundfunk
verwendet wird?

[...]


457.
Welche rechtliche Grundlage gibt es für die Zwangsanmeldungen?


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"Deutschland, unendlich viele (ok: 16) Bundesländer. Wir schreiben das Jahr 2024. Dies sind die Abenteuer abertausender ÖRR-Nichtnutzer, die sich seit nunmehr 11 Jahren nach Beitragseinführung immer noch gezwungen sehen Gesetzestexte, Urteile usw. zu durchforsten, zu klagen, um die Verfassungswidrigkeit u. die Beitragsungerechtigkeit zu beweisen. Viele Lichtjahre von jeglichem gesunden Menschenverstand entfernt müssen sie sich Urteilen unterwerfen an die nie zuvor je ein Mensch geglaubt hätte."

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Vorsicht nicht mit der AfD sympathisieren...Ruckzuck ist man Rechts oder gar Neonazi, Rechtsaußen, Reichsbürger oder Reichsbürgersympathisant unter Beobachtung des BND.
Nur weil die Fragen gut sind heißt das nicht, alles ist gut.


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Sachsens Verwaltung wird eine Menge Spaß haben die Fragen zu beantworten, daher ist die AfD für mich eine vollwertige Spaßpartei, auch wenn viele über sie lästern ;)


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Und bei all der sonstigen umstrittenen Programmatik, es ist die einzige "größere" Partei, die sich mit dem Rundfunkbeitrag konkret in Wahlprogramm und Grundsatzdebatte gegen den ÖRR positioniert hat, nicht ganz uneigennützig, das liegt auf der Hand - die Frage ist lediglich, ob diese Aversion gegen den ÖRR bestehen bleibt, wenn die ersten "Volksvertreter" der AFD in die Aufsichtsgremien einziehen und auch da fleißig abkassieren dürfen.


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Zitat
Paragraf 58 der Geschäftsordnung regelt die Beantwortung von Großen Anfragen wie folgt: "...die Große Anfrage wird zur Besprechung auf die Tagesordnung gesetzt, wenn dies von einer Fraktion oder von sieben Mitgliedern des Landtags innerhalb von drei Monaten, gerechnet vom Ausgabedatum der Drucksache, verlangt wird. In Punkt 3 heißt es: "Beantwortet die Staatsregierung die Große Anfrage nicht binnen zehn Wochen nach Absendedatum des Landtags, so wird die Große Anfrage auf Verlangen des Antragstellers, das binnen drei Wochen geltend gemacht werden kann, zur Besprechung auf die Tagesordnung der nächsten Plenarwoche gesetzt."
https://www.tag24.de/nachrichten/afd-stellt-630-fragen-zu-mdr-und-co-im-landtag-sachsen-petry-184549


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  • Im Namen der Gerechtigkeit
Eine Frage fehlt.

631: Wurde das Rechtsverhältnis zwischen Anstalt und Benutzer freiwillig oder zwangsweise begründet?


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Die schlimmste aller Ungerechtigkeiten ist die vorgespielte Gerechtigkeit. ( Plato )
Ich kann freilich nicht sagen, ob es besser werden wird, wenn es anders wird; aber soviel kann ich sagen: es muss anders werden, wenn es gut werden soll.
“Charakteristisch für Propaganda ist, dass sie die verschiedenen Seiten einer Thematik nicht darlegt und Meinung und Information vermischt.“

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Die Antworten sind da!

Irgendwie habe ich dazu bislang nichts gehört und mal nachgeforscht. Siehe da, die Antworten der sächsichen Staatskanzlei wurden am 27.01. geliefert:

http://edas.landtag.sachsen.de/viewer.aspx?dok_nr=7087&dok_art=Drs&leg_per=6&pos_dok=&dok_id=235084

Wegen der Dateigröße (es sind 630 Antworten + Anlagen) gibt es drei PDF-Dateien!

Ob was Verwertbares dabei ist, kann ich noch nicht sagen. Erstmal lesen....  :)


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Die Staatsregierung übt die Rechtsaufsicht aus, so so, das würde bedeuten, daß willkürliche Vollstreckungen von dieser zu verantworten wären - Danke für diesen Hinweis am Anfang!


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Tja schön das es Antworten gibt, aber leider nicht alle. Bei Frage 388 ist Ende.

Dabei wollte ich doch die Antworten zu Frage 411, 448, 457 mal so gerne lesen.
Vielleicht kommt der Rest ja noch.


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Der Rest ist schon da, oben rechts ist die Auswahl von insgesamt 3 verfügbaren Dokumenten.


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Der Rest ist schon da, oben rechts ist die Auswahl von insgesamt 3 verfügbaren Dokumenten.
Ich finde die folgende Frage und deren Beantwortung interessant:

Frage 377: Für welche Mitarbeiter bildet der MDR ,,Pensionsrückstellungen"?
Der MDR hat folgende Angaben geliefert:
Die Verpflichtung zur Rückstellungsbildung ergibt sich dem Grunde nach aus §§ 249 Handelsgesetzbuch (HGB). Nach Absatz 1 Satz 1 dieser Vorschrift sind für ungewisse Verbindlichkeiten Rückstellungen zu bilden. ....Text gelöscht...
Somit folgt aus §§ 249 HGB eine Passivierungspflicht für Pensionsrückstellungen. Die Passivierungspflicht gilt auch für unmittelbare Versorgungszusagen, die auf Basis von Einzelverträgen erteilt wurden.


Ich frage mich, warum sich eine Behörde oder eine Anstalt des öffentlichen Rechts auf das HGB beruft..... Ich habe beim durchscannen des Gesetzes keine Übereinstimmung zu den Wörtern "Behörde" oder "Anstalt" gefunden. Das heißt, diese Begriffe tauchen dort nicht auf.... Warum soll ich eine Behörde oder eine AöRs auf das HGB berufen, wenn es dort augenscheinlich nicht auftaucht......

Es könnte sich meiner Meinung nach um einen Hinweis handeln, dass der MDR ein Unternehmen ist, und keine Behörde oder AöR.

Grüße
Adonis


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 01. Februar 2017, 04:45 von Bürger«

G
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@adonis

Eine Behörde bildet überhaupt keine Rückstellungen sondern bestreitet die Kosten aus dem laufenden Haushalt.


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