Danke Bürger und User.
@ Bürger: selbst dafür brauche ich ja viel Zeit, um auch das zu finden was ich suche.
besonders ergibig ist das alles nicht. Person A hat auch vor nicht zum erkennen zu geben man wäre halber Jurist, um eben mehr Zeit zu bekommen.
Person hofft auf mehr als 3 Monate, wegen der benannten Gründe.
Zeit wird gebraucht, um eine Klage zu schreiben, viel Zeit...man kann nicht so eine fette Klage bis morgen oder übermorgen schreiben, bzw. binnen einen Monat.
Also mache Person X das wie B.H. aber man solle entsprechendes Vokabular verwenden.
"Klageantrag" ohne weitere Ausführungen. Siehe Beispiele.
Wobei von "Frei" gepostet Dokument "
Vorab zur Fristwahrung"
Problem ist auch die Antragstellung, welche Anträge kann man den stellen?
Unter Umständen sind da noch viel mehr.
Schuster er sich das jetzt mal nochmals zusammen.
Also es ist ein
Klageantrag wenn man nur
Fristgerecht etwas einreicht und bekundet
mehr Zeit zu benötigen, die beründungen sind ja in dem fiktiven Schreiben ausreichend.
Man kann aber nach dem Schreiben trotzdem noch ein
Teil der Klage einreichen, oder? Also zur nächsten Frist, wenn man bekundet man brauche mehr Zeit.
Welche Anhänge müssen denn jetzt schon ran?Hab schon gefunden.....
Man brauch je zwei Kopien?
Also die Bescheide in original und 2x Kopie
Die Widersprüche auch in Kopie x2
Man kann auch Nachreichen.
Und Person hab keine Zeit.
Am besten er reicht ALLES nach und macht einen auf Höcker.
Die aufschiebende Wirkung entfällt gem. § 80 Abs. 2 VwG()
bei der Anforderung von öffentlichen Abgaben und Kosten, § 80 Abs. 2 S.1 Nr. 1 VwGO. Zu den Abgaben in diesem Sinne zählen nach h. M. nicht nur die
klassischen Abgaben (Steuern, Gebühren und Beiträge), sondern alle Geldleistungen, die den allgemeinen Finanzbedarf der Verwaltung decken sollen.